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Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026 – Sachstandsbericht der Verwaltung zu invasiven Arten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBottrop
Datum2026-09-11
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragte am 17.04.2026, einen Sachstandsbericht zu invasiven Arten als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die Verwaltung berichtet, dass derzeit nur Einzelmaßnahmen auf sensiblen städtischen Flächen durchgeführt werden, da geplante Haushaltsmittel (50.000 € jährlich) gestrichen wurden. Bei Beibehaltung des Status quo ist mit weiterer Ausbreitung invasiver Arten zu rechnen. Die Verwaltung wünscht sich eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit durch verlässliche Haushaltsmittel für kontinuierliches Management.

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Fachbereich Umwelt und Grün Beschlussvorlage (68) öffentlich Datum Drucksache Nr. 10.08.2026 2026/0322 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für Stadtplanung und 11.09.2026 Kenntnisnahme Umweltschutz Betreff Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026 – Sachstandsbericht der Verwaltung zu invasiven Arten Beschlussvorschlag Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: keine Haushalt im Jahr: Produkt und Sachkonto: Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Problembeschreibung / Begründung Die Fraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 17.04.2026 beantragt, einen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit invasiven Pflanzenarten als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz aufzunehmen (Anlage 1). Der nachfolgende Sachstandsbericht der Verwaltung bezieht sich hierbei nicht nur auf invasive Pflanzenarten, sondern beleuchtet die Thematik grundsätzlich unter Einbeziehung aller invasiven Pflanzen- und Tierarten. Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen: Bei invasiven Arten handelt es sich um nicht-heimische (gebietsfremde) Arten, welche durch menschlichen Einfluss in Gebiete gelangen, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen und dort negative Auswirkungen entfalten. Die negativen Auswirkungen können sowohl ökologische Schäden (Verdrängung heimischer Arten, Veränderung von Ökosystemen), aber auch wirtschaftliche Schäden (z. B. in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und gesundheitliche Risiken (Allergien, Krankheitsübertragung) umfassen. Die Ausbreitung invasiver Arten außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete erfolgt beispielsweise durch den internationalen Warenverkehr (Anhaftung von Samen oder Pflanzenteilen an Gütern und Transportmitteln), die Verunreinigung von Handelswaren (Saatgut, Erdreich) oder auch durch eine gezielte Einfuhr als Zierpflanzen oder Jagdwild. Invasive Arten stellen weltweit eine der Hauptbedrohungen für die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume und Ökosysteme dar. Um negative Auswirkungen auf die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch invasive gebietsfremde Arten zu verhindern oder zu minimieren, existieren zahlreiche rechtliche Regelungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2014 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten beschlossen. Gegenstand der Verordnung ist die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen invasiver Arten auf die biologische Vielfalt in der Europäischen Union. Für aufgrund der Verordnung gelistete invasive Arten gelten EU- einheitliche Verbote (insbesondere ein Handelsverbot, ein Verbot der Zucht und Haltung sowie Freisetzung in der Natur). Einige der Arten sind in Deutschland bereits weit verbreitet, wie etwa der Riesenbärenklau oder der Waschbär. In Abhängigkeit vom Verbreitungsgrad der Arten sieht die Verordnung ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und sofortiger Beseitigung sowie dem Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten vor. Aktuelle Situation und Handlungsmöglichkeiten in Bottrop (Fragen 1-3): Mit Blick auf die kommunalen Handlungsfelder ist der Umgang mit invasiven Arten sowohl im Bereich des Naturschutzes als auch in der Unterhaltung öffentlicher Grünflächen von besonderer Bedeutung. Zudem kann der Umgang mit invasiven Arten auch bei kommunalen Baumaßnahmen und Planungen Relevanz erlangen und dort zusätzlichen Aufwand und Kosten auslösen. Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 2 von 4 Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Umwelt und Grün ein Monitoring eingerichtet, mit welchem die Entwicklung der Ausbreitung invasiver Arten im Bottroper Stadtgebiet verfolgt werden kann. Als Datengrundlage für das Monitoring dienen Beobachtungen im Rahmen der dienstlichen Außentätigkeiten sowie Meldungen aus der Öffentlichkeit (Meldeportal für Bürgerinnen und Bürger). Weiterhin können die Datenbestände aus dem Neobiotaportal des LANUK herangezogen werden. Die Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt nur in Einzelfällen, z. B. auf städtischen Eigentumsflächen in besonders sensiblen Bereichen (Schulhöfe, Spielplätze) oder bei einer Betroffenheit ökologisch hochwertiger Bereiche (Schutzgebiete, Kompensationsflächen). Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei den mittlerweile weit verbreiteten invasiven Arten (sogenannte „etablierte Arten“ nach Art. 19 EU-VO Nr. 1143/2014, zu denen bspw. die Asiatische Hornisse zählt) keine behördliche Bekämpfungspflicht besteht und die Durchführung etwaiger Maßnahmen in der Verantwortung des Flächeneigentümers liegt. Jedoch gibt die Verwaltung auch in solchen Fällen Hinweise zu Vorkommen invasiver Arten sowie etwaiger Maßnahmen an die Flächeneigentümer weiter. Aufgrund der aktuellen finanziellen und personellen Lage ist weder eine gezielte und kontinuierliche Erfassung invasiver Arten, noch eine umfassende und flächendeckende Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten durch die Verwaltung möglich. Ab dem Jahr 2024 sollten dem Fachbereich Umwelt und Grün ursprünglich Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 50.000 € zur Bekämpfung invasiver Arten zur Verfügung stehen. Mit der Umsetzung der HSK-Maßnahme Nr. 130201_1 „Verzicht auf die Bekämpfung invasiver Arten“ stehen die ursprünglich eingeplanten Haushaltsmittel nicht mehr zur Verfügung. Um in Einzelfällen dennoch zwingend notwendige Maßnahmen unter den zuvor erläuterten Rahmenbedingungen durchführen zu können, werden aktuell Mittel aus anderen Haushaltstellen des Fachbereichs Umwelt und Grün beansprucht. Dieses Vorgehen belastet die bestehenden Haushaltsstellen zusätzlich und ermöglicht lediglich eine Umsetzung von kleineren Maßnahmen (z. B. Entfernung einzelner Nester der Asiatischen Hornisse). Umfangreichere Maßnahmen (z. B. flächenhafte und wiederholte Bekämpfung des Riesenbärenklaus oder des Japanischen Staudenknöterichs) sind unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar, da solche Maßnahmen deutlich kostenintensiver sind und oftmals nur bei einer wiederholte Durchführung Erfolg versprechen. Ein zielgerichtetes Management (systematische Bestandserfassung und Monitoring) und eine strategische Bekämpfung invasiver Arten erscheinen somit nur sinnvoll, wenn Haushalts- und Personalmittel in ausreichendem Umfang kontinuierlich und verlässlich zur Verfügung stehen. Konsequenzen bei Beibehaltung des Status quo (Frage 4): Unter Beibehaltung der aktuellen Rahmenbedingungen ist mit einer weiteren Ausbreitung der im Bottroper Stadtgebiet bereits nachgewiesenen invasiven Arten zu rechnen. Hieraus ergeben sich zunehmende Konfliktpotentiale infolge negativer Auswirkungen auf Schutzgebiete und die lokale Biodiversität, der Beeinträchtigung öffentlicher Grünflächen sowie der eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Verwaltung und einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 3 von 4 Weiterhin ist aufgrund der globalen Veränderungen abzusehen, dass der Umgang mit invasiven Arten im gesamtgesellschaftlichen Kontext zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. So umfasste die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung im Jahr 2016 ursprünglich 37 Arten, während nach der vierten Überarbeitung der Liste aktuell bereits 114 invasive Arten gelistet sind. In Deutschland wurden bisher für 66 Arten der Unionsliste Nachweise wildlebender Exemplare erbracht, und 39 der gelisteten Arten gelten bereits als fest etabliert. Einordnung durch die Verwaltung (Fragen 5 und 6): Aus Perspektive der Verwaltung wäre es trotz der angespannten Haushaltslage wünschenswert, beim Management sowie der Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit (wieder-)herzustellen. Hierbei sollen in erster Linie Maßnahmen auf städtischen Eigentumsflächen in besonders sensiblen Bereichen (Schulhöfe, Spielplätze) oder bei einer Betroffenheit ökologisch hochwertiger Bereiche (Schutzgebiete, Kompensationsflächen) im Fokus stehen und ein kontinuierliches Management durch einen verlässlichen und kalkulierbaren Haushaltsansatz sichergestellt werden. Um insbesondere auch eine kurzfristige Handlungsfähigkeit bei kleineren Maßnahmen zu erreichen, erscheinen in diesem Zusammenhang auch Investitionen im Bereich der Grünflächenunterhaltung (gesonderter Geräte-Pool, Schutzausrüstung etc.) als erforderlich. Müller Anlage(n): 1. Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026 Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 4 von 4

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