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Sachstandsbericht zum geplanten Fußgängerüberweg „Am Lohgraben“ in der Nähe der Kindertageseinrichtung Zauberwald des Christofferwerkes e.V. und der Freien Christlichen Schule Siegen - Antrag von der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegen
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt einen Sachstandsbericht zum geplanten Fußgängerüberweg „Am Lohgraben" nahe der KiTa Zauberwald und der Freien Christlichen Schule Siegen. Die Verwaltung hat bereits Fördermittel für einen Überweg bei Hausnummer 57 bewilligt, dessen Ausschreibung Ende 2026/Anfang 2027 erfolgt. Ein zusätzlicher Überweg direkt bei der KiTa ist rechtlich nicht umsetzbar, da der erforderliche Mindestabstand von 200 m unterschritten würde (nur ca. 145 m). Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, den Gehweg von der KiTa zum geplanten Überweg auszubauen; der betroffene Grundstückseigentümer signalisierte Zustimmung.

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Extrahierter Text

UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr. AT 60/2026 A Der Bürgermeister A N T R A G gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen und seine Ausschüsse Antragsteller/in SPD- Fraktion Eingang 08.06.2026 Federführend GB 4, Abt. 4/1 Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich Bezirksausschuss IV - Siegen-Mitte 17.09.2026 Betreff: Sachstandsbericht zum geplanten Fußgängerüberweg „Am Lohgraben“ in der Nähe der Kindertageseinrichtung Zauberwald des Christofferwerkes e.V. und der Freien Christlichen Schule Siegen - Antrag von der SPD-Fraktion Ersteinschätzung der Verwaltung: Rechtliche Umsetzbarkeit Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☐Ja ☒Nein Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten: Gemäß dem Protokoll zum damaligen Antrag AT 416/2025 wurde seitens der Verwaltung ein Fuß­ gängerüberweg im vorderen Bereich der Straße Am Lohgraben (bei Hausnummer 57) geplant. Für diesen Fußgängerüberweg wurden Fördermittel über die Förderrichtlinie Nahmobilität der Bezirks­ regierung beantragt und mittlerweile bewilligt. Die Ausschreibung für die entsprechenden Bau­ maßnahmen erfolgt Ende 2026/ Anfang 2027, sodass mit einer Umsetzung im Frühjahr 2027 zu rechnen ist. Wie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2025 bereits mitgeteilt, fehlen im unmittelbaren Bereich der KiTa die notwendigen Aufstellflächen für die Errichtung eines Fuß­ gängerüberweges. . . . Vorlage Nr. AT 60/2026 A Seite 2 / 2 Gemäß der VwV-StVO § 26 Abs. I (4) gilt für Fußgängerüberwege: „Fußgängerüberwege müssen ausreichend weit voneinander entfernt sein […]“ Während in der VwV zur StVO hier zwar keine konkreten Abstandsmaße angegeben werden, werden in der gängigen Planungspraxis sowie nach der üblichen Rechtsauffassung das in den Ländern Sachsen und Baden-Württemberg festgelegte Abstandsmaß von 200 m angenommen. Ein weiterer Fußgängerüberweg im Bereich der KiTa un­ terschreitet diesen Abstand (Entfernung ca. 145 m). Finanzielle Umsetzbarkeit Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu finanziellen Aspekten: Siehe allgemeine Stellungnahme Klimaschutzaspekte Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☒Nein Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten: Allgemeine Stellungnahme zum Antrag: Um eine Anbindung der KiTa an den geplanten Fußgängerüberweg zu schaffen, schlägt die Verwal­ tung vor, den Gehweg (bisher nur Schrammbord) im Abschnitt von der KiTA (Am Lohgraben 34) bis zum geplanten Fußgängerüberweg (gegenüber Am Lohgraben 57) auf den Privatgrundstücken zu erweitern. Hier ergaben erste Gespräche mit dem Grundstückseigentümer, dass dieser einer Nut­ zung positiv gegenübersteht. Die detaillierte Abwicklung (Ankauf des Grundstückes oder Nutzung über einen Gestattungsvertrag) würde seitens der Verwaltung im Verlauf der weiteren Planung mit dem Grundstückseigentümer besprochen. Das Ergebnis inkl. einer Kostenschätzung würde im Mobilitätsausschuss präsentiert. gez. Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri­ fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.

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