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Max-Planck-Schule, Teilabbruch und Neubau hier: Beschlussfassung zum Vorentwurf Leistungsphase 2 Prüfung einer möglichen Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Max-Planck-Schule Änderungsantrag zur DS-52/26-31 der Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 07.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL beantragen Änderungen zum Bauvorhaben Max-Planck-Schule (Gesamtvolumen ca. 167 Mio. EUR). Sie fordern die Einsetzung einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe zur Koordination, eine externe rechtliche Prüfung möglicher Vergabemodelle (insbesondere Gesamtvergabe vs. losweise Vergabe, Festpreisvereinbarungen), sowie einen nachfolgenden Bericht an die Stadtverordnetenversammlung vor Festlegung auf ein Vergabemodell. Die Leistungsphase 3 soll nur unter Bedingungen fortgeführt werden, ohne automatisch zu Bauleistungsvergaben zu führen.

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Extrahierter Text

E I N G A N G 07.09.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD, DIE GRÜNEN/Linke.OL DS-52-3/26-31 Datum 07.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend Betreff: Max-Planck-Schule, Teilabbruch und Neubau hier: Beschlussfassung zum Vorentwurf Leistungsphase 2 Prüfung einer möglichen Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Max-Planck-Schule Änderungsantrag zur DS-52/26-31 der Fraktionen CDU/FDP, SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 07.09.2026 Antragstext: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Einsetzung einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe Angesichts der besonderen Tragweite des Bauvorhabens „Teilabbruch und Neubau der Max-Planck-Schule“ für die Stadt Rüsselsheim am Main, den städtischen Haushalt, die schulische Entwicklung und die pädagogische Arbeit wird umgehend eine dezernatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt. Die Projektgruppe umfasst die Dezernate:  Planen und Bauen,  Finanzen,  Bildung und Soziales. Zu berücksichtigen sind insbesondere:  das Investitionsvolumen von derzeit rund 167 Mio. EUR und die damit verbundene langfristige Haushaltsbelastung,  die geplante Abbildung weiterer Bauphasen im Haushaltsplan 2027 und in den Folgejahren,  die Empfehlungen des eingesetzten Expertenrates für den Haushalt und Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen,  die pädagogischen, organisatorischen und sozialen Auswirkungen einer möglichen Bauzeit von bis zu zehn Jahren auf Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern,  die Notwendigkeit einer koordinierten Steuerung von Planung, Kosten, Terminen, Risiken, Vergabemodellen, Bauabschnitten, Interimsmaßnahmen und schulischer Nutzung. Seite 1 von 4 Die Projektgruppe hat folgende Aufgaben:  die ressortübergreifende Koordination aller mit dem Vorhaben zusammenhängenden Entscheidungen,  die Vorbereitung der politischen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien,  die Sicherstellung der Haushaltsplanung und -kontrolle über alle Bauphasen hinweg,  die Abstimmung mit der Schulleitung, der Schulkommission und den betroffenen Schulen,  die Begleitung der externen Prüfung möglicher Vergabemodelle,  die Dokumentation und Kommunikation von Kosten, Risiken, Terminen und Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Die Projektgruppe berichtet der Stadtverordnetenversammlung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch vor jeder wesentlichen Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. 2. Externe vergabe- und baurechtliche Prüfung Der Magistrat wird beauftragt, externe, auf öffentliches Vergaberecht und öffentliches Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte zu beauftragen, denen gestattet wird, sich im erforderlichen Umfang für deren Leistungen sich bauwissenschaftlicher Mitarbeiter zu bedienen. Es ist ein Begutachtungsauftrag zu erteilen zu folgenden Fragen: a. Ist neben der bisher intendierten abschnittsweisen Realisierung des Projektes unter baurechtlichen und technischen Gesichtspunkten es auch möglich, koordiniert die Errichtung eines Interims, den Abriss des bisherigen Gebäudes und die Errichtung des Schulgebäudes jeweils in einem Zug durchzuführen und ggf. unter welchen Voraussetzungen? b. Ist vorliegend von einem „wirtschaftlichen Erfordernis“ und/oder „technischen Erfordernis“ im Sinne des § 97a Abs. 2 GWB auszugehen, welche es erlauben, Planung und Leistung einheitlich an einen Totalübernehmer zu vergeben und ggf. unter welchen Voraussetzungen? c. Im Rahmen welcher Vergabekonzepte besteht die Möglichkeit, einen generellen einheitlichen Festpreis zur Meidung von Kostenüberschreitungsrisiken zu vereinbaren, ggf. auch einen der Höhe nach definierten Kostendeckel dem oder den Auftragnehmern aufzugeben, 1. 1. Falle einer bisher geplanten abschnittsweisen Realisierung? 2. Verzicht hierauf? 3. welchen Voraussetzungen und auf der Grundlage welcher Vergabekonzepte ist dies möglich? d. Das Gutachten soll eine im Sinne des § 97a Abs. 2 GWB gebotene Interessenabwägung bezogen auf eine losweise Vergabe einerseits und eine einheitliche Vergabe von Planung und Leistung an einen Totalübernehmer andererseits darstellen, die über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus die wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Vorteile der beiden genannten Vergabekonzepte, soweit zulässig und möglich, ausweist. Seite 2 von 4 3. Weitere Planung im Rahmen der bestehenden Beschlusslage (DS-726/21-26) Nur wenn es für einen ununterbrochenen Schulbetrieb notwendig sein sollte, die bereits laufende Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 fortzuführen, ohne jedoch weitere Kosten auszulösen, so ist dies nach Abstimmung der Dezernenten für Brandschutz und Bauen, der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich nachzuweisen. In diesem Fall wird der Baudezernent berechtig, die bestehende Planung in Leistungsphase 3 weiterzuführen. 4. Bericht an die Stadtverordnetenversammlung Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung vor dessen Festlegung auf ein Vergabemodell im Anschluss an die Begutachtung nach Ziffer 2 eine eigenständige Drucksache vor, die die Grundlagen der Bestimmung des weiteren Fortgangs substantiiert ausweist. Begründung: Der Neubau und Teilabbruch der Max-Planck-Schule ist eine wichtige Investition in die schulische Infrastruktur Rüsselsheims. Gleichzeitig handelt es sich mit einem derzeit ausgewiesenen Gesamtvolumen von rund 167 Mio. EUR um ein Projekt von außergewöhnlicher finanzieller und organisatorischer Bedeutung. Die aktuelle Kostenschätzung beruht auf dem Abschluss der Leistungsphase 2 und enthält neben rund 138,39 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700 zusätzliche Risikozuschläge und Baupreissteigerungszuschläge. Die Planung befindet sich derzeit am Ende der Leistungsphase 2. Nach dem bisherigen Vorgehen startet nun die Leistungsphase 3 und zugleich soll der erste Bauabschnitt vorbereitet beziehungsweise umgesetzt werden. Die Fortführung der Planung darf jedoch nicht automatisch zu einer Beauftragung von Bauleistungen führen. Die Stadtverordnetenversammlung muss die Möglichkeit behalten, nach Vorliegen belastbarer vergleichender Unterlagen über das konkrete Vergabemodell und den Baubeginn erneut zu entscheiden. Mit dem neuen § 97a GWB (1. Juli 2026, Vergabebeschleunigungsgesetz) bestehen zusätzliche Möglichkeiten, Planungs- und Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen gebündelt zu vergeben, wie dies jüngst durch den Main-Kinzig-Kreis als Schulträger aus Anlass der Vergabe von Planung und Bau des Oberstufengebäudes für die Bertha-von- Suttner-Schule in Nidderau an einen Totalübernehmer veranlasst wurde. Eine solche Gesamtvergabe wird weithin als zumindest kosten- und zeitsparender, wenn auch nicht unkritisch, gesehen; sie ist nur in den in §97a Abs.2 GWB geregelten Ausnahmefällen bei Vorliegen eines „wirtschaftlichen Erfordernisses“ und/oder eines „technischen Erfordernisses“ zulässig. Der Grundsatz der losweisen Vergabe gilt weiterhin; eine Abweichung muss im konkreten Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich begründet werden. Das prüfen wir mit diesem Antrag, da uns eine Alternative bisher nicht vorgelegt wurde. Seite 3 von 4 Daher soll unabhängig geprüft werden, ob neben dem bisherigen Modell auch eine funktionale Gesamtvergabe oder eine andere Form der gebündelten Vergabe für die Max- Planck-Schule in Betracht kommt und es soll unabhängig geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines etwaig erforderlichen Interims, des erforderlichen Abrissen und des erforderlichen Neubaus jeweils einheitlich möglich und gegebenenfalls sachgerecht ist. Es soll weiter geprüft werden, ob und auf der Grundlage gegebenenfalls welchen Vergabekonzepts die Vereinbarung eines generellen Festpreises mit dem oder den Auftragnehmern derart möglich ist, dass derzeit kalkulierte und weiteren möglichen Kostenrisiken umfänglich begegnet werden kann. Dabei müssen insbesondere Kosten, Bauzeit, Schnittstellen, Nachtragsrisiken, Qualitätssicherung, Mittelstandsbeteiligung und die Kontrolle durch die Stadt berücksichtigt werden. Die Prüfung ist besonders wichtig, weil bei dem Vorhaben mehrere anspruchsvolle Rahmenbedingungen zusammenkommen: Teilabbruch und Neubau, laufender Schulbetrieb, Interimsmaßnahmen, mehrere Bauabschnitte und ein komplexes Baufeld. Die bereits eingeholte Planung soll in jedem Fall in die Vergabe, gleich nach welchem Konzept, einfließen. Weitere Kosten, insbesondere für die Leistungsphase 3 HOAI in erwartbarer Millionenhöhe, sollen erst ausgelöst werden, wenn geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine solche Planung zweckmäßig und erforderlich ist. Der Antrag schafft damit keine Vorentscheidung für oder gegen eine Totalvergabe von Planung und Leistung. Er stellt vielmehr sicher, dass die Stadt weitergehend und alternativ rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten prüft, bevor sie sich auf ein Vergabemodell, weitere Planung und die Vergabe von Leistungen festlegt. Namentlich soll auch im Anschluss an die angestrebte Begutachtung geklärt werden, ob weiterhin eine abschnittsweise Realisierung anzustreben ist oder jeweils eine einheitliche Realisierung der Errichtung eines Interims, des Abriss und des Schulneubaus. Je nach Kostenperspektive sollte auch geklärt werden, ob ursprünglich weitergehenden Bedarfen, als bisher der Planung zugrunde gelegt, im Rahmen erwartbarer Kosten Rechnung getragen werden kann und soll. Ziel ist eine moderne, funktionale und energetisch zukunftsorientierte Schule zu unter diesen Voraussetzungen wirtschaftlich bestmöglich vertretbaren Kosten und bestmöglicher Reduktion, insbesondere von Kostenrisiken, unter Wahrung der Entscheidungshoheit der Stadtverordnetenversammlung. Markus-Johannes Jagla Lea Kotyga-Mirza Maria Schmitz-Henkes Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende CDU/FDP-Fraktion SPD-Fraktion DIE GRÜNEN/Linke.OL Fraktion Seite 4 von 4

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