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Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena - Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegen
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena. Die Verwaltung begrüßt das Anliegen als Teil der Daseinsvorsorge, bewertet die Umsetzbarkeit am geplanten Standort jedoch als finanziell nicht tragbar, da erhebliche Infrastruktur-, Anschaffungs- und Betriebskosten anfallen würden. Sie empfiehlt, zunächst die geplante Änderung des Landeswassergesetzes abzuwarten, die eine Finanzierung über Wasserentgelte ermöglichen soll, und ein Trinkbrunnenkonzept zu erarbeiten. Der Standort Siegarena soll im Rahmen dieses Konzepts überprüft werden.

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UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr. AT 75/2026 A Der Bürgermeister A N T R A G gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen und seine Ausschüsse Antragsteller/in SPD- Fraktion Eingang 14.07.2026 Federführend Abt. 4/7 Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie 08.09.2026 Bezirksausschuss IV - Siegen-Mitte 17.09.2026 Betreff: Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in der Sieg-Arena - Antrag der SPD-Fraktion Ersteinschätzung der Verwaltung: Rechtliche Umsetzbarkeit Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☒Ja ☐Nein Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten: Finanzielle Umsetzbarkeit Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☒Nein Stellungnahme zu finanziellen Aspekten: . . . Vorlage Nr. AT 75/2026 A Seite 2 / 3 Nach erster Einschätzung der Verwaltung ist die Realisierung eines Trinkbrunnens im Bereich der Siegarena mit erheblichen Kosten verbunden, da die benötigte Infrastruktur in diesem Bereich zu­ nächst eingerichtet werden muss. Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Betriebskosten für in diesem Bereich höher sind, da regelmäßige Spülzeiten eingehalten werden müssen und diese bei geringerem Aufkommen der Nutzenden häufiger eingehalten werden müssen. Klimaschutzaspekte Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☒Nein Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten: Allgemeine Stellungnahme zum Antrag: Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag zur Aufstellung von Trinkbrunnen. Das zur Verfügung stel­ len von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Verwal­ tung erstellt daher im Zuge der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes ein Trinkbrunnenkon­ zept, dass Bedarfe sowie mögliche Standorte aufzeigen soll. Zusätzlich empfiehlt die Abteilung 4/7 zunächst die anstehende Gesetzesänderung des Landeswas­ sergesetzes abzuwarten. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Ziel der Än­ derung ist es, die Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen künftig über die Wasserentgelte zu ermöglichen. Hintergrund sind neue bundesrechtliche Vorgaben: Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgeset­ zes (WHG) im Jahr 2023 wurde die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ausdrück­ lich als Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung in § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG verankert. Damit wurde zugleich die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 umgesetzt, die den Mitgliedstaaten die Verbesserung des Zugangs zu kostenlosem Trinkwasser an öffentlichen Orten vorgibt. Der Gesetzentwurf sieht hierzu eine Anpassung des § 39 Landeswassergesetz NRW vor. Durch eine aktualisierte Verweisung auf das Wasserhaushaltsgesetz soll klargestellt werden, dass auch die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Trinkwasseranlagen als ansatzfähige Kosten bei der Erhebung von Wassergebühren berücksichtigt werden können. Für die kommunalen Wasserversorger schafft die geplante Änderung damit erstmals eine ausdrü­ ckliche landesrechtliche Grundlage für die Berücksichtigung dieser Kosten in der Gebühren- bezie­ hungsweise Preiskalkulation. Bislang fehlte eine entsprechende Regelung im Landeswassergesetz. Die Änderung soll voraussichtlich im Herbst 2026 diskutiert werden. Für den vorgeschlagenen Standort an der Siegarena gibt die Verwaltung folgende Punkte zu be­ denken: . . . Vorlage Nr. AT 75/2026 A Seite 3 / 3 An der Siegarena ist mit hohen Anschaffungskosten zu rechnen, da die benötigte Infrastruktur von Zu- und Abflüssen zunächst hergestellt werden müsste. Des Weiteren ist zusätzlich mit hohen Unterhaltungskosten zu rechnen. Die regelmäßige Wartung und Reinigung eines Trinkbrunnens erfordert erhebliche finanzielle und personelle Mittel, deren Verfügbarkeit generell langfristig und nachhaltig im städtischen Haushaltsplan abgesichert werden sollte. Gleiches gilt für die Beprobung. Trotz der Bedenken wird der Standortvorschlag im Rahmen der Erstellung eines Trinkbrunnenkon­ zeptes geprüft. Sollten sich in Zukunft günstigere Rahmenbedingungen – insbesondere nach der Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten – ergeben, könnte der Standort eines Trinkbrunnens an der Siegarena erneut in Betracht gezogen werden. Im Auftrag gez. Lars Ole Daub Abteilungsleitung Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri­ fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.

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