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Antrag SPD-Fraktion - Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt vorgezogene Haltezonen oder aufgeweitete Radaufstellstreifen an der Maitzen-Kreuzung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, da bereits 2016 solche Maßnahmen geprüft und verworfen wurden, keine Unfallauffälligkeit vorliegt, aufwändige Planungen erforderlich wären und personelle Ressourcen fehlen. Der Ausschuss für Infrastruktur berät den Antrag am 17.09.2026; eine Stellungnahme von Straßen.NRW wird mündlich mitgeteilt.

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung öffentlich Drucksache 205/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026 Antrag SPD-Fraktion - Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung Beschlussvorschlag: Der Antrag der SPD-Fraktion zu vorgezogenen Haltezonen oder aufgeweiteten Radaufstell- streifen an der Kreuzung Borghorster Straße / Amtmann-Schipper-Straße / Voßstraße / Neu- enkirchener Straße wird abgelehnt. Ziele: Die fachliche Bewertung des Antrags der SPD-Fraktion unter Berücksichtigung der verkehrli- chen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Prüfung der beste- henden Priorisierung von Verkehrsmaßnahmen. Kurzbegründung: Die Einrichtung von Aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) am Knotenpunkt wurde be- reits 2016 geprüft und aufgrund der örtlichen Randbedingungen verworfen. Da keine Unfall- auffälligkeit vorliegt und weitergehende Maßnahmen nur im Rahmen einer aufwändigen Pla- nung im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW möglich wären, wird die Umsetzung des Antrags nicht empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein Fördermaßnahme: Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme: € Finanzierung Maßnahmenbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge): € Städt. Eigenanteil: € Jährliche Folgekosten: € (z.B. Unterhaltung Bewirtschaftung) Ergänzende Darstellung (Kosten, Folgekosten, Finanzierung, haushaltsmäßige Abwicklung, Risiken, über- und außerplanmäßige Mittelbe- reitstellung sowie Deckungsvorschläge). Klimaverträglichkeit: Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima. Es werden keine baulichen Maßnahmen umgesetzt und keine Veränderungen der Verkehrsführung vor- genommen. Sachdarstellung: Antrag der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion hat im Dezember 2025 einen Antrag auf vorgezogene Haltezonen für den Radverkehr an der Kreuzung Borghorster Straße / Amtmann-Schipper-Straße / Voßstraße / Neuenkirchener Straße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende gestellt (siehe Anlage 1). Als Begründung wurden unter anderem die Befunde aus dem Knotenpunktkonzept herange- zogen. Die Aufstellung ist aus dem Antrag übernommen worden • Wegeführung von Borghorster Straße Ost in Neuenkirchener Straße schwierig (ins- besondere Radverkehr), • Radfahrstreifen in Mittellage Borghorster Straße → subjektives Sicherheitsgefühl be- einträchtigt / wird häufig zugestellt, • Einmündungsbereich Neuenkirchener Straße überdimensioniert, • Nebenanlage für den Fußverkehr im Knotenpunktbereich überwiegend zu schmal, • Unübersichtliches Ab- und Aufleiten des Radverkehrs im Knotenpunktbereich, • Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmenden teilweise eingeschränkt, • Hohe Verkehrsmengen insbesondere in den Spitzenstunden beeinträchtigen die Leis- tungsfähigkeit insbesondere für den Kfz-Verkehr. Knotenpunktkonzept Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept wurden insgesamt 16 Knoten- punkte benannt, an denen Bürgerinnen und Bürger ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl wahr- nehmen beziehungsweise Handlungsbedarf sehen. Acht dieser Knotenpunkte wurden im Konzept zur Integrierten Knotenpunktgestaltung (Drucksache 8/2025) vertieft untersucht. Die übrigen acht Knotenpunkte befanden sich bereits in anderen Planungs- oder Untersuchungs- prozessen und wurden daher nicht erneut betrachtet. Zu den im Knotenpunktkonzept untersuchten Knotenpunkten gehörte auch die sogenannte Maitzen-Kreuzung. Für diesen Knotenpunkt wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde bei der Kostenschätzung mit rund 285.625,00 € (siehe Anlage 2) beziffert. Im Rahmen solcher Konzepte erfolgt die Planung üblicherweise auf Grundlage von Luftbildern sowie vorhandener Bestands- und Verkehrsdaten. Eine detail- lierte Vermessung des Knotenpunktes wird erst im Zuge eines konkreten Planungsauftrags durchgeführt. Für die Maitzen-Kreuzung wurde im Knotenpunktkonzept ein hoher Umsetzungsaufwand festgestellt. Zur Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wären unter anderem An- passungen der Bordanlagen, Änderungen an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage, die Errichtung zusätzlicher Signalgeber sowie Anpassungen der Beschilderung und Fahrbahn- markierungen erforderlich. Darüber hinaus wurde der notwendige interne Personalaufwand aufgrund des zu erwartenden hohen Abstimmungsbedarfs zwischen den beteiligten Akteuren als mittel bis hoch eingestuft. Zu beachten ist ferner, dass im Rahmen des Vorentwurfs nicht alle Zufahrten des Knoten- punktes betrachtet wurden. Insbesondere die Voßstraße sowie der erste Haltebalken auf der Beschlussvorlage 205/2026 Seite 2 von 4 Amtmann-Schipper-Straße waren nicht Gegenstand der damaligen Untersuchung. Die Er- gebnisse des Knotenpunktkonzeptes können daher nicht ohne weitere planerische Prüfun- gen auf diese Bereiche übertragen werden. Die im Knotenpunktkonzept aufgezeigten Maßnahmen zeigen zudem, dass mögliche Ver- besserungen an diesem Knotenpunkt nur im Rahmen einer umfassenden Planung unter Be- rücksichtigung der örtlichen Randbedingungen und der Signaltechnik untersucht werden können. Eine alleinige und kurzfristige Umsetzung einzelner Maßnahmen, insbesondere von aufgeweiteten Radaufstellstreifen, lässt sich aus den Erkenntnissen des Knotenpunktkon- zeptes nicht ableiten. Untersuchung 2016 Der Knotenpunkt Borghorster Straße / Neuenkirchener Straße / Amtmann-Schipper-Straße / Voßstraße wurde bereits im Jahr 2016 hinsichtlich möglicher Verbesserungen für den Rad- verkehr untersucht. Im Ergebnis dieser Prüfung wurden auf der Borghorster Straße vorgezo- gene Haltelinien für den Radverkehr eingerichtet (siehe Anlage 3). Bereits damals wurde die Anlage von Aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) geprüft und seitens Straßen.NRW, als zuständigem Straßenbaulastträger, abgelehnt. Grundsätzlich bestehen bei ARAS Konflikte zwischen linksabbiegenden Radfahrenden und geradeausfahrenden Kraftfahrzeugen. Diese treten insbesondere dann auf, wenn Radfah- rende während einer bereits laufenden Grünphase den Knotenpunkt erreichen und sich nicht vor dem Kraftfahrzeugverkehr aufstellen können. Diese Problematik war bereits Gegenstand der Untersuchungen in 2016. Auf der Amtmann-Schipper-Straße ist die Situation zusätzlich dadurch geprägt, dass Radfah- rende den Bereich des zweiten Haltebalkens aufgrund der vorhandenen Signalisierung nur während einer laufenden Grünphase erreichen können. Die mit einem ARAS angestrebte Schutzwirkung würde daher in den maßgeblichen Konfliktsituationen nur eingeschränkt zum Tragen kommen. Auch die Voßstraße ist für die Einrichtung eines ARAS nicht geeignet. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite würden sich wartende Kraftfahrzeuge vor der Lichtsignalanlage auf dem Schutzstreifen aufstellen müssen, der als Zuführung des Radverkehrs zu einem möglichen ARAS dienen würde. Dadurch wären die Erreichbarkeit und die Wirksamkeit eines solchen Aufstellbereiches erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde 2016 unter Federführung von Straßen.NRW und mit Abstimmung der Unfallkommission des Kreises eine Entscheidung gegen eine Lösung mit ARAS (siehe Anlage 4) und auch gegen eine Lösung mit ARAS an nur zwei Zubringern (siehe Anlage 5) getroffen. Wesentliche Aspekte waren hierbei die tlw. fehlenden Flächen für zuführende Rad- schutzstreifen, notwendige Verlängerungen von Grünphasen und vor allen Dingen die not- wendige Verkürzung der Richtungsfahrspuren in der Hauptrichtung, die bereits im vorhande- nen Zustand für die anfallenden Verkehrsströme unterdimensioniert sind. Die Kreuzung wurde damals mit sogenannten Fahrradtaschen ausgestattet, die ein indirek- tes Linksabbiegen ermöglichen und den Radverkehr bei entsprechenden Fahrbeziehungen unterstützen. Aktuelle Situation Beschlussvorlage 205/2026 Seite 3 von 4 Weitergehende Verbesserungen am Knotenpunkt wären nach Einschätzung der Verwaltung nur im Rahmen einer umfassenden planerischen Untersuchung und einer aufwändigen Um- gestaltung möglich. Hierfür wäre im ersten Schritt die Beauftragung einer Vorplanung erfor- derlich. In diesem Zusammenhang wären insbesondere • die Überprüfung der verfügbaren Flächen anhand einer Vermessung, • signaltechnische Untersuchungen, • ein Leistungsfähigkeitsnachweis der Lichtsignalanlage, • eine verkehrstechnische Machbarkeitsprüfung sowie • eine Sicherheitsprüfung bzw. ein Sicherheitsaudit durchzuführen. Ein entsprechender Planungsprozess würde grob geschätzt 15.000,00 € (auf Grundlage der o.g. Kostenschätzung und nur LPh 1-2) kosten und wäre mit erheblichem Abstimmungsauf- wand zwischen Straßen.NRW und der Stadt Emsdetten verbunden. Zudem handelt es sich um einen Knotenpunkt im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW. Die Kosten einer solchen Planung würden jedoch zunächst durch die Stadt Emsdetten ausge- löst. Hinzu kommt, dass innerhalb der letzten fünf Jahre an dem Knotenpunkt weder eine Unfallauffälligkeit vorlag noch ein Unfallschwerpunkt erfasst worden ist. Aus verkehrssicher- heitsrechtlicher Sicht besteht daher derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Aufgrund der Abarbeitung der Fördermaßnahmen stehen derzeit nur begrenzt freie perso- nelle Ressourcen zur Verfügung, um einen derart umfangreichen Planungsprozess fachlich zu begleiten. Nach aktueller Planung werden diese Ressourcen für andere Projekte benötigt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, derzeit keinen Planungsauftrag für den Knotenpunkt zu vergeben. Maßgeblich hierfür sind die fehlende Unfallauffälligkeit, die Zu- ständigkeit von Straßen.NRW, der erhebliche planerische und finanzielle Aufwand sowie die derzeit nicht verfügbaren personellen Ressourcen. Die bestehende Priorisierung der Maß- nahmen gemäß Drucksache 280/2025 sollte daher beibehalten werden. Die Anregung der SPD-Fraktion wurde zugleich erneut an Straßen.NRW als zuständigen Straßenbaulastträger mit der Bitte um Stellungnahme und erneute fachliche Bewertung wei- tergeleitet. Eine Antwort wurde zu der 38. KW vor dem Ausschuss für Infrastruktur zugesagt und wird mündlich im Ausschuss mitgeteilt. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Ortmeier 661 66 III SPD-Antrag_Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung_Anlage 1 SPD-Antrag_Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung_Anlage 2_Knotenpunktkonzept SPD-Antrag_Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung_Anlage 3_Variante 3 2016_umgesetzt SPD-Antrag_Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung_Anlage 4_Variante 1 2016 SPD-Antrag_Verkehrssituation Maitzen-Kreuzung_Anlage 5_Variante 2 2016 Beschlussvorlage 205/2026 Seite 4 von 4

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