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Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026 – Sachstandsbericht der Verwaltung zu invasiven Arten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-09-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragte am 17.04.2026, einen Sachstandsbericht zu invasiven Arten als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die Verwaltung berichtet, dass derzeit nur Einzelmaßnahmen auf sensiblen städtischen Flächen durchgeführt werden, da geplante Haushaltsmittel (50.000 € jährlich) gestrichen wurden. Bei Beibehaltung des Status quo ist mit weiterer Ausbreitung invasiver Arten zu rechnen. Die Verwaltung wünscht sich eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit durch verlässliche Haushaltsmittel für kontinuierliches Management.
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Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich Umwelt und Grün
Beschlussvorlage
(68)
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
10.08.2026 2026/0322
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für Stadtplanung und
11.09.2026 Kenntnisnahme
Umweltschutz
Betreff
Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026 – Sachstandsbericht der
Verwaltung zu invasiven Arten
Beschlussvorschlag
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: keine
Haushalt im Jahr:
Produkt und Sachkonto:
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Problembeschreibung / Begründung
Die Fraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 17.04.2026 beantragt, einen
Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit invasiven Pflanzenarten als
Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Umweltschutz aufzunehmen (Anlage 1).
Der nachfolgende Sachstandsbericht der Verwaltung bezieht sich hierbei nicht nur auf
invasive Pflanzenarten, sondern beleuchtet die Thematik grundsätzlich unter
Einbeziehung aller invasiven Pflanzen- und Tierarten.
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen:
Bei invasiven Arten handelt es sich um nicht-heimische (gebietsfremde) Arten, welche
durch menschlichen Einfluss in Gebiete gelangen, in denen sie natürlicherweise nicht
vorkommen und dort negative Auswirkungen entfalten. Die negativen Auswirkungen
können sowohl ökologische Schäden (Verdrängung heimischer Arten, Veränderung
von Ökosystemen), aber auch wirtschaftliche Schäden (z. B. in Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei) und gesundheitliche Risiken (Allergien,
Krankheitsübertragung) umfassen.
Die Ausbreitung invasiver Arten außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete erfolgt
beispielsweise durch den internationalen Warenverkehr (Anhaftung von Samen oder
Pflanzenteilen an Gütern und Transportmitteln), die Verunreinigung von Handelswaren
(Saatgut, Erdreich) oder auch durch eine gezielte Einfuhr als Zierpflanzen oder
Jagdwild.
Invasive Arten stellen weltweit eine der Hauptbedrohungen für die Artenvielfalt,
natürliche Lebensräume und Ökosysteme dar. Um negative Auswirkungen auf die
einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch invasive gebietsfremde Arten zu verhindern
oder zu minimieren, existieren zahlreiche rechtliche Regelungen auf internationaler,
europäischer und nationaler Ebene.
Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2014 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die
Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten beschlossen. Gegenstand der Verordnung ist die Vermeidung
nachteiliger Auswirkungen invasiver Arten auf die biologische Vielfalt in der
Europäischen Union. Für aufgrund der Verordnung gelistete invasive Arten gelten EU-
einheitliche Verbote (insbesondere ein Handelsverbot, ein Verbot der Zucht und
Haltung sowie Freisetzung in der Natur). Einige der Arten sind in Deutschland bereits
weit verbreitet, wie etwa der Riesenbärenklau oder der Waschbär. In Abhängigkeit vom
Verbreitungsgrad der Arten sieht die Verordnung ein gestuftes System von Prävention,
Früherkennung und sofortiger Beseitigung sowie dem Management bereits weit
verbreiteter invasiver Arten vor.
Aktuelle Situation und Handlungsmöglichkeiten in Bottrop (Fragen 1-3):
Mit Blick auf die kommunalen Handlungsfelder ist der Umgang mit invasiven Arten
sowohl im Bereich des Naturschutzes als auch in der Unterhaltung öffentlicher
Grünflächen von besonderer Bedeutung. Zudem kann der Umgang mit invasiven Arten
auch bei kommunalen Baumaßnahmen und Planungen Relevanz erlangen und dort
zusätzlichen Aufwand und Kosten auslösen.
Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 2 von 4
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Umwelt und Grün ein Monitoring
eingerichtet, mit welchem die Entwicklung der Ausbreitung invasiver Arten im Bottroper
Stadtgebiet verfolgt werden kann. Als Datengrundlage für das Monitoring dienen
Beobachtungen im Rahmen der dienstlichen Außentätigkeiten sowie Meldungen aus
der Öffentlichkeit (Meldeportal für Bürgerinnen und Bürger). Weiterhin können die
Datenbestände aus dem Neobiotaportal des LANUK herangezogen werden.
Die Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten
erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt nur in Einzelfällen, z. B. auf städtischen
Eigentumsflächen in besonders sensiblen Bereichen (Schulhöfe, Spielplätze) oder bei
einer Betroffenheit ökologisch hochwertiger Bereiche (Schutzgebiete,
Kompensationsflächen).
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei den mittlerweile weit
verbreiteten invasiven Arten (sogenannte „etablierte Arten“ nach Art. 19 EU-VO Nr.
1143/2014, zu denen bspw. die Asiatische Hornisse zählt) keine behördliche
Bekämpfungspflicht besteht und die Durchführung etwaiger Maßnahmen in der
Verantwortung des Flächeneigentümers liegt. Jedoch gibt die Verwaltung auch in
solchen Fällen Hinweise zu Vorkommen invasiver Arten sowie etwaiger Maßnahmen
an die Flächeneigentümer weiter.
Aufgrund der aktuellen finanziellen und personellen Lage ist weder eine gezielte und
kontinuierliche Erfassung invasiver Arten, noch eine umfassende und flächendeckende
Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten
durch die Verwaltung möglich.
Ab dem Jahr 2024 sollten dem Fachbereich Umwelt und Grün ursprünglich
Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 50.000 € zur Bekämpfung invasiver Arten zur
Verfügung stehen. Mit der Umsetzung der HSK-Maßnahme Nr. 130201_1 „Verzicht auf
die Bekämpfung invasiver Arten“ stehen die ursprünglich eingeplanten Haushaltsmittel
nicht mehr zur Verfügung.
Um in Einzelfällen dennoch zwingend notwendige Maßnahmen unter den zuvor
erläuterten Rahmenbedingungen durchführen zu können, werden aktuell Mittel aus
anderen Haushaltstellen des Fachbereichs Umwelt und Grün beansprucht. Dieses
Vorgehen belastet die bestehenden Haushaltsstellen zusätzlich und ermöglicht
lediglich eine Umsetzung von kleineren Maßnahmen (z. B. Entfernung einzelner Nester
der Asiatischen Hornisse). Umfangreichere Maßnahmen (z. B. flächenhafte und
wiederholte Bekämpfung des Riesenbärenklaus oder des Japanischen
Staudenknöterichs) sind unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar, da solche
Maßnahmen deutlich kostenintensiver sind und oftmals nur bei einer wiederholte
Durchführung Erfolg versprechen. Ein zielgerichtetes Management (systematische
Bestandserfassung und Monitoring) und eine strategische Bekämpfung invasiver Arten
erscheinen somit nur sinnvoll, wenn Haushalts- und Personalmittel in ausreichendem
Umfang kontinuierlich und verlässlich zur Verfügung stehen.
Konsequenzen bei Beibehaltung des Status quo (Frage 4):
Unter Beibehaltung der aktuellen Rahmenbedingungen ist mit einer weiteren
Ausbreitung der im Bottroper Stadtgebiet bereits nachgewiesenen invasiven Arten zu
rechnen. Hieraus ergeben sich zunehmende Konfliktpotentiale infolge negativer
Auswirkungen auf Schutzgebiete und die lokale Biodiversität, der Beeinträchtigung
öffentlicher Grünflächen sowie der eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Verwaltung
und einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.
Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 3 von 4
Weiterhin ist aufgrund der globalen Veränderungen abzusehen, dass der Umgang mit
invasiven Arten im gesamtgesellschaftlichen Kontext zunehmend an Bedeutung
gewinnen wird. So umfasste die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter
Bedeutung im Jahr 2016 ursprünglich 37 Arten, während nach der vierten
Überarbeitung der Liste aktuell bereits 114 invasive Arten gelistet sind. In Deutschland
wurden bisher für 66 Arten der Unionsliste Nachweise wildlebender Exemplare
erbracht, und 39 der gelisteten Arten gelten bereits als fest etabliert.
Einordnung durch die Verwaltung (Fragen 5 und 6):
Aus Perspektive der Verwaltung wäre es trotz der angespannten Haushaltslage
wünschenswert, beim Management sowie der Durchführung von Maßnahmen zur
Eindämmung bzw. Beseitigung invasiver Arten eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit
(wieder-)herzustellen. Hierbei sollen in erster Linie Maßnahmen auf städtischen
Eigentumsflächen in besonders sensiblen Bereichen (Schulhöfe, Spielplätze) oder bei
einer Betroffenheit ökologisch hochwertiger Bereiche (Schutzgebiete,
Kompensationsflächen) im Fokus stehen und ein kontinuierliches Management durch
einen verlässlichen und kalkulierbaren Haushaltsansatz sichergestellt werden. Um
insbesondere auch eine kurzfristige Handlungsfähigkeit bei kleineren Maßnahmen zu
erreichen, erscheinen in diesem Zusammenhang auch Investitionen im Bereich der
Grünflächenunterhaltung (gesonderter Geräte-Pool, Schutzausrüstung etc.) als
erforderlich.
Müller
Anlage(n):
1. Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.04.2026
Beschlussvorlage 2026/0322 Seite 4 von 4
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