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Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Deidesheim - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Deidesheim |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt zwei Änderungen der Entwässerungssatzung: Erstens sollen die Genehmigungsfristen für Entwässerungsanträge überprüft und an Baugenehmigungsfristen angepasst werden, da die aktuelle einjährige Geltungsdauer unpraktikabel ist und Baugenehmigungen oft länger dauern. Zweitens fordert die Fraktion, die Satzung hinsichtlich Regenwasserverwertung gemäß Landeswassergesetz anzupassen, um Regenwasser vor Ort zu halten und zu nutzen — dies soll auch vom Klima- und Umweltschutzausschuss beraten werden. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
CDU Fraktion im Verbandsgemeinderat Deidesheim • Forster Str. 10 • 67150 Niederkirchen
An den
Bürgermeister
Herrn Dieter Dörr
Am Bahnhof 5
67146 Deidesheim
Niederkirchen, 24.08.2026
Antrag auf Änderung der Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde
Deidesheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dörr,
die CDU-Fraktion stellt für die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates folgenden Antrag:
Punkt 1)
Änderung des Paragraphen in der Allgemeine Entwässerungssatzung
• §17 (5) Die Genehmigung des Antrages erlischt nach Ablauf eines Jahres, wenn mit den
Ausführungsarbeiten nicht begonnen oder begonnene Arbeiten länger als ein Jahr
eingestellt worden sind. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die
Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.
Vorschlag: Die Genehmigungsfristen der Entwässerungsgenehmigung sind kritisch zu
prüfen und gegebenenfalls an die Fristen der Baugenehmigung/ Baufreigabe
bzw. LBO anzupassen.
Begründung:
Die in § 17 (5) der allgemeinen Entwässerungssatzung genannten Frist von 1 Jahr Geltungs-
dauer der Entwässerungsgenehmigung ist nicht praktikabel, da die Genehmigungsdauer eines
Bauantrags erfahrungsgemäß die befristete Genehmigung des Entwässerungsantrags auch
überschreitet kann.
Punkt 2)
Anpassung der Satzung hinsichtlich der Verwertung von Regenwasser bei rechnerischen
Nachweisen analog §§ 57 und 58 Landeswassergesetz (der Anlage beigefügt)
CDU-Fraktion Verbandsgemeinde Deidesheim Forster Str. 10 67150 Niederkirchen
E-Mail: [email protected] Mobil: 0161 52440961
Begründung:
Nach § 58(2) Landeswassergesetz kann in der Entwässerungssatzung der VG die Festlegung
getroffen werden wo und in welcher Weise das Niederschlagswasser verwertet oder versickert
werden kann.
Die Ableitung des Regenwassers ist in der Satzung durch verschieden Normen und
Arbeitsblättern geregelt. Die Normen stehen in der Satzung. DIN-Normen sind Regelwerke
zwischen 2 Vertragspartnern ohne Rechtswirkung. Diese Pflicht aus den Normen zur
Regenwasserbeseitigung verschlimmert die Lage bei Starkregenereignissen für alle Unterlieger
(siehe Ahrtal).
Das Regenwasser am Ort des Anfalls zu halten und zu verwerten ist hinsichtlich der
Klimaveränderung dringend geboten. Die Statistiken des Deutschen Wetterdienstes bestätigen,
dass die Verdunstungsrate der letzten 20 Jahre über der Niederschlagsmenge in unserer Region
liegt. Auch diese Erkenntnis ist in den DIN-Normen und Arbeitsblättern der gültigen Satzung nicht
berücksichtigt.
Die Erhebung von Niederschlagswassergebühren, wie sie nach der derzeit geltenden Satzung
praktiziert wird, darf nicht dazu führen, dass die Nutzung und der sinnvolle Umgang mit Regen-
wasser eingeschränkt oder verhindert werden. Gerade im Hinblick auf die Klimaveränderungen
sollte vielmehr ein verantwortungsvoller Umgang mit Niederschlagswasser gefördert und ein
Beitrag zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts und Klimas geleistet werden.
Diese Thematik sollte nicht ausschließlich im Werksausschuss behandelt werden. Vielmehr sollte
der Ausschuss für Klima-, Natur-, Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde
gemeinsam über sinnvolle und notwendige Satzungsänderungen beraten, die eventuell
anschließend dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Monika Buschlinger
Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion
im Verbandsgemeinderat Deidesheim
CDU-Fraktion Verbandsgemeinde Deidesheim Forster Str. 10 67150 Niederkirchen
E-Mail: [email protected] Mobil: 0161 52440961
Text aus PDF extrahiert