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Maßnahmen zur Hitzeprävention in KiTas

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Guxhagen
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand die Teilnahme am Förderprogramm „Hitzehilfe für Hessen" prüft und Vorbereitungen für frühzeitige Förderanträge trifft. Die Gemeinde soll in ihren Kindertagesstätten untersuchen, wo Wärmebelastung besteht und mobile Klimaanlagen sinnvoll sind, sowie erforderliche Kosten ermitteln. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie sollen entsprechende Anträge gestellt werden, wenn die Bedingungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Das Land Hessen fördert bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 5.000 Euro pro Einrichtung.

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GEMEINDE GUXHAGEN Haupt- und Finanzverwaltung Guxhagen, 08.09.2026 CDU-Fraktion Antrag, öffentlich, 11/2026 Antragsteller/in Jens Döring Beratungsfolge Termin TOP Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen 22.09.2026 9. Maßnahmen zur Hitzeprävention in KiTas Antrag 1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Teilnahme der Gemeinde Guxhagen am geplanten Förderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ des Landes Hessen zu prüfen und die notwendigen Vorbereitungen für eine möglichst frühzeitige Antragstellung zu treffen. 2. Hierzu soll für die Kindertagesstätten geprüft werden, • in welchen Einrichtungen und Räumen während längerer Hitzeperioden eine besonders hohe Wärmebelastung besteht, • für welche Gemeinschafts-, Aufenthalts- oder sonstigen geeigneten Räume die Anschaf- fung mobiler oder kompakter fest installierter Klimaanlagen sinnvoll und erforderlich er- scheint, • welche Anschaffungs-, Installations- und gegebenenfalls weiteren nicht förderfähigen Kos- ten entstehen würden. 3. Nach Veröffentlichung der endgültigen Förderrichtlinie und Öffnung des Förderverfahrens soll die Gemeinde Guxhagen und förderfähige Maßnahmen zeitnah entsprechende Förderanträge stellen, sofern die abschließenden Förderbedingungen eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung ermöglichen. 4. Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel sowie gegebenenfalls notwendige, nicht förderfä- hige Kosten für Installation oder kleinere bauliche Anpassungen sollen ermittelt und – soweit erforderlich – im Haushalt beziehungsweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel be- rücksichtigt werden. 5. Der zuständige Ausschuss beziehungsweise die Gemeindevertretung ist über die Ergebnisse der Prüfung und die beabsichtigten Förderanträge zu informieren. Begründung Heiße Sommertage und länger andauernde Hitzeperioden stellen insbesondere für Kinder, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für die Beschäftigten in den entsprechenden Einrichtungen Seite 1 von 2 eine zunehmende Belastung dar. Gerade in Kindertagesstätten können sich einzelne Räume wäh- rend längerer Hitzeperioden erheblich aufheizen. Das Land Hessen hat deshalb am 3. September 2026 die Eckpunkte für ein neues Förderprogramm zum Hitzeschutz in Kindertagesstätten und stationären Pflegeeinrichtungen vor- gestellt. Mit dem Programm soll die Anschaffung mobiler sowie kompakter, fest installierter Kli- maanlagen gefördert werden. Ziel ist es, insbesondere in Gemeinschaftsräumen sogenannte „Kält- einseln“ zu schaffen, die während besonders heißer Tage eine spürbare Entlastung ermöglichen. Nach den derzeit angekündigten Eckpunkten ist ein Fördersatz von bis zu 85 Prozent der Anschaffungskostenvorgesehen. Der maximale Förderbetrag soll bei 5.000 Euro je Einrichtung be- ziehungsweise Standort liegen. Das Programm soll über einen Zeitraum von drei Jahren laufen. Das Land Hessen plant dafür jährlich 3,3 Millionen Euro und damit insgesamt rund 10 Millionen Euro bereitzustellen. Antragsberechtigt sollen ausdrücklich auch Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft sein. Damit eröffnet sich auch für die Gemeinde Guxhagen die Möglichkeit, gezielt in den Hitzeschutz ih- rer Einrichtungen zu investieren und dabei einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten über Landesmittel zu finanzieren. Da eine Förderung nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht für bereits bestellte oder angeschaffte Anlagen erfolgen soll und zudem nur im Rahmen der verfügbaren Fördermittel ge- währt werden kann, ist es aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoll, bereits vor Öffnung des Förderverfahrens den tatsächlichen Bedarf in den Guxhagener Einrichtungen zu ermitteln. Dadurch kann die Gemeinde nach Veröffentlichung der endgültigen Förderrichtlinie kurzfristig handlungsfähig sein und Förderanträge möglichst frühzeitig einreichen. Dabei sollte nicht das Ziel verfolgt werden, sämtliche Gebäude vollständig zu klimatisieren. Viel- mehr geht es darum, gezielt besonders belastete Räume zu identifizieren und dort mit überschau- barem finanziellem Aufwand Rückzugsmöglichkeiten beziehungsweise kühlere Aufenthaltsberei- che für Kinder und Beschäftigte zu schaffen. Die CDU-Fraktion sieht darin eine konkrete, alltagstaugliche und unmittelbar wirksame Maßnahme zur Anpassung an zunehmende Hitzeperioden. Gleichzeitig bietet das Förderpro- gramm die Möglichkeit, notwendige Investitionen mit einem vergleichsweise geringen kommuna- len Eigenanteil umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Antrag 11/2026 Seite 2 von 2

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