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Antrag der FDP-Fraktion vom 01.09.2026 hier: Verkehrsspiegel
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragte am 01.09.2026 die Erneuerung entfernter Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen lehnte den Antrag ab. Die Verwaltung begründet dies damit, dass Verkehrsspiegel keine zuverlässige Sicherheitsmaßnahme darstellen und stattdessen einzelfallbezogen geeignete alternative Maßnahmen an schwer einsehbaren Einmündungen geprüft werden.
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Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Fraktionsantrag
3.4 Amt für Verkehr, Tiefbau
öffentlich x 323/2026
und Grünflächen
Alpkaya, Marcel nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen 4.b 16.09.2026
Antrag der FDP-Fraktion vom 01.09.2026
hier: Verkehrsspiegel
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Keine
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
Keine
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☐
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion auf Erneuerung entfernter Verkehrsspiegel wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird die Verkehrssicherheit an schwer einsehbaren Einmündungen weiterhin im jeweili-
gen Einzelfall prüfen und, soweit erforderlich, geeignete verkehrsrechtliche, organisatorische oder bauli-
che Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergreifen.
323/2026
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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323/2026
Verwaltungserläuterung:
Verkehrsspiegel sind weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßen-
verkehrs-Ordnung, sondern Hilfsmittel der Straßenausstattung. Ein Anspruch auf ihre Aufstellung
oder den dauerhaften Erhalt bestehender Verkehrsspiegel besteht grundsätzlich nicht.
Unabhängig davon obliegt der Stadt als Straßenbaulastträgerin die Verkehrssicherungspflicht für
die in ihrer Baulast stehenden Straßen. Gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) sind die Straßen nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Straßenbau-
lastträgers in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um-
und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.
Maßgeblich ist daher nicht der Erhalt einer bestimmten Ausstattung, sondern die Gewährleistung
hinreichend sicherer Verkehrsverhältnisse. Welche Maßnahmen hierzu erforderlich und geeignet
sind, ist anhand der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Situation zu beurteilen.
Verkehrsspiegel stellen dabei aus Sicht der Verwaltung kein generell geeignetes Mittel zur Verbes-
serung der Verkehrssicherheit dar. Durch die Wölbung des Spiegels können Entfernungen, Ge-
schwindigkeiten und Größen herannahender Fahrzeuge nur eingeschränkt eingeschätzt werden.
Zudem bildet ein Verkehrsspiegel lediglich einen begrenzten Sichtbereich ab. Insbesondere Fuß-
gänger und Radfahrende können sich außerhalb des erfassten Bereichs befinden und dadurch
übersehen werden. Bei Dunkelheit oder ungünstigen Witterungsverhältnissen können Spiegelun-
gen und Blendwirkungen die Wahrnehmung zusätzlich beeinträchtigen.
Ein Verkehrsspiegel kann deshalb eine objektiv nicht vorhandene Sicherheit vermitteln und dazu
führen, dass die notwendige unmittelbare Beobachtung des Verkehrsraums in den Hintergrund
tritt. Gerade an schwer einsehbaren Einmündungen bleibt eine angepasste und vorsichtige Fahr-
weise unabhängig vom Vorhandensein eines Verkehrsspiegels erforderlich.
Die Entfernung vorhandener Verkehrsspiegel erfolgt daher nicht schematisch. Vor einer Demon-
tage werden die örtlichen Verhältnisse betrachtet und insbesondere vorhandene Sichtbeziehun-
gen, mögliche Sichtbehinderungen, Verkehrsaufkommen und Verkehrsarten sowie die gefahrenen
Geschwindigkeiten berücksichtigt.
Ergibt sich hierbei ein konkreter Handlungsbedarf, prüft die Verwaltung geeignete Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hierzu können beispielsweise die Freihaltung oder Ver-
besserung von Sichtbeziehungen, verkehrsrechtliche Anordnungen oder – soweit erforderlich und
verhältnismäßig – bauliche Veränderungen im Bereich einer Einmündung oder Kreuzung gehören.
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Ziel ist es, erkannte Gefahren möglichst unmittelbar und nachhaltig zu beseitigen, anstatt diese
lediglich durch einen Verkehrsspiegel zu kompensieren.
Hinzu kommt, dass die Aufstellung von Verkehrsspiegeln dauerhafte Kontroll- und Unterhaltungs-
pflichten auslöst. Beschädigungen durch Vandalismus oder Verkehrsunfälle, Verstellungen sowie
witterungsbedingte Beeinträchtigungen können die Funktionsfähigkeit eines Spiegels erheblich
einschränken. Ein nicht ordnungsgemäß ausgerichteter oder beschädigter Spiegel kann seinerseits
zu Fehleinschätzungen führen. Zur Gewährleistung eines dauerhaft ordnungsgemäßen Zustands
wären daher zusätzliche regelmäßige Kontrollen erforderlich.
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Aufgaben der Straßenunterhaltung und der be-
grenzten personellen Kapazitäten des Baubetriebshofes würde die dauerhafte Unterhaltung zu-
sätzlicher Verkehrsspiegel weiteren Aufwand verursachen. Dieser Gesichtspunkt ist jedoch nicht
ausschlaggebend für die fachliche Bewertung. Entscheidend ist vielmehr, dass Verkehrsspiegel
aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich keine nachhaltige und verlässlich geeignete Maßnahme
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit darstellen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, von einer generellen Wiederaufstellung entfernter Verkehrsspie-
gel abzusehen. Die Verkehrssicherheit an schwer einsehbaren Einmündungen wird weiterhin ein-
zelfallbezogen bewertet. Soweit sich hierbei Handlungsbedarf ergibt, werden geeignete Maßnah-
men unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse geprüft und umgesetzt.
A. Havlat
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Text aus PDF extrahiert