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Bericht über den Zustand sowie die Erhaltungs- und Pflegemaßnamen der städtischen Kunstrasenplätze hier: Antrag der WfW-Fraktion vom 06.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die WfW-Fraktion beantragte am 06.07.2026 einen Bericht über Zustand, Pflege und Instandhaltung der städtischen Kunstrasenplätze. Grund waren Elternbeschwerden über schlechte Platzqualität, insbesondere linksrheinischer Anlagen, vermutlich durch mangelhafte Vereinspflege. Die Verwaltung stellt fest: Alle drei existierenden Kunstrasenplätze (Bislich 2018/19, Auestadion 2020/21, Molkereiweg 2022/23) sowie der geplante Platz in Büderich (2026) werden ausschließlich durch den ASG mit Fachpersonal gepflegt. Der Zustand wird als gut bewertet; Pflegefehler sind nicht bekannt. Jährliche Pflegekosten pro Platz betragen ca. 10.000 €.
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Dokument
Extrahierter Text
ASG/307/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Bericht über den Zustand sowie die Erhaltungs- und Pflegemaßnamen der
städtischen Kunstrasenplätze
hier: Antrag der WfW-Fraktion vom 06.07.2026
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss 17.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich)
Berichterstattung:
Betriebsleiter Markus Postulka
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit Antrag vom 06.07.2026 bittet die WfW-Fraktion um einen Bericht der Verwaltung
im Betriebsausschuss über die derzeitigen Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen der
städtischen Kunstrasenplätze. Die Fraktion bittet um eine umfassende Darstellung
der aktuellen Situation sowie der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung für
die städtischen Sportanlagen.
Hier sind folgende Fragestellungen relevant:
1. Wie wird die fachgerechte Pflege und Unterhaltung der städtischen Kunstra-
senplätze aktuell sichergestellt?
2. Welche Aufgaben werden durch die Stadt und welche durch die jeweiligen
Vereine übernommen?
3. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der einzelnen Kunstrasen-
plätze im Stadtgebiet?
4. Bestehen Erkenntnisse über Pflegefehler oder strukturelle Defizite bei der Un-
terhaltung der Anlagen?
5. Welche Investitionen und Sanierungsmaßnahmen sind in den kommenden
Jahren erforderlich bzw. geplant?
6. Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für notwendig, um die Lebensdauer
der vorhandenen Kunstrasenplätze zu maximieren und die eingesetzten öf-
fentlichen Mittel nachhaltig zu sichern?
Hintergrund der Fragestellungen der WfW-Fraktion ist der Umstand, dass sich laut
WFW mehrere Eltern aus verschiedenen Fußballvereinen mit Fragen und Sorgen
hinsichtlich des Zustands der städtischen Kunstrasenplätze an die Politik gewandt
haben sollen:
„Nach Angaben der Eltern befinden sich insbesondere einige linksrheinisch gelegene
Sportplätze, die außerhalb des Stadtgebietes liegen, in einem teilweise desolaten
Zustand, was nach deren Angaben daran liegt, dass die Pflege und Instandhaltung
der Kunstrasenplätze teilweise in Eigenverantwortung durch die Vereine erfolgt.
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Nach Aussage der Betroffenen kann es durch Fehler bei der fachgerechten Pflege
dazu kommen, dass die Kunstrasenflächen schneller verschleißen, ihre vorgesehene
Lebensdauer nicht erreichen und dadurch frühzeitig kostenintensive Sanierungsmaß
nahmen erforderlich sind. (WFW Antrag)“
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Entgegen der dem Antrag zugrunde liegenden Annahme erfolgt die fachgerechte
Pflege und Unterhaltung sämtlicher städtischer Kunstrasenplätze ausschließlich
durch den ASG. Dadurch wird eine einheitliche Pflegequalität auf allen städtischen
Anlagen gewährleistet. Hierfür stehen speziell geschulte Mitarbeitende sowie auf die
Anforderungen von Kunstrasenbelägen abgestimmte Spezialmaschinen und Pflege-
geräte zur Verfügung. Die Pflege erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik
und orientiert sich an den Herstellerempfehlungen sowie den nutzungsbedingten Er-
fordernissen der jeweiligen Sportanlage.
Die eigentliche Pflege der Kunstrasenflächen wird nicht auf die nutzenden Sportver-
eine übertragen. Unabhängig hiervon können die Vereine durch ein umsichtiges Nut-
zungsverhalten einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Werterhalt der Anlagen
leisten. Hierzu gehört insbesondere, die Torräume außerhalb des Spielbetriebs mög-
lichst wenig zu beanspruchen, die Elfmeterpunkte auf das notwendige Maß zu be-
schränken sowie besonders stark frequentierte Bereiche nicht unnötig zusätzlich zu
belasten. Darüber hinaus übernehmen die Vereine auf Grundlage der „Vereinbarung
über Eigenleistungen der Vereine“ aus dem Jahr 2017 einzelne Unterhaltungsaufga-
ben, insbesondere die Beseitigung von Müll sowie die Entfernung von Wildkraut auf
den Sportanlagen. Diese Maßnahmen ergänzen die fachgerechte Pflege durch den
ASG.
Auf den städtischen Sportanlagen befinden sich derzeit drei Kunstrasenplätze. Ein
weiterer Kunstrasenplatz in Büderich befindet sich aktuell im Bau und wird im Jahr
2026 fertiggestellt.
• Sportplatz Bislich (Am Feldwicker Weg), Baujahr 2018/2019
• Sportplatz Auestadion (In der Aue), Baujahr 2020/2021
• Sportplatz Molkereiweg, Baujahr 2022/2023
• Sportplatz Büderich, Fertigstellung 2026
Aufgrund ihres vergleichsweise jungen Alters bewertet die Verwaltung den Zustand
der städtischen Kunstrasenplätze insgesamt als gut. Unterschiede ergeben sich er-
wartungsgemäß aus der unterschiedlichen Nutzungsintensität der einzelnen Anla-
gen. So wird der Kunstrasenplatz im Auestadion besonders intensiv genutzt, wäh-
rend die Belastung am Molkereiweg mittel und in Bislich vergleichsweise gering ist.
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Pflegefehler oder strukturelle
Defizite in der Unterhaltung ursächlich für den Zustand einzelner Anlagen sind.
Zur Sicherstellung einer dauerhaft hohen Spielfeldqualität werden auf allen Kunstra-
senplätzen regelmäßig folgende Pflegearbeiten durchgeführt:
• Striegeln (monatlich)
• Intensivreinigung (zweimal jährlich)
• Reinigung der Randbereiche (bedarfsorientiert)
• Nachfüllen des Verfüllmaterials (jährlich)
• Laubbeseitigung (je nach Jahreszeit und Standort)
Vorlage zur Kenntnis ASG/307/26 Seite 2 von 3
Die jährlichen Pflegekosten belaufen sich auf rund 10.000 € je Spielfeld.
Beim derzeit im Bau befindlichen Kunstrasenplatz in Büderich wird Quarzsand als
Verfüllmaterial als Alternative zu den bisherigen Verfüllmaterial Kork eingesetzt. Kork
verursacht insbesondere bei starker Trockenheit oder hoher Feuchtigkeit einen höhe-
ren Pflegeaufwand und erschwert aufgrund ihrer Materialeigenschaften die Bearbei-
tung mit den eingesetzten Spezialmaschinen.
Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes beträgt – abhängig
von Alter, Nutzungsintensität und fachgerechter Pflege – etwa 10 bis 15 Jahre. An-
schließend ist in der Regel eine Erneuerung des Kunstrasenbelages einschließlich
der Verfüllung erforderlich. Die darunterliegende Elastikschicht kann bei entspre-
chendem Zustand häufig deutlich länger (etwa 20-30 Jahre) genutzt werden. Der
Zeitpunkt einer Erneuerung richtet sich nach dem tatsächlichen Verschleiß der jewei-
ligen Anlage und wird durch den ASG bewertet und im Rahmen der städtischen
Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
Eine fachgerechte Pflege kann die Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes deutlich
verlängern und dessen Spieleigenschaften erhalten. Den altersbedingten Austausch
des Belages kann sie jedoch nicht dauerhaft ersetzen.
Fazit
Die Verwaltung sieht die Pflege und Unterhaltung der städtischen Kunstrasenplätze
insgesamt gut aufgestellt. Die fachgerechte Pflege erfolgt ausschließlich durch den
ASG mit eigenem qualifiziertem Fachpersonal und entsprechender Spezialtechnik.
Die Sportvereine übernehmen keine Pflege der Kunstrasenflächen, leisten jedoch
durch eine pflegliche Nutzung und die vereinbarten Eigenleistungen einen wichtigen
Beitrag zum Werterhalt der Anlagen. Aufgrund des vergleichsweise jungen Anlagen-
bestandes befinden sich die Kunstrasenplätze insgesamt in einem guten Zustand.
Ziel der Verwaltung ist es, durch eine konsequente fachgerechte Pflege die vorgese-
hene Nutzungsdauer der Anlagen möglichst vollständig auszuschöpfen und dadurch
einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustel-
len.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der WfW-Fraktion 06.07.2026
Vorlage zur Kenntnis ASG/307/26 Seite 3 von 3
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