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Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Hünxe

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHünxe
Eingereicht vonXI
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Hünxe fasst ihre bisherigen Regelungen zur Offenen Ganztagsschule (OGS) an Grundschulen zusammen. Grund ist der ab August 2026 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter, der eine Anpassung der kommunalen Bestimmungen erforderlich macht. Der Gemeinderat beschließt eine neue einheitliche Satzung, die die bisherige Satzung von 2012 und die Aufnahme- und Benutzungsordnung von 2017 ablöst. Die Elternbeitragssätze bleiben unverändert.

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Hünxe, den 01.09.2026 Vorlagennummer: 202/XI Wahlperiode XI./2025 Vorlagenart: öffentliche Vorlage Abteilung: FG I.1 Zentrale Dienste Sitzungsverlauf: 6. Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2026 6. Gemeinderat am 14.10.2026 Betr.: Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Hünxe Sachverhalt: Die Gemeinde Hünxe bietet an ihren drei Grundschulen außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule waren bislang in zwei Regelungswerken festgelegt. Neben der Satzung über die „Erhebung der Elternbeiträge für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich der Gemeinde Hünxe vom 09.05.2012“ bestand eine gesonderte „Aufnahme- und Benutzungsordnung für die Offene Ganztagsschule an den Grundschulen in der Gemeinde Hünxe“ aus dem Jahr 2012. Während die Satzung insbesondere die Erhebung der Elternbeiträge regelte, enthielt die Aufnahme- und Benutzungsordnung unter anderem Bestimmungen zur Aufnahme, zur Teilnahme sowie zu den Rechten und Pflichten der Eltern und der teilnehmenden Kinder. Die bestehenden Regelungen wurden umfassend überprüft und an die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Offenen Ganztagsschule angepasst. Insbesondere der ab dem 01.08.2026 stufenweise in Kraft tretende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter macht eine Aktualisierung und Anpassung der kommunalen Regelungen erforderlich. Im Zuge der Überarbeitung sollen die bislang in der Satzung und Aufnahme- und Benutzungsordnung getrennt geregelten Sachverhalte in einem einheitlichen Regelungswerk zusammengeführt werden. Dadurch wird eine übersichtliche und einheitliche Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule geschaffen. Eine Anpassung der Höhe der Elternbeiträge erfolgt mit der Neufassung nicht. Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hünxe beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über „die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich der Gemeinde Hünxe“. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung vom 09.05.2012 und die Aufnahme- und Benutzungsordnung vom 10.10.2017 außer Kraft. Anlage(n): 1. Neufassung OGS Satzung 20261014 In Vertretung gez. Stratenwerth Vorlage 202/XI Seite 2 von 2

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