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Antrag der SPD Fraktion: Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der „Rechts-vor-Links"-Regelung im Stadtgebiet

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAttendorn
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt eine flächendeckende Prüfung von „Rechts-vor-Links"-Kreuzungen und -Einmündungen sowie die Erstellung eines einheitlichen Markierungskonzepts zur besseren Verkehrssicherheit. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag ab und begründet dies mit erheblichem Personaleinsatz, fehlenden Unfallhäufungsstellen (70 Unfälle seit 2021) und finanziellen Belastungen durch Markierungskosten. Künftig werden nur konkrete Problemstellen anlassbezogen durch die Verkehrskommission beraten.

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Dokument

Extrahierter Text

HANSESTADT ATTENDORN Sitzungsvorlage DER BÜRGERMEISTER - öffentlich - Nr. 91/2026 keine Anlage/n Aktenzeichen: 32 federführendes Amt: 32 Amt für öffentliche Ordnung Sachbearbeiter/in: Herr Tump Datum: 14.08.2026 Beratungsfolge Termin TOP EINST JA NEIN ENTH Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026 Antrag der SPD Fraktion: Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der „Rechts-vor- Links"-Regelung im Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion zur flächendeckenden Prüfung von „Rechts-vor-Links“-Kreuzungen und -Einmündungen sowie zur Erstellung und schrittweisen Um- setzung eines einheitlichen Markierungskonzeptes ab. Konkrete Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, bei denen aufgrund der örtlichen Verkehrssitua- tion, aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder der Politik oder aufgrund des Unfallgesche- hens ein Handlungsbedarf erkennbar ist, werden weiter anlassbezogen durch die Verkehrskommis- sion beraten. Sachdarstellung: Die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ stellt eine allgemein geltende Verkehrsregel dar. Insbesondere innerhalb von Tempo-30-Zonen ist diese Regelung gängig. Die Einhaltung der bestehenden Ver- kehrsregeln liegt zunächst in der Verantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Das Stra- ßenverkehrsrecht verfolgt dabei nicht den Ansatz, Verkehrsteilnehmende durch zusätzliche Maßnah- men vor jeder denkbaren Gefahr oder jedem eigenen Fehlverhalten zu schützen. Vielmehr setzt die Teilnahme am Straßenverkehr ein eigenverantwortliches, aufmerksames und den geltenden Ver- kehrsregeln entsprechendes Verhalten voraus. Eine zusätzliche Kennzeichnung sämtlicher entspre- chender und konzeptionell herausgearbeiteter Kreuzungen und Einmündungen erscheint daher we- der erforderlich noch zielführend. Unabhängig davon werden seitens der Verwaltung jedoch insbesondere seitens der Verkehrskom- mission bekanntwerdende konkrete Problemstellen bereits heute anlassbezogen betrachtet. Die Be- trachtung erfolgt anhand von objektiven Daten (Unfalldaten, Verkehrsdaten, Ortsbesichtigung, etc.). Hinweise aus der Bevölkerung und der Politik können ebenso wie Erkenntnisse aus dem Unfallge- schehen zum Anlass genommen werden, eine Verkehrssituation näher zu überprüfen. Soweit dies erforderlich erscheint, erfolgt eine Beratung in der Verkehrskommission. Auf diesem Wege können gezielt diejenigen Stellen betrachtet werden, an denen tatsächlich ein verkehrlicher Handlungsbedarf besteht. Nach einer Auswertung der polizeilichen Unfalldaten wurden seit dem Jahr 2021 an Kreuzungen und Einmündungen im Stadtgebiet, an denen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, insgesamt rund Vorlage: Seite - 2 - 70 Verkehrsunfälle registriert. Aus der räumlichen Verteilung dieser Unfälle lassen sich nach derzei- tiger Auswertung keine entsprechenden Unfallhäufungsstellen bzw. besonderen Schwerpunkte ab- leiten, die die Notwendigkeit zur Erstellung eines flächendeckenden Markierungskonzeptes erkennen lassen. Antrag vs. Haushaltskonsolidierung/Ressourcenverbrauch: Die im Antrag vorgesehene Überprüfung/Konzepterstellung sämtlicher Straßenkreuzungen und Ein- mündungen innerhalb der geschlossenen Ortschaften würde einen erheblichen personellen Aufwand verursachen. Neben der Erfassung und örtlichen Überprüfung sowie auch der dazugehörige Ver- kehrsdatenerfassung der einzelnen Knotenpunkte wären diese verkehrlich zu bewerten. Da es sich hierbei um verkehrliche Maßnahmen handelt, wäre zudem auch bei Vorliegen eines gesamtstädti- schen Konzeptes eine fachliche Betrachtung und Empfehlung durch die Verkehrskommission erfor- derlich. Aufgrund der immer größer werdenden Aufgabendichte und der vorhandenen personellen Kapazitä- ten ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes flächendeckendes Konzept voraussichtlich nur mittel- bis langfristig - auch mit Blick auf die notwendigen Verkehrsdatenerfassungen aller Straßen- züge - fertiggestellt werden könnte. Die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen würden gleichzeitig für andere Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers aber auch der Kreispolizeibehörde gebunden. Daneben sind die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Neben dem Aufwand für die Kon- zepterstellung würden Kosten für die erstmalige Aufbringung der Markierungen sowie dauerhaft für deren Kontrolle, Erneuerung und Unterhaltung entstehen. Fahrbahnmarkierungen unterliegen ins- besondere durch Witterung und Verkehrsbelastung einem regelmäßigen Verschleiß und verursachen damit nicht nur einmalige, sondern fortlaufende Aufwendungen. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung sollte die Schaffung zusätzlicher freiwilliger Aufwendungen und dauerhafter Unterhaltungsverpflichtungen besonders kritisch geprüft werden. Dies gilt umso mehr, wenn anhand des bisherigen Unfallgeschehens kein flächendeckender verkehrlicher Handlungsbedarf erkennbar ist. Die Verwaltung hält daher die bisherige Vorgehensweise für sachgerecht und verhältnismäßig: Kon- krete Auffälligkeiten und bekannte Problemstellen werden weiterhin im Einzelfall geprüft und bei Bedarf der Verkehrskommission zur Beratung vorgelegt. Dadurch werden personelle und finanzielle Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo aufgrund der tatsächlichen örtlichen Situation ein Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus steht es den Fraktionen, dem Fachamt gegenüber Stra- ßenkreuzungen zu benennen, die dahingehend überprüft werden sollten, ob Fahrbahnmarkierungen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen könnten. Von einer flächendeckenden Erfassung aller „Rechts-vor-Links“-Kreuzungen, der Erstellung eines gesamtstädtischen Markierungskonzeptes und einer generellen Kennzeichnung dieser Bereiche wird daher abgesehen.

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