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Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der Offenen Ganztagsbetreuung in der Stadt Wedel und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ganztagsbetreuung (Benutzungs- und Gebührensatzung Ganztag)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWedel
Datum2026-07-02
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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt: Der Beschluss „BV/2023/117 Haushaltskonsolidierung Maßnahme Nr. A1.28 Erhöhung der Gebühren für die Schulkinderbetreuung um 10%“ wird aufgehoben. Beim Regelbetrieb (Unterrichtszeit) wird der Kostendeckungsgrad für nichtrechtsanspruchsberechtigte Plätze auf 15% der Aufwendungen festgesetzt. Für rechtsanspruchsberechtigte Plätze beträgt der Elternbeitrag bei 8 Stunden Ganztag max. 135 Euro/Monat entsprechend der Zuschussrichtlinie „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“. Für die Ferienbetreuung wird der Kostendeckungsgras auf ___% (Variante___) festgesetzt. Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der Offenen Ganztagsbetreuung in der Stadt Wedel und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ganztagsbetreuung (Benutzungs- und Gebührensatzung Ganztag) zum 01.08.2026 wird beschlossen.

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