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Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena - Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegen |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena. Die Verwaltung begrüßt das Anliegen als Teil der Daseinsvorsorge, bewertet die Umsetzbarkeit am geplanten Standort jedoch als finanziell nicht tragbar, da erhebliche Infrastruktur-, Anschaffungs- und Betriebskosten anfallen würden. Sie empfiehlt, zunächst die geplante Änderung des Landeswassergesetzes abzuwarten, die eine Finanzierung über Wasserentgelte ermöglichen soll, und ein Trinkbrunnenkonzept zu erarbeiten. Der Standort Siegarena soll im Rahmen dieses Konzepts überprüft werden.
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Dokument
Extrahierter Text
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr.
AT 75/2026 A
Der Bürgermeister
A N T R A G
gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen
und seine Ausschüsse
Antragsteller/in SPD- Fraktion
Eingang 14.07.2026
Federführend Abt. 4/7
Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich
Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie 08.09.2026
Bezirksausschuss IV - Siegen-Mitte 17.09.2026
Betreff:
Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena
- Antrag der SPD-Fraktion
Ersteinschätzung der Verwaltung:
Rechtliche Umsetzbarkeit
Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☒Ja ☐Nein
Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten:
Finanzielle Umsetzbarkeit
Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☒Nein
Stellungnahme zu finanziellen Aspekten:
. . .
Vorlage Nr. AT 75/2026 A Seite 2 / 3
Nach erster Einschätzung der Verwaltung ist die Realisierung eines Trinkbrunnens im Bereich der
Siegarena mit erheblichen Kosten verbunden, da die benötigte Infrastruktur in diesem Bereich zu
nächst eingerichtet werden muss. Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Betriebskosten für
in diesem Bereich höher sind, da regelmäßige Spülzeiten eingehalten werden müssen und diese
bei geringerem Aufkommen der Nutzenden häufiger eingehalten werden müssen.
Klimaschutzaspekte
Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☒Nein
Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten:
Allgemeine Stellungnahme zum Antrag:
Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag zur Aufstellung von Trinkbrunnen. Das zur Verfügung stel
len von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Verwal
tung erstellt daher im Zuge der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes ein Trinkbrunnenkon
zept, dass Bedarfe sowie mögliche Standorte aufzeigen soll.
Zusätzlich empfiehlt die Abteilung 4/7 zunächst die anstehende Gesetzesänderung des Landeswas
sergesetzes abzuwarten. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Ziel der Än
derung ist es, die Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen künftig über die Wasserentgelte
zu ermöglichen.
Hintergrund sind neue bundesrechtliche Vorgaben: Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgeset
zes (WHG) im Jahr 2023 wurde die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ausdrück
lich als Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung in § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG verankert. Damit
wurde zugleich die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 umgesetzt, die den Mitgliedstaaten die
Verbesserung des Zugangs zu kostenlosem Trinkwasser an öffentlichen Orten vorgibt.
Der Gesetzentwurf sieht hierzu eine Anpassung des § 39 Landeswassergesetz NRW vor. Durch eine
aktualisierte Verweisung auf das Wasserhaushaltsgesetz soll klargestellt werden, dass auch die
Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Trinkwasseranlagen als
ansatzfähige Kosten bei der Erhebung von Wassergebühren berücksichtigt werden können.
Für die kommunalen Wasserversorger schafft die geplante Änderung damit erstmals eine ausdrü
ckliche landesrechtliche Grundlage für die Berücksichtigung dieser Kosten in der Gebühren- bezie
hungsweise Preiskalkulation. Bislang fehlte eine entsprechende Regelung im Landeswassergesetz.
Die Änderung soll voraussichtlich im Herbst 2026 diskutiert werden.
Für den vorgeschlagenen Standort an der Siegarena gibt die Verwaltung folgende Punkte zu be
denken:
. . .
Vorlage Nr. AT 75/2026 A Seite 3 / 3
An der Siegarena ist mit hohen Anschaffungskosten zu rechnen, da die benötigte Infrastruktur von
Zu- und Abflüssen zunächst hergestellt werden müsste.
Des Weiteren ist zusätzlich mit hohen Unterhaltungskosten zu rechnen. Die regelmäßige Wartung
und Reinigung eines Trinkbrunnens erfordert erhebliche finanzielle und personelle Mittel, deren
Verfügbarkeit generell langfristig und nachhaltig im städtischen Haushaltsplan abgesichert werden
sollte. Gleiches gilt für die Beprobung.
Trotz der Bedenken wird der Standortvorschlag im Rahmen der Erstellung eines Trinkbrunnenkon
zeptes geprüft. Sollten sich in Zukunft günstigere Rahmenbedingungen – insbesondere nach der
Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten – ergeben, könnte der Standort eines Trinkbrunnens an
der Siegarena erneut in Betracht gezogen werden.
Im Auftrag
gez.
Lars Ole Daub
Abteilungsleitung
Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri
fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.
Text aus PDF extrahiert