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Vertrag über die Nutzung kommunaler Sportstätten mit baulichen Unterhaltungsverpflichtungen der Sportanlage Eckernworth – Germania Walsrode v. 1916 e.V.

Angenommen28 Ja · 0 Nein · 4 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeWalsrode
Datum2026-03-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Das Gremium beschließt den beigefügten Vertrag über die Nutzung kommunaler Sportstätten mit baulichen Unterhaltungsverpflichtungen der Sportanlage Eckernworth. Dieser Vertrag ist Germania Walsrode v. 1916 e.V. zur Unterzeichnung vorzulegen. Sachverhalt: Mit dem Beschluss 2020-2026/802 wurde im April 2023 Sportstättentwicklung im Bereich Eckernworth entschieden. Die Sportanlage Eckernworth wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 fertiggestellt. Mit dem Sportverein Germania Walsrode v. 1916 e.V. soll eine Nutzungsvereinbarung, für die zugewiesenen Bereiche, geschlossen werden. Germania Walsrode hatte bis zum Ende des Jahres 2022 einen Nutzungsvertrag über das Sportstadion Grünenthal. Die Stadt Walsrode hat den Nutzungsvertrag vom 01.03.2007 über diese Anlage, der eine Nutzung bis zum 31.12.2035 vorsah, am 29.06.2022 zum 31.12.2022 gekündigt, um auf der Fläche des Sportstadions Grünenthal die Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens mit einem Elektrofachmarkt zu ermöglichen. Nur durch den Verkauf der Fläche des Sportstadions ist es der Stadt Walsrode finanziell möglich, eine neue Anlage zu errichten. Der Verkaufspreis deckt jedoch nur einen Teil der Kosten der notwendigen Investitionen für eine neue Anlage ab. Es sind erhebliche weitere Mittel der Stadt Walsrode notwendig, um eine neue Anlage zu realisieren. Ziel aller Beteiligten ist es eine zentral gelegene Spielstätte zu schaffen, welche insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit der lokalen Fußballvereine zu Gute kommt. Gemäß dem Nutzungsvertrag vom 01.03.2007 ist die Stadt Walsrode durch die Kündigung verpflichtet, eine gleichwertige Sportstätte zur Verfügung zu stellen. Zur Bewertung der Gleichwertigkeit hat die Stadt Walsrode den Zustand des Sportstadions Grünenthal per Gutachten vom 14.02.2023 des Sachverständigen für den Hochbau Dipl.-Ing. Uwe Eggers beweissichernd festhalten lassen. Für das Sportstadion Grünenthal wird dabei ein großer Instandhaltungsstau sowie eine zum Teil nicht bestehende Verkehrssicherheit attestiert. Das zu vereinbarende Nutzungsrecht an der Sportanlage Eckernworth entspricht mindestens den Anforderungen einer gleichwertigen Sportstätte gemäß § 12 Nr. 6 des Nutzungsvertrages vom 01.03.2007. Mit diesem Vertrag wird Germania Walsrode v. 1916 e.V. nun das Nutzungsrecht an einer neuen Anlage gewährt. In der Erstellung der Nutzungsvereinbarung wurden die Vertragsentwürfe mit den politischen Fraktionen und allen betroffenen Vereinen geteilt. Zuletzt wurde ein Teil der gewünschten Änderungen, wie z.B. die Vertragslaufzeit und die Nutzung des Soccercourt, berücksichtigt.

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