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Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX Hier: Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sulzbach (Taunus) |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die BFS-Fraktion beantragte am 18.05.2026 die Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude in Sulzbach (Taunus). Der Gemeindevostand untersuchte dabei Rahmenverträge mit Anbietern (Kosten 150–500 EUR pro Gebäude), mögliche Gemeindezuschüsse (ca. 50 EUR empfohlen), Fördermöglichkeiten und den Verwaltungsaufwand. Die Gemeindevertretung nahm die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis; der Gemeindevorstand empfahl zunächst, bestehende Energieberatungsangebote zu bewerben, und sieht ein Thermografie-Programm vorerst nicht als zwingend notwendig an.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gemeindevertretung
Sulzbach (Taunus)
Beschlussvorlage 034/XX
Datum: 03.08.2026
Fachbereich: PBL - Gemeindeentwicklung
Aktenzeichen:
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Gemeindevorstand 01.09.2026
Sozial-, Umwelt- und Kulturausschuss 07.09.2026
Gemeindevertretung 24.09.2026
Betreff:
Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX
Hier: Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen des Gemeindevorstands zur
Kenntnis. Der Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX findet seine
Erledigung.
Begründung:
Im Antrag der Fraktion Bürger für Sulzbach (BFS) vom 18.05.2026 wurde der
Gemeindevorstand gebeten, zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen in Sulzbach
(Taunus) eine kommunale Thermografie-Aktion für Wohngebäude umgesetzt
werden kann.
Hierbei sollte insbesondere geprüft werden:
a. Ob durch einen Rahmenvertrag mit einem qualifizierten Anbieter
vergünstigte Konditionen erzielt werden können,
b. Welche Kosten pro Gebäude zu erwarten sind,
c. In welcher Höhe ein gemeindlicher Zuschuss sinnvoll und wirtschaftlich
vertretbar wäre,
d. Welche Haushaltsmittel hierfür erforderlich wären,
e. Welche Fördermöglichkeiten durch Dritte bestehen,
f. Welcher personelle und organisatorische Aufwand für die Verwaltung
entsteht und
g. Ob eine Umsetzung zunächst als Pilotprojekt mit begrenzter Teilnehmerzahl
und anschließender Evaluation möglich ist.
Die oben aufgeführten Fragen werden im Folgenden beantwortet.
a. Thermografien werden üblicherweise von Energieberatenden und in einigen
Fällen auch von Energieversorgern angeboten. Häufig steht eine
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Thermografie im Zusammenhang mit einer Energieberatung oder ist Teil
einer Energieberatung. Zudem müssen für eine aussagekräftige
Durchführung von Thermografien verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein,
wie etwa ein Temperaturunterschied von etwa 15 Grad oder mehr zwischen
dem Gebäudeinneren und der Umgebung. Thermografien finden daher
üblicherweise in den Wintermonaten statt.
Die Abfrage bei potenziellen Anbietern von Thermografien in der Region hat
ergeben, dass der Abschluss eines Rahmenvertrags aus Sicht der Anbieter
grundsätzlich denkbar ist und dass gegebenenfalls vergünstige Konditionen
erzielt werden können, deren Höhe unter anderem von der Anzahl der
Interessenten abhängen würde.
b. Die Abfrage hat gezeigt, dass je nach Ausgestaltung der Thermografien die
Kosten pro Gebäude zwischen 150 und 500 EUR liegen könnten. Die
preisliche Ausgestaltung hängt dabei von vielen Faktoren ab, wie unter
anderem:
- der Anzahl der anzufertigenden Aufnahmen,
- der Größe des Gebäudes,
- der Ausführlichkeit des Endberichts (Kurzbericht vs. Einzelbewertung
der Aufnahmen),
- ob lediglich Außen- oder auch Innenaufnahmen angefertigt werden
sollen,
- ob eine weiterführende Energieberatung durchgeführt werden soll
oder
- ob Termine zusammengelegt werden können.
c. Sollte alternativ zu einem Rahmenvertrag ein gemeindlicher Zuschuss
umgesetzt werden, empfiehlt der Gemeindevorstand, diesen bei etwa 50 EUR
anzusetzen, um auf diese Weise das Interesse der Bürgerinnen und Bürger
am Angebot anzuregen.
d. Die Höhe der benötigten Haushaltsmittel würde zum einen davon abhängen,
ob ein gemeindlicher Zuschuss gezahlt werden soll sowie zum anderen von
der Anzahl der zu bezuschussenden Thermografien. Alternativ zur
Erarbeitung eines Rahmenvertrags wäre es möglich, dass die Gemeinde im
Rahmen der bestehenden Förderprogramme ein weiteres Programm zur
Bezuschussung von Thermografien erarbeitet. Über die Höhe von
Fördermitteln wird üblicherweise im Rahmen der Haushaltsberatung
entschieden.
e. Fördermöglichkeiten oder anderweitige Unterstützung zur Durchführung von
Energieberatungen gibt es durchaus; allerdings werden Thermografien hier
nur selten explizit erwähnt. Die nachstehenden Ausführungen geben einen
ersten Überblick über verschiedene Förder- oder Unterstützungs-
möglichkeiten.
Ein mögliches Förderangebot wäre die „Bundesförderung für effiziente
Gebäude – Sanierung Wohngebäude – Fachplanung und Baubegleitung“.
Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle (vor und nach der Umsetzung
von ebenfalls geförderten Maßnahmen) können unter die förderfähigen
Leistungen fallen (Stand 08/2026). Zu beachten ist allerdings, dass die
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung hier nur in
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Verbindung mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im
Rahmen der Richtlinie beantragt werden kann:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz, jedoch nur im Zusammenhang mit
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Heizungsoptimierung
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngeb
aeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
Des Weiteren wäre die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“
zu nennen; hier können von Expertinnen und Experten durchgeführte
Energieberatungen gefördert werden. Thermografien scheinen hier jedoch
nicht explizit Erwähnung zu finden (Stand: 08/2026). Detaillierte
Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohn
gebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html.
Zudem gibt es die Möglichkeit, die Energieberatung des Main-Taunus-Kreises
in Anspruch zu nehmen; hier wird eine kostenlose Erstberatung zum Thema
Energie angeboten. Diese kann online oder vor Ort im Landratsamt
stattfinden; Thermografien sind hier jedoch nicht inbegriffen (Stand
08/2026). Weitere Informationen zum Angebot sind hier zu finden:
https://www.mtk.org/energieberatung.
Auch die Verbraucherzentrale Hessen bietet Energieberatungen an.
Kostenfreie Beratungen finden telefonisch, per Video oder persönlich in den
Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Hessen statt.
Auch ein Ortstermin ist möglich; in diesem Fall fällt ein Entgeld von 40 EUR
an (Stand 08/2026). Weitere Informationen zum Angebot sind hier zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-
hessen.de/beratungsangebote/energieberatung-77885.
f. Der personelle und organisatorische Aufwand, der für die Verwaltung zur
Ausgestaltung eines Rahmenvertrags mit einem Anbieter zur Durchführung
von Thermografien in Sulzbach (Taunus) anfallen würde, bezieht sich auf die
Aushandlung und Ausarbeitung des Rahmenvertrags. Alternativ wäre auch
die Ausarbeitung eines Förderprogramms durch die Verwaltung zur
Bezuschussung von Thermografien möglich.
g. Die Durchführung eines Pilotprojets mit begrenzter Teilnehmerzahl und
anschließender Evaluation ist zwar möglich, doch es scheint fraglich, ob sich
hierdurch Vorteile ergeben. Hintergrund ist, dass der organisatorische
Aufwand (die Aushandlung und Ausgestaltung eines Rahmenvertrags oder
die Ausarbeitung eines Förderprogramms sowie die Bewerbung des Angebots
für die Bürgerinnen und Bürger) bei Durchführung eines Pilotprojekts mit
ggf. anschließender Erweiterung eher gleich bleibt oder sich sogar erhöht.
Um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich über Energieeinsparmöglichkeiten am
Gebäude zu informieren, empfiehlt der Gemeindevorstand, zunächst auf
bestehende Unterstützungsangebote für klassische Energieberatungen aufmerksam
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zu machen. Nach erfolgter Bewerbung der bestehenden
Unterstützungsmöglichkeiten kann erwogen werden, ob zur Ergänzung die
Ausgestaltung eines Rahmenvertrags oder ein kommunales Förderprogramm für
Thermografien sinnvoll erscheint. In einem ersten Schritt sieht der
Gemeindevorstand dies jedoch als nicht zwingend notwendig an.
Anlagen:
7-XX_Antrag_BFS_ Kommunale Thermografie-Aktion für Wohngebäude
Gez.
Elmar Bociek
Bürgermeister
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