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CDU Antrag - Aufstellung von Blitzersäulen in Otterstadt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung und Aufstellung von Blitzersäulen an den Ortseinfahrten Otterstadts auf der K23 und L535. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis lehnt dies ab, da nach aktuellem Rundschreiben nur mobile Geschwindigkeitsmessanlagen empfohlen werden und stationäre Anlagen vom Ministerium nicht befürwortet werden. Auf der L535 zeigen sich wenige Verstöße, während die K23 regelmäßig Überschreitungen aufweist, besonders im Sportplatzbereich und an der Fahrlache.

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Ortsgemeinde Otterstadt Nummer: Nr. 2026/OGO/0052 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Otterstadt Status: öffentlich Sachbearbeitung: OG Otterstadt - Lothar Ritthaler/Sandra Schmitt CDU Antrag - Aufstellung von Blitzersäulen in Otterstadt Sachverhalt: Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung/Aufstellung von Blitzersäulen auf der K23 bzw. L535 an den Ortseinfahrten. Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises nimmt hierzu wie folgt Stellung: Aktuell gilt das Rundschreiben „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ des MdI aus 2004. Darin ist in Ziffer 3.5 festgelegt, dass eine effektive Geschwindigkeits- überwachung nur durch den Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgen kann. Dadurch ist sichergestellt, dass auf Grund der aktuellen Verkehrsunfallanalyse die Geschwindigkeitsmessungen zielgerichtet zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Unfallhäufungs- oder Gefahrenstellen erfolgen können. Diese Grundvoraussetzungen der Verkehrsüberwachung lassen sich durch den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen nur in Ausnahmefällen erfüllen. Weiterhin bedarf der Einsatz stationärer Messanlagen der Zustimmung des Ministeriums. Eine bereits im Zuge der Übernahme der Aufgabe erfolgte Anfrage wurde damals von der oberen Ordnungsbehörde (=ADD) dahingehend beantwortet, dass in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises die Einrichtung von stationären Messanlagen nicht befürwortet wird. Die Auswertung der vorliegenden Daten ab August 2022 bis einschließlich 30.06.2026 ergibt folgendes Bild: Mannheimer Straße (FR Speyerer Straße) L 535: Hier zeigt sich insgesamt ein eher unauffälliges Bild. Es gab nur wenige Verstöße, die sich größtenteils im unteren Bereich bewegen. Schwere Überschreitungen oder Fahrverbote gibt es nicht. Speyerer Straße K 23: Anders sieht es auf der Speyerer Straße aus. Hier wurden bei deutlich höherem Verkehrsaufkommen regelmäßig mehr Verstöße festgestellt. Auffällig sind vor allem immer wieder die Bereiche rund um: • den Sportplatz / TuRa • FR Römerstraße bzw. Ortsausgang • FR Fahrlache Die meisten Überschreitungen liegen im Bereich von 6 bis 15 km/h, allerdings gibt es auch immer wieder deutlich höhere Werte. Vereinzelt kam es sogar zu Fahrverboten. In Einzelfällen wurden Geschwindigkeiten bis knapp 100 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Beschlussvorschlag: Beschluss wird in der Sitzung formuliert. Otterstadt, den 24.08.2026 Ortsbürgermeister

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