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Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Deidesheim - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Deidesheim
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt zwei Änderungen der Entwässerungssatzung: Erstens sollen die Genehmigungsfristen für Entwässerungsanträge überprüft und an Baugenehmigungsfristen angepasst werden, da die aktuelle einjährige Geltungsdauer unpraktikabel ist und Baugenehmigungen oft länger dauern. Zweitens fordert die Fraktion, die Satzung hinsichtlich Regenwasserverwertung gemäß Landeswassergesetz anzupassen, um Regenwasser vor Ort zu halten und zu nutzen — dies soll auch vom Klima- und Umweltschutzausschuss beraten werden. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.

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CDU Fraktion im Verbandsgemeinderat Deidesheim • Forster Str. 10 • 67150 Niederkirchen An den Bürgermeister Herrn Dieter Dörr Am Bahnhof 5 67146 Deidesheim Niederkirchen, 24.08.2026 Antrag auf Änderung der Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Deidesheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dörr, die CDU-Fraktion stellt für die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates folgenden Antrag: Punkt 1) Änderung des Paragraphen in der Allgemeine Entwässerungssatzung • §17 (5) Die Genehmigung des Antrages erlischt nach Ablauf eines Jahres, wenn mit den Ausführungsarbeiten nicht begonnen oder begonnene Arbeiten länger als ein Jahr eingestellt worden sind. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. Vorschlag: Die Genehmigungsfristen der Entwässerungsgenehmigung sind kritisch zu prüfen und gegebenenfalls an die Fristen der Baugenehmigung/ Baufreigabe bzw. LBO anzupassen. Begründung: Die in § 17 (5) der allgemeinen Entwässerungssatzung genannten Frist von 1 Jahr Geltungs- dauer der Entwässerungsgenehmigung ist nicht praktikabel, da die Genehmigungsdauer eines Bauantrags erfahrungsgemäß die befristete Genehmigung des Entwässerungsantrags auch überschreitet kann. Punkt 2) Anpassung der Satzung hinsichtlich der Verwertung von Regenwasser bei rechnerischen Nachweisen analog §§ 57 und 58 Landeswassergesetz (der Anlage beigefügt) CDU-Fraktion Verbandsgemeinde Deidesheim Forster Str. 10 67150 Niederkirchen E-Mail: [email protected] Mobil: 0161 52440961 Begründung: Nach § 58(2) Landeswassergesetz kann in der Entwässerungssatzung der VG die Festlegung getroffen werden wo und in welcher Weise das Niederschlagswasser verwertet oder versickert werden kann. Die Ableitung des Regenwassers ist in der Satzung durch verschieden Normen und Arbeitsblättern geregelt. Die Normen stehen in der Satzung. DIN-Normen sind Regelwerke zwischen 2 Vertragspartnern ohne Rechtswirkung. Diese Pflicht aus den Normen zur Regenwasserbeseitigung verschlimmert die Lage bei Starkregenereignissen für alle Unterlieger (siehe Ahrtal). Das Regenwasser am Ort des Anfalls zu halten und zu verwerten ist hinsichtlich der Klimaveränderung dringend geboten. Die Statistiken des Deutschen Wetterdienstes bestätigen, dass die Verdunstungsrate der letzten 20 Jahre über der Niederschlagsmenge in unserer Region liegt. Auch diese Erkenntnis ist in den DIN-Normen und Arbeitsblättern der gültigen Satzung nicht berücksichtigt. Die Erhebung von Niederschlagswassergebühren, wie sie nach der derzeit geltenden Satzung praktiziert wird, darf nicht dazu führen, dass die Nutzung und der sinnvolle Umgang mit Regen- wasser eingeschränkt oder verhindert werden. Gerade im Hinblick auf die Klimaveränderungen sollte vielmehr ein verantwortungsvoller Umgang mit Niederschlagswasser gefördert und ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts und Klimas geleistet werden. Diese Thematik sollte nicht ausschließlich im Werksausschuss behandelt werden. Vielmehr sollte der Ausschuss für Klima-, Natur-, Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde gemeinsam über sinnvolle und notwendige Satzungsänderungen beraten, die eventuell anschließend dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Monika Buschlinger Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Deidesheim CDU-Fraktion Verbandsgemeinde Deidesheim Forster Str. 10 67150 Niederkirchen E-Mail: [email protected] Mobil: 0161 52440961

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