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Zu TOP Verwendung der Mittel aus dem Infrastrukturpaket - Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen und der Ratsgruppe LUKS vom 08.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen B90/Die Grünen und LUKS beantragen eine Umverteilung der 126,7 Millionen Euro Infrastrukturmittel des Bundes gemäß den Förderquoten des Landes- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Sie kritisieren, dass die Verwaltungsvorlage vom 15.07.2026 ohne Begründung deutlich von den vorgegebenen Quoten (50% Bildung/Betreuung, 20% Sanierung, 30% Klima/Verkehr/Digitales/Sport/Sicherheit) abweicht, obwohl erheblicher Investitionsbedarf in allen Bereichen besteht. Ihr Alternativvorschlag erhöht das Investitionsvolumen auf 192,9 Millionen Euro, priorisiert Bildungsinfrastruktur, Klimaschutz (insbesondere Photovoltaik und Wärmepumpen), Radwege und Schwimmbadsanierung und ermöglicht durch bessere Förderfähigkeit zusätzlich 15,3 Millionen Euro im Kernhaushalt.
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Dokument
Extrahierter Text
Rathaus, Zimmer B 40
Gemeinsamer AntragVo n-der-Leyen-PlaFtz r1 aktion Bündnis 90/Die Grü-
im Ausschuss für Finanzen, Betei- nen
ligungen und Liegenschaften Ratsgruppe LUKS
der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer
1482/26 A
Krefeld, 08.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 09.09.2026 vorberatend
Rat 15.09.2026 beschließend
Betreff
Zu TOP Verwendung der Mittel aus dem Infrastrukturpaket - Änderungsantrag der Fraktion
B90/Die Grünen und der Ratsgruppe LUKS vom 08.09.2026
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die Verteilung der Mittel im
Rahmen der vorgegebenen Quoten und der Übersicht im Anhang zu beschließen.
Der Rat beschließt die Verteilung der Mittel im Rahmen der vorgegebenen Quoten und der Über
sicht im Anhang.
Begründung
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 398/26 zum
05.02.2026 und auch in der Vorlage 986/26 für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und
den Rat am 15.07.2026 über den Beschluss des Bundes über das Gesetz zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infra-strukturfinan-
zierungsgesetz – LuKIFG) informiert. Dabei wurde deutlich gemacht, dass Krefeld über 12 Jahre ein
Betrag von 126.682.181,12 Euro für Sachinvestitionen in den nachfolgenden Bereichen
1. Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
2. Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den
Zielen
3. des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit die-
nen,
4. Verkehrsinfrastruktur,
5. Digitale Resilienz und Digitalisierung,
6. Sportinfrastruktur,
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7. Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz
zur Verfügung stehen wird, wobei Verteilungsquoten für die Investitionsmittel von 50 Prozent für den
Investitionsbereich nach Nummer 1, 20 Prozent für den Investitionsbereich nach Nummer 2 und 30
Prozent für die Investitionsbereiche nach Nummer 3 bis 6 vorgegeben wurden.
Von diesen Quoten weicht die am 15.07.2026 beschlossene Verwendung der Mittel deutlich ab und
das ohne Not oder Erläuterung. Die vom Bund vorgegebenen Quoten sind zwar weiche Zielvorga-
ben, jedoch hat die Verwaltung in ihren Vorlagen deutlich gemacht, dass die Mittel nur dann ander-
weitig verwendbar seien, „sofern eine Kommune darlegt, dass in den genannten Schwerpunktberei-
chen keine entsprechenden Investitionsbedarfe bestehen”. Dies ist in Krefeld allerdings nicht der
Fall, da die Verwaltung allein durch die Tabelle im Anhang 2 zur Vorlage 986/26 für den Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen und den Rat am 15.07.2026 eine Vielzahl an weiteren Investitions-
bedarfen in den Bereichen 1 und 2 auflistet, die sie aber nicht berücksichtigt.
Wir streben mit unserem Vorschlag eine Orientierung an den vom Bund vorgegebenen Quoten an
und legen einen ausgewogenen Kompromiss vor, der sowohl der Intention des Bundes als auch den
Bedürfnissen der Stadt Krefeld gerecht wird.
Unser Gesamtentwurf zum Sondervermögen erhöht durch einzelne Mittelverschiebungen und bes-
sere Förderfähigkeit das Investitionsvolumen von 132,4 Mio. Euro um 60,5 Mio. Euro auf 192,9 Mio.
Euro. Durch Übernahme bereits etatisierter Maßnahmen aus der Verwaltungsanlage 2 wird zudem
im Kernhaushalt ein zusätzliches Investitionsvolumen von 15,3 Mio. Euro ermöglicht, mit welchem
auch konsumtive Maßnahmen wie Schlaglochsanierungen oder investive Maßnahmen wie der Neu-
bau der Feuerwache für die Berufsfeuerwehr Uerdingen zusammen mit Zuweisungen aus der Feu-
erschutzsteuer abgedeckt werden könnten.
Der vorgelegte Entwurf legt insbesondere Wert auf die bisher nicht ausreichend repräsentierten Fel-
der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Klimaschutz- und Anpassung.
Im Bereich 1 „Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur” herrscht seit vielen Jahren Notstand: wir kom-
men mit Neubauten nicht schnell genug hinterher und Sanierungen sind wegen alter Baufehler und
Kontaminationen langwieriger als geplant. Die Zeche dafür zahlen die Kinder. Hier Fördermittel ein-
zusparen, halten wir für den falschen Weg, daher übernehmen wir zusätzlich zu den von der Ver-
waltung vorgeschlagenen Maßnahmen noch viele bereits etatisierte Maßnahmen des ZGM z.B. für
Schulerweiterungen und Modernisierungen.
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Dringend notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Bildung existieren auch bei
freien Trägern der Jugendförderung, die kommunale Aufgaben der außerschulischen Bildung über
nehmen. Der größte Bedarf besteht hier zur Existenzsicherung der einzigen Jugendübernachtungs
stätte Krefelds, dem Kirschkamperhof. Weitere Bedarfe gibt es bei Orten offener Angebote wie dem
Jugendzentrum k3 City und dem Werkhaus. Diese bilden wir ebenfalls ab.
Die restlichen Mittel bis zur Erfüllung der Quote von 50% möchten wir für das schon sehr lange
geplante aber nie umgesetzte Jugendzentrum in Linn und für die Umsetzung des Lehrschwimmbe-
ckens Gerberstraße bereitstellen, um dem eklatanten Mangel an Schwimmgelegenheiten für den
Schulsport schneller zu begegnen und den Forderungen der Jugendverbände gerecht zu werden,
dass Infrastrukturmittel nicht nur für Schulen, sondern auch für öffentliche Freizeitangebote genutzt
werden. Die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Bildungseinrichtungen sollten die Vorausset-
zungen für Barrierefreiheit erfüllen.
Im Bereich 2 „Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die
den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit
dienen” wird die vorgesehene Quote ebenfalls ohne Grund massiv unterschritten. Daher überneh-
men wir zusätzlich die von der Verwaltung bereits angegebenen etatisierten Maßnahmen komplett
in die Förderung, darunter Maßnahmen für die energetische Sanierung städtischer Liegenschaften,
für die Instandsetzung des Hochwasserpumpwerks und das Konzept für die Niepkuhlen. Der Betrag
für Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften wird von uns auf 11,5 Mio. Euro erhöht. Für drin-
gend notwendigen Klimaschutz ist die Stromwende von elementarer Bedeutung. Doch Krefeld liegt
weit hinter den notwendigen Ausbauzielen. Neben der mit dem Solarstrom verbundenen Emissions-
einsparungen profitiert die Stadt von einem höheren Autarkiegrad, bedeutenden Einsparungen bei
den Energiepreisen sowie zeitnahen Zusatzeinnahmen durch die Einspeisung. Diese positiven wirt-
schaftlichen Aspekte gewinnen an Bedeutung im Rahmen einer anstehenden Haushaltssicherung.
In der letzten Hitzewelle wurden die Temperaturen in vielen Schulen und Kitas gesundheitsgefähr-
dend hoch. Hier kann ein „Hitzefrei“ nicht die kommunale Antwort für die kommenden Jahrzehnte
sein, zumal die Kinder nicht selten in noch wärmere Wohnungen entlassen werden und arbeitende
Eltern mit Betreuungsproblematiken konfrontiert sind. Gleichzeitig müssen die kommunalen Ge-
bäude in den Wintermonaten nachhaltiger, das heißt mit erneuerbaren Energieträgern, geheizt wer-
den. Die Lösung für beide Problemstellungen bieten Wärmepumpen, die sowohl heizen als auch
kühlen können. In den kommenden Jahren könnten Kombinationen mit Speichern, Wärmepumpen
und Gebäudehüllensanierung zu noch höherer Wirtschaftlichkeit der bereits mit PV ausgestatteten
Liegenschaften führen. Sowohl zur Kombination als auch für weitere Gebäude sind zusätzliche Ana-
lysen für die nächsten Entscheidungen zum Sondervermögen notwendig.
Für die Bereiche 3-6 „Verkehrsinfrastruktur, Digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur,
Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz” wollen wir uns mit den verbleibenden 38 Mio. Euro auf
das Wesentliche konzentrieren. Ein großer Teil der pauschal angesetzten Mittel unter III.1 der Ver-
waltungsvorlage soll unter dem Schwerpunkt Radwege und Radwegeförderung eingeplant werden.
Hier ist es möglich über das Förderprogramm FöRiNah mit 8 Mio. Euro an Mitteln aus dem Infra-
strukturpaket und 80%iger Förderung bis zu 40 Mio. Euro Investitionsmittel einzuholen - ein großer
Schritt für die hinkende Radinfrastruktur in Krefeld. Da die Feuerwache Uerdingen auch im HSK
über den Kernhaushalt abgebildet werden kann, stecken wir zusätzliche Gelder in die Sanierung des
Badezentrums Bockum. Über das Förderprogramm SKS (Sanierung kommunaler Schwimmbäder)
könnten wir bei gut 3,5 Mio Euro eingesetzten Infrastrukturmittel und 75%iger Förderung gut 14 Mio.
Euro Mittel für die Sanierung z.B. der Pumpentechnik des Badezentrums einholen - damit wäre die
Sanierung nicht abgeschlossen, aber ein großer Schritt Richtung Zukunftsfähigkeit wäre getan. Der
Politik fehlt jedoch jegliche bezifferte Plan- oder Entscheidungsgrundlage. Aufgrunddessen finanzie-
ren wir eine dringend notwendige Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse, die energetische
Gebäudehüllensanierung, Wärmepumpenpotenzial der kommunalen Liegenschaften und PV-
Stromspeicher darstellen soll
Gez.
Drucksache 1482/26 A Seite - 4 -
Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Julia Paschek
B 90/Die Grünen
Marcus Lamprecht
Ratsgruppe LUKS
Für den Rat:
Julia Müller & Karsten Ludwig
B90/Die Grünen
Björna Althoff
Ratsgruppe LUKS
Anlage(n):
(1) Anlage 1 zu Änderungsantrag 1482-26 A Anlage Tabelle Sondervermögen Grüne LUKS
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