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Antrag von Ratsmitgliedern zur Videoüberwachung an den Glascontainern der Anno-Knütgen-Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ratsmitglied Prof. Dr. Helmut Wieler beantragt die Installation von Videoüberwachung an den Glascontainern der Anno-Knütgen-Straße, um Vandalismus und illegale Müllablagerungen zu verhindern und zu ahnden. Die Verwaltung erörtert datenschutzrechtliche Bedenken, da es sich um einen öffentlichen Platz mit großer Streubreite handelt, und nennt Bedingungen für eine mögliche Installation (räumliche Begrenzung, zeitliche Beschränkung, vorherige alternative Maßnahmen, Hinweisschilder). Der Stadtrat beschließt einstimmig, dem Antrag zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Installation; 2.500 Euro werden überplanmäßig bereitgestellt.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2/044/2026
Büroleitung, Zentrale Steuerung Datum 15.07.2026
Kilb, Sebastian Aktenzeichen 11.01.00-011/002
Bezugnummer
Beratungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss Stadt Höhr-Grenzhausen 07.09.2026 öffentlich vorberatend
Stadtrat Höhr-Grenzhausen 19.10.2026 öffentlich beschließend
Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk
1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.:
Antrag von Ratsmitgliedern zur Videoüberwachung an den Glascontainern der Anno-Knütgen-Straße
Sach- und Rechtslage:
Das Ratsmitglied Prof. Dr. Helmut Wieler hat mit E-Mail vom 09.07.2026 folgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Wolfgang!
Hiermit stelle ich folgenden Antrag, über den ich bitte, in der nächsten Sitzung des Stadtrates abstimmen
zu lassen.
Die Stadt Hoehr-Grenzhausen möge die gesetzlichen Möglichkeiten erkunden und eine Video-
Ueberwachungsmoeglichkeit an den Glascontainern in der Anno-Knuetgen-Straße installieren, um
eklatante Umweltsünden zu verhindern und ahnden zu können .
Der Antrag wird unterstützt von Andreas Erdmann(SPD) und Horst Eberl(CDU).
Mit freundlichen Grüßen
Helmut J Wieler (FDP)“
Bei einer möglichen Installation von Videoüberwachungsanlagen sind zwei Aspekte zu berücksichtigen.
Zum einen müssen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden (insbesondere Stromanschluss)
und zum anderen müssen die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Vorgaben des
Datenschutzes beachtet werden. Zunächst liegt das Hauptaugenmerk auf den datenschutzrechtlichen
Vorgaben, welche nachfolgend näher beleuchtet werden.
Grundsätzlich ist es absolut nachvollziehbar aufgrund einer zunehmenden Anzahl von
Vandalismusschäden, Brandstiftung und Sachbeschädigung eine Überwachungsanlage als mögliches
Mittel zur Vermeidung solcher Vorfälle in Betracht zu ziehen bzw. falls es doch zu einer Beschädigung
kommt, die Täter im Nachhinein zumindest zu identifizieren.
Jede Videoüberwachung stellt jedoch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen
Personen dar. Denn alle Menschen haben das Recht, sich in der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zu
bewegen, ohne dass ihr Verhalten durch Kameras aufgezeichnet wird. Videoüberwachung ist deshalb nur
zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt oder die Betroffenen einer solchen Maßnahme
zugestimmt haben.1
Eine solche gesetzliche Regelung ist in der Gemeindeordnung nicht festgeschrieben. Als einschlägige
Rechtsvorschrift kommt daher § 21 Landesdatenschutzgesetz in Frage. Hiernach ist die Überwachung
1 vgl. Ausführungen auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter
Videoüberwachung durch Kommunen | datenschutz.rlp.de
Vorlagen-Nr.: 2/044/2026 Seite: 1
öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen zur Wahrnehmung öffentlicher
Aufgaben, des Hausrechts oder zum Schutz vor Eigentum zulässig.
Problemtisch ist in dem Fall des städtischen Grundstücks in der Anno-Knütgen-Straße, dass es sich bei
diesem Bereich um einen öffentlichen Platz handelt. Hier würde es sich daher um einen Eingriff mit
großer Streubreite handeln, weil eine Vielzahl von Personen, die den Eingriff nicht durch ihr Verhalten
veranlasst haben, betroffen und somit ebenfalls von einer Videoüberwachung erfasst wären.
Außerdem ist zu beachten, dass bei solchen Maßnahmen häufig nur bloße Verlagerungseffekte in der
Form auftreten, dass z.B. Müllablagerungen oder andere Sachbeschädigungen an einem anderen Ort
erfolgen.
Für den Fall einer Installation einer Videoüberwachungsanlage sollten folgende Punkte eingehalten
werden:
• Die Überwachung sollte räumlich beschränkt werden (z.B. nur auf den Bereich der
Glascontainer, nicht den gesamten Parkplatz)
• Es sollte keine rund um die Uhr Überwachung stattfinden, sondern eine Beschränkung auf einen
Zeitraum in welchem vermehrt Beschädigungen und Ablagerungen erfolgen.
• Die Videoüberwachung ist stets das letzte Mittel, d.h. es müssen vorher schon Maßnahmen
ergriffen worden sein, welche nicht zu einer Verbesserung der Lage geführt haben. Dies könnte
beispielsweise eine Ausleuchtung mit starken Scheinwerfern mit Bewegungsmelder sein.
• Das Anbringen eines Hinweisschildes über die vorhandene Videoüberwachung ist zwingend
erforderlich.
Weitergehende Hinweise und detaillierte Ausführungen können der beigefügten „Orientierungshilfe für
die Videoüberwachung in Kommunen“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit entnommen werden.
Für den Fall einer Installation von Videoüberwachungsanlagen ist mit monatlichen Kosten von ca. 500
Euro zu kalkulieren.
Unabhängig von dem zu behandelnden Antrag haben durch Stadtbürgermeister Wolfgang Letschert
bereits verschiedene Gespräche zur zukünftigen Ausrichtung der Containeraufstellung stattgefunden.
Hierbei ist auch das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung involviert um alternative Aufstellungsorte
ausfindig zu machen. Priorität hat diesbezüglich eine möglichst geringe Beeinträchtigung bzw.
Belästigung von Anliegern und die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Entsorgung. Stadtbürgermeister
Wolfgang Letschert wird ergänzend in der Sitzung den aktuellen Stand wiedergeben.
Finanzielle Auswirkungen im Haushalt:
Kostenstelle / Kostenträger: 2 / 541110
Sachkonto: 52900000
Veranschlagt: 5.000,00 €
Bisher verausgabt: 4.337,00 €
Noch verfügbar: 663,00 €
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Ratsmitglieds Prof. Dr. Helmut Wieler auf Videoüberwachung der Glascontainer in der
Anno-Knütgen-Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Anbieter mit der
Installation der Anlage zu beauftragen. Die erforderlichen Haushaltmittel für das Jahr 2026 von 2.500
Euro werden überplanmäßig bereitgestellt.
oder
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken wird dem Antrag des Ratsmitglieds Prof. Dr. Helmut Wieler
auf Videoüberwachung der Glascontainer in der Anno-Knütgen-Straße nicht zugestimmt.
Vorlagen-Nr.: 2/044/2026 Seite: 2
Termin Umsetzung:
Vorlagen-Nr.: 2/044/2026 Seite: 3
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