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Max-Planck-Schule, Teilabbruch und Neubau hier: Beschlussfassung zum Vorentwurf Leistungsphase 2 Prüfung einer möglichen Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Max-Planck-Schule Änderungsantrag zur DS-52/26-31 der Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 07.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL beantragen Änderungen zum Bauvorhaben Max-Planck-Schule (Gesamtvolumen ca. 167 Mio. EUR). Sie fordern die Einsetzung einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe zur Koordination, eine externe rechtliche Prüfung möglicher Vergabemodelle (insbesondere Gesamtvergabe vs. losweise Vergabe, Festpreisvereinbarungen), sowie einen nachfolgenden Bericht an die Stadtverordnetenversammlung vor Festlegung auf ein Vergabemodell. Die Leistungsphase 3 soll nur unter Bedingungen fortgeführt werden, ohne automatisch zu Bauleistungsvergaben zu führen.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
07.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Änderungsantrag
der Fraktionen CDU/FDP, SPD, DIE
GRÜNEN/Linke.OL
DS-52-3/26-31
Datum 07.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend
Betreff:
Max-Planck-Schule, Teilabbruch und Neubau
hier: Beschlussfassung zum Vorentwurf Leistungsphase 2
Prüfung einer möglichen Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen für die
Max-Planck-Schule
Änderungsantrag zur DS-52/26-31 der Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE
GRÜNEN/Linke.OL vom 07.09.2026
Antragstext:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Einsetzung einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe
Angesichts der besonderen Tragweite des Bauvorhabens „Teilabbruch und Neubau der
Max-Planck-Schule“ für die Stadt Rüsselsheim am Main, den städtischen Haushalt, die
schulische Entwicklung und die pädagogische Arbeit wird umgehend eine
dezernatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt.
Die Projektgruppe umfasst die Dezernate:
Planen und Bauen,
Finanzen,
Bildung und Soziales.
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
das Investitionsvolumen von derzeit rund 167 Mio. EUR und die damit verbundene
langfristige Haushaltsbelastung,
die geplante Abbildung weiterer Bauphasen im Haushaltsplan 2027 und in den
Folgejahren,
die Empfehlungen des eingesetzten Expertenrates für den Haushalt und
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen,
die pädagogischen, organisatorischen und sozialen Auswirkungen einer möglichen
Bauzeit von bis zu zehn Jahren auf Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern,
die Notwendigkeit einer koordinierten Steuerung von Planung, Kosten, Terminen,
Risiken, Vergabemodellen, Bauabschnitten, Interimsmaßnahmen und schulischer
Nutzung.
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Die Projektgruppe hat folgende Aufgaben:
die ressortübergreifende Koordination aller mit dem Vorhaben zusammenhängenden
Entscheidungen,
die Vorbereitung der politischen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien,
die Sicherstellung der Haushaltsplanung und -kontrolle über alle Bauphasen hinweg,
die Abstimmung mit der Schulleitung, der Schulkommission und den betroffenen
Schulen,
die Begleitung der externen Prüfung möglicher Vergabemodelle,
die Dokumentation und Kommunikation von Kosten, Risiken, Terminen und
Auswirkungen auf den Schulbetrieb.
Die Projektgruppe berichtet der Stadtverordnetenversammlung in regelmäßigen
Abständen, mindestens jedoch vor jeder wesentlichen Beschlussfassung zum weiteren
Vorgehen.
2. Externe vergabe- und baurechtliche Prüfung
Der Magistrat wird beauftragt, externe, auf öffentliches Vergaberecht und öffentliches
Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte zu beauftragen, denen gestattet wird, sich im
erforderlichen Umfang für deren Leistungen sich bauwissenschaftlicher Mitarbeiter zu
bedienen. Es ist ein Begutachtungsauftrag zu erteilen zu folgenden Fragen:
a. Ist neben der bisher intendierten abschnittsweisen Realisierung des Projektes
unter baurechtlichen und technischen Gesichtspunkten es auch möglich,
koordiniert die Errichtung eines Interims, den Abriss des bisherigen Gebäudes
und die Errichtung des Schulgebäudes jeweils in einem Zug durchzuführen und
ggf. unter welchen Voraussetzungen?
b. Ist vorliegend von einem „wirtschaftlichen Erfordernis“ und/oder „technischen
Erfordernis“ im Sinne des § 97a Abs. 2 GWB auszugehen, welche es erlauben,
Planung und Leistung einheitlich an einen Totalübernehmer zu vergeben und ggf.
unter welchen Voraussetzungen?
c. Im Rahmen welcher Vergabekonzepte besteht die Möglichkeit, einen generellen
einheitlichen Festpreis zur Meidung von Kostenüberschreitungsrisiken zu
vereinbaren, ggf. auch einen der Höhe nach definierten Kostendeckel dem oder
den Auftragnehmern aufzugeben,
1.
1. Falle einer bisher geplanten abschnittsweisen Realisierung?
2. Verzicht hierauf?
3. welchen Voraussetzungen und auf der Grundlage welcher
Vergabekonzepte ist dies möglich?
d. Das Gutachten soll eine im Sinne des § 97a Abs. 2 GWB gebotene
Interessenabwägung bezogen auf eine losweise Vergabe einerseits und eine
einheitliche Vergabe von Planung und Leistung an einen Totalübernehmer
andererseits darstellen, die über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus die
wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Vorteile der beiden genannten
Vergabekonzepte, soweit zulässig und möglich, ausweist.
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3. Weitere Planung im Rahmen der bestehenden Beschlusslage (DS-726/21-26)
Nur wenn es für einen ununterbrochenen Schulbetrieb notwendig sein sollte, die bereits
laufende Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 fortzuführen, ohne jedoch weitere
Kosten auszulösen, so ist dies nach Abstimmung der Dezernenten für Brandschutz und
Bauen, der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich nachzuweisen. In diesem Fall
wird der Baudezernent berechtig, die bestehende Planung in Leistungsphase 3
weiterzuführen.
4. Bericht an die Stadtverordnetenversammlung
Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung vor dessen Festlegung auf ein
Vergabemodell im Anschluss an die Begutachtung nach Ziffer 2 eine eigenständige
Drucksache vor, die die Grundlagen der Bestimmung des weiteren Fortgangs
substantiiert ausweist.
Begründung:
Der Neubau und Teilabbruch der Max-Planck-Schule ist eine wichtige Investition in die
schulische Infrastruktur Rüsselsheims. Gleichzeitig handelt es sich mit einem derzeit
ausgewiesenen Gesamtvolumen von rund 167 Mio. EUR um ein Projekt von
außergewöhnlicher finanzieller und organisatorischer Bedeutung. Die aktuelle
Kostenschätzung beruht auf dem Abschluss der Leistungsphase 2 und enthält neben rund
138,39 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700 zusätzliche Risikozuschläge und
Baupreissteigerungszuschläge.
Die Planung befindet sich derzeit am Ende der Leistungsphase 2. Nach dem bisherigen
Vorgehen startet nun die Leistungsphase 3 und zugleich soll der erste Bauabschnitt
vorbereitet beziehungsweise umgesetzt werden. Die Fortführung der Planung darf jedoch
nicht automatisch zu einer Beauftragung von Bauleistungen führen. Die
Stadtverordnetenversammlung muss die Möglichkeit behalten, nach Vorliegen belastbarer
vergleichender Unterlagen über das konkrete Vergabemodell und den Baubeginn erneut zu
entscheiden.
Mit dem neuen § 97a GWB (1. Juli 2026, Vergabebeschleunigungsgesetz) bestehen
zusätzliche Möglichkeiten, Planungs- und Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen
gebündelt zu vergeben, wie dies jüngst durch den Main-Kinzig-Kreis als Schulträger aus
Anlass der Vergabe von Planung und Bau des Oberstufengebäudes für die Bertha-von-
Suttner-Schule in Nidderau an einen Totalübernehmer veranlasst wurde.
Eine solche Gesamtvergabe wird weithin als zumindest kosten- und zeitsparender, wenn
auch nicht unkritisch, gesehen; sie ist nur in den in §97a Abs.2 GWB geregelten
Ausnahmefällen bei Vorliegen eines „wirtschaftlichen Erfordernisses“ und/oder eines
„technischen Erfordernisses“ zulässig. Der Grundsatz der losweisen Vergabe gilt weiterhin;
eine Abweichung muss im konkreten Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich begründet werden.
Das prüfen wir mit diesem Antrag, da uns eine Alternative bisher nicht vorgelegt wurde.
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Daher soll unabhängig geprüft werden, ob neben dem bisherigen Modell auch eine
funktionale Gesamtvergabe oder eine andere Form der gebündelten Vergabe für die Max-
Planck-Schule in Betracht kommt und es soll unabhängig geprüft werden, ob und unter
welchen Voraussetzungen die Errichtung eines etwaig erforderlichen Interims, des
erforderlichen Abrissen und des erforderlichen Neubaus jeweils einheitlich möglich und
gegebenenfalls sachgerecht ist. Es soll weiter geprüft werden, ob und auf der Grundlage
gegebenenfalls welchen Vergabekonzepts die Vereinbarung eines generellen Festpreises
mit dem oder den Auftragnehmern derart möglich ist, dass derzeit kalkulierte und weiteren
möglichen Kostenrisiken umfänglich begegnet werden kann. Dabei müssen insbesondere
Kosten, Bauzeit, Schnittstellen, Nachtragsrisiken, Qualitätssicherung, Mittelstandsbeteiligung
und die Kontrolle durch die Stadt berücksichtigt werden.
Die Prüfung ist besonders wichtig, weil bei dem Vorhaben mehrere anspruchsvolle
Rahmenbedingungen zusammenkommen: Teilabbruch und Neubau, laufender Schulbetrieb,
Interimsmaßnahmen, mehrere Bauabschnitte und ein komplexes Baufeld.
Die bereits eingeholte Planung soll in jedem Fall in die Vergabe, gleich nach welchem
Konzept, einfließen. Weitere Kosten, insbesondere für die Leistungsphase 3 HOAI in
erwartbarer Millionenhöhe, sollen erst ausgelöst werden, wenn geklärt ist, ob und
gegebenenfalls in welcher Form eine solche Planung zweckmäßig und erforderlich ist.
Der Antrag schafft damit keine Vorentscheidung für oder gegen eine Totalvergabe von
Planung und Leistung. Er stellt vielmehr sicher, dass die Stadt weitergehend und alternativ
rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten prüft, bevor sie sich auf ein
Vergabemodell, weitere Planung und die Vergabe von Leistungen festlegt. Namentlich soll
auch im Anschluss an die angestrebte Begutachtung geklärt werden, ob weiterhin eine
abschnittsweise Realisierung anzustreben ist oder jeweils eine einheitliche Realisierung der
Errichtung eines Interims, des Abriss und des Schulneubaus. Je nach Kostenperspektive
sollte auch geklärt werden, ob ursprünglich weitergehenden Bedarfen, als bisher der Planung
zugrunde gelegt, im Rahmen erwartbarer Kosten Rechnung getragen werden kann und soll.
Ziel ist eine moderne, funktionale und energetisch zukunftsorientierte Schule zu unter diesen
Voraussetzungen wirtschaftlich bestmöglich vertretbaren Kosten und bestmöglicher
Reduktion, insbesondere von Kostenrisiken, unter Wahrung der Entscheidungshoheit der
Stadtverordnetenversammlung.
Markus-Johannes Jagla Lea Kotyga-Mirza Maria Schmitz-Henkes
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende
CDU/FDP-Fraktion SPD-Fraktion DIE GRÜNEN/Linke.OL
Fraktion
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