Startseite › Xanten › Antrag
Antrag des CDU-Ortsverbandes Wallfahrtsort Marienbaum vom 23.02.2025, hier eingegangen am 24.02.2025, auf Erhöhung der Priorisierung in der Prioritätenliste der Stadt Xanten und eine Fördermittelbeantragung für die Sanierung des Korte-Veens-Weges in Marienbaum hier: Fördermittelprüfung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Xanten |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der CDU-Ortsverband Marienbaum beantragt die Erhöhung der Priorität für die Sanierung des Korte-Veens-Weges in der Prioritätenliste der Stadt Xanten und eine Fördermittelbeantragung. Die Verwaltung prüft mehrere Förderoptionen: Förderrichtlinie Wirtschaftswege (bis 60 %, max. 500.000 €), Nahmobilität-Richtlinien, LEADER-Förderung und Struktur- und Dorfentwicklung. Der Bezirksausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Beobachtung der Förderprogrammentwicklung zu beauftragen und Antragsschritte vorzubereiten, falls eine geeignete Förderkulisse vorliegt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Xanten Drucksache ST
Der Bürgermeister - öffentlich -
St 25/396
Fachbereich Wirtschaftsförderung und
Grundstücksmanagement
Datum: 31.08.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Bezirksausschuss Wallfahrtsort Marienbaum 15.09.2026 Beschluss
Betreff:
Antrag des CDU-Ortsverbandes Wallfahrtsort Marienbaum vom 23.02.2025, hier eingegan-
gen am 24.02.2025, auf Erhöhung der Priorisierung in der Prioritätenliste der Stadt Xanten
und eine Fördermittelbeantragung für die Sanierung des Korte-Veens-Weges in Marien-
baum
hier: Fördermittelprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Wallfahrtsort Marienbaum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
bestehenden Fördermöglichkeiten für eine Sanierung des Korte-Veens-Weges zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung der einschlägigen Förderprogramme zu
beobachten und im Falle einer Umsetzung der Maßnahme sowie des Vorliegens einer geeigneten
Förderkulisse die erforderlichen Schritte für eine Antragstellung vorzubereiten..
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung:
Der Korte-Veens-Weg im Ortsteil Marienbaum ist als Wirtschaftsweg ausgebaut und dient insbeson-
dere der Erschließung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Darüber
hinaus übernimmt der Weg eine Verbindungsfunktion zwischen dem Ortsteil Marienbaum und der
benachbarten Ortschaft Kehrum, die zur Stadt Kalkar gehört. Auf einem Teilabschnitt des Korte-
Veens-Weges verläuft zudem eine ausgewiesene Radroute.
Der Bezirksausschuss Wallfahrtsort Marienbaum hat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob
Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer Fördergeber für eine Sanierung des
Wirtschaftsweges in Anspruch genommen werden können.
Nach der derzeitigen Förderlandschaft kommen insbesondere die Förderrichtlinie Wirtschaftswege
(FöRL Wirtschaftswege), die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) sowie gegebenenfalls För-
dermöglichkeiten im Rahmen von LEADER und der Struktur- und Dorfentwicklung in Betracht.
Förderrichtlinie Wirtschaftswege
Die Förderrichtlinie Wirtschaftswege des Landes Nordrhein-Westfalen dient der Förderung der nach-
haltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur. Gefördert werden unter anderem der Ausbau und
die Befestigung vorhandener Wirtschaftswege. Von besonderer Bedeutung für den Korte-Veens-
Weg ist, dass die Richtlinie neben der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auch die Funktion von
Wirtschaftswegen für den überregionalen Radverkehr berücksichtigt.
Aufgrund seiner Funktion als Wirtschaftsweg und seiner zumindest abschnittsweisen Nutzung als
Bestandteil einer Radroute besteht für den Korte-Veens-Weg grundsätzlich eine geeignete Aus-
gangslage für eine Förderung nach der FöRL Wirtschaftswege. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich
bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben, die Bestandteil einer LEADER-
Entwicklungsstrategie sind, kann ein erhöhter Fördersatz von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfä-
higen Ausgaben in Betracht kommen. Die maximale Zuwendung beträgt 500.000 Euro. Die konkrete
Förderfähigkeit hängt insbesondere von der Ausgestaltung und dem Umfang der geplanten Sanie-
rungsmaßnahme sowie der Einordnung des Weges nach den Förderbestimmungen ab und ist im
weiteren Verfahren zu prüfen.
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
Die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes Nordrhein-Westfalen fördern Maßnahmen
zur Verbesserung der Nahmobilität, insbesondere des Rad- und Fußverkehrs. Der Korte-Veens-
Weg übernimmt auf einem Teilabschnitt eine Funktion für den Radverkehr, da auf diesem Abschnitt
eine ausgewiesene Radroute verläuft. Darüber hinaus stellt der Weg eine Verbindung zwischen dem
Ortsteil Marienbaum und der benachbarten Ortschaft Kehrum her.
Damit besteht grundsätzlich ein Bezug zur Nahmobilität. Zu prüfen ist insbesondere, ob die geplante
Sanierungsmaßnahme aufgrund ihrer konkreten Ausgestaltung und der Bedeutung des betreffen-
den Abschnitts für den Radverkehr als förderfähige Maßnahme nach der FöRi-Nah eingestuft wer-
den kann. Eine Förderung der gesamten Maßnahme nach der FöRi-Nah kann insbesondere dann
nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden, wenn lediglich ein Teilabschnitt des Wirtschaftsweges
Bestandteil der Radroute ist. Die Abgrenzung des förderfähigen Abschnitts und die technische Aus-
gestaltung der Sanierung sind daher im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen.
LEADER
Die Stadt Xanten ist Teil der LEADER-Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“. Im Rahmen der
LEADER-Förderung können Projekte unterstützt werden, die zur Umsetzung der regionalen Ent-
wicklungsstrategie beitragen. Insbesondere die Verbesserung der regionalen Vernetzung und der
Mobilität im ländlichen Raum kann hierbei von Bedeutung sein. Im Rahmen der weiteren Planung
wäre daher zu prüfen, ob die Sanierung des Korte-Veens-Weges in die Ziele und Handlungsfelder
der regionalen Entwicklungsstrategie eingeordnet werden kann und ob eine entsprechende Abstim-
mung mit der Lokalen Aktionsgruppe bzw. dem Regionalmanagement sinnvoll ist.
Struktur- und Dorfentwicklung
Im Rahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums werden unter anderem Maß-
nahmen zur Verbesserung und Gestaltung der dörflichen Infrastruktur gefördert. Hierzu können je
nach konkreter Ausgestaltung auch Straßen und Wege gehören. Aufgrund der Lage des Korte-
Veens-Weges außerhalb der geschlossenen Ortslage und seiner überwiegenden Funktion als Wirt-
schaftsweg erscheint eine Förderung über die Struktur- und Dorfentwicklung gegenüber den vorge-
nannten Fördermöglichkeiten derzeit nachrangig.
Eine etwaige Umsetzung der gewünschten Maßnahme hängt aber nicht nur von einer etwaigen För-
der- und Finanzierungsmöglichkeit, sondern insbesondere von einer Umsetzbarkeit im Rahmen der
Prioritätenliste des DBX über bauliche Maßnahmen im Tiefbau und Abwasserbetrieb ab. Die Maß-
nahme müsste hier seitens des Rates des Stadt Xanten in Abwägung mit anderen dringenden Maß-
nahmen in einer hohen Priorität eingestuft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Rechtsgrundlage:
Drucksache ST St 25/396 Seite 2 von 3
Drucksache ST St 25/396 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert