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Bebauungsplan Nr. 14 "Buchmannshof" in Hünxe, 14. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), Satzungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Hünxe beschließt die 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Buchmannshof" im beschleunigten Verfahren. Ziel ist die dauerhafte Sicherung einer Parkplatzfläche an der Klever Straße zur Deckung des Stellplatzbedarfs des nahgelegenen Schulzentrums sowie die planungsrechtliche Sicherung einer Trafostation. Bei der öffentlichen Auslegung von Juni bis Juli 2026 gaben 18 Behörden Stellungnahmen ab, die Öffentlichkeit brachte keine Einwände vor. Der Gemeinderat beschloss die Satzung am 14. Oktober 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 26.08.2026
Vorlagennummer: 199/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
10. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 08.09.2026
6. Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2026
6. Gemeinderat am 14.10.2026
Betr.: Bebauungsplan Nr. 6 "Buchmannshof" in Hünxe, 14. Änderung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB),
Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz und der Haupt- und Finanzausschuss
haben in ihren Sitzungen am 18.11.2025 und 03.12.2025 den Aufstellungsbeschluss für die
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Buchmannshof“ in Hünxe im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Vorrangiges Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist die dauerhafte Sicherstellung der
bisher nur vorübergehend genutzten Parkplatzfläche an der Klever Straße, um den hohen
Stellplatzbedarf u.a. für das nahgelegene Schulzentrum Hünxe zu decken und zusätzlichen
Parkdruck zu vermeiden. Zudem wird eine Aufstellfläche für eine benötigte Trafostation zur
Versorgung des Ortsnetzes planungsrechtlich gesichert.
Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Buchmannshof“ in Hünxe wird im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Die laut Baugesetzbuch hierfür
erforderlichen Voraussetzungen liegen vor:
Die Grundfläche ist kleiner als 20.000 qm. Anhaltspunkte zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht sowie für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter sowie Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes liegen nicht vor.
Demnach wurde gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die
Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Ebenso wurde gem. §
13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (sh. VL 156/XI) sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a (1) BauGB abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 26. Juni 2026 per E-
Mail zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 31.07.2026 gemäß § 4 (2) i.V.m. §§
13 (2) Nr. 3 und 13 a (2) Nr. 1 BauGB aufgefordert und über die öffentliche Auslegung gem.
§ 3 (2) BauGB informiert.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 a (2) Nr. 1 BauGB
erfolgte in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 durch Veröffentlichung im
Internet und Auslegung der planungsrelevanten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde
Hünxe.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben 18 Behörden und Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen abgegeben, davon 10 mit Hinweisen und Anregungen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die aus der öffentlichen Auslegung resultierenden Anregungen und Stellungnahmen wurden
ausgewertet und gegeneinander und untereinander abgewogen.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Auswertung und Abwägung der Anregungen und
der Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen von Planzeichnung, textlichen
Festsetzungen und Begründung.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten in Höhe von 9.000 €.
Beschlussvorschlag:
1. Den Auswertungen und Abwägungen zu den abgegebenen Stellungnahmen aus der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i. V. m. §§ 13 (2) Nr. 2 und § 13 a (2) Nr. 1 BauGB und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m.
§§ 13 (2) Nr. 3 und 13 a (2) Nr. 1 BauGB mit Datum vom 25.08.2026 wird zugestimmt.
2. Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Buchmannshof“ in Hünxe wird als Satzung
gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlage(n):
1. Bebauungsplan_Nr.6_14.Änderung - Entwurfsbegründung
2. Bebauungsplan_Nr. 6_14.Änderung-Planzeichnung
3. B 6 14. Änd. - Auswertung und Abwägung
4. Sammelmappe STN öffentliche Auslegung
5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
6. 6. Berichtigung FNP Hünxe Begründung BP 6_14.AE
Im Auftrag
gez.
Benninghoff
Vorlage 199/XI Seite 2 von 2
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