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Antrag der SPD-Fraktion Rheinbreitbach Errichtung eines Zweckverbandes zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der VG Unkel und benachbarten Gemeindeverbänden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Unkel
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion Rheinbreitbach beantragt die Gründung eines interkommunalen Zweckverbandes zur Geschwindigkeitsüberwachung in der VG Unkel und benachbarten Gemeindeverbänden, um Verkehrssicherheit durch regelmäßige, professionelle Messungen zu erhöhen und Ressourcen effizient zu bündeln. Die Verwaltung soll Gespräche mit benachbarten Kommunen und der Kreisverwaltung führen sowie rechtliche, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen prüfen. Der Ortsgemeinderat beschloss den Antrag mit Stimmenmehrheit (12 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen).

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[EINGEGANGEN am 1. Anrıl 2026 ORTSGEMEINDE RHE u —— / | Verband walkun tion des Ortsgemeinderates Rheinbreitbach | Ortsgemeinde Rheinbreitbach 14, Anl Ortsbürgermeister Roland Thelen Schulstr. Ta == | 0178 5574217 | ] rudolf manin@prheinbreitbach de Rudolf Martin Auf Staffels 24 53619 Rheinbreitbach 53619 Rheinbreitbach Rheinbreitbach, den 10 04 2026 Antrag der SPD-Fraktion an den Ortsgemeinderat Rheinbreitbach Betr.: Errichtung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der VG Unkel und benachbarten Gemeindeverbänden Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Beschlussvorschlag: Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach setzt sich für die Gründung eines interkommunalen Zweckverbandes zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in der VG Unkel und umliegenden Gemeinden ein Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit benachbarten Kommunen sowie der Kreisverwaltung aufzunehmen und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen und dem Rat zeitnah vorzulegen. Gleichzeitig wird die OG Rheinbreitbach beauftragt, diesen Antrag im VG-Rat beraten zu lassen. Begründung: Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist ein zentraler Faktor für die Verkehrssicherheit, insbesondere in Wohngebieten, an Schulen und Kindertagesstätten, sowie auf stark frequentierten innerörtlichen Straßen. Trotz bestehender Regelungen und der Verkehrsüberwachung durch die Polizei - die allerdings nur an Unfallschwerpunkten tätig wird - kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die eine erhebliche Gefährdung für Bürgerinnen und Bürger darstellen und von den Anliegern in unserer gemeinde immer wieder beklagt werden. Die Einrichtung eines Zweckverbandes bietet die rechtliche Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen, Ressourcen effizient zu bündeln und eine regelmäßige, professionelle und rechtssichere Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Kommunale Zweckverbände haben sich in Rheinland-Pfalz bereits als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen SPD-Antrag vom 10.04.2026 j Ein solcher Verband ermöglicht. - die gemeinsame Anschaffung und Nutzung moderner Messtechnik - den Einsatz geschulten Personala - eine kontinulerliche Einsatzplanung - sowie eine gerechte Verteilung der Kosten und Einnahmen unter der beteiligten Kommunen. Darüber hinaus stärkt di klaineror Gemeinden, die Voraussetzungen verfügen. 0 Interkommunale Zusammenarbeit die Handiungsfähigkeit allein nicht über die notwendigen Mittel, bzw. rechtlichen Finanzlelle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind durch die Verwaltung zu ermitteln. Es Ist davon auszugehen, dass sich die Kosten durch Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldem zumindest teilweise kompensieren lassen. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Martin Fraktionsvorsitzend der SPD-Antrug vom 10.04.2024 344 TOP 7 Antrag der SPD-Fraktion - Errichtung eines Zweckverbandes zur kommu- nalen Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Unkel und den benachbarten Gemeindeverbänden Beschlussvorschlag: Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach setzt sich für die Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in der VG Unkel und umliegenden Gemeinden ein. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit benachbarten Kommunen sowie der Kreisverwaltung aufzunehmen und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen und dem Rat zeitnah vorzulegen. Gleichzeitig wird die OG Rheinbreitbach beauftragt, diesen Antrag im VG-Rat beraten zu lassen. Begründung: Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist ein zentraler Faktor für die Verkehrssicherhelt, insbesondere in Wohngebieten, an Schulen und Kindertagesstälten, sowie auf stark frequentierten innerörtlichen Straßen. Trotz bestehender Regelungen und der Verkehrsüberwachung durch die Polizei - die allerdings nur an Unfallschwerpunkten tätig wird — kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die eine erhebliche Gefährdung für Bürgerinnen und Bürger darstellen und von den Änliegern in unserer gemeinde immer wieder beklagt werden. , el: 2 Die Einrichtung einas Zweckverbandes bietet an yenlene Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen, Ressourcen effizient zu bündeln ing ofe regelmäßige, professionelle und rechtssichere a \ durchzuführen. Kommunale Zweckverbände haben sich in Rheinlang:Rfalz bereits als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um die Verkehrssicherheit nächhal ig zu erhöhen. Ein solcher Verband ermöglicht: - die gemeinsame Anschaffung und Nutzung moderner Messtechnik - den Einsatz geschulten Personals - eine kontinulerliche Einsatzplanung - sowie eine gerechte Verteilung der Kosten und Einnahmen unter den beteiligten Kommunen. Darüber hinaus stärkt die interkommunale Zusammenarbeit die Handlungsfähigkeit kleinerer Gemeinden, die allein nicht über die notwendigen Mittel, bzw. rechtlichen Voraussetzungen verfügen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind durch die Verwaltung zu ermitteln, Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten durch Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern zumindest teilweise kompensieren lassen. 345 Beschluss-Nr,. 204/24-29 Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach fasst folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach setzt sich für die Gründung eines interkommunalen Zweckverbandes zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in der VG Unkel und umliegenden Gemeinden ein. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit benachbarten Kommunen sowie der Kreisverwaltung aufzunehmen und die rechtlichen, organisatorischen und finanzlellen Voraussetzungen zu prüfen und dem Rat zeitnah vorzulegen. Gleichzeitig wird die OG Rheinbreitbach beauftragt, diesen Antrag im VG-Rat beraten zu lassen, Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit 12 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

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