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Antrag der AfD Fraktion für den barrierefreien Zugang zum Freibad, deren Sanitäranlagen, Umkleidekabinen vom 22.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt vier Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Freibads: Bau zusätzlicher Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen, Beschilderung des barrierefreien Ein-/Ausgangs, Markierung von Abstell- und Parkverbotszonen sowie Anpassung des Pflasters zu den Umkleidekabinen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen unterschiedlich: Beschilderung und Parkplatzmarkierungen seien kurzfristig umsetzbar, während zusätzliche Sanitäranlagen und Pflasteranpassungen erhebliche Kosten verursachen würden. Ein Beschluss ist aus dem Text nicht erkennbar.

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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Antrag - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 28.07.2026 166/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 1 Jessica Kreutzmann Geschäftsbereich 1 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Schule, Jugend, 15.09.2026 Bildung und Sport Gemeinderat 24.09.2026 Betreff: Antrag der AfD Fraktion für den barrierefreien Zugang zum Freibad, deren Sanitäranlagen, Umkleidekabinen vom 22.06.2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte umzusetzen! 1. den Bau zusätzlicher Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen! Das wäre ein positives Zeichen für alle Besucher mit Behinderung und würde das Freibad attraktiver machen! 2. eine Beschilderung an dem Ein- / Ausgang für Menschen mit Behinderungen! 3. vor dem Ein- / Ausgang für Menschen mit Behinderungen durch Markierung auf dem Pflasterstein ein Abstellverbot und Parkverbot! 4. die Anhebung des Pflasters im Freibad um den barrierefreien Zugang zu den Umkleidekabi- nen zu ermöglichen! Sachdarstellung: Auf den Antrag der AfD-Fraktion wird verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Fraglich ist, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich wären, um den gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Freibads im Sinne einer öffentli- chen Sport- und Freizeitanlage zu entsprechen. Für Freibäder als öffentlich zugängliche bauliche Anlagen gelten die Anforderungen des § 49 Abs. 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Danach müssen öffentlich zugängliche bauliche Anlagen in den dem allgemeinen Besucherver- kehr dienenden Bereichen von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Perso- Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030, vom 28.07.2026 | Seite 1 von 3 nen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Hierzu gehören insbesondere: • barrierefreier Zugang einschließlich Kassenbereich und wesentlicher Wege, • ausgewiesene Behindertenparkplätze, • barrierefreie Erreichbarkeit der für Besucher bestimmten Bereiche, • barrierefreie Sanitär- und Umkleidebereiche, • mindestens ein barrierefreier Toilettenraum, • barrierefreie Gastronomie, • ein geeigneter Zugang zum Schwimmbecken (z. B. Poollift, Hebevorrichtung oder flache Treppe mit Handläufen). Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der DIN 18040. Bewertung der einzelnen Maßnahmen Zu Nr. 1 des Antrags: Bau zusätzlicher barrierefreier Sanitäranlagen Für barrierefreie Sanitäranlagen bestehen umfangreiche Anforderungen (u.a. ausreichende Be- wegungsflächen, unterfahrbare Waschtische, bodengleiche Duschen, Haltegriffe, klappbare Duschsitze, ausreichend große Rangierflächen, kontrastreiche und taktile Orientierungshilfen). Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind im Freibad derzeit nicht vorhanden und müss- ten zunächst geschaffen werden. Die hierfür entstehenden Kosten können derzeit nicht bezif- fert werden und müssten im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Es ist aber mit einem er- heblichem baulichen und finanziellen Aufwand zu rechnen. Zu Nr. 2 des Antrags: Beschilderung des barrierefreien Ein- und Ausgangs Der Zugang zum Freibad für Menschen mit Behinderungen ist bereits über die im Sommer 2026 installierte Klingelanlage möglich. Eine entsprechende Beschilderung kann kurzfristig und mit geringem Aufwand umgesetzt werden. Zu Nr. 3 des Antrags: Erneuerung der Parkflächenmarkierungen und Umsetzung Parkverbot Am Freibad stehen drei Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Markierungen könnten kurz- fristig erneuert werden, damit diese wieder eindeutig erkennbar sind. Zusätzlich könnten vor dem barrierefreien Eingang entsprechende Bodenmarkierungen für ein Abstell- und Parkverbot angebracht werden. Zu Nr. 4 des Antrags: Barrierefreier Zugang zu den Umkleidekabinen Hier wäre zu prüfen, ob das vorhandene Pflaster tatsächlich angepasst und ob dadurch auf wirtschaftliche Weise ein barrierefreier Zugang hergestellt werden kann. Die hierfür entstehen- den Kosten können derzeit ebenfalls nicht beziffert werden und müssten im Rahmen einer Prü- fung ermittelt werden. Die von der AfD-Fraktion beantragten Maßnahmen allein würden noch keine vollständige Barri- erefreiheit des Freibades herstellen. Hierfür wären noch weitere Maßnahmen, wie die Schaf- fung eines barrierefreien Beckenzugangs (z. B. Beckenlift), erforderlich. Lediglich der Zugang zum Freibad wäre barriereärmer gestaltet, die Nutzung des Bades als solche nicht. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Es ist aber in Teilen mit einem erheblichen Aufwand zu rechnen. Die Kosten sind nicht im Haushalt 2026 einge- plant. Verantwortlich gezeichnet: Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030, vom 28.07.2026 | Seite 2 von 3 Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): 2026.06.21 Antrag Freibad Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030, vom 28.07.2026 | Seite 3 von 3

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