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Sanierung der Gehwege in Ginderich hier: Antrag der Fraktion WfW vom 06.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWesel
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion WfW beantragte am 06.08.2026, Gefahrenquellen in Ginderich zu beseitigen und ein Sanierungskonzept für die Gehwege in den Haushalten 2027 und darüber hinaus zu entwickeln. Die Stadt hat daraufhin Schäden an der Birtener Straße behoben, beschädigte Gehwegplatten entfernt und drei Bäume durch die Stadtwerke ersetzen lassen. Eine Sanierung der Fahrbahn der Büdericher Straße ist für 2027 vorgesehen; die Stadt überprüft monatlich den Verkehrsraum und behebt Gefahren entsprechend ihrer Dringlichkeit.

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ASG/376/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Sanierung der Gehwege in Ginderich hier: Antrag der Fraktion WfW vom 06.08.2026 Beratungsfolge: Betriebsausschuss 17.09.2026 (zur Kenntnis, öffentlich) Berichterstattung Betriebsleiter Dr. Markus Postulka Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Die Fraktion WfW hat mit Antrag vom 06. August 2026 beantragt, mögliche Gefah­ renquellen im Ortsteil Ginderich zu beseitigen und ein Konzept für den Haushalt 2027 sowie die Folgehaushalte zu entwickeln, um die Sanierung der Gehwegflächen schrittweise zu ermöglichen. Die im Antrag angesprochenen Schäden an der Birtener Straße wurden unmittelbar nach Eingang des Antrages durch die Straßenunterhaltung beseitigt. In diesem Zu­ sammenhang wurden zudem sämtliche Baumstandorte entlang der Birtener Straße erneut überprüft. An einzelnen Stellen wurden beschädigte bzw. angehobene Geh­ wegplatten entfernt und durch wassergebundenes Material ersetzt. Im Bereich der Birtener Straße auf Höhe der Hausnummer 3 werden durch die Stadt­ werke außerdem noch drei Bäume ersetzt. Diese mussten im Zuge einer laufenden Baumaßnahme gefällt werden. Darüber hinaus ist eine Sanierung der Fahrbahn der Büdericher Straße im Abschnitt vom Ortseingang Ginderich bis zur Birtener Straße bereits vorgesehen. Die erforder­ lichen Mittel sollen für den Haushalt 2027 angemeldet werden. Der öffentliche Verkehrsraum im Ortsteil Ginderich wird einmal monatlich durch den zuständigen Straßenkontrolleur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kontrol­ liert. Insbesondere bei Gehwegen mit ausgeprägtem Baumbestand können durch das Wurzelwerk kurzfristig Schäden entstehen, beispielsweise durch das Anheben von Gehwegplatten und die damit verbundenen Unebenheiten. Aufgrund dieser teilweise kurzfristig auftretenden Schadensbilder ist ein mittel- oder langfristig angelegtes Sanierungskonzept nur eingeschränkt umsetzbar. Festgestellte Schäden werden dokumentiert und entsprechend ihrer Dringlichkeit und Priorität ab­ gearbeitet. Sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, erfolgt eine unverzügliche Beseitigung der Gefahrenstelle. Seite 1 von 2 Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit richten sich dabei insbesondere nach der Verkehrswichtigkeit. Maßgeblich sind unter anderem die Verkehrsdichte, die je­ weiligen Verkehrsbedürfnisse, der Ausbauzustand sowie vorübergehende Gegeben­ heiten, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bei­ spielsweise Straßenbaustellen. Anlagen: Anlage 1: Antrag Fraktion WfW Vorlage zur Kenntnis ASG/376/26 Seite 2 von 2

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