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Radstation am Bahnhof Viersen Hier: Beschluss über Planerleistungen für eine gesicherte Fahrrad-Sammelschließanlage als Alternative für eine Radstation mit Servicewerkstatt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt Planungsleistungen im Umfang von 100.000 € für eine gesicherte Fahrrad-Sammelschließanlage am Bahnhof Viersen. Dies ersetzt die ursprüngliche Planung einer Radstation mit Servicewerkstatt, da Förderungen dafür entfallen sind und die Stadt Viersen mit angespanntem Haushalt rechnet. Die neue Variante reduziert die Gesamtkosten von ca. 1.900.000 € auf ca. 600.000 € bei vergleichbarer Kapazität (192 Stellplätze) und ermöglicht kürzere Planungs- und Ausführungszeiten.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5087/GB IV/II
Aktenzeichen: GB IV/II/Zi
Datum: 24.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Radstation am Bahnhof Viersen
Hier: Beschluss über Planerleistungen für eine gesicherte Fahrrad-Sammelschließanlage
als Alternative für eine Radstation mit Servicewerkstatt
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung 17.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt:
die Umsetzung der erforderlichen Planungsleistungen mit einem Umfang von 100.000 € für eine
gesicherte Fahrrad-Sammelschließanlage in standardisierter Systembauweise am Bahnhof Vier-
sen anstelle einer Fahrradstation mit Werkstatt und Service.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja - teilweise
Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja - teilweise
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Derzeit sind 90.000 € im Haushaltsjahr 2026 für das Projekt veranschlagt sowie
weitere 10.000 € für das Jahr 2027.
Herstellungskosten: ca. 600.000 €
davon Planungskosten: ca. 100.000 €
Herstellungskosten der ursprünglichen Maßnahme: ca. 1.900.000 €
davon Planungskosten: ca. 350.000 €
Kosteneinsparung: ca. -1.300.000 €
Personeller Mehrbedarf: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Beschlusskontrolle:
Seite 1 von 5
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Sitzungsvorlage 2026/5087/GB IV/II Seite 2 von 5
Sachverhalt:
Der im Sachstandsbericht für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung im Jahr 2024 kom-
munizierte Lösungsansatz sieht eine Fahrradstation mit gesicherter Sammelschließanlage und an-
geschlossener Fahrradwerkstatt in individualisierter Ausführung für ca. 197 Stellplätze sowie eine
Flächenvorhaltung für weitere 48 Stellplätze vor (vgl. Vorgang 2024/4273/GB IV/II; vgl. öffentliche
Niederschrift Nr. 9/2024 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am
18.11.2024). Die fortgeschriebenen Baukosten für diesen Ansatz liegen derzeit voraussichtlich bei
ca. 1.900.000 € brutto.
Nach aktuellem Sachstand kann die Förderung einer Radabstellanlage inklusive der integrierten
Servicewerkstatt nicht mehr in Aussicht gestellt werden, was auf Anpassungen in den zur Verfü-
gung stehenden Förderprogrammen zurückzuführen ist.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage der Stadt
Viersen wurde eine Variantenbetrachtung in Form einer Fahrrad-Sammelschließanlage (SSA) in
Systembauweise für den geplanten Standort nordwestlich des historischen Bahnhofsgebäudes
durchgeführt. Die Kapazität dieser Anlage wird voraussichtlich bei 192 Fahrradstellplätzen liegen,
zuzüglich weiterer Stellplätze für Lastenräder. Die Flächenvorhaltung für eine optionale Erweite-
rung der Stellplatzanzahl wird hierbei nicht weiterverfolgt.
Neben einer Reduzierung der Herstellungs- und Betriebskosten kann bei diesem Ansatz zudem
von deutlich kürzeren Planungs- und Ausführungszeiten ausgegangen werden.
Geplante Ausführung der Anlage:
• Fahrrad-Sammelschließanlage in standardisierter Stahl-Systembauweise
• Außenabmessungen: ca. 12 x 15 Meter
• eingeschossiger Baukörper
• ca. 192 Fahrradstellplätze in Doppelstockparkern
• zusätzliche Stellplätze für Lastenräder
• Trapezblechdach mit extensiver Dachbegrünung
• Photovoltaikanlage
• 2 Gebäudezugänge
• elektronisches Buchungs- und Zugangssystem (Anbindung an „DeinRadschloss.de“ mög-
lich)
Die beiden im Bestand vorhandenen Stellplatzüberdachungen mit Anlehnbügeln für 104 Fahrräder,
welche sich innerhalb des geplanten Baufeldes befinden, werden zurückgebaut. Um den Bedarf an
kostenfreien, ungesicherten Stellplätzen weiterhin abdecken zu können, werden im Rahmen der
Maßnahme erneut ca. 60 offene Stellplätze errichtet.
Die sich ebenfalls in diesem Bereich befindlichen Fahrrad-Einzelgaragen in Systembauweise
(Fahrradboxen) könnte man beispielsweise auf die Rückseite des Bahnhofs verlegen, wo sie die
dort bereits vorhandene Anlage ergänzen. Denkbar ist jedoch auch die Verlegung an einen ande-
ren B+R Standort.
Kosten und Fördermöglichkeiten:
• Gesamtbaukosten gem. Grobkostenschätzung: ca. 600.000 € brutto
(einschl. Rückbau vorhandener Anlagen)
• Angestrebter Fördersatz im HSK/Nothaushalt*: bis zu 95 % der förderfähigen Kosten
* Die Angaben sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm, der zukünftigen Haushaltslage der
Stadt Viersen, sowie individueller Zusage des jeweiligen Förderrmittelgebers für finanzschwache Kommunen.
• Darüber hinausgehende Kosten (Eigenanteil) können ggf. über das Sondervermögen Infra-
struktur und Klimaneutralität abgedeckt werden.
Sitzungsvorlage 2026/5087/GB IV/II Seite 3 von 5
• Mögliche Kosten für die Rückzahlung von Fördermitteln für die bereits in der Vergangenheit
an diesem Standort realisierten Maßnahmen (Rückbau von Überdachungen, Rad-Anlehn-
bügeln, Stadtmobiliar etc.) können derzeit noch nicht beziffert werden und bedürfen indivi-
dueller Rücksprachen mit dem jeweiligen Fördermittelgeber.
Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen:
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Viersen empfiehlt die Verwaltung,
die Planung der Sammelschließanlage in Systembauweise mit der oben genannten Kapazität wei-
terzuverfolgen sowie einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Finanziell:
Im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ausführung einer individualisierten Radstation mit Fahrrad-
sammelschließanlage und Servicewerkstatt konnten die zu erwartenden Gesamtkosten von
ca. 1.900.000 € auf ca. 600.000 € gesenkt werden - bei vergleichbarer Kapazität der beiden Sam-
melschließanlagen. Darüber hinaus entfallen die Betriebskosten für die Servicewerkstatt.
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 wurden Finanzmittel in einem Umfang von 100.000 € für
vorgelagerte Sondierungs- und Baugrunduntersuchungen sowie für beratende Leistungen von
Fachplanern angemeldet. Diese Leistungen sind erforderlich, um eine abgeschlossene Genehmi-
gungsplanung erstellen zu können, als Grundlage für die Erwirkung eines Zuwendungsbescheids
durch den Fördermittelgeber.
Stellungnahme der Kämmerei:
Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen gesichert davon auszugehen, dass die Stadt Viersen für das
Haushaltsjahr 2027 kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen kann und
sich somit ab dem 01.01.2027 dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW
befinden wird (sog. „Nothaushaltsrecht“). Im Zuge des unweigerlich durchzuführenden und deutlich
zu intensivierenden Konsolidierungskurs bedarf es auch bei Investitionsmaßnahmen einer umsich-
tigen Vorgehensweise, da sich diese durch ergebnisbelastende Folgekosten (Abschreibungen, Zin-
saufwand für Darlehen, Unterhaltungs-/Bewirtschaftungskosten) auch im Ergebnishaushalt künftiger
Jahre niederschlagen werden. Insofern sind die im Sachverhalt dargestellten Ansätze zur Kostenre-
duzierung (Wechsel des Umsetzungsmodells) sowie zur Refinanzierung (Inanspruchnahme Förder-
programm und zulässige Deckung des Eigenanteils aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur)
wesentliche Voraussetzungen für eine Zulässigkeit der Maßnahmenumsetzung innerhalb der vor-
genannten, schwierigen Haushaltslage.
Durch die nun beabsichtigten Planungsleistungen ist zwar noch kein unmittelbarer Umsetzungsbe-
schluss verbunden, es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Planungsleistungen nur dann aktivie-
rungsfähig (und somit als investive Auszahlung abbildbar) sind, wenn auch eine konkrete Umset-
zung erfolgen soll; je nach späterer politischer Entscheidung über die (Nicht-)Umsetzung wäre somit
ggf. eine aufwandswirksame Korrekturbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses -zulasten des
jeweiligen Jahresergebnisses- durchzuführen.
Zudem belaufen sich die Restbuchwerte der bislang installierten Fahrradboxen/Fahrradabstellanla-
gen auf bis zu rd. 51.000 €, denen in gleicher Höhe Sonderposten aus Zuschüssen gegenüberste-
hen, so dass -der im Falle eines Rückbaus ohne Weiterverwendung anfallende- Aufwand durch
Anlagenabgang durch korrespondierende Erträge neutralisiert wird. Gleichwohl könnte noch eine
haushalterische Belastung aus einer etwaigen Fördermittelrückzahlung resultieren.
Ziel der Planung von GB IV/II ist es daher, die vorhandenen Fahrradboxen und -stellplätze an ande-
rer Stelle wieder aufzustellen, um die zuvor genannten Belastungen für den Haushalt weitestgehend
auszuschließen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 20 sowie dem Fördermit-
telmanagement der Stadt Viersen.
Personell:
Es ist von der Beteiligung unterschiedlicher Fachbereiche des GB IV im weiteren Verlauf der Pla-
nung und Umsetzung des Bauvorhabens auszugehen. Des Weiteren ist eine punktuelle Beteiligung
Sitzungsvorlage 2026/5087/GB IV/II Seite 4 von 5
diverser Fachbereiche in weiteren Dezernaten wahrscheinlich. Die tatsächlichen personellen Aus-
wirkungen sind abhängig von der weiteren, konkreten Konzeption. Die Maßnahme soll mit vorhan-
denem Personal begleitet werden.
In Vertretung
gez.
Susanne Fritzsche
Technische Beigeordnete
Anlagen:
1. Beispielhafte Visualisierung
Sitzungsvorlage 2026/5087/GB IV/II Seite 5 von 5
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