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Tagesordnung und Niederschrift
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herzebrock-Clarholz |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UWG beantragt, die Tagesordnungspunkte
Neubau Wohnhaus Gartenstraße 6 sowie
Errichtung eines Hallengebäudes als Ersatz sowie Neubau eines Aufzugs mit
Verbindungsbrücke und eines Unterstandes auf dem Grundstück Paul-Rippert-Straße
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zur weiteren Beratung in den Planungsausschuss zu verweisen.
Begründung:
Die genannten Bauvorhaben besitzen aufgrund ihrer Größe und ihrer möglichen
Auswirkungen auf das Ortsbild, die Nachbarschaft sowie die städtebauliche Entwicklung eine
Bedeutung, die nach Auffassung der UWG eine vertiefte fachliche Beratung im
Planungsausschuss erforderlich macht.
Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus unserer Sicht noch offene Fragen, die vor
einer endgültigen Entscheidung beantwortet werden sollten. Hierzu gehören insbesondere:
die städtebauliche Einordnung der Vorhaben,
die Auswirkungen auf Verkehr, Erschließung und Stellplatzsituation,
die Einfügung in die bestehende Bebauung,
mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft sowie
die langfristigen städtebaulichen Ziele der Gemeinde.
Der Planungsausschuss ist das zuständige Fachgremium, um diese Aspekte ausführlich zu
beraten und gegebenenfalls ergänzende Informationen der Verwaltung oder des
Vorhabenträgers einzuholen. Eine Vorberatung trägt zu einer transparenten und sorgfältigen
Entscheidungsfindung bei und stärkt die Akzeptanz der späteren Ratsentscheidung.
Die UWG bittet daher alle Fraktionen, einer Verweisung in den Planungsausschuss
zuzustimmen. Dies stellt keine Vorfestlegung über die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben
dar, sondern dient ausschließlich einer umfassenden und sachgerechten Beratung.
Gruß André Kunst
Fraktionsvorsitzender UWG Herzebrock-Clarholz
Text aus PDF extrahiert