Startseite › Tönisvorst › Antrag
Antrag der UWT-Fraktion nach § 15 GeschO - Bürgerkoffer
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tönisvorst |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die UWT-Fraktion beantragt die Anschaffung eines Bürgerkoffers für mobile Ausweisantragsbearbeitung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.597,50 Euro über fünf Jahre zuzüglich Personalkosten. Eine Bedarfsanalyse zeigt jedoch nur etwa 5 Einsätze pro Jahr, da nur 68 Bürger befreit sind. Der Hauptausschuss beschließt, die Anschaffung zurückzustellen, da der Koffer derzeit nicht lieferbar ist und geplante Gesetzesänderungen den Bedarf möglicherweise senken werden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE
Federführung:
Nr. 234/2026 X
Bürgerservice öffentlich
Beteiligte FB /Abt.:
26.06.2026 nicht öffentlich
6
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Hauptausschuss 17.09.2026 beschließend
TOP
Antrag der UWT-Fraktion nach § 15 GeschO - Bürgerkoffer
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beschließt, die Anschaffung eines Bürgerkoffers zurückzustellen und
das Thema bei neuen Erkenntnissen erneut zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen?
Gesamtausgaben
Eigenanteil
der Maßnahme
Produktsachkonto
Begründung
Mit Datum vom 23.06.2026 beantragt die UWT-Franktion, die Anschaffung eines
sogenannten “Bürgerkoffers” zu beschließen. Daher ist die Bundesdruckerei hinsichtlich der
Kosten angefragt worden. Mit Mail vom 23.07.2026 teilt die Bundesdruckerei mit, dass der
Bürgerkoffer im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung für ein einmaliges Nutzungsentgelt
von 1.500,00 Euro netto zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) für eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren angeboten wird. Der Bürgerkoffer ist ein reines
Hardwareprodukt zzgl. einer Windows 11 Linzenz. Die Installation einer
Fachverfahrenssoftware obliegt dem jeweiligen IT-Fachverfahrensentwickler, welcher mit der
Kommune zusammenarbeitet. Die Stadt Tönisvorst arbeitet mit dem
Fachverfahrensentwickler HSH zusammen, der die Software Vois-Meso für das Führen des
Melde- und Passregisters der Stadt Tönisvorst zur Verfügung stellt. Da die Stadt Tönisvorst
dem Fachverband des KRZN Kamp-Lintfort angehört, würde die Installation der Software
durch das KRZN in Zusammenarbeit mit der Abteilung 10 der Stadt Tönisvorst
vorgenommen werden. Für die Installation entstehen nach Aussagen des KRZN keine
weiteren Kosten.
Allerdings ist für die sichere Verbindung ins System ein VPN-Tunnel erforderlich. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf ca. 120,00 Euro jährlich (600,00 Euro für 5 Jahre).Hinzu kommt alle
Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 2
2 Jahre die Erneuerung des Zertifikats für den VPN-Tunnel in Höhe von 125.00 Euro,
umgerechnet auf 5 Jahre ergibt das einen Betrag von 312,50 Euro. Der Internet-Zugang
kann entweder via kabelgebundener LAN-Verbindung oder kabellos über LTE aufgebaut
werden. Da der Bürgerkoffer mobil genutzt wird, kommt nur die kabellose Variante in Frage,
wofür eine Daten-Sim-Karte erforderlich ist. Die Kosten hierfür betragen derzeit 15,00 Euro
im Monat (unlimited), hochgerechnet auf 5 Jahre ergibt sich eine Summe von 900,00 Euro.
Die Gesamtkosten betragen zum jetzigen Zeitpunkt:
Bürgerkoffer incl. MwSt 1.785,00 €
VPN-Tunnel + Zertifikat 912,50 €
Daten-Sim-Karte 900,00 €
Insgesamt 3.597,50 €
Zu diesen Fixkosten würden noch einsatzbezogene Personalkosten sowie Fahrtkosten
anfallen. Die Arbeitsstunde eines Mitarbeitenden in der Entgeltgruppe 8 beträgt laut KGSt
58,03 Euro. Pro gefahrenen Kilometer mit dem privaten Pkw sind vom Arbeitgeber 0,35 Euro
an den Mitarbeitenden zu erstatten. Pro Einsatz muss mindestens mit einer Stunde - oder je
nach Einsatzort im Stadtgebiet Tönisvorst mit mehr - gerechnet werden, da der Bürgerkoffer
samt allen Zusatzgeräten jeweils beim Bürger angeschlossen und wieder abgebaut werden
muss - zusätzlich zur Antragsannahme des Personaldokuments und dem Kassiervorgang.
Hierzu fehlen derzeit die personellen Ressourcen, da sonst die Sicherstellung des normalen
Ablaufs im Bürgerservice St. Tönis und Vorst nicht gewährleistet werden kann.
Um den Bedarf mobiler Antragsmöglichkeiten durch einen Bürgerkoffer zu eruieren, wurde
eine Auswertung über das Melderegister für bestehende Ausweisbefreiungen durchgeführt.
Dabei wurde festgestellt, dass derzeit 68 Einwohner der Stadt Tönisvorst im Besitz einer
Ausweisbefreiung sind, die zwischen 2010 und 2026 beantragt worden ist. Es handelt sich
um Personen, die im Pflegeheim untergebracht oder pflegebedürftig sind und daher nicht in
der Lage, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Für diesen Personenkreis wäre auch die
Beantragung von Personaldokumenten mittels eines Bürgerkoffers nicht sinnig.
Im Übrigen ist der Anteil der von der Ausweispflicht befreiten Personen im Vergleich zur
Gesamtbevölkerung sehr gering. Bei Anrechnung der Ausweisbefreiungen zwischen den
Jahren 2010 und 2026 wäre der Bürgerkoffer ca. 5 Mal pro Jahr im Einsatz. Dies steht in
keinem Verhältnis zu den Kosten und dem Nutzen des Bürgerkoffers.
Fördermöglichkeiten für die Nutzung des Bürgerkoffers sind nicht vorhanden.
Aus dem Kundenportal der Bundesdruckerei, über das alle Gerätschaften und Formulare der
Bundesdruckerei bestellt werden können, ist ersichtlich, dass der Bürgerkoffer derzeit nicht
lieferbar ist. Momentan werden alle Bürgerkoffer der bestehenden Verträge ausgetauscht, da
die Hardware ersetzt werden muss. Daher können neue Verträge nicht bedient werden. Die
Bundesdruckerei wird die Kommunen proaktiv informieren, sobald neue Bürgerkoffer zur
Verfügung stehen.
Des Weiteren ist eine gesetzliche Änderung des Personalausweisgesetzes - vermutlich zum
01.01.2027 - geplant, nach der für Personen ab dem 70. Lebensjahr Personalausweise
unbefristet ausgestellt werden. Damit würde dieser Personenkreis aus der Ausweispflicht
herausfallen.
In Anbetracht der o.g.Fakten wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Anschaffung eines
Bürgerkoffers zurückzustellen, bis sich möglicherweise neue Erkenntnisse ergeben.
Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 3
Zumindest ist die Angelegenheit solange zu vertagen, bis der Bürgerkoffer wieder lieferbar
ist.
Anlagen
2026-06-23 - Antrag Bürgerkoffer UWT Fraktion
Preisanfrage Bundesdruckerei
Produktbeschreibung Bürgerkoffer
Text aus PDF extrahiert