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54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58, Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl‘ hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem.4a (3) i.V.m. § 3 (2) Baugese

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHünxe
Eingereicht vonXI
Datum2026-09-10
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Hünxe plant die 54. Änderung des Flächennutzungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung eines Industrie- und Gewerbeparks „In der Beckuhl" als regionalen Kooperationsstandort. Nach der ersten öffentlichen Auslegung (März–April 2026) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen an Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung vorgenommen, insbesondere zur Wasserschutzzone und Verkleinerung des Geltungsbereichs. Diese Änderungen erfordern eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung (zwei Wochen) und erneuerte Behördenbeteiligung, auf die nur die geänderten Teile beschränkt sind.

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Hünxe, den 06.08.2026 Vorlagennummer: 190/XI Wahlperiode XI./2025 Vorlagenart: öffentliche Vorlage Abteilung: FG III.2 Bauplanung Sitzungsverlauf: 10. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 08.09.2026 6. Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2026 Betr.: 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58, Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl‘ hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. 4a (3) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Träger öf- fentlicher Belange gem. 4a (3) i.V.m. § 4 (2) BauGB Sachverhalt: Der Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 beschlossen, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe durchzuführen. Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines regionalen Kooperations- standortes für die gewerblich-industrielle Entwicklung im Verbandsgebiet der Metropolregion Ruhr und die damit verbundene Stärkung des Industrie- und Gewerbestandortes Hünxe. Weitere Zielsetzungen sind die Entwicklung neuer gewerblicher Flächen in Ergänzung der bestehenden Nutzungen und die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Betriebs- ansiedlungen im Sinne der Zielsetzung für einen regionalen Kooperationsstandort. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 29.09.2025 bis 31.10.2025 einschließlich stattgefunden. 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon12 mit Anregungen und Hinweisen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen der Landesplanerischen Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) ha- ben der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Kreis Wesel jeweils 1 Stellungnahme abgege- ben. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahme hatten sich Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben. Daraufhin hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Offen- lage von Planzeichnung und Entwurfsbegründung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, die im Amtsblatt Nr. 7 2026 bekanntgemacht wurde und in der Zeit vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026 stattgefunden hat. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Be- hördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB am 26.02.2026 per E-Mail über den Entwurf der 54. Flächennutzungsplanänderung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2026 aufgefordert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben 23 Behörden und Träger Stellungnahmen abgegeben, davon 11 mit Hinweisen und Anregungen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen der Landesplanerischen Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung hat der Regionalverband Ruhr eine weitere Stellungnahme abgegeben. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung er- geben: - Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: nachrichtliche Übernahme der Wasser- schutzzone III A) zum Ausschluss von Versickerungen sowie wasserdichter Herstellung der befestigten Betriebsflächen - Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser- schutzzone IIIA) zum Abstimmungserfordernis mit der Unteren Wasserbehörde und dem Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlage - Verkleinerung des Geltungsbereichs um die Maßnahmenfläche M3 alt (hier: wohngenutzte Grundstücke) - Anpassung der Eingriffsbilanzierung, ebenso wie das dadurch sich ändernde Ökokonto durch Wegfall der Maßnahmenfläche M3 (Bebauungsplan Stand Offenlage) - Ergänzung der Begründung in Kapitel 2.1 – durch die Nennung der einschlägigen Ziele des BPRH ergänzt - Ergänzung der Begründung in Kapitel 4 – Planungsziele/Ansiedlungskonzept mit Aussagen zur Umsetzung der regionalen Kooperation Die Änderungen machen eine erneute öffentlichen Auslegung und eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Gem. § 4a (3) BauG findet eine auf zwei Wochen verkürzte öffentliche Auslegung nur zu den geänderten/ergänz- ten Teilen der Planunterlagen statt. Die geänderten Teile der Entwurfsbegründung/ des Umweltberichtes/ der Planzeichnung sind in den Texten gelb markiert. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für Vermessungsgrundlage, Planungs- und Gutachterkosten (Flächennutzungsplan- änderung + Bebauungsplan) in Höhe von ca. 130.000,00 Beschlussvorschlag: 1. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 11 (Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 12.08.2026 aufgeführt sind, wird zuge- stimmt. 2. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe wird beschlossen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. 3. Gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 4. Gem. § 4a (3) Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung bzw. die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt. Vorlage 190/XI Seite 2 von 3 Anlage(n): 1. Planzeichnung ern. Offenlage 120826 2. Entwurfsbegründung ern. Offenlage 120826 3. Landesplanerische Anfrage 02/2025 4. STN Krs Wesel gem. § 34 LPlG 5. 1. STN RVR gem. § 34 LPlG 6. Sammelmappe der STN aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 7. Auswertung der STN aus FZBÖ 300126 8. Landesplanerische Anfrage 03/2026 9. 2. STN RVR gem. § 34 LPlG 10. Sammelmappe der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 11. Auswertung der STN aus Offenlage 120826 Im Auftrag gez. Lehmkuhl Vorlage 190/XI Seite 3 von 3

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