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Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der Offenen Ganztagsbetreuung in der Stadt Wedel und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ganztagsbetreuung (Benutzungs- und Gebührensatzung Ganztag)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wedel |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
Der Beschluss „BV/2023/117 Haushaltskonsolidierung Maßnahme Nr. A1.28 Erhöhung der Gebühren für die Schulkinderbetreuung um 10%“ wird aufgehoben.
Beim Regelbetrieb (Unterrichtszeit) wird der Kostendeckungsgrad für nichtrechtsanspruchsberechtigte Plätze auf 15% der Aufwendungen festgesetzt. Für rechtsanspruchsberechtigte Plätze beträgt der Elternbeitrag bei 8 Stunden Ganztag max. 135 Euro/Monat entsprechend der Zuschussrichtlinie „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“.
Für die Ferienbetreuung wird der Kostendeckungsgras auf ___% (Variante___) festgesetzt.
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der Offenen Ganztagsbetreuung in der Stadt Wedel und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ganztagsbetreuung (Benutzungs- und Gebührensatzung Ganztag) zum 01.08.2026 wird beschlossen.
Text aus PDF extrahiert