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Sicherstellung der Vereinsinfrastruktur für Blau-Weiß Kerpen – Prüfung eines Interims-Sportlerheims bis zur Fertigstellung des Gesamtprojektes Europagymnasium hier: Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKerpen
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Prüfung einer Interimslösung für ein Sportlerheim des Vereins Blau-Weiß Kerpen während der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des dauerhaften Vereinsheims im Europagymnasium-Projekt. Die Verwaltung lehnt die Errichtung eines eigenständigen Provisoriums ab und empfiehlt stattdessen, vorhandene Schuleinrichtungen (Turnhallen) für Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten zu nutzen. Begründet wird die Ablehnung mit erheblichen zusätzlichen Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich, Standortproblemen, Beeinträchtigungen der Gesamtplanung sowie angespannter Haushaltslage. Der Ausschuss beschließt, die Planungen für ein Interims-Sportlerheim nicht weiterzuverfolgen.

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Dokument

Extrahierter Text

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.1 / Sport, Tourismus und Kultur Drs.-Nr.: 403.26 Bearbeitung: Datum : 03.07.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 15.09.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sicherstellung der Vereinsinfrastruktur für Blau-Weiß Kerpen – Prüfung eines Interims- Sportlerheims bis zur Fertigstellung des Gesamtprojektes Europagymnasium hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro gez. Bültmann gez. Fischenich gez. Keune gez. Meurer gez. Bleckmann gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Planungen hinsichtlich eines Interims-Sportlerheim nicht weiterverfolgt werden und eine erneute Beratung nicht notwendig ist. Begründung: Mit ihrem Antrag vom 30.06.2026 bittet die SPD-Fraktion um Prüfung, wie dem Sportverein Blau- Weiß Kerpen für die Übergangszeit zwischen der Fertigstellung der neuen Sportanlagen und der Fertigstellung des dauerhaften Vereinsheims eine geeignete Interimslösung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwaltung hat die mit einer solchen Lösung verbundenen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft. Nach derzeitiger Einschätzung sollte von der Errichtung eines eigenständigen Interims-Vereinsheims abgesehen werden. Grundsätzlich ist das Anliegen, den Sportbetrieb nach Fertigstellung der neuen Sportanlagen möglichst frühzeitig aufzunehmen, nachvollziehbar. Für eine Übergangsphase bestehen Möglichkeiten, einzelne erforderliche Funktionen über vorhandene (insbesondere die Schulturnhallen als Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten) beziehungsweise neu entstehende Einrichtungen (insbesondere Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten der Schulturnhallen), sofern diese zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung stehen), genutzt werden. Für Schiedsrichter stehen dort ebenfalls geeignete Räume zur Verfügung. Lager- und Sozialflächen können zunächst weiterhin am bisherigen Standort vorgehalten werden. Die Errichtung eines zusätzlichen Interims-Vereinsheims wäre demgegenüber mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Neben den Kosten für die Container- oder Modulbauweise wären insbesondere Aufwendungen für Planung, technische Erschließung, Fundamente, Energieversorgung, laufende Miet- und Vorhaltekosten sowie den späteren Rückbau zu berücksichtigen. Nach einer ersten überschlägigen Einschätzung ist von einem zusätzlichen Aufwand im mittleren sechsstelligen Bereich auszugehen. Diese Kosten würden zusätzlich zu den Aufwendungen für das dauerhaft erforderliche Vereinsheim entstehen und keinen dauerhaften Mehrwert für die Vereinsinfrastruktur schaffen. Hinzu kommt ein wesentliches Standortproblem. Die Errichtung eines Provisoriums auf dem für das spätere Vereinsheim vorgesehenen Baufeld würde dieses für die Dauer der Interimslösung blockieren und könnte dadurch den Bau des dauerhaften Vereinsheims verzögern. Ein alternativer Standort innerhalb des Projektareals würde zusätzliche provisorische Erschließungsmaßnahmen, insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser, gegebenenfalls Wärme und Daten, sowie für Wege und Beleuchtung, erforderlich machen. Diese Infrastruktur müsste nach Abschluss der Übergangsphase teilweise wieder zurückgebaut werden. Eine Interimslösung ist zudem nicht unabhängig vom laufenden Gesamtprojekt Europagymnasium zu betrachten. Die Sportanlagen, das Vereinsheim, die Erschließung und die Baustellenlogistik stehen in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang. Bei einer vorgezogenen Nutzung der Sportanlagen während der Hochbauphase wären Sportbetrieb und Baustellenbetrieb gleichzeitig auf dem Projektareal zu organisieren. Daraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen an Verkehrssicherung, Rettungs- und Zufahrtswege, Brandschutz und die sichere Trennung von Sportlern, Besuchern und Baustellenverkehr. Auch die äußere Erschließung der Sport- und Vereinsflächen ist Bestandteil der Gesamtplanung. Für eine vorgezogene Nutzung wäre daher gesondert zu prüfen, welche Teile der endgültig Beschlussvorlage 403.26 Seite 2 vorgesehenen Erschließung bereits hergestellt werden müssen und welche zusätzlichen provisorischen Maßnahmen erforderlich wären. Darüber hinaus würde die Planung und Umsetzung eines Interims-Vereinsheims zusätzliche personelle Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden, die gleichzeitig für die weitere Planung und Umsetzung des Neubaus des Europagymnasiums und der Sportanlagen benötigt werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der bereits vorgenommenen Optimierungen beim dauerhaften Vereinsheim erscheint es daher sachgerechter, die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen auf die Realisierung der dauerhaften Vereinsinfrastruktur zu konzentrieren. Eine zusätzliche Investition in eine nur vorübergehend benötigte Infrastruktur sollte vermieden werden. Fazit: Die Verwaltung erkennt das Ziel an, Blau-Weiß Kerpen nach Fertigstellung der neuen Sportanlagen möglichst frühzeitig einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen. Nach derzeitigem Projekt- und Planungsstand ist hierfür jedoch die Errichtung eines eigenständigen Interims-Vereinsheims weder wirtschaftlich noch organisatorisch sinnvoll. Die Verwaltung steht mit dem Verein dauerhaft in Kontakt und wird den Verein, insbesondere während der Übergangsphase, auch weiterhin eng begleiten, um auch in dieser Phase einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb zu gewährleisten. Die Verwaltung empfiehlt daher, von der Errichtung eines Interims-Vereinsheims abzusehen und die vorhandenen Ressourcen auf die Umsetzung der dauerhaften Vereinsinfrastruktur zu konzentrieren. Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand zum Neubau des Vereinsheims sowie der Sportanlagen und die weiteren Planungen werden unter Drs-Nr. 451.26 thematisiert. Beschlussvorlage 403.26 Seite 3

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