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Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grefrath |
| Datum | 2025-12-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag bzw. Anfrage
- öffentlich -
A 10/2025 2. Ergänzung
Datum 05.12.2025
Laura Bürkert,
Auskunft erteilt
Stabsstelle
FDP-Fraktion
Antragsteller
SPD-Fraktion
Beratungsfolge Sitzungstermin Beratungsaktion
Rat der Gemeinde Grefrath 15.12.2025 Beschlussfassung
Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf
2025/2026
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath beschließt die Teilnahme am Förderprogramm
der Bundesregierung mit der Benennung „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf
2025/2026, und die damit verbundene Einreichung entsprechender Projektskizzen, die Umsetzung
der Maßnahmen unter der Bedingung einer Förderzusage und die Bereitstellung der erforderlichen
Eigenmittel.
Bei den einzureichenden Projektskizzen handelt es sich um die Maßnahmen folgender Sportstätten:
1. Sanierung und Modernisierung des 25m Hallenbadschwimmbeckens
2. Neubau einer Einfeldsporthalle auf dem Gesamtareal der Grundschule Oedt, als wirtschaft-
licher Ersatz für die abgängige Sporthalle
Sachverhalt:
Informationen zum Förderprogramm
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16.10.2025 den Pro-
jektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht. Nach
derzeitigen Informationen werden zu o.g. Projektaufruf 333 Millionen Euro für Fördermaßnahmen
zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wird in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Sportmilliarde“ gesprochen. Im
Gespräch dazu ist, dass es in den Folgejahren zwei weitere Förderperioden geben könnte, die
ebenfalls mit jeweils 333 Mio. € ausgestattet werden. Daneben gibt es einen Beschluss des Haus-
haltsausschusses des Bundes, die Mittel im ersten Aufruf von 333 Mio. € auf 833 Mio. € aufzusto-
cken und davon speziell 250 Mio. € für die Sanierung von kommunalen Schwimmstätten und -bä-
dern vorzusehen. Ob und inwieweit sich das ursprüngliche und derzeit noch aktuelle Programm
bzw. der aktuelle Projektaufruf sich letztlich noch ändert, ist derzeit noch offen.
Zweck dieses Förderprogramms ist die Sanierung kommunaler Sportstätten mit Bedeutung für den
gesamten Zusammenhalt, auch in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Förderfähig
sind folglich nur Sportstätten, die für eine öffentliche Nutzung, zum Beispiel durch Vereine, zur Ver-
fügung stehen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für
Kommunen in Haushaltsnotlage beträgt die Förderhöhe bis zu 75 %. Die Anmeldefrist für den Pro-
jektaufruf 2025/2026 endet am 15.01.2026. Für die Anmeldung sind mindestens eine Projektskizze
sowie ein Ratsbeschluss zur Anmeldung und Bereitstellung der Eigenmittelanteile notwendig. Ein
entsprechender Ratsbeschluss kann bis zum 31.01.2026 nachgereicht werden. Aufgrund des aktu-
ellen Sitzungsplans sollte ein Ratsbeschluss am 15.12.2025 erfolgen, damit ein entsprechend not-
wendiger Beschluss rechtzeitig zum Einreichungstermin vorliegt. Bei dieser Anmeldung handelt es
sich um Phase 1 des Verfahrens (Interessenbekundungsverfahren). Sollte eine oder beide Projekt-
skizze(n) der Gemeinde durch den Haushaltsausschuss des Deutsches Bundestages ausgewählt
werden, erfolgt anschließend in Phase 2 die eigentliche Antragsstellung.
Auswahl möglicher Projekte
In enger Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbereichen der Verwaltung wurden verschie-
dene mögliche Sanierungsprojekte besprochen. Ziel der Förderstellung ist es, den Sport für die
breite Öffentlichkeit, insbesondere Vereinen, Schulen und Privatpersonen aufrechtzuerhalten. Dar-
aus resultierend konnten vier kommunale Sportstätten bewertet und in ihren Sanierungsbedarfen
identifiziert werden. Die Verwaltung hat im Haupt- und Finanzausschuss am 02.12.2025 über das
eingangs benannte Förderprogramm der Bundesregierung und das Ergebnis der Abstimmungen
und Bedarfsermittlungen der Sportstätten vorgetragen. Die vorgetragene Präsentation liegt als An-
lage bei.
Die bewerteten baulichen Anlagen weisen die größten Sanierungsbedarfe im Sportstättenbereich
innerhalb der eigenen Kommune auf:
• Sporthalle „Bruckhauser Straße“
Erforderlich sind die Erneuerung der Dachfläche bestehend aus wetterführender Dachhaut, Däm-
mung, Blitzschutz, ggfs. Lichtkuppeln, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, einschließlich Klempnera-
rbeiten, sowie die Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage, bestenfalls direkte Montage einer Pho-
tovoltaikanlage. Der durch Gutachten belegte Kostenrahmen liegt bei ca. 750.000 Euro.
Möglich wäre hier die Ausführung im Haushaltsjahr 2026 durch eine Finanzierung aus investiven
Mitteln des Haushaltes sowie etwaigen Fördermitteln aus energetischen Förderprogrammen.
• Hallenbad Grefrath
Die Sanierung und Modernisierung für das 25m Hallenbadschwimmbecken soll insbesondere die
Wassertechnik, den Beckenkörper, die energetische Verbesserung durch Austausch von Fenster-
und Türanlagen sowie die Schaffung der Barrierefreiheit mittels einer Hubliftanlage und automati-
sierten Eingangstüren umfassen. Die Erneuerung der Wassertechnik reduziert die Energieverbräu-
che sowie die Verbesserung der Wasserqualität, die geplante Bekleidung aus Edelstahl dichtet ab
und verhindert den Wassereintritt in die angrenzenden Bereiche. Parallel können erforderliche Maß-
nahmen für den Eingangsbereich mit den darin enthaltenden Energieverbesserungen durch neue
Fenster – und Türen sowie die Schaffung der Barrierefreiheit mit in dieses Projekt eingebunden
werden. Insbesondere die Planungsreife mit einem eingereichten Bauantrag für eine eingebundene
Mehrzweckhalle sowie die Vorgabe der Schnelligkeit der Umsetzung ermöglichen bestenfalls eine
weitere Förderfinanzierung. Diese hat die Verwaltung in der letzten Haupt- und Finanzausschusssit-
zung sowie der besagten Anlage noch nicht mit aufgeführt.
Nach Abschluss dieser Maßnahmen würde ein fast vollständig saniertes Hallenbad mit entspre-
chend guter Energieeffizienz und technischer Beständigkeit des Betriebes vorliegen. Der geschätzte
Kostenrahmen liegt bei ca. 3.000.000 Euro.
• Einfeldsporthalle Oedt
Auf dem Gesamtareal der Grundschule Oedt soll ein Ersatzneubau für die abgängige Sporthalle, als
sogenannte Einfeldsporthalle errichtet werden. Das vorhandene Sportgebäude ist abgängig, eine
Sanierung ist aus monetärer sowie energetischer Sicht nur sehr unverhältnismäßig bis gar nicht
möglich. Die künftige Wärmeversorgung würde vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Parallel wäre die neue Sporthalle ebenfalls für größere Veranstaltungen nutzbar, diese sind in der
vorhandenen Sporthalle nicht möglich. Der Rückbau der vorhandenen Bebauung ermöglicht ein spä-
teres „grünes“ Umfeld zwischen der Grundschule, öffentlichen Skatebahn und inklusiven Kinderta-
gesstätte. Der geschätzte Kostenrahmen liegt bei ca.2.900.000 Euro.
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• Freibad Grefrath
Die Maßnahme „Freibad“ kann gfs. zu einem späteren Zeitpunkt dem Rat der Sport- und Freizeitge-
meinde zur Beratung und ggf. Entscheidung vorgelegt, um diese in einer weiteren Förderungsrunde
des gleichen oder etwaigen anderen Förderprogrammen zu berücksichtigen. Der geschätzte Kos-
tenrahmen liegt bei über 7.000.000 Euro.
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Sanierungsbedarfs, der erforderlichen Gesamtüberplanung
sowie der zu erwartenden Kosten soll die Bewertung der Verwaltung deutlich machen, dass sie für
den Projektaufruf 2025/2026 die Maßnahmen „Sanierung Hallenbad“ und „Ersatzneubau Einfeld-
sporthalle“ priorisiert.
Im Übrigen wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen (Vorlage A10/2025 sowie 1. Ergänzung).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der beiden einzureichenden Projektskizzen bzw. geplanten Maßnahmen werden
gemäß Sachverhaltsdarstellung mit rund 5,9 Mio. Euro beziffert.
Für die Durchführung der Baumaßnahme sind im Fall einer Förderung Eigenmittel bereitzustellen.
Bei einer Haushaltsnotlage werden im Bundesprogramm bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten
übernommen, andernfalls 45 %. Ob eine Haushaltsnotlage vorliegt, ist erst im nächsten Jahr zum
Zeitpunkt der Projektanmeldung festzustellen.
Klimaschutz:
Die geplante Einfeldsporthalle muss als Effizienzgebäude-Stufe 55 gem. KfW-Förderprogramm Kli-
mafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment erreichen.
Die geplanten Maßnahmen am Hallenbad werden den Energieverbrauch reduzieren und die neue
Technik weist deutlich bessere Wirkungsgrade auf, so dass mit der baulichen Umsetzung eine
Verbesserung im „Klimaschutz“ erreicht wird.
Eine Bilanzierung ist zum jetzigen Planstand nicht möglich.
gez.
Schumeckers
Bürgermeister
Anlage(n):
1. Antrag FDP-Fraktion vom 7. Oktober 2025
2. Antrag SPD-Fraktion vom 21. Oktober 2025
3. Antrag Turnerschaft Grefrath 1896 e.V. vom 22. Oktober 2025
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