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Antrag der SPD Fraktion vom 22.04.26, hier: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken (2. Stufe)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte am 22.04.2026 die Prüfung von seniorengerechten Sitzbänken im öffentlichen Raum, um älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen die Nutzung öffentlicher Räume zu erleichtern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragte die Verwaltung, bei Neuaufstellungen und Ersatzbeschaffungen standortbezogen senioren- und inklusionsgerechte Bankmodelle zu berücksichtigen, insbesondere an Standorten mit erhöhtem Bedarf wie Senioreneinrichtungen. Eine flächendeckende Umrüstung des bestehenden Bankbestandes wird aus wirtschaftlichen und Nachhaltigkeitsgründen nicht vorgenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5098/FB 92/II
Aktenzeichen: FB 92/II/Gro
Datum: 01.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der SPD Fraktion vom 22.04.26, hier: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken
(2. Stufe)
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung 17.09.2026 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuaufstellungen sowie Ersatzbeschaffungen von Sitzbänken
im öffentlichen Raum im Rahmen einer standortbezogenen Einzelfallbetrachtung senioren- und in-
klusionsgerechte Bankmodelle zu berücksichtigen. Dabei sollen die jeweiligen Anforderungen der
unterschiedlichen Nutzergruppen sowie Aspekte der Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltig-
keit und Unterhaltung berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung entsprechender Bankmodelle erfolgt insbesondere an Standorten mit erhöh-
tem Bedarf, beispielsweise im Umfeld von Senioreneinrichtungen, stark frequentierten Grünanla-
gen und vergleichbaren Aufenthaltsbereichen.
Eine flächendeckende Umrüstung des vorhandenen Bankbestandes wird aus wirtschaftlichen,
fachlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Gründen nicht vorgenommen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Umsetzungsdatum:
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.04.26 (Anlage) hat die SPD Fraktion den Antrag gestellt, die Verwaltung
möge die Aufstellung von seniorengerechten Sitzbänken im öffentlichen Raum prüfen.
Nach den interfraktionellen und mit der Verwaltung vereinbarten Verfahrensregeln hat der zustän-
dige Ausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2026 entschieden, dass die Verwaltung sich mit den
Inhalten des Antrages sachlich und fachlich beschäftigen soll.
Im öffentlichen Raum leisten Sitzbänke einen wichtigen Beitrag zur Aufenthaltsqualität, zur sozia-
len Teilhabe sowie zur Nahmobilität der Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere für ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Menschen mit Rollatoren
oder Kinderwagen stellen geeignete Sitzgelegenheiten einen wichtigen Beitrag zur barrierearmen
Nutzung öffentlicher Räume dar.
Die SPD-Fraktion beantragt daher im ersten Schritt die Prüfung der Aufstellung mindestens einer
seniorengerechten Sitzbank in jedem Viersener Stadtteil.
Ziel des Antrags ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, Vereinsamung entgegenzuwirken
und die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern.
Die Verwaltung bewertet das Anliegen grundsätzlich positiv. Bereits heute finden bei Neuplanun-
gen und Ersatzbeschaffungen Aspekte der Barrierefreiheit, Nutzerfreundlichkeit und Aufenthalts-
qualität Berücksichtigung. So wurden beispielsweise im Alten Tierpark Süchteln Sitzelemente mit
beidseitigen Armlehnen aufgebaut oder auch Einzelelemente im Gefangenenturmgarten in Dülken.
Ähnlich geeignete Bankmodelle sind auch im Zuge der Sanierung des Stadtgartens Dülken vorge-
sehen. Somit sind in den Ortsteilen Süchten und Dülken bereits erste seniorengerechte Bänke vor-
handen. Die Verwaltung wird auch für den Stadtteil Viersen prüfen, an welchem Standort eine se-
niorengerechte Sitzbank installiert werden kann.
Weiterhin sind bei der Umgestaltung der Grünfläche Peterboroughplatz 4 Sitzelemente geplant,
welche den Anforderungen an seniorengerechte Sitzmöglichkeiten entsprechen und gleichzeitig
stadtgestalterische Aspekte berücksichtigen.
Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden bei den Planungen neben den Bedürfnis-
sen älterer Menschen auch die Anforderungen weiterer Nutzergruppen berücksichtigt.
Ergänzend werden je nach Standort Flächen für Rollatoren, Rollstühle oder Kinderwagen berück-
sichtigt.
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Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine vollständig einheitliche Ausstattung aller Sitzbänke mit
seniorengerechten Modellen weder wirtschaftlich noch fachlich sinnvoll ist, da unterschiedliche
Nutzergruppen auch unterschiedliche Anforderungen an der Ausgestaltung besitzen. Während er-
höhte Sitzflächen und Armlehnen vielen Seniorinnen und Senioren das Aufstehen erleichtern, kön-
nen diese für kleinere Personen, Kinder oder andere Nutzergruppen nachteilig sein.
Zudem orientieren sich barrierearme Sitzgelegenheiten an den Anforderungen der DIN 18040-3
„Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“. Diese empfiehlt ausdrücklich diffe-
renzierte Sitzangebote für unterschiedliche Nutzergruppen.
Im Stadtgebiet Viersen befindet sich bereits ein umfangreicher Bestand von rund 1.000 Sitzbänken
unterschiedlicher Bauart.
Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen wird standortbezogen geprüft, welche Bankmodelle hinsichtlich
• Nutzung
• Aufenthaltsqualität
• Barrierefreiheit
• Wirtschaftlichkeit
• Pflegeaufwand
• Unterhaltungskosten (insb. langfristige Ersatzteilverfügbarkeit) und
• Vandalismusresistenz
geeignet sind.
Dabei fließen die bisherigen, langjährigen Erfahrungen mit unterschiedlichen Materialarten und
Banktypen in die Auswahl geeigneter Bankmodelle ein.
Außerdem wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Bau- und Planungsausschuss am
28.02.2002 im Sinne eines ansprechenden Stadtbildes und der Schaffung einer besonderen Auf-
enthaltsqualität in den drei Innenstadtbereichen von Viersen beschlossen hat, Möblierungsele-
mente mit erhöhter gestalterischer und funktionaler Qualität einzuführen (vgl. Vorlage
60/015/2002). Neben Beleuchtung, Abfallbehältern und Fahrradanlehnbügeln beinhaltet dieser Be-
schluss i.S. von „Möblierungsfamilien“ auch die Aufstellung entsprechender Sitzelemente. Für Alt-
Viersen wurden seitens der Politik Sitzbänke geprägt von moderner Ästhetik gewählt, für die Alt-
stadtbereiche in Dülken und Süchteln hingegen historisierende Altstadtbänke.
Im Jahr 2023 wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung damit
beauftragt ein alternatives, historisch geprägtes Modell zu ermitteln, das den Anforderungen an
eine hohe Vandalismusresistenz, Funktionalität und Gestaltqualität entspricht, sowie den heutigen
Anforderungen an Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Wartung. Die Auswahl
eines neuen Bankmodells wurde erforderlich, da das damals ausgewählte Altstadtmodell nicht
mehr hergestellt wird.
Die Verwaltung hat daraufhin alternative Bankmodelle ermittelt, die den oben genannten Anforde-
rungen entsprechen. Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag wurde ermittelt, dass weder die
Produktlinie der politisch beschlossenen Sitzbänke für Alt-Viersen noch die der meisten ermittelten
Altstadtbank-Modelle seniorengerechte Sitzmöglichkeiten anbieten.
Insofern ist es erforderlich, dass nun Produktlinien gewählt werden, welche auch seniorengerechte
Sitzmöglichkeiten in der Produktpalette anbieten und den o.g. Anforderungen entsprechen.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Eine flächendeckende Umrüstung aller vorhandenen Sitzbänke im Stadtgebiet würde erhebliche
Ausgaben verursachen und ist derzeit nicht vorgesehen.
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Die Prüfung für die Aufstellung von senioren- und inklusionsgerechten Bankmodellen erfolgt daher
einzelfallbezogen vorrangig im Rahmen ohnehin geplanter Neuaufstellungen, Ersatzbeschaffun-
gen oder Umgestaltungsmaßnahmen, insbesondere im Umfeld von Senioreneinrichtungen und an-
deren stark von älteren Menschen frequentierten Bereichen.
Etwaige Mehrkosten ergeben sich standort- und modellabhängig und werden im Rahmen der je-
weiligen Einzelmaßnahmen durch die vorhandenen Ansätze finanziert.
In Vertretung
gez.
Susanne Fritzsche
Technische Beigeordnete
Anlagen:
1. Antrag
Sitzungsvorlage 2026/5098/FB 92/II Seite 4 von 4
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