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Rattenplage im Stadtgebiet Frechen - Antrag der SPD Fraktion vom 17.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFrechen
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt Maßnahmen gegen die Rattenplage in Frechen. Die Verwaltung konstatiert keine akute Plage, sondern vereinzelte Sichtungen hauptsächlich an Häusern und Grünanlagen, verursacht durch Nahrungsquellen wie wilde Müllablagerungen. Der Ausschuss beschloss, weitere Köderboxen anzuschaffen und eine einjährige Probephase für oberflächige Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen; die Thematik wird in die Beschlussüberwachung aufgenommen.

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Extrahierter Text

Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag Der Bürgermeister FD,Abtl./ bet. Abtl.: 9 / 8-/-8.32-/-9.66 Vorlage Nr.: 653/18/2026 Beschlussfassung Haupt-, Personal- und am: 15.09.2026 TOP: A3.1 öffentlich Finanzausschuss Finanzielle Auswirkungen: Ja - Haushalt Haushaltsposition: 11.02.02 52160200 2026/2027 Klimarelevanz: Nein Betreff: Rattenplage im Stadtgebiet Frechen - Antrag der SPD Fraktion vom 17.06.2026 Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Anschaffung von weiteren Köderboxen sowie der Durchführung einer bedarfsorientierten Probephase (oberflächig) für ein Jahr. Die Thematik ist in die Beschlussüberwachung aufzunehmen. Begründung und Erläuterung: Aktuelle Lage / Meldungen Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Meldungen zu Rattensichtungen und der Auswertung der automatischen Köderboxen im Bereich der Kanalisation nicht von einer akuten „Rattenplage“ auszugehen. Die gesichteten Ratten sind in den meisten Fällen auf das Vorkommen von Nahrungsquellen in Form vom Müllsammelplätzen, illegale Müllbeseitigung oder künstlich geschaffene Futterquellen wie Kompost oder ganzjährig befüllte Vogelhäuser zurückzuführen. Die Bauten der Ratten befinden sich in der Regel immer in der Nähe der Nahrungsquellen, wie dichte bzw. geschützte oder nicht gepflegte Grünanlagen, unter Müllcontainer oder Gartenhäuser, innerhalb von Wandverkleidungen usw. Für die weitere Erläuterung soll daher zwischen „Kanalratten“ und „Oberflächenratten“ unterschieden werden. Bei den meisten Meldungen zu gesichteten Ratten handelt es sich nicht um Ratten aus dem Kanal sondern vorrangig um welche, die unmittelbar an Häusern oder Grünanlagen gesehen wurden und dort auch erkennbare Bauten haben. Infos oberflächige Meldungen Für den Bereich Minzestraße / Immergrünweg liegen vereinzelte Hinweise auf Rattensichtungen vor. Eine aktuelle Meldung aus dem Bereich Minzestraße wurde bereits von den zuständigen Bereichen gemeinsam geprüft und der Antragsteller:in beantwortet. Weitere regelmäßige Meldungen zu Rattensichtungen erfolgten aus dem Bereich Burgstraße (Geschosswohnungsbau). Diese sind auf die wilde Müllablagerung bzw. die flächige Verteilung des Hausmülls in der Müllsammelanlage zurückzuführen. Bei Ortsbesichtigungen wurden auch hier die entsprechenden Bauten an Gebäude und Abfallsammelstelle festgestellt. Der Eigentümer wurde Vorlage-Nr. 653/18/2026 Seite 1 informiert, so dass eine private Beköderung des Bereiches beauftragt werden kann. Der Bereich des Altglascontainer im Bereich Kölner Straße, der durch Abstellen von wildem Müll und Entsorgung von Hausmüllsäcken ausreichend Grundlage für die Nagetiere geschaffen hat, könnte durch eine intensivere Reinigung und somit durch die Entfernung der Nahrungsquelle beseitigt werden. Grundsätzlich bleibt hier anzuführen, dass die Bekämpfungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken grundsätzlich durch die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer zu veranlassen sind. Lediglich auf öffentlichen Flächen fällt dies in die Zuständigkeit der Stadt. Eine Beköderung in Grünflächen oder auf Spielplätzen stellt jedoch die Ausnahme dar. Infos zum Kanalbereich Nach den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich derzeit keine Hinweise auf ein außergewöhnlich erhöhtes Rattenaufkommen innerhalb der öffentlichen Kanalisation. Eingehende Meldungen werden weiterhin bedarfsorientiert geprüft und bei der Wahl der Beköderungsstandorte berücksichtigt. Die frühere Beköderung in festen (flächendeckende) Kampagnen wurde durch eine ganzjährige, lageorientierte Beköderung mit gesicherten bzw. elektronisch überwachten Köderboxen ersetzt (vergl. hierzu auch die Beantwortung zur „Anfrage der SPD Fraktion vom 12.12.2025 – Rattenlage in Frechen /Stadionsiedlung“). Die Boxen werden ganzjährig betrieben und der Zustand sowie die Aktivität können fortlaufend nachvollzogen werden. Diese sind technisch so ausgestattet, dass die Boxen die Nutzung automatisch registrieren. So befinden sich z.B. im Bereich der Blumensiedlung aktuell drei aktive Köderboxen in der öffentlichen Kanalisation. Frühere zusätzliche Standorte in diesem Bereich wurden nach längerer Inaktivität wieder aufgegeben und an anderer Stelle im Stadtgebiet eingesetzt. Die derzeit aktiven Boxen (87 Stück) zeigen aktuell nur geringe Aktivität, verstärkte Rattenbesuche sind nicht erkennbar. Auf Grundlage der aktuellen Kenntnisse besteht aus Sicht der Stadtentwässerung daher derzeit kein Hinweis auf einen Schwerpunkt innerhalb der öffentlichen Kanalisation. Zusätzliche Maßnahmen in der Kanalisation sind somit aktuell nicht angezeigt. Bei veränderter Meldelage oder auffälligen Monitoringdaten wird die Standortbewertung entsprechend angepasst. Zusammenfassende Hinweise / Prävention Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Maßnahmen in der öffentlichen Kanalisation nur einen Teilbeitrag leisten können. Ratten nutzen die Kanalisation insbesondere auch als Laufweg, maßgebliche Nahrungsquellen und Rückzugsräume befinden sich jedoch häufig im oberirdischen Umfeld oder auf privaten Grundstücken. Wie oben bereits ausgeführt, liegt bei einem Auftreten von Ratten auf einem privaten Grundstück oder wenn dort Nahrungsquellen, Nistmöglichkeiten oder Zugänge zur privaten Grundstücksentwässerung bestehen, die Verantwortung für geeignete Maßnahmen bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. Hier sollte bei Bedarf eine fachkundige Schädlingsbekämpfung eingebunden und auch die private Entwässerungsanlage berücksichtigt werden. Ergänzende Hinweise zur Vorbeugung, insbesondere zu Abfallentsorgung, Futterstellen sowie zur Vermeidung von Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten, stellt die Stadt Frechen auf ihrer Internetseite bereit. Um für den oberirdischen öffentlichen Bereich verlässlichere Daten zu sammeln und auch ein Langzeitmonitoring für bestimmte Bereich aufbauen zu können, schlägt die Verwaltung analog der angewandten Methode bei der Beköderung von Kanälen vor, weitere Boxen für den oberirdischen Einsatz anzuschaffen und diese bedarfsgerecht und unter Einhaltung der örtlichen Vorgaben oberirdisch in einer Probephase von einem Jahr zu testen. Vorlage-Nr. 653/18/2026 Seite 2

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