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Antrag der RWE Generation SE vom 26.05.2026 nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer GuD-Anlage (Gas- und Dampfturbinenkraftwerk) am Standort Voerde
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die RWE Generation SE beantragt die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines H2-Ready Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (1600 MWth) am Standort des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Voerde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt für die Gemeinde Hünxe (ca. 1.100 m Entfernung) nur geringe Auswirkungen auf Luftqualität, Klima, Gesundheit und Landschaftsbild; FFH-Gebiete werden nicht erheblich beeinträchtigt. Die Gemeinde Hünxe beschließt, gegen die Genehmigung keine Bedenken zu erheben.
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Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 10.08.2026
Vorlagennummer: 191/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
10. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 08.09.2026
6. Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2026
Betr.: Antrag der RWE Generation SE vom 26.05.2026 nach § 4
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb einer GuD-Anlage (Gas- und
Dampfturbinenkraftwerk) am Standort Voerde
Sachverhalt:
Die RWE Generation SE plant am Standort Voerde die Errichtung und den Betrieb eines H2-
Ready Gas- und Dampfturbinenkraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 1600
Megawatt thermal (MWth.). Bei einem H2-ready-Kraftwerk handelt es sich um Anlagen, die
zunächst mit Erdgas betrieben werden können und für den späteren Betrieb technisch und
regulatorisch auf den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet werden, um in Zukunft
emissionsfreie Energie erzeugen zu können.
Das Vorhaben ist gem. § 4 i.V.m. § 10 BImSchG infolge der Einstufung unter Ziffer 1.1 des
Anhang 1 der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftige Anlage sowie Anlage gemäß Art. 10
der Richtlinie 2010/75/EU im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zuzulassen.
Gemäß § 6 UVPG i.V.m. Ziffer 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht ferner die Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf endet nach
Beantragung einer einmaligen Verlängerung am 14.09.2026.
Die GuD-Anlage soll auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Voerde
realisiert werden. Der Betrieb des Steinkohlekraftwerks wurde 2017 eingestellt, die bauli-
chen Anlagen werden derzeit zurückgebaut. Der Standort befindet sich im süd-westlichen
Stadtgebiet von Voerde und grenzt unmittelbar östlich an den Rhein.
Die Feuerungsabgase der GuD-Anlage werden über einen Schornstein mit einer
festgelegten Schornsteinhöhe von 71,5 m über Grund abgeleitet.
Beim Betrieb der GuD-Anlage ist als Brennstoff der Einsatz von Erdgas und Wasserstoff in
variablen Mischungsverhältnissen vorgesehen. Beim Verbrennungsprozess werden
Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid (CO) und Formaldehyd emittiert.
Zur Minimierung der Stickoxidemissionen ist eine selektiv katalytische Reduktion (SCR-
Anlage) vorgesehen. Durch den Einsatz der SCR-Anlage kommt es zu Ammoniak-
Emissionen.
Als Grundlage des vorgelegten Umweltgutachtens (s. Anlage 4) wurde für die Bewertung die
räumlich zu erwartende größte Reichweite von möglichen Umwelteinwirkungen
angenommen. Für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes wurde in Anlehnung an die
Nr. 4.6.2.5 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) eine Fläche
gewählt, die sich vollständig innerhalb eines Kreises um den Emissionsschwerpunkt
(Schornstein) mit einem Radius der 50-fachen Schornsteinhöhe (71,5 m) befindet. Somit
wurde ein Untersuchungsraum von 3.575 m festgelegt.
Der Untersuchungsraum wurde so weit gefasst, wie die vorhabenbedingten Wirkfaktoren zu
einer relevanten nachteiligen Betroffenheit des jeweiligen Schutzgutes bzw. seiner
maßgeblichen Bestandteile führen könnten. Bei der Untersuchung der Faktoren wurden drei
Wirkbereiche unterschieden: der direkte Standortbereich des Vorhabens, der Nahbereich bis
1.000 m sowie der Fernbereich (Großraum) mit über 1.000 m. Die Gemeinde Hünxe liegt mit
einer Entfernung von ca. 1.100 m im nördlichen Fernbereich.
Abgrenzung der Beurteilungsgebiete nach TA-Luft sowie der hieraus abgeleitete Untersuchungsraum des UVP-
Berichtes
Für die Prüfung und Stellungnahme der Gemeinde Hünxe sind aufgrund der Lage und
Entfernung zum Vorhabenstandort in erster Linie mögliche Auswirkungen durch
Luftschadstoffe, Auswirkungen auf das Klima und den Menschen -insbesondere die
menschliche Gesundheit-, auf das Landschaftsbild sowie auf FFH-Gebiete von Bedeutung.
Gemeindliche Belange der Bauleitplanung sind hier nicht betroffen.
Schutzgut Luft
Nach dem UVP-Bericht sind durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
außerhalb des Vorhabenbereichs bzw. im Fernbereich >1.000 m keine Immissionen von
Luftschadstoffen oder Partikeln (Stäuben), Stickstoff- und Säuredepositionen und nur
geringe Immissionen gasförmiger Luftschadstoffe anzunehmen. (s. Anlage 4 UVP Seite 202
ff)
Zusammenfassende Auswirkungsprognose auf das Schutzgut Luft
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Schutzgut Klima
Die einzelnen Wirkfaktoren des Vorhabens haben lt. UVP-Bericht im Fernbereich keine
nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima. (s. Anlage 4 UVP Seite 187 ff.)
Zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Von größerer Bedeutung ist eine Betroffenheit für das Schutzgut Mensch, insbesondere für
die menschliche Gesundheit. Unter anderem wurden die Wirkfaktoren Geräuschemissionen,
Lichtemissionen und Emissionen von Luftschadstoffen untersucht; im Ergebnis sind durch
das Vorhaben keine bzw. nur geringe nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut zu
erwarten. (s. Anlage 4 UVP Seite 289 ff.)
Zusammenfassende Auswirkungsprognose auf das Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit
Schutzgut Landschaft
Eine visuelle Wahrnehmbarkeit der geplanten GuD-Anlage auch aus östlichen bis
nordöstlichen Richtungen ist nicht auszuschließen. Allerdings weist die GuD-Anlage im
Vergleich zur vormaligen Nutzung des Kraftwerkstandortes einen niedrigeren Baukörper auf,
die überwiegenden Gebäudekubaturen werden durch vorgelagerte Gehölzstrukturen
abgeschirmt und damit die Einbindung der Anlage in die Landschaft begünstigt. Im
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Fernbereich sind aufgrund von Sichtverschattungen nur geringe Auswirkungen auf das
Landschaftsbild zu erwarten. (s. Anlage 4 UVP Seite 272 ff.)
Zustand des Landschaftsbildes durch das ehemalige Kohlekraftwerk (links) vs. neue GuD-Anlage (rechts)
Blickrichtung aus Nordosten, ausgehend von Eisenbahnbrücke Rahmstraße
Ehemaliges Kohlekraftwerk -nordöstliche Blickrichtung- GuD-Anlage
FFH-Gebiete, Natura 2000-Gebiete
Aufgrund der Lage diverser Natura 2000-Gebiete im Umfeld des Kraftwerksstandortes
wurde eine gutachterliche FFH-Vorprüfung durchgeführt. Im Untersuchungsraum befindet
sich auf dem Gebiet der Gemeinde Hünxe das FFH-Gebiet DE-4306-301 NSG Lippeaue bei
Damm u. Bricht und NSG Loosenberge, nur Teilfl. (Entfernung ca. 9.800 m nordöstlich)
sowie das FFH-Gebiet DE-4306-305 Stollbach (Entfernung 6.000 m nordöstlich).
Im Ergebnis der ermittelten Gesamtbelastung und der Ausbreitungsberechnungen wurde
festgestellt, dass die vorhabenbedingten Zusatzbelastungen durch Stickstoff-
/Säuredepositionen im Bereich von umliegenden Natura 2000-Gebieten unterhalb der
Abschneidekriterien der Anlage 8 der TA-Luft liegen. Diese Gebiete liegen somit außerhalb
des beurteilungsrelevanten Einwirkungsbereichs der Stickstoff-/Säuredepositionen.
Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieser Gebiete sind somit
auszuschließen. (s. Anlage 4 UVP Seite 205 ff. sowie Anlage 7 Seite 97)
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Abschließend kann festgestellt werden, dass durch das Vorhaben keine bzw. nur geringe
Umweltauswirkungen für die relevanten Schutzgüter im Bereich der Gemeinde Hünxe
verursacht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer GuD-Anlage (Gas- und
Dampfturbinenkraftwerk) am Standort Voerde nach § 4 BImSchG bestehen seitens der
Gemeinde Hünxe keine Bedenken.
Anlage(n):
1. Antrag RWE Generation SE vom 19.05.2026
2. Übersicht beantragter Zulassungen
3. Kurzbeschreibung
4. UVP Bericht
5. Topographische Karte mit Angabe der Hauptwindrichtung M 1_5000_Rev.B
6. FFH-Gebiete
7. FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung
8. Visualisierung Planungsstand
9. Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck_Rev.A
10. Werkslageplan mit Gebäudeplan
11. Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Rev.A
12. Kartierbericht_Rev.B
13. Bodenschutzkonzept_Rev.A
14. Hochwasserschutzgutachten_Rev.A
15. Angaben zum Störfallrecht_Rev.A
16. Lageplan Abwasserführung und Abwassereinleitung_Rev.F
17. Lageplan Abwasserführung und Abwassereinleitung - Niederschlagswasser_Rev.F
Im Auftrag
gez.
Steinbring
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