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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AT- 1/2026 Die Stadt Bad König beauftragt ein Landschaftsplanungsbüro, eine Planung für die künftige Gestaltung der Bad Königer Friedhöfe zu erstellen.

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bad König
Datum2026-09-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, ein Landschaftsplanungsbüro mit der Gestaltungsplanung der Bad Königer Friedhöfe zu beauftragen. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab: Die Friedhöfe hätten unterschiedliche Gegebenheiten, viele freie Flächen seien durch noch nicht abgelaufene Ruhefristen belegt, personelle und finanzielle Ressourcen fehlten. Priorität habe stattdessen die Prüfung und Anlage von pflegearmen Wiesengrabfeldern.

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Vorlagentyp Mitteilungsvorlage Vorlagennummer MI-44/2026 Stadt Fachbereich Friedhofswesen u. Beschaffung Bad König Sachbearbeiter Andrea Vay-Korn Aktenzeichen Datum 27.08.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Status Magistrat 03.09.2026 zur Kenntnis nichtöffentlich Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2026 zur Kenntnis öffentlich Stadtverordnetenversammlung 17.09.2026 zur Kenntnis öffentlich Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AT- 1/2026 Die Stadt Bad König beauftragt ein Landschaftsplanungsbüro, eine Planung für die künftige Gestaltung der Bad Königer Friedhöfe zu erstellen. Sachdarstellung: Der Fraktionsantrag zur künftigen Gestaltung der Bad Königer Friedhöfe wurde an die Ortsbeiräte zur Stellungnahme weitergeleitet und anschließend von der Verwaltung geprüft. Hierzu ist folgendes mitzuteilen: Grundsätzlich wird eine Weiterentwicklung der Friedhöfe als positiv betrachtet, jedoch wird ausdrü- cklich darauf hingewiesen, dass die Gegebenheiten und Bedürfnisse der einzelnen Friedhöfe unter- schiedlich sind und somit eine großflächige bzw. einheitliche Umgestaltung nicht umsetzbar ist. Auch wenn man auf den Friedhöfen viele verschiedene freie Flächen sieht, stehen diese momentan sowie auf weitere Jahre gesehen nicht zur Verfügung. Auf den meisten dieser freien Flächen befin- den sich vorzeitig geräumte Grabstätten, bei denen die festgelegten Ruhefristen noch nicht abge- laufen sind und diese zwingend einzuhalten sind. Aus diesem Grund kann eine Umgestaltung aller Friedhöfe somit aktuell sowie auf weitere Jahre gesehen nicht erfolgen. Darüber hinaus sind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Arbeits- und Pflegeaufwands für den Bauhof aus personellen Gründen nicht umsetzbar. Auch die Beauftragung eines Landschaftsplanungsbüros wird aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt. Momentan steht an erster Stelle auf allen Friedhöfen zu prüfen, wo möglichst zusammenhängende Freiflächen für die Anlage von Wiesengräbern, welche für die Nutzungsberechtigten pflegefrei sind, zur Verfügung stehen. Auf dem Friedhof Bad König ist das aktuelle Feld mit einstelligen Wiesengrabstätten demnächst vollständig belegt. Da diese Bestattungsform sehr gut angenommen wird, ist aktuell in Prüfung, wo ein weiteres Feld für Wiesengrabstätten angelegt werden kann. In einigen Ortsteilten gibt es bereits ebenfalls entsprechende Felder für Wiesengräber. Die hierfür vorgesehene bzw. bereits genutzte Fläche stehen somit für anderweitige Gestaltungsmaßnahmen nicht zur Verfügung. In den Ortsteilen, in denen bislang noch keine Wiesengrabfelder vorhanden sind, hat die Prüfung und Bereitstellung geeigneter Flächen zunächst Vorrang vor weiteren Umgestaltungsmaßnahmen. Aus den genannten Gründen kann dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (AT-1/2026) derzeit nicht entsprochen werden. Seite 1 von 2 Finanzielle Auswirkungen: Betrag in Produkt- Kosten- Sachkonto- Investitions- betreffendes Euro nummer stellen- nummer nummer Haushaltsjahr nummer Keine ( ) Einnahmen ( ) Ausgaben ( ) Bei Ausgaben: Die Mittel stehen Deckungsvorschlag, wenn Mittel nicht oder nur teilweise zur ( ) zur Verfügung Verfügung stehen: ( ) nicht zur Verfügung ( ) teilweise zur Verfügung mit Euro Beschlussvorschlag: Vermerk/Stellungnahme der Finanzabteilung: Datum und Namensangabe Finanzabteilung: Mitteilungsvorlage MI-44/2026 Seite 2 von 2

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