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Aufstellung eines ezidischen Gedenksteins auf dem Friedhof "Am Langen Reck" hier: Antrag SPD-Fraktion vom 03.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWesel
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt vom 03.06.2026 die Genehmigung zur Aufstellung eines Gedenksteins auf dem Friedhof „Am Langen Reck" zur Kennzeichnung ezidischer Grabfelder. Dies soll die religiöse und kulturelle Identität der ezidischen Gemeinde sichtbar machen und an den Völkermord gedenken; die Kosten trägt die ezidische Gemeinde. Der Betriebsausschuss beschloss am 17.09.2026, den Antrag abzulehnen, um die weltanschauliche Neutralität kommunaler Friedhöfe zu wahren und Präzedenzfälle zu vermeiden. Die bestehenden ezidischen Grabfelder mit angepassten Bestattungsmöglichkeiten bleiben erhalten.

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ASG/304/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Aufstellung eines ezidischen Gedenksteins auf dem Friedhof "Am Langen Reck" hier: Antrag SPD-Fraktion vom 03.06.2026 Beratungsfolge: Betriebsausschuss 17.09.2026 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung: Kaufmännischer Betriebsleiter Dr. Markus Postulka Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2026 auf Genehmigung der Aufstellung eines Steins beziehungsweise eines Symbols zur Kennzeichnung der ezidischen Grabfelder auf dem Friedhof Am Langen Reck nicht zu entsprechen. Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Mit dem Antrag beantragt die SPD-Fraktion, die Aufstellung eines Steins beziehungs- weise eines Symbols zur Kennzeichnung der ezidischen Grabfelder auf dem Friedhof „Am Langen Reck“ zu genehmigen. Nach der Antragsbegründung soll hierdurch die religiöse und kulturelle Identität der ezidischen Glaubensgemeinschaft sichtbar ge- macht sowie zugleich ein Zeichen des Gedenkens an den Völkermord an den Ezidin- nen und Eziden gesetzt werden. Die Kosten sollen vollständig von der ezidischen Ge- meinde getragen werden. Als Trägerin der kommunalen Friedhöfe trägt die Stadt Wesel den unterschiedlichen religiösen und kulturellen Bestattungsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten Rechnung. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung besonderer Grabfelder für einzelne Glaubensgemein- schaften sowie die Berücksichtigung religiöser Bestattungstraditionen. Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Wesel stehen allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung gleichermaßen als Ort der Be- stattung, der Trauer und des Gedenkens zur Verfügung. Seite 1 von 2 Der überwiegende Teil der Grabfelder ist dabei keiner bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zugeordnet. Dort werden Verstorbene unterschiedli- cher Religionszugehörigkeit sowie Menschen ohne Religionszugehörigkeit gemein- sam bestattet. Daneben bestehen auf den kommunalen Friedhöfen einzelne Grabfelder, die beson- deren religiösen oder kulturellen Bestattungsbedürfnissen Rechnung tragen. Hierzu gehören auch zwei räumlich voneinander getrennte Grabfelder für Angehörige der ezi- dischen Glaubensgemeinschaft auf dem Friedhof Am Langen Reck. Bestattungen nach den religiösen Traditionen der ezidischen Glaubensgemeinschaft sind dort be- reits heute uneingeschränkt möglich. Die Grabfelder weisen aufgrund ihrer charakte- ristischen Gestaltung mit den teilweise großformatigen Grabmalen bereits heute ein deutlich erkennbares Erscheinungsbild auf. Unabhängig von der Art der Grabfelder erfolgt auf den kommunalen Friedhöfen grund- sätzlich keine offizielle Kennzeichnung einzelner Grabfelder. Dieses Vorgehen ge- währleistet, dass alle Grabfelder – unabhängig davon, ob sie einer bestimmten Religi- ons- oder Weltanschauungsgemeinschaft zugeordnet sind– gleichbehandelt werden und der Charakter des kommunalen Friedhofs als öffentliche und weltanschaulich neu- trale Einrichtung gewahrt bleibt. Mit dem vorliegenden Antrag würde erstmals eine offizielle Kennzeichnung einzelner Grabfelder erfolgen. Eine entsprechende Genehmigung hätte Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Es wäre zu erwarten, dass künftig weitere Religions- oder Weltan- schauungsgemeinschaften vergleichbare Anträge stellen. Gleichzeitig könnten die zahlreichen Grabfelder, die keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu- geordnet sind, nicht in vergleichbarer Weise gekennzeichnet werden. Dadurch würde zwangsläufig eine unterschiedliche Hervorhebung einzelner Grabfelder entstehen, ohne dass eine gleichwertige Behandlung aller übrigen Grabfelder möglich wäre. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, grundsätzlich auf eine offizielle Kennzeichnung einzelner Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen zu verzichten. Hier- durch werden der Grundsatz der weltanschaulichen und religiösen Neutralität des kommunalen Friedhofs, die Gleichbehandlung aller Grabfelder sowie eine einheitliche Verwaltungspraxis gewahrt und zugleich Präzedenzfälle für zukünftige vergleichbare Anträge vermieden. Die bestehenden Möglichkeiten religiöser Bestattungen bleiben hiervon unberührt. Ins- besondere bestehen auf dem Friedhof „Am Langen Reck“ weiterhin zwei räumlich von- einander getrennte ezidische Grabfelder, auf denen Bestattungen entsprechend den religiösen Traditionen der ezidischen Glaubensgemeinschaft auch künftig uneinge- schränkt möglich sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu entsprechen. Anlagen: Anlage 1: Antrag SPD-Fraktion vom 03.06.2026 Beschlussvorlage ASG/304/26 Seite 2 von 2

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