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Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX Hier: Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSulzbach (Taunus)
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die BFS-Fraktion beantragte am 18.05.2026 die Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude in Sulzbach (Taunus). Der Gemeindevostand untersuchte dabei Rahmenverträge mit Anbietern (Kosten 150–500 EUR pro Gebäude), mögliche Gemeindezuschüsse (ca. 50 EUR empfohlen), Fördermöglichkeiten und den Verwaltungsaufwand. Die Gemeindevertretung nahm die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis; der Gemeindevorstand empfahl zunächst, bestehende Energieberatungsangebote zu bewerben, und sieht ein Thermografie-Programm vorerst nicht als zwingend notwendig an.

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Gemeinde Gemeindevertretung Sulzbach (Taunus) Beschlussvorlage 034/XX Datum: 03.08.2026 Fachbereich: PBL - Gemeindeentwicklung Aktenzeichen: Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Gemeindevorstand 01.09.2026 Sozial-, Umwelt- und Kulturausschuss 07.09.2026 Gemeindevertretung 24.09.2026 Betreff: Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX Hier: Prüfung einer kommunalen Thermografie-Aktion für Wohngebäude Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen des Gemeindevorstands zur Kenntnis. Der Antrag der BFS-Fraktion vom 18.05.2026, lfd. Nr. 07/XX findet seine Erledigung. Begründung: Im Antrag der Fraktion Bürger für Sulzbach (BFS) vom 18.05.2026 wurde der Gemeindevorstand gebeten, zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen in Sulzbach (Taunus) eine kommunale Thermografie-Aktion für Wohngebäude umgesetzt werden kann. Hierbei sollte insbesondere geprüft werden: a. Ob durch einen Rahmenvertrag mit einem qualifizierten Anbieter vergünstigte Konditionen erzielt werden können, b. Welche Kosten pro Gebäude zu erwarten sind, c. In welcher Höhe ein gemeindlicher Zuschuss sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar wäre, d. Welche Haushaltsmittel hierfür erforderlich wären, e. Welche Fördermöglichkeiten durch Dritte bestehen, f. Welcher personelle und organisatorische Aufwand für die Verwaltung entsteht und g. Ob eine Umsetzung zunächst als Pilotprojekt mit begrenzter Teilnehmerzahl und anschließender Evaluation möglich ist. Die oben aufgeführten Fragen werden im Folgenden beantwortet. a. Thermografien werden üblicherweise von Energieberatenden und in einigen Fällen auch von Energieversorgern angeboten. Häufig steht eine 2 Thermografie im Zusammenhang mit einer Energieberatung oder ist Teil einer Energieberatung. Zudem müssen für eine aussagekräftige Durchführung von Thermografien verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa ein Temperaturunterschied von etwa 15 Grad oder mehr zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung. Thermografien finden daher üblicherweise in den Wintermonaten statt. Die Abfrage bei potenziellen Anbietern von Thermografien in der Region hat ergeben, dass der Abschluss eines Rahmenvertrags aus Sicht der Anbieter grundsätzlich denkbar ist und dass gegebenenfalls vergünstige Konditionen erzielt werden können, deren Höhe unter anderem von der Anzahl der Interessenten abhängen würde. b. Die Abfrage hat gezeigt, dass je nach Ausgestaltung der Thermografien die Kosten pro Gebäude zwischen 150 und 500 EUR liegen könnten. Die preisliche Ausgestaltung hängt dabei von vielen Faktoren ab, wie unter anderem: - der Anzahl der anzufertigenden Aufnahmen, - der Größe des Gebäudes, - der Ausführlichkeit des Endberichts (Kurzbericht vs. Einzelbewertung der Aufnahmen), - ob lediglich Außen- oder auch Innenaufnahmen angefertigt werden sollen, - ob eine weiterführende Energieberatung durchgeführt werden soll oder - ob Termine zusammengelegt werden können. c. Sollte alternativ zu einem Rahmenvertrag ein gemeindlicher Zuschuss umgesetzt werden, empfiehlt der Gemeindevorstand, diesen bei etwa 50 EUR anzusetzen, um auf diese Weise das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Angebot anzuregen. d. Die Höhe der benötigten Haushaltsmittel würde zum einen davon abhängen, ob ein gemeindlicher Zuschuss gezahlt werden soll sowie zum anderen von der Anzahl der zu bezuschussenden Thermografien. Alternativ zur Erarbeitung eines Rahmenvertrags wäre es möglich, dass die Gemeinde im Rahmen der bestehenden Förderprogramme ein weiteres Programm zur Bezuschussung von Thermografien erarbeitet. Über die Höhe von Fördermitteln wird üblicherweise im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden. e. Fördermöglichkeiten oder anderweitige Unterstützung zur Durchführung von Energieberatungen gibt es durchaus; allerdings werden Thermografien hier nur selten explizit erwähnt. Die nachstehenden Ausführungen geben einen ersten Überblick über verschiedene Förder- oder Unterstützungs- möglichkeiten. Ein mögliches Förderangebot wäre die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude – Fachplanung und Baubegleitung“. Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle (vor und nach der Umsetzung von ebenfalls geförderten Maßnahmen) können unter die förderfähigen Leistungen fallen (Stand 08/2026). Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung hier nur in 3 Verbindung mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie beantragt werden kann: - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle - Anlagentechnik (außer Heizung) - Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes - Anschluss an ein Gebäudenetz, jedoch nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes - Heizungsoptimierung Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngeb aeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html Des Weiteren wäre die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ zu nennen; hier können von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert werden. Thermografien scheinen hier jedoch nicht explizit Erwähnung zu finden (Stand: 08/2026). Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohn gebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Energieberatung des Main-Taunus-Kreises in Anspruch zu nehmen; hier wird eine kostenlose Erstberatung zum Thema Energie angeboten. Diese kann online oder vor Ort im Landratsamt stattfinden; Thermografien sind hier jedoch nicht inbegriffen (Stand 08/2026). Weitere Informationen zum Angebot sind hier zu finden: https://www.mtk.org/energieberatung. Auch die Verbraucherzentrale Hessen bietet Energieberatungen an. Kostenfreie Beratungen finden telefonisch, per Video oder persönlich in den Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Hessen statt. Auch ein Ortstermin ist möglich; in diesem Fall fällt ein Entgeld von 40 EUR an (Stand 08/2026). Weitere Informationen zum Angebot sind hier zu finden: https://www.verbraucherzentrale- hessen.de/beratungsangebote/energieberatung-77885. f. Der personelle und organisatorische Aufwand, der für die Verwaltung zur Ausgestaltung eines Rahmenvertrags mit einem Anbieter zur Durchführung von Thermografien in Sulzbach (Taunus) anfallen würde, bezieht sich auf die Aushandlung und Ausarbeitung des Rahmenvertrags. Alternativ wäre auch die Ausarbeitung eines Förderprogramms durch die Verwaltung zur Bezuschussung von Thermografien möglich. g. Die Durchführung eines Pilotprojets mit begrenzter Teilnehmerzahl und anschließender Evaluation ist zwar möglich, doch es scheint fraglich, ob sich hierdurch Vorteile ergeben. Hintergrund ist, dass der organisatorische Aufwand (die Aushandlung und Ausgestaltung eines Rahmenvertrags oder die Ausarbeitung eines Förderprogramms sowie die Bewerbung des Angebots für die Bürgerinnen und Bürger) bei Durchführung eines Pilotprojekts mit ggf. anschließender Erweiterung eher gleich bleibt oder sich sogar erhöht. Um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich über Energieeinsparmöglichkeiten am Gebäude zu informieren, empfiehlt der Gemeindevorstand, zunächst auf bestehende Unterstützungsangebote für klassische Energieberatungen aufmerksam 4 zu machen. Nach erfolgter Bewerbung der bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten kann erwogen werden, ob zur Ergänzung die Ausgestaltung eines Rahmenvertrags oder ein kommunales Förderprogramm für Thermografien sinnvoll erscheint. In einem ersten Schritt sieht der Gemeindevorstand dies jedoch als nicht zwingend notwendig an. Anlagen: 7-XX_Antrag_BFS_ Kommunale Thermografie-Aktion für Wohngebäude Gez. Elmar Bociek Bürgermeister

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