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Betriebliche Mobilität bei der Stadtverwaltung Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur strategischen betrieblichen Mobilität
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Recklinghausen |
| Datum | 2026-09-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 27.04.2026, die Verwaltung zu beauftragen, praxisnahe Ansätze eines Mobilitätsmanagements zu prüfen. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt oder geplant sind: Ausbau von Fahrradabstellanlagen, Zuschüsse für Fahrräder/E-Bikes, Fahrradleasing per Entgeltumwandlung, Nutzung des Fahrradverleihsystems „metropolruhr" für Dienstreisen, Prüfung von Car-Sharing und Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Verwaltungsbericht zur Kenntnis und lehnte den Antrag ab.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Recklinghausen Drucksache
Bürgermeister Nr. 0476/2026
10 - Personal, IT, Organisation und Statistik
Recklinghausen, 18.08.2026
Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss (14.09.2026)
Betriebliche Mobilität bei der Stadtverwaltung
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur strategischen betrieblichen
Mobilität
1. Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab.
Summe der Folgekosten: zusätzliche Kosten sind derzeit nicht
bekannt
Termin für die Beschlussdurchführung: sofort
Verantwortlich: Bürgermeister Herr Tschersich
2. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Diese Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr.
Das geplante Fahrradleasing belastet den Haushalt grundsätzlich nicht, da die Kosten über
die sogenannte Entgeltumwandlung durch die Mitarbeitenden getragen werden.
Darüber hinaus ist der Ausbau von Fahrradabstellanlagen im Budget des Dezernats IV
berücksichtigt.
3. Sonstige Auswirkungen:
Keine.
4. Belange des Klimaschutzes, Belange der Klimaanpassung:
Die Umsetzung von Maßnahmen steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung und
den Interessen der Stadt Recklinghausen in Bezug auf den Ausbau einer klimafreundlichen
Mobilität. Konkrete Angebote für Mitarbeitende erhöhen unterdessen die Attraktivität der
Stadt Recklinghausen als Arbeitgeberin.
5. Berücksichtigung von Barrierearmut:
Entfällt
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6. Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2026, die Verwaltung zu
beauftragen, zu prüfen, welche praxisnahen Ansätze eines Mobilitätsmanagements bei der
Stadtverwaltung umgesetzt werden können, wurde vom Rat in seiner Sitzung am
11.05.2026 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Vor dem Hintergrund der nachstehend aufgeführten bereits über den Status einer Prüfung
weit hinausgehenden laufenden und geplanten Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, den
Antrag zur Ressourcenschonung abzulehnen.
Die Förderung nachhaltiger Mobilität ist ein wesentlicher Baustein einer modernen,
leistungsfähigen und zukunftsorientierten Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung
Recklinghausen verfolgt bereits seit einigen Jahren im Rahmen des betrieblichen Mobilitäts-
managements einen ganzheitlichen, strategisch ausgerichteten Ansatz. Vor dem Hintergrund
der kommunalen Klimaschutzziele, steigender Anforderungen an eine umweltverträgliche
Mobilität sowie eines zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte kommt der Gestaltung
attraktiver Mobilitätsangebote für Mitarbeitende eine besondere Bedeutung zu.
Grundlage bildet das Mobilitätsentwicklungskonzept der Stadt Recklinghausen, das zum Ziel
hat, die sinnvolle Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmöglichkeiten zu stärken und
nachhaltige Alternativen zum klassisch motorisierten Individualverkehr zu fördern.
Neben der Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und der Erreichung von
Klimaschutzzielen sind auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Steigerung
der Attraktivität der Stadt Recklinghausen als Arbeitgeberin ein wichtiger Baustein. Die
Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden werden hierbei wirtschaftlich sowie bedarfsgerecht
unterstützt. Die Förderung nachhaltiger Mobilität eröffnet Mitarbeitenden flexible und
kostengünstige Möglichkeiten für den Arbeitsweg sowie dienstliche Wege. Gleichzeitig trägt
sie zu einer höheren Identifikation mit den Klimaschutzzielen der Stadt bei und stärkt das
öffentliche Bild der Verwaltung als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin.
In diesem Zusammenhang wurden bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur
Förderung einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Weitere
Maßnahmen und Handlungsoptionen werden derzeit vorbereitet.
Im Bereich des Radverkehrs wird das Angebot an Fahrradabstellanlagen an verschiedenen
Verwaltungsstandorten kontinuierlich erweitert.
➔ Stadthaus A – mit und ohne Überdachung
➔ Friedrich-Ebert-Straße 40 – mit und ohne Überdachung
➔ Westring 51
➔ Fahrradabstellanlagen vor dem Stadthaus C
➔ Im Bau zwischen Rathaus und Stadthaus A
➔ In Planung Innenhof Stadthaus A
Zusätzlich werden ebenfalls vorrangig für die Bürger*innen der Stadt Abstellanlagen errichtet:
an der Schaumburgstraße, hier ist ebenfalls eine Überdachung in der Umsetzung (ab
September 2026), an etlichen Schulstandorten, und erstmalig zwei Fahrradquartiersgaragen
an der Nordstraße und am Börster Weg.
Durch die Errichtung der Radstationen stehen sowohl dem Bürger als auch den
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die per Bahn pendeln, gleichwohl Abstellmöglichkeiten
am Hauptbahnhof zur Verfügung.
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Bereits seit 2020 besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zur
privaten Anschaffung eines auch dienstlich genutzten Fahrrads oder E-Bikes zu erhalten
sowie alternativ einen zinslosen Gehaltsvorschuss in Anspruch zu nehmen. Dieser Anreiz
wurde bewusst geschaffen, um allen Mitarbeitenden einen Zugang zu Förderungsoptionen zu
ermöglichen, da eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Fahrradleasings für alle
Beschäftigtengruppen zunächst nicht vorlag. Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die
Einführung eines Fahrradleasings geschaffen. Die geplante Entgeltumwandlung soll den
Beschäftigten einen weiteren attraktiven Anreiz bieten, Fahrräder für den beruflichen und
privaten Gebrauch zu nutzen, um so gleichzeitig die Inanspruchnahme klimafreundlicher
Verkehrsmittel zu fördern.
Das zum Ende der Sommerferien 2026 eingeführte, stadtweite Fahrradverleihsystem
„metropolruhr“ wird zur Unterstützung dienstlicher Fahrten innerhalb des Stadtgebietes
Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Mitarbeitende können durch dieses Angebot Räder für
dienstliche Zwecke unkompliziert und für diese begrenzte Zeit kostenfrei nutzen. Hierdurch
können innerstädtische Dienstfahrten verstärkt mit dem Fahrrad durchgeführt werden. Dies
reduziert nicht nur schädliche Emissionen, sondern auch den Verwaltungsaufwand für
aufwendige Reisekostenabrechnungen bei kurzzeitigen Dienstfahrten.
Anreize den ÖPNV zu nutzen ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen
Mobilitätsmanagements. Bereits vor der Einführung des Deutschlandtickets hatten
Mitarbeitende die Möglichkeit ein Jobticket zu erwerben und die Möglichkeit ein ermäßigtes
Abonnement zu erwerben. Hierzu bestand seit 2012 ein Großkundenvertrag zwischen der
Stadtverwaltung und der Vestischen Straßenbahnen GmbH, der eine Mindestabnahme von
Tickets vorsah. Der Vertrag wurde 2024 aufgrund der sinkenden Nachfrage seitens des
Anbieters gekündigt.
Aufgrund der Preissteigerung des Deutschlandtickets, wird der Bedarf eines Jobtickets für
Mitarbeitende grundsätzlich gesehen. Ein attraktives und wirtschaftlich tragfähiges Angebot
für die Mitarbeitenden ist aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen derzeit nicht
gegeben.
Ergänzend wird derzeit die Einführung von Car-Sharing-Angeboten für dienstliche Zwecke
geprüft und Fördermöglichkeiten untersucht. Neben einer effizienteren Nutzung kommunaler
Fahrzeuge könnten hierdurch zusätzliche Mobilitätsangebote entstehen, die perspektivisch
auch Synergien mit anderen Nutzergruppen ermöglichen.
Neben den Angeboten für Mitarbeitende leistet auch die Modernisierung der städtischen
Fahrzeugflotte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Im Rahmen des ganzheitlichen
Klimakonzeptes wurden bereits im Handlungsfeld „Verkehr & Mobilität“ zahlreiche Fahrzeuge
des KSR auf alternative Antriebe umgestellt, darunter wasserstoffbetriebene und elektrisch
betriebene Fahrzeuge. Begleitend hierzu erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die
Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Bereitstellung regenerativ erzeugten Stroms. Auf diese
Weise werden die CO₂-Emissionen des kommunalen Fuhrparks schrittweise reduziert und
die Vorbildfunktion der Stadt im Bereich nachhaltiger Mobilität gestärkt.
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Mobilitätsmanagements
Die Stadtverwaltung verfolgt die Entwicklung im Bereich nachhaltiger Mobilität fortlaufend und
steht hierzu im Austausch mit anderen Kommunen, Fachnetzwerken und Institutionen.
Insbesondere über regionale und landesweite Kooperationen werden erfolgreiche
Praxisbeispiele identifiziert und auf ihre Übertragbarkeit auf die örtlichen Gegebenheiten
geprüft. Ein wichtiges Merkmal des Mobilitätsmanagements ist gerade der stark vernetzende
Charakter, der Austausch und die Einbeziehung verschiedener Akteure der
Mobilitätsentwicklung betrifft.
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Die Weiterentwicklung nachhaltiger Mobilitätsangebote für Mitarbeitende bleibt damit ein
laufender Prozess. Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, die
Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden bestmöglich zu unterstützen, und gleichzeitig die
Attraktivität der Stadtverwaltung als moderne Arbeitgeberin nachhaltig zu stärken.
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