Startseite › Attendorn › Antrag
Antrag der SPD Fraktion: Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der „Rechts-vor-Links"-Regelung im Stadtgebiet
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Attendorn |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt eine flächendeckende Prüfung von „Rechts-vor-Links"-Kreuzungen und -Einmündungen sowie die Erstellung eines einheitlichen Markierungskonzepts zur besseren Verkehrssicherheit. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag ab und begründet dies mit erheblichem Personaleinsatz, fehlenden Unfallhäufungsstellen (70 Unfälle seit 2021) und finanziellen Belastungen durch Markierungskosten. Künftig werden nur konkrete Problemstellen anlassbezogen durch die Verkehrskommission beraten.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
HANSESTADT ATTENDORN Sitzungsvorlage
DER BÜRGERMEISTER
- öffentlich -
Nr. 91/2026
keine Anlage/n
Aktenzeichen: 32
federführendes Amt: 32 Amt für öffentliche Ordnung
Sachbearbeiter/in: Herr Tump
Datum: 14.08.2026
Beratungsfolge Termin TOP EINST JA NEIN ENTH
Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026
Antrag der SPD Fraktion: Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der „Rechts-vor-
Links"-Regelung im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion zur flächendeckenden Prüfung
von „Rechts-vor-Links“-Kreuzungen und -Einmündungen sowie zur Erstellung und schrittweisen Um-
setzung eines einheitlichen Markierungskonzeptes ab.
Konkrete Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, bei denen aufgrund der örtlichen Verkehrssitua-
tion, aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder der Politik oder aufgrund des Unfallgesche-
hens ein Handlungsbedarf erkennbar ist, werden weiter anlassbezogen durch die Verkehrskommis-
sion beraten.
Sachdarstellung:
Die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ stellt eine allgemein geltende Verkehrsregel dar. Insbesondere
innerhalb von Tempo-30-Zonen ist diese Regelung gängig. Die Einhaltung der bestehenden Ver-
kehrsregeln liegt zunächst in der Verantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Das Stra-
ßenverkehrsrecht verfolgt dabei nicht den Ansatz, Verkehrsteilnehmende durch zusätzliche Maßnah-
men vor jeder denkbaren Gefahr oder jedem eigenen Fehlverhalten zu schützen. Vielmehr setzt die
Teilnahme am Straßenverkehr ein eigenverantwortliches, aufmerksames und den geltenden Ver-
kehrsregeln entsprechendes Verhalten voraus. Eine zusätzliche Kennzeichnung sämtlicher entspre-
chender und konzeptionell herausgearbeiteter Kreuzungen und Einmündungen erscheint daher we-
der erforderlich noch zielführend.
Unabhängig davon werden seitens der Verwaltung jedoch insbesondere seitens der Verkehrskom-
mission bekanntwerdende konkrete Problemstellen bereits heute anlassbezogen betrachtet. Die Be-
trachtung erfolgt anhand von objektiven Daten (Unfalldaten, Verkehrsdaten, Ortsbesichtigung, etc.).
Hinweise aus der Bevölkerung und der Politik können ebenso wie Erkenntnisse aus dem Unfallge-
schehen zum Anlass genommen werden, eine Verkehrssituation näher zu überprüfen. Soweit dies
erforderlich erscheint, erfolgt eine Beratung in der Verkehrskommission. Auf diesem Wege können
gezielt diejenigen Stellen betrachtet werden, an denen tatsächlich ein verkehrlicher Handlungsbedarf
besteht.
Nach einer Auswertung der polizeilichen Unfalldaten wurden seit dem Jahr 2021 an Kreuzungen und
Einmündungen im Stadtgebiet, an denen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, insgesamt rund
Vorlage: Seite - 2 -
70 Verkehrsunfälle registriert. Aus der räumlichen Verteilung dieser Unfälle lassen sich nach derzei-
tiger Auswertung keine entsprechenden Unfallhäufungsstellen bzw. besonderen Schwerpunkte ab-
leiten, die die Notwendigkeit zur Erstellung eines flächendeckenden Markierungskonzeptes erkennen
lassen.
Antrag vs. Haushaltskonsolidierung/Ressourcenverbrauch:
Die im Antrag vorgesehene Überprüfung/Konzepterstellung sämtlicher Straßenkreuzungen und Ein-
mündungen innerhalb der geschlossenen Ortschaften würde einen erheblichen personellen Aufwand
verursachen. Neben der Erfassung und örtlichen Überprüfung sowie auch der dazugehörige Ver-
kehrsdatenerfassung der einzelnen Knotenpunkte wären diese verkehrlich zu bewerten. Da es sich
hierbei um verkehrliche Maßnahmen handelt, wäre zudem auch bei Vorliegen eines gesamtstädti-
schen Konzeptes eine fachliche Betrachtung und Empfehlung durch die Verkehrskommission erfor-
derlich.
Aufgrund der immer größer werdenden Aufgabendichte und der vorhandenen personellen Kapazitä-
ten ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes flächendeckendes Konzept voraussichtlich nur
mittel- bis langfristig - auch mit Blick auf die notwendigen Verkehrsdatenerfassungen aller Straßen-
züge - fertiggestellt werden könnte. Die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen würden
gleichzeitig für andere Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers aber auch
der Kreispolizeibehörde gebunden.
Daneben sind die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Neben dem Aufwand für die Kon-
zepterstellung würden Kosten für die erstmalige Aufbringung der Markierungen sowie dauerhaft für
deren Kontrolle, Erneuerung und Unterhaltung entstehen. Fahrbahnmarkierungen unterliegen ins-
besondere durch Witterung und Verkehrsbelastung einem regelmäßigen Verschleiß und verursachen
damit nicht nur einmalige, sondern fortlaufende Aufwendungen.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung sollte die Schaffung zusätzlicher
freiwilliger Aufwendungen und dauerhafter Unterhaltungsverpflichtungen besonders kritisch geprüft
werden. Dies gilt umso mehr, wenn anhand des bisherigen Unfallgeschehens kein flächendeckender
verkehrlicher Handlungsbedarf erkennbar ist.
Die Verwaltung hält daher die bisherige Vorgehensweise für sachgerecht und verhältnismäßig: Kon-
krete Auffälligkeiten und bekannte Problemstellen werden weiterhin im Einzelfall geprüft und bei
Bedarf der Verkehrskommission zur Beratung vorgelegt. Dadurch werden personelle und finanzielle
Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo aufgrund der tatsächlichen örtlichen Situation ein
Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus steht es den Fraktionen, dem Fachamt gegenüber Stra-
ßenkreuzungen zu benennen, die dahingehend überprüft werden sollten, ob Fahrbahnmarkierungen
zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen könnten.
Von einer flächendeckenden Erfassung aller „Rechts-vor-Links“-Kreuzungen, der Erstellung eines
gesamtstädtischen Markierungskonzeptes und einer generellen Kennzeichnung dieser Bereiche wird
daher abgesehen.
Text aus PDF extrahiert