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SPD Antrag auf Verbesserung der Beleuchtung am Radweg an der Kreuzung Südring – Blumenstraße – Im Holtkamp – Gustav-Wayss-Straße.

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Südring – Blumenstraße – Im Holtkamp – Gustav-Wayss-Straße durch bessere Beleuchtung des Radwegs und Überprüfung der Radverkehrsführung. Der Ausschuss beschließt die Ergänzung der Beleuchtung (ca. 4.500 €) kurzfristig um. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Gustav-Wayss-Straße und des anschließenden Südring-Abschnitts wird erst nach Freigabe des Ersatzneubaus der Mühlenbachbrücke (2027) umgesetzt; bis dahin bleibt die aktuelle Regelung, um während der geplanten Verkehrsumleitung Konflikte zu vermeiden.

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung öffentlich Drucksache 150/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026 SPD Antrag auf Verbesserung der Beleuchtung am Radweg an der Kreuzung Südring – Blumenstraße – Im Holtkamp – Gustav-Wayss-Straße. Beschlussvorschlag: 1. Die Beleuchtung im Bereich des Knotenpunktes Südring, Blumenstraße, Im Holtkamp und Gustav-Wayss-Straße wird ergänzt. Die Kosten in Höhe von rund 4.500 € werden aus dem Budget der Straßenbeleuchtung gedeckt. 2. Der Ausschuss beschließt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Gus- tav-Wayss-Straße sowie im anschließenden Abschnitt des Südrings bis zum Kreisver- kehr Südring, Grevener Damm und Buchenweg. Der Radverkehr wird dort künftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der vorhandene Seitenraum wird als Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ausgewiesen und bleibt damit in beiden Fahrtrichtun- gen für den Radverkehr nutzbar. 3. Die Umsetzung erfolgt, sobald der Ersatzneubau der Mühlenbachbrücke (K 53) für den Verkehr freigegeben und die damit verbundene Umleitungsführung beendet ist. Ziele: Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit im Bereich des Knotenpunktes Südring, Blumenstraße, Im Holtkamp und Gustav-Wayss-Straße zu ver- bessern. Im Mittelpunkt stehen die Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs, die Reduzierung von Konfliktsituationen im Knotenpunktbereich sowie die Beleuchtungssituation. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, die Radverkehrsführung auf dem gesamten Streckenzug bis zum Kreisverkehr Südring, Grevener Damm und Buchenweg einheitlich und rechtssicher zu ord- nen sowie die dabei im Laufe des Jahres 2027 greifende Umleitungsführung der K 53 zu be- rücksichtigen. Kurzbegründung: Die Beleuchtungsanlage im Knotenpunktbereich ist normgerecht hergestellt, wurde jedoch durch den Baumbestand teilweise verschattet. Der Freischnitt ist Ende Juni 2026 erfolgt. Er- gänzend soll ein vorhandener Lichtpunkt verschoben und ein zusätzlicher Lichtpunkt herge- stellt werden, um die Querungsbereiche dauerhaft gezielt auszuleuchten. Die Radwegebe- nutzungspflicht auf der Gustav-Wayss-Straße und im anschließenden Abschnitt des Süd- rings soll aufgehoben und der Radverkehr künftig im Mischverkehr geführt werden. Radwege im Zweirichtungsverkehr, insbesondere gemeinsame Geh- und Radwege, sind un- ter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO) nur noch unter besonderen Ausnahmen zulässig. Diese Ausnahmetatbe- stände liegen hier nicht vor. Da die Gustav-Wayss-Straße während der Umleitungsführung der K 53 ab Februar 2027 eine deutlich erhöhte Verkehrsmenge aufnehmen wird, wird vorgeschlagen, die Umsetzung erst nach der Verkehrsfreigabe des Ersatzneubaus der Mühlenbachbrücke der K 53 einzu- planen. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Fördermaßnahme: Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme: 14.500 € Finanzierung Maßnahmenbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge): 0 € Beleuchtungsänderung und -ergänzung 4.500 € Beschilderung (Einbau durch BBH) 6.200 € Piktogrammketten 3.800 € (z.B. Unterhaltung Bewirtschaftung) Ergänzende Darstellung Die Kosten der Beleuchtungsänderung und -ergänzung in Höhe von rund 4.500 € werden aus dem laufenden Budget der Straßenbeleuchtung gedeckt; über- oder außerplanmäßige Mittel sind nicht erforderlich. Die jährlichen Folgekosten für Strom und Unterhaltung des zu- sätzlichen Lichtpunktes sind geringfügig. Die Kosten der Beschilderungs- und Markierungs- arbeiten fallen erst zum Zeitpunkt der Umsetzung nach Verkehrsfreigabe der K 53 an und werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung abgewickelt. Klimaverträglichkeit: Die Maßnahme weist insgesamt geringe Auswirkungen auf das Klima auf. Es handelt sich im Wesentlichen um Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie um die Ergänzung eines Lichtpunktes im Bestand in LED-Technik. Zusätzliche Flächenversiegelungen oder größere bauliche Eingriffe sind nicht erforderlich. Die vorgesehene Neuordnung der Radverkehrsfüh- rung verbessert mittelfristig die Nutzbarkeit des Fahrrades im Alltagsverkehr. Sachdarstellung: Ausgangssituation Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 10.09.2025 beantragt, die Beleuchtung des Radwe- ges im Bereich der Kreuzung Südring, Blumenstraße, Im Holtkamp und Gustav-Wayss- Straße zu verbessern und die dortige Radverkehrsführung zu überprüfen. Zur Begründung wird auf die als Fahrradstraße ausgebaute Blumenstraße, auf das Gefälle der Gustav- Wayss-Straße zur Blumenstraße, auf die Vorfahrtsregelung sowie auf eingeschränkte Sicht- verhältnisse in den Dämmerungs- und Winterzeiten verwiesen. Nach Darstellung der An- tragstellerin werden Radfahrende, die mit erhöhter Geschwindigkeit aus der Gustav-Wayss- Straße in Richtung Blumenstraße wechseln, aus Sicht des Südrings vor dem Hintergrund der dunklen Begrünung erst spät wahrgenommen. Die Antragstellerin bittet um Prüfung folgender Punkte: – der Vorfahrtsregelungen des Knotenpunktes im Hinblick auf mögliche Gefährdungen, Beschlussvorlage 150/2026 Seite 2 von 6 – der Machbarkeit einer umfassenden Straßenbeleuchtung für den Kreuzungsbereich, insbesondere entlang des Geh- und Radweges, – der Installation zusätzlicher, gleichmäßig verteilter Lichtpunkte nach den aktuellen Nor- men einschließlich der Lichtpunktabstände, – der Berücksichtigung energiesparender und nachhaltiger Lösungen, – ergänzender Maßnahmen, wie einer sichtbaren Markierung der Radverkehrsführung, einer konfliktärmeren Trassenführung sowie einer Anpassung der Beschilderung. Das Team Tiefbau hat den Antrag gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft. Ein- bezogen wurden gutachterliche Stellungnahmen zum Knotenpunkt Im Holtkamp, Gustav- Wayss-Straße, Südring und Blumenstraße im Zuge des Umbaus der Mühlenbachbrücke der K 53, die polizeiliche Unfallauswertung sowie eine fachliche Rückkopplung mit der Bezirksre- gierung Münster. Straßenbeleuchtung Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist normgerecht hergestellt. Die im Antrag beschrie- bene Einschränkung der Sichtverhältnisse ist daher nicht auf einen Mangel der Anlage zu- rückzuführen. Maßgeblich ist die örtliche Situation. Durch den vorhandenen Baumbestand kommt es im Knotenpunktbereich zu einer Verschattung der Lichtpunkte. In Verbindung mit der Knoten- punktgeometrie und den sich überlagernden Verkehrsbeziehungen kann dies dazu führen, dass querender oder einbiegender Radverkehr nicht durchgängig frühzeitig wahrgenommen wird. Die Lichtpunkte im Knotenpunktbereich und im anschließenden Streckenabschnitt wur- den Ende Juni 2026 freigeschnitten. Der Rückschnitt wird regelmäßig wiederholt, um die Lichtpunkte nachhaltig von Bewuchs freizuhalten. Eine allgemeine Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen besteht nicht. Eine Be- leuchtungspflicht kann sich aus der Verkehrssicherungspflicht nur dort ergeben, wo eine be- sondere Gefahrenstelle vorliegt, die bei Dunkelheit trotz Fahrzeugbeleuchtung und ange- passter Geschwindigkeit nicht rechtzeitig erkennbar ist. Ein durch Baumwuchs verursachter Rückgang der Beleuchtungsstärke tritt stadtweit auf und wird deshalb im Regelfall durch Rückschnitt behoben und nicht durch zusätzliche Lichtpunkte. Im vorliegenden Fall wird von dieser Praxis abgewichen. Der Knotenpunkt weist eine kom- plexe Geometrie, einen hohen Radverkehrsanteil und dichten Baumbestand auf beiden Sei- ten auf. Die Einsehbarkeit ist bei Dunkelheit und Dämmerung auch nach dem Freischnitt ein- geschränkt, zudem ereignete sich ein wesentlicher Teil der Unfälle mit Beteiligung des Rad- verkehrs bei Dunkelheit oder Dämmerung. Hinzu kommt die ab dem Frühjahr 2027 vorgese- hene Umleitungsführung der K 53 mit deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen. Vorgesehen sind daher die Verschiebung eines vorhandenen Lichtpunktes sowie die Ergän- zung mit einem zusätzlichen Lichtpunkt im unmittelbaren Kreuzungsbereich in LED-Technik. Damit werden die Querungsbereiche gezielt und dauerhaft ausgeleuchtet. Die Kosten wer- den auf rund 4.500 € geschätzt. Die Maßnahme ist kurzfristig und unabhängig von den wei- teren Schritten umsetzbar. Unfalllage Für den Bereich Im Holtkamp, Gustav-Wayss-Straße, Südring und Blumenstraße wurden die polizeilichen Unfalldaten der Jahre 2020 bis 2026 ausgewertet. Erfasst sind sechs Verkehrs- unfälle. An vier davon waren Radfahrende beteiligt, in allen Fällen mit einem Pedelec. Verun- glückt sind vier Personen, davon eine schwer und drei leicht. Fünf der sechs Unfälle sind dem Unfalltyp Einbiegen bzw. Kreuzen zuzuordnen. In fünf Fäl- len ist als Ursache die Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln erfasst. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Die Auswertung zeigt damit ein klares Muster: Die Konflikte am Knotenpunkt entstehen aus der Vorfahrtsregelung und ihrer Wahrnehmbarkeit. Beschlussvorlage 150/2026 Seite 3 von 6 Der Radverkehr ist davon in besonderem Maße betroffen. Drei der vier Unfälle mit Beteili- gung des Radverkehrs ereigneten sich bei Dunkelheit oder Dämmerung. Der Lösungsansatz liegt daher in der Verbesserung der Erkennbarkeit und Begreifbarkeit der Situation. Den Verkehrsteilnehmern muss deutlich signalisiert werden, welches Verhalten von Ihnen erwartet wird. Radverkehrsführung Gustav-Wayss-Straße und Südring Auf der Gustav-Wayss-Straße verläuft auf der westlichen Straßenseite ein einseitiger, benut- zungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr (Zeichen 240). Auf der gegenüberliegenden Straßenseite besteht keine Anlage für den Rad- und Fußver- kehr. Der Abschnitt ist rund 1.,1 km lang, die Fahrbahn 6,00 m und der Geh- und Radweg rund 2,50 m breit. Der Abschnitt liegt in einem Gewerbegebiet und weist eine Vielzahl von Grundstückszufahrten auf. Seit 2024 gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im unteren Abschnitt zur Kreuzung Südring. Die Verkehrszählung aus dem Jahr 2024 weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 2.200 Kfz in 24 Stunden bei einem Schwerverkehrsanteil von 12,86 Prozent aus. Der Geh- und Radweg setzt sich in gleicher Ausbildung im anschließenden Abschnitt des Südrings bis zum Kreisverkehr Südring, Grevener Damm und Buchenweg fort: einseitig auf der nördlichen Straßenseite, benutzungspflichtig, im Zweirichtungsverkehr und ohne Anlage auf der gegenüberliegenden Seite. Die Breite liegt dort bei rund 2,50 bis 2,80 m. Auch dieser Abschnitt liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Im Abschnitt zwischen abknickender Vorfahrt und Bahnübergang ist ebenfalls Tempo 30 km/h angeordnet. Beide Abschnitte bil- den verkehrlich einen zusammenhängenden Streckenzug. Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonde- ren örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO be- stimmt darüber hinaus, dass die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefah- ren verbunden ist und grundsätzlich nicht angeordnet werden soll. Innerorts kommt danach allenfalls ein Benutzungsrecht, nicht aber eine Benutzungspflicht in Betracht. Die örtliche Prüfung bestätigt diese Bewertung. Durch die Führung im Zweirichtungsverkehr auf nur einer Straßenseite müssen einbiegende und querende Verkehre an jeder Einmün- dung und an jeder Grundstückszufahrt Radverkehr aus beiden Richtungen berücksichtigen. Das Gefälle der Gustav-Wayss-Straße zum Knotenpunkt hin und die Linienführung führen dazu, dass Radfahrende mit erhöhter Geschwindigkeit in den Knotenpunkt einfahren und erst spät wahrgenommen werden. Die Anlage wird im Alltagsverkehr zudem erkennbar nicht durchgängig angenommen; ein erheblicher Teil des Radverkehrs nutzt bereits heute die Fahrbahn. Bei der vorliegenden Verkehrsstärke ist eine Führung im Mischverkehr mit gleich- zeitigen Benutzungsrecht des Gehweges für Radfahrer („Gehweg – Radfahrer frei“) fachlich vertretbar. Die Bezirksregierung Münster wurde fachlich beteiligt. Sie sieht die Anordnung einseitiger, benutzungspflichtiger Geh- und Radwege im Zweirichtungsverkehr innerorts grundsätzlich kritisch und befürwortet die Aufhebung der Benutzungspflicht. Ausschlaggebend ist insbe- sondere die Vielzahl der Grundstückszufahrten in Verbindung mit dem Zweirichtungsverkehr. Der Schwerverkehrsanteil von rund 13 Prozent wird im Verhältnis zur absoluten Anzahl der Lkw-Fahrten als nicht außergewöhnlich hoch bewertet. Der Einsatz von Piktogrammketten zur Unterstützung einer sicheren Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn wird als sinn- voll eingeschätzt. Eine auf die Gustav-Wayss-Straße beschränkte Aufhebung hätte zur Folge, dass Radfah- rende die Führungsform nach wenigen hundert Metern erneut wechseln müssten und im Südring wieder in den gegenläufigen Zweirichtungsverkehr geleitet würden. Gerade solche Beschlussvorlage 150/2026 Seite 4 von 6 Wechsel an den Übergangsstellen sind die Situationen, in denen Konflikte entstehen. Eine einheitliche Regelung über den gesamten Streckenzug ist verständlich, eindeutig und im Er- gebnis die sicherere Lösung. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Radwegebenutzungs- pflicht auf der Gustav-Wayss-Straße und im anschließenden Abschnitt des Südrings bis zum Kreisverkehr aufzuheben und den Radverkehr dort im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Der vorhandene Seitenraum bleibt erhalten und wird künftig als Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ausgewiesen. Radfahrende können damit weiterhin auf dem Gehweg beide Fahrtrichtungen nutzen, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet. Da der Streckenzug in einem Gewerbegebiet ohne Wohnnutzung liegt und der Gehweg nur ein geringes Fußverkehrsauf- kommen aufweist, sind Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr auf dem Seitenraum nicht zu erwarten. Auf der Fahrbahn werden Piktogrammketten aufgebracht, die den Mischverkehr sichtbar machen. Vorfahrtsregelung und Beschilderung im Knotenpunkt Der Knotenpunkt ist vorfahrtgeregelt. Die Vorfahrt knickt von der Gustav-Wayss-Straße (süd- licher Arm) in den Südring (östlicher Arm) ab. Die Blumenstraße und die Straße Im Holtkamp sind untergeordnet; der Kraftfahrzeugverkehr muss dort anhalten und Vorfahrt gewähren (Zeichen 206, "Halt! Vorfahrten gewähren"/ Stoppschild). Der straßenbegleitende Geh- und Radweg quert beide untergeordneten Arme. Die Furten sind rot eingefärbt und mit Fahrrad- piktogrammen markiert; vor beiden Furten sind Haltelinien für den Kraftfahrzeugverkehr auf- gebracht. Die Prüfung ergibt keine Notwendigkeit, die Vorfahrt am Knotenpunkt grundsätzlich zu ändern. Anpassungsbedarf besteht dagegen bei der Beschilderung an der Furt über die Straße Im Holtkamp: Dort ist der Geh- und Radweg beidseitig zusätzlich mit dem Zeichen 205 ("Vor- fahrt gewähren") beschildert, während die rote Einfärbung, die Fahrradpiktogramme und die gleichzeitige Beschilderung aus der Straße Im Holtkamp heraus mit VZ 206 („Halt! Vorfahrt gewähren“) einen Vorrang des Radverkehrs nahelegen. Diese doppelte Aussage ist für alle Verkehrsteilnehmenden schwer einzuordnen und nicht unmittelbar begreifbar. Sie erfordert immer eine direkte Abstimmung zwischen dem Rad- bzw. Kfz-Verkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Furt aus Richtung der Gustav-Wayss-Straße in einem engen Bogen angefah- ren wird und die Sicht durch den angrenzenden Baumbestand, die Grundstücksmauer und das Wegkreuz eingeschränkt ist. Mit der Aufhebung der Benutzungspflicht ändert sich die Funktion des Seitenraums, und die heutige Vorrangdarstellung an der Furt entfällt. Beschilderung und Markierung werden des- halb nicht isoliert, sondern gemeinsam mit der Neuordnung der Radverkehrsführung ange- passt: Das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) für den Rad- und Fußverkehr vor der Furt wird entfernt, die Fahrradpiktogramme werden von der Furt auf die Fahrbahn verlegt. Die rote Einfärbung der Furt bleibt erhalten. Sie ist nach der Umstellung verkehrsrechtlich nicht mehr erforderlich, wird jedoch bewusst beibehalten, um den Kraftfahrzeugverkehr weiterhin auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Das Vorgehen wurde mit der Straßen- verkehrsbehörde abgestimmt. Durch diese Änderung wird die Regelung in der Örtlichkeit eindeutig und schnell erkennbar. Umleitungsführung K 53 (Ersatzneubau Mühlenbachbrücke) Für den Ersatzneubau der Brücke über den Mühlenbach im Zuge der K 53 ist voraussicht- lich, beginnend ab März oder April 2027, eine Vollsperrung mit einer Bauzeit von rund einem Jahr vorgesehen. Konkretere Informationen diesbezüglich sind für das 3. Quartal vom Kreis in Aussicht gestellt worden. Die Umleitung des Pkw-Verkehrs führt über die Achsen Robert- Bosch-Straße, Joseph-Monier-Straße, Gustav-Wayss-Straße und Im Holtkamp. In dem dafür erstellten Gutachten wird von einer zusätzlichen werktäglichen Verkehrsmenge in der Grö- ßenordnung von rund 10.250 Pkw-Fahrten ausgegangen. Die Umleitung des Schwerlastver- kehres ist nicht über die Straße Im Holtkamp geplant, da diese aufgrund der vorhandenen Beschlussvorlage 150/2026 Seite 5 von 6 Belastungsklasse und der notwendigen Schleppkurven nicht für die Befahrbarkeit von Schwerverkehr ausgelegt ist. Der Schwerlastverkehr wird vollständig über das klassifizierte Straßennetz (B 481) umgeleitet werden müssen. Eine vergleichbare Situation für den Schwerlastverkehr gab es bereits bei der mehrmonatigen Sperrung der Reckenfelder Straße vor einigen Jahren. Die Verkehrsbelastung auf der Gustav-Wayss-Straße steigt damit gegenüber dem heutigen Wert von rund 2.200 Kfz in 24 Stunden auf ein Vielfaches. Der Gutachter hat in diesem Zu- sammenhang auf Sicherheitsbedenken für den Radverkehr sowie auf eine merkliche Ver- schlechterung des Verkehrsflusses im Bereich Gustav-Wayss-Straße und Südring hingewie- sen. Unter diesen Bedingungen ist eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn für den Zeitraum der Vollsperrung der Reckenfelder Straße nicht vertretbar. Eine kurzfristige Umstellung auf Mischverkehr, eine Rücknahme für die Dauer der Umleitung und eine erneute Umstellung nach Verkehrsfreigabe wäre innerhalb von rund zwei Jahren mit drei Wechseln der Führungsform verbunden. Das wäre für die Verkehrsteilnehmenden nicht nachvollziehbar und aus Gründen der Erwartungssicherheit und der Verkehrssicherheit nicht sachgerecht. Die Aufhebung der Benutzungspflicht wird deshalb erst nach Fertigstel- lung der Mühlenbachbrücke und Verkehrsfreigabe der K 53 und dem Ende der Umleitungs- führung umgesetzt. Weiteres Vorgehen Kurzfristig wird die Beleuchtung im Knotenpunktbereich umgesetzt und ergänzt. Der Frei- schnitt der Lichtpunkte ist bereits Ende Juni 2026 erfolgt. Die Ausästung wird künftig in ei- nem festen Turnus im Rahmen der laufenden Grünunterhaltung durch den Baubetriebshof sichergestellt. Nach Verkehrsfreigabe der K 53 und dem Ende der Umleitungsführung werden die Radwe- gebenutzungspflicht auf dem Streckenzug Gustav-Wayss-Straße und Südring aufgehoben, der Seitenraum als Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ausgewiesen, das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ vor der Radverkehrsfurt entfernt, die Fahrradpiktogramme von der Furt auf die Fahrbahn verlegt und die Piktogrammketten aufgebracht. Die rote Einfärbung der Furt bleibt bestehen. Die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten werden zum Zeitpunkt der Umsetzung im Rahmen der laufenden Unterhaltung ausgeführt. Der Ausschuss wird rechtzeitig vor der Um- setzung erneut informiert. Verfasser/in Mitzeichnung BM 661 663 66 III Theresa Hagemeier Drucksache_150_2026_SPD-Antrag_Verbesserung der Beleuchtung am Radweg Kreuzung Südring_Anlage1 Beschlussvorlage 150/2026 Seite 6 von 6

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