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Vertrag über die Nutzung kommunaler Sportstätten mit baulichen Unterhaltungsverpflichtungen der Sportanlage Eckwernworth – SV Ciwan Walsrode e. V.
Angenommen28 Ja · 0 Nein · 4 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Walsrode |
| Datum | 2026-03-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt den beigefügten Vertrag über die Nutzung kommunaler Sportstätten mit baulichen Unterhaltungsverpflichtungen der Sportanlage Eckernworth. Dieser Vertrag ist dem SV Ciwan Walsrode e.V. zur Unterzeichnung vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss 2020-2026/802 wurde im April 2023 Sportstättenentwicklung im Bereich Eckernworth entschieden. Die Sportanlage Eckernworth wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 fertiggestellt. Mit dem Sportverein SV Ciwan Walsrode e.V. soll eine Nutzungsvereinbarung für die zugewiesenen Bereiche, geschlossen werden.
Der SV Ciwan Walsrode e.V. hatte bis zur Auflösung des VfB Vorbrück Walsrode von 1996 e. V., die Mitte 2024 erfolgte, einen Unterpachtvertrag zur Nutzung der unsanierten Sportanlage Eckernworth. Die Sportanlage hatte einen großen Instandhaltungsstau sowie eine zum Teil nicht bestehende Verkehrssicherheit. Der Rat der Stadt Walsrode hat am 27.04.2023 entschieden, die Sportanlage Eckernworth zu sanieren und zu erweitern. Damit wird das Ziel verfolgt, dem Anspruch von Germania Walsrode v. 1916 e. V., der durch die Kündigung des Nutzungsvertrages über die Sportstätte Grünenthal ausgelöst wurde, gerecht zu werden. Ciwan hatte bisher keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen mit der Stadt Walsrode, aus denen ein Anspruch auf eine Sportstätte erwachsen würde. Eine Unterhaltung, Bewirtschaftung oder Investition in eine Sportstätte ist durch Ciwan bisher nicht erfolgt. Mit diesem Vertrag erhält Ciwan erstmalig ein unmittelbares Nutzungsrecht an einer Sportanlage. Mit dem gewährten Recht wird auch erstmalig eine Unterhaltungspflicht auf Ciwan übertragen. Ziel aller Beteiligten ist es, eine zentral gelegene Spielstätte zu schaffen, welche insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit der lokalen Fußballvereine zugutekommt.
In der Erstellung der Nutzungsvereinbarung wurden die Vertragsentwürfe mit den politischen Fraktionen und allen betroffenen Vereinen geteilt. Zuletzt wurde ein Teil der gewünschten Änderungen, wie z.B. die Vertragslaufzeit und die Nutzung des Soccercourt, berücksichtigt.
Die Nutzungsvereinbarung in der vorgelegten Version kann nur abgeschlossen werden, sofern die Nutzungsvereinbarung mit dem Verein Germania Walsrode v. 1916 e.V. (Beschlussvorlage 2020-2026/0201) zustandekommt. Die Unterhaltung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Flächen der Sportanlage wird mit Germania Walsrode v. 1916 e.V. vertraglich geregelt. Gemäß § 2.8 der angehängten Nutzungsvereinbarung ist Germania Walsrode v. 1916 e.V. berechtigt einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu verlangen.
In dem Fall, dass die Nutzungsvereinbarung mit dem SV Ciwan Walsrode e.V. von der Stadt Walsrode nicht unterzeichnet werden kann, aufgrund der nicht zu Stande kommenden Nutzungsvereinbarung mit Germania Walsrode v. 1916 e.V., werden Alternativen geprüft, welche die Nutzung der Sportanlage, durch den SV Ciwan Walsrode e.V. ermöglichen.
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