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CDU Antrag - Aufstellung von Blitzersäulen in Otterstadt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung und Aufstellung von Blitzersäulen an den Ortseinfahrten Otterstadts auf der K23 und L535. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis lehnt dies ab, da nach aktuellem Rundschreiben nur mobile Geschwindigkeitsmessanlagen empfohlen werden und stationäre Anlagen vom Ministerium nicht befürwortet werden. Auf der L535 zeigen sich wenige Verstöße, während die K23 regelmäßig Überschreitungen aufweist, besonders im Sportplatzbereich und an der Fahrlache.
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Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Otterstadt
Nummer: Nr. 2026/OGO/0052
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde
Otterstadt
Status: öffentlich
Sachbearbeitung: OG Otterstadt - Lothar Ritthaler/Sandra Schmitt
CDU Antrag - Aufstellung von Blitzersäulen in Otterstadt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung/Aufstellung von Blitzersäulen auf der K23 bzw.
L535 an den Ortseinfahrten. Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aktuell gilt das Rundschreiben „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ des MdI
aus 2004. Darin ist in Ziffer 3.5 festgelegt, dass eine effektive Geschwindigkeits-
überwachung nur durch den Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen
erfolgen kann. Dadurch ist sichergestellt, dass auf Grund der aktuellen
Verkehrsunfallanalyse die Geschwindigkeitsmessungen zielgerichtet zu
unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Unfallhäufungs- oder Gefahrenstellen
erfolgen können. Diese Grundvoraussetzungen der Verkehrsüberwachung lassen sich
durch den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen nur in Ausnahmefällen
erfüllen.
Weiterhin bedarf der Einsatz stationärer Messanlagen der Zustimmung des
Ministeriums. Eine bereits im Zuge der Übernahme der Aufgabe erfolgte Anfrage wurde
damals von der oberen Ordnungsbehörde (=ADD) dahingehend beantwortet, dass in den
Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises die Einrichtung von stationären Messanlagen nicht
befürwortet wird.
Die Auswertung der vorliegenden Daten ab August 2022 bis einschließlich 30.06.2026
ergibt folgendes Bild:
Mannheimer Straße (FR Speyerer Straße) L 535:
Hier zeigt sich insgesamt ein eher unauffälliges Bild. Es gab nur wenige Verstöße, die
sich größtenteils im unteren Bereich bewegen. Schwere Überschreitungen oder
Fahrverbote gibt es nicht.
Speyerer Straße K 23:
Anders sieht es auf der Speyerer Straße aus. Hier wurden bei deutlich höherem
Verkehrsaufkommen regelmäßig mehr Verstöße festgestellt.
Auffällig sind vor allem immer wieder die Bereiche rund um:
• den Sportplatz / TuRa
• FR Römerstraße bzw. Ortsausgang
• FR Fahrlache
Die meisten Überschreitungen liegen im Bereich von 6 bis 15 km/h, allerdings gibt es
auch immer wieder deutlich höhere Werte. Vereinzelt kam es sogar zu Fahrverboten. In
Einzelfällen wurden Geschwindigkeiten bis knapp 100 km/h bei erlaubten 50 km/h
gemessen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss wird in der Sitzung formuliert.
Otterstadt, den 24.08.2026
Ortsbürgermeister
Text aus PDF extrahiert