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Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans hier: erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Hünxe plant einen Bebauungsplan Nr. 58 für einen Industrie- und Gewerbepark „In der Beckuhl" parallel zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans. Nach der ersten öffentlichen Auslegung (März bis April 2026) und Abwägung von Stellungnahmen ergaben sich Änderungen an Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, etwa zur Wasserschutzzone und Verkleinerung des Geltungsbereichs. Der Ausschuss beschloss eine erneute zweiwöchige öffentliche Auslegung nur für die geänderten Teile gemäß § 4a (3) BauGB.
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Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 05.08.2026
Vorlagennummer: 189/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
10. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 08.09.2026
6. Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2026
Betr.: Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der
Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplans
hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a (3) Baugesetzbuch
(BauGB)
Sachverhalt:
Der Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung
am 07.10.2020 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 58:
Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' im Parallelverfahren zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe durchzuführen.
Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines regionalen
Kooperationsstandortes für die gewerblich-industrielle Entwicklung im Verbandsgebiet der
Metropolregion Ruhr und die damit verbundene Stärkung des Industrie- und
Gewerbestandortes Hünxe. Weitere Zielsetzungen sind die Entwicklung neuer gewerblicher
Flächen in Ergänzung der bestehenden Nutzungen und die planungsrechtliche Sicherung
der beabsichtigten Betriebsansiedlungen im Sinne der Zielsetzung für einen regionalen
Kooperationsstandort.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde im Amtsblatt Nr.
21/2025 vom 26.09.2025 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 29.09.2025 bis zum
31.10.2025 einschließlich stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB am
26.09.2025 und 29.09.2025 per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58
unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.10.2025 aufgefordert.
25 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon
15 mit Anregungen und Hinweisen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
hatten sich Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben. Daraufhin
hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Offenlage von
Planzeichnung und Entwurfsbegründung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, die in der Zeit
vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026 stattgefunden hat. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2)
BauGB am 26.02.2026 per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58
unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2026 aufgefordert. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung haben 22 Behörden und Träger Stellungnahmen
abgegeben, davon 13 mit Hinweisen und Anregungen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung, textli-
chen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung
ergeben:
• Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser-
schutzzone IIIA) zum Ausschluss von Versickerungen sowie wasserdichter Herstellung
der befestigten Betriebsflächen
• Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser-
schutzzone IIIA) zum Abstimmungserfordernis mit Unterer Wasserbehörde und Betreiber
der Trinkwassergewinnungsanlage
• Verkleinerung des Geltungsbereichs um die Maßnahmenfläche M 3 alt (hier:
wohngenutzte Grundstücke)
• Anpassung der Zuordnung der Abstandsklassen
• Anpassung der Eingriffsbilanzierung, ebenso wie das dadurch sich ändernde Ökokonto
durch Wegfall der Maßnahmenfläche M 3
• Ergänzung der Zuordnung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Planungs-Zustandes
in der Begründung / Umweltbericht
Die Änderungen machen eine erneute öffentlichen Auslegung und eine erneute Beteiligung
der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Gem. § 4a (3) BauGB
findet eine auf zwei Wochen verkürzte öffentliche Auslegung nur zu den
geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt. Die geänderten Teile der
Entwurfsbegründung/ des Umweltberichtes/ der Planzeichnung sind in den Texten gelb
markiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Vermessungsgrundlage, Planungs- und Gutachterkosten
(Flächennutzungsplanänderung + Bebauungsplan) in Höhe von ca.
130.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage Nr. 6 (Auswertung der
Stellungnahmen der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 12.08.2026 aufgeführt
sind, wird zugestimmt.
2. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) des
Bebauungsplans Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe
wird beschlossen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
3. Gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
4. Gem. § 4a (3) Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung bzw. die Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt.
Anlage(n):
1. Rechtsplan Ern Offenlage 210826
2. Begründung ErnOffenlage 210826
3. Sammelmappe der STN aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
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4. Auswertung der STN aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
5. Sammelmappe STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
6. Auswertung der STN aus Offenlage gem. § 3 (2) und 4 (2) 120826
7. Anhang 1 Abstandsliste
8. Anhang 2 WSGV Bucholtwelmen
9. Anhang 3 Kompensationsmaßnahmen
10. Baugrunduntersuchung
11. Archäolog. Grabungsbericht mit Befundplänen
12. Baumgutachten
13. Entwässerungsplanung Mappe
14. Straßenbauplanung Mappe
15. Erläuterungsbericht Straßenbauentwurf
16. Verkehrsuntersuchung zur Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes
Bucholtwelmen
17. Verkehrsuntersuchung-Bucholtwelmen VQ-Nachweise
18. Schalltechn. Untersuchung
Im Auftrag
gez.
Lehmkuhl
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