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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 und einer Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk 2
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uetze |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 1, Frau Beatrice Klinke, läuft zum 30. April 2026 aus. Zum Schiedsamtsbezirk 1 gehören die Ortschaften Altmerdingsen, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingsen und von der Ortschaft Uetze der Bereich Irenensee/ Spreewaldseen. Frau Klinke hat mitgeteilt, für eine weitere Amtszeit als Schiedsfrau zur Verfügung zu stehen.
Nach § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Schiedsamtsgesetz) erhält jede Schiedsperson eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Möglichkeit, dass sich mehrere Schiedsämter in der Gemeinde gegenseitig vertreten, hat sich in der Gemeinde Uetze bewährt. Die neu zu wählende Person soll daher auch die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk 2 übernehmen. Die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk 1 nimmt weiterhin die Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks 2, Frau Julia Grassall, wahr. Deren Amtszeit läuft im Jahr 2030 ab.
Zur Neuwahl bzw. Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 hat die Gemeinde Uetze am 25.08.2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht und interessierte Personen dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Dazu sind 4 Bewerbungen eingegangen, von denen zwei Bewerbungen im Nachgang zurückgezogen wurden. Die Bewerbungsunterlagen der verbliebenen Personen sind in der Anlage beigefügt. Es sind zu den eingegangenen Bewerbungen keine rechtlichen Gründe nach § 3 Schiedsamtsgesetz bekannt, welche gegen eine Wahl der genannten Personen sprechen.
Nach § 94 Abs. 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der jeweilige Ortsrat bei der Wahl der für die Ortschaft zuständigen Schiedsperson zu hören. Durch den Ortsrat können dem Rat weitere aus seiner Sicht geeignete Personen vorgeschlagen werden. Vorgeschlagene Personen sollen im Bezirk des Schiedsamtes, also im Bezirk 1, wohnen., § 3 Abs. 3 Nr. 2 Nds. Schiedsamtsgesetz.
Nach § 4 des Schiedsamtsgesetzes werden die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Das Gleiche gilt auch für die Stellvertreter.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG.
Die Vereinigung der Schiedspersonen im Bezirk Hannover wurde beteiligt. Diese hat die Beteiligung in der Weise genutzt, dass sie die Bewerberinnen und Bewerber zu einer Informationsveranstaltung geladen hat. Die Bewerberinnen und Bewerber haben teilgenommen und dadurch einen guten Einblick in die Funktion und die Arbeitsweise einer Schiedsperson erhalten. Ferner wurden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Kennenlerntermin mit den beteiligten Ortsräten geladen. Die Schiedsvereinigung hat mitgeteilt, dass sie für alle Bewerberinnen und Bewerber eine Wahl vertreten kann.
Die gewählte Person bedarf der jeweiligen Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Burgdorf.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Altmerdingsen, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingsen, Uetze, der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Für den Schiedsamtsbezirk 1 (Ortschaften Altmerdingsen, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingsen, von Uetze der Bereich Irenensee/ Spreewaldseen) wird
Frau/ Herr______________________, wohnhaft___________________
als Schiedsperson gewählt.
Die genannte Person wird ferner als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Dedenhausen, Dollbergen, Eltze, Uetze ohne den Bereich Irenensee/ Spreewaldseen) gewählt.
Text aus PDF extrahiert