Startseite › Recklinghausen › Antrag

Betriebliche Mobilität bei der Stadtverwaltung Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur strategischen betrieblichen Mobilität

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRecklinghausen
Datum2026-09-14
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 27.04.2026, die Verwaltung zu beauftragen, praxisnahe Ansätze eines Mobilitätsmanagements zu prüfen. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt oder geplant sind: Ausbau von Fahrradabstellanlagen, Zuschüsse für Fahrräder/E-Bikes, Fahrradleasing per Entgeltumwandlung, Nutzung des Fahrradverleihsystems „metropolruhr" für Dienstreisen, Prüfung von Car-Sharing und Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Verwaltungsbericht zur Kenntnis und lehnte den Antrag ab.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Recklinghausen Drucksache Bürgermeister Nr. 0476/2026 10 - Personal, IT, Organisation und Statistik Recklinghausen, 18.08.2026 Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss (14.09.2026) Betriebliche Mobilität bei der Stadtverwaltung Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur strategischen betrieblichen Mobilität 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab. Summe der Folgekosten: zusätzliche Kosten sind derzeit nicht bekannt Termin für die Beschlussdurchführung: sofort Verantwortlich: Bürgermeister Herr Tschersich 2. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Diese Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr. Das geplante Fahrradleasing belastet den Haushalt grundsätzlich nicht, da die Kosten über die sogenannte Entgeltumwandlung durch die Mitarbeitenden getragen werden. Darüber hinaus ist der Ausbau von Fahrradabstellanlagen im Budget des Dezernats IV berücksichtigt. 3. Sonstige Auswirkungen: Keine. 4. Belange des Klimaschutzes, Belange der Klimaanpassung: Die Umsetzung von Maßnahmen steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung und den Interessen der Stadt Recklinghausen in Bezug auf den Ausbau einer klimafreundlichen Mobilität. Konkrete Angebote für Mitarbeitende erhöhen unterdessen die Attraktivität der Stadt Recklinghausen als Arbeitgeberin. 5. Berücksichtigung von Barrierearmut: Entfällt 2 6. Sachverhalt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2026, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche praxisnahen Ansätze eines Mobilitätsmanagements bei der Stadtverwaltung umgesetzt werden können, wurde vom Rat in seiner Sitzung am 11.05.2026 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Vor dem Hintergrund der nachstehend aufgeführten bereits über den Status einer Prüfung weit hinausgehenden laufenden und geplanten Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zur Ressourcenschonung abzulehnen. Die Förderung nachhaltiger Mobilität ist ein wesentlicher Baustein einer modernen, leistungsfähigen und zukunftsorientierten Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung Recklinghausen verfolgt bereits seit einigen Jahren im Rahmen des betrieblichen Mobilitäts- managements einen ganzheitlichen, strategisch ausgerichteten Ansatz. Vor dem Hintergrund der kommunalen Klimaschutzziele, steigender Anforderungen an eine umweltverträgliche Mobilität sowie eines zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte kommt der Gestaltung attraktiver Mobilitätsangebote für Mitarbeitende eine besondere Bedeutung zu. Grundlage bildet das Mobilitätsentwicklungskonzept der Stadt Recklinghausen, das zum Ziel hat, die sinnvolle Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmöglichkeiten zu stärken und nachhaltige Alternativen zum klassisch motorisierten Individualverkehr zu fördern. Neben der Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und der Erreichung von Klimaschutzzielen sind auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Steigerung der Attraktivität der Stadt Recklinghausen als Arbeitgeberin ein wichtiger Baustein. Die Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden werden hierbei wirtschaftlich sowie bedarfsgerecht unterstützt. Die Förderung nachhaltiger Mobilität eröffnet Mitarbeitenden flexible und kostengünstige Möglichkeiten für den Arbeitsweg sowie dienstliche Wege. Gleichzeitig trägt sie zu einer höheren Identifikation mit den Klimaschutzzielen der Stadt bei und stärkt das öffentliche Bild der Verwaltung als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin. In diesem Zusammenhang wurden bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen und Handlungsoptionen werden derzeit vorbereitet. Im Bereich des Radverkehrs wird das Angebot an Fahrradabstellanlagen an verschiedenen Verwaltungsstandorten kontinuierlich erweitert. ➔ Stadthaus A – mit und ohne Überdachung ➔ Friedrich-Ebert-Straße 40 – mit und ohne Überdachung ➔ Westring 51 ➔ Fahrradabstellanlagen vor dem Stadthaus C ➔ Im Bau zwischen Rathaus und Stadthaus A ➔ In Planung Innenhof Stadthaus A Zusätzlich werden ebenfalls vorrangig für die Bürger*innen der Stadt Abstellanlagen errichtet: an der Schaumburgstraße, hier ist ebenfalls eine Überdachung in der Umsetzung (ab September 2026), an etlichen Schulstandorten, und erstmalig zwei Fahrradquartiersgaragen an der Nordstraße und am Börster Weg. Durch die Errichtung der Radstationen stehen sowohl dem Bürger als auch den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die per Bahn pendeln, gleichwohl Abstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof zur Verfügung. 3 Bereits seit 2020 besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zur privaten Anschaffung eines auch dienstlich genutzten Fahrrads oder E-Bikes zu erhalten sowie alternativ einen zinslosen Gehaltsvorschuss in Anspruch zu nehmen. Dieser Anreiz wurde bewusst geschaffen, um allen Mitarbeitenden einen Zugang zu Förderungsoptionen zu ermöglichen, da eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Fahrradleasings für alle Beschäftigtengruppen zunächst nicht vorlag. Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die Einführung eines Fahrradleasings geschaffen. Die geplante Entgeltumwandlung soll den Beschäftigten einen weiteren attraktiven Anreiz bieten, Fahrräder für den beruflichen und privaten Gebrauch zu nutzen, um so gleichzeitig die Inanspruchnahme klimafreundlicher Verkehrsmittel zu fördern. Das zum Ende der Sommerferien 2026 eingeführte, stadtweite Fahrradverleihsystem „metropolruhr“ wird zur Unterstützung dienstlicher Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Mitarbeitende können durch dieses Angebot Räder für dienstliche Zwecke unkompliziert und für diese begrenzte Zeit kostenfrei nutzen. Hierdurch können innerstädtische Dienstfahrten verstärkt mit dem Fahrrad durchgeführt werden. Dies reduziert nicht nur schädliche Emissionen, sondern auch den Verwaltungsaufwand für aufwendige Reisekostenabrechnungen bei kurzzeitigen Dienstfahrten. Anreize den ÖPNV zu nutzen ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Bereits vor der Einführung des Deutschlandtickets hatten Mitarbeitende die Möglichkeit ein Jobticket zu erwerben und die Möglichkeit ein ermäßigtes Abonnement zu erwerben. Hierzu bestand seit 2012 ein Großkundenvertrag zwischen der Stadtverwaltung und der Vestischen Straßenbahnen GmbH, der eine Mindestabnahme von Tickets vorsah. Der Vertrag wurde 2024 aufgrund der sinkenden Nachfrage seitens des Anbieters gekündigt. Aufgrund der Preissteigerung des Deutschlandtickets, wird der Bedarf eines Jobtickets für Mitarbeitende grundsätzlich gesehen. Ein attraktives und wirtschaftlich tragfähiges Angebot für die Mitarbeitenden ist aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen derzeit nicht gegeben. Ergänzend wird derzeit die Einführung von Car-Sharing-Angeboten für dienstliche Zwecke geprüft und Fördermöglichkeiten untersucht. Neben einer effizienteren Nutzung kommunaler Fahrzeuge könnten hierdurch zusätzliche Mobilitätsangebote entstehen, die perspektivisch auch Synergien mit anderen Nutzergruppen ermöglichen. Neben den Angeboten für Mitarbeitende leistet auch die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Im Rahmen des ganzheitlichen Klimakonzeptes wurden bereits im Handlungsfeld „Verkehr & Mobilität“ zahlreiche Fahrzeuge des KSR auf alternative Antriebe umgestellt, darunter wasserstoffbetriebene und elektrisch betriebene Fahrzeuge. Begleitend hierzu erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Bereitstellung regenerativ erzeugten Stroms. Auf diese Weise werden die CO₂-Emissionen des kommunalen Fuhrparks schrittweise reduziert und die Vorbildfunktion der Stadt im Bereich nachhaltiger Mobilität gestärkt. Kontinuierliche Weiterentwicklung des Mobilitätsmanagements Die Stadtverwaltung verfolgt die Entwicklung im Bereich nachhaltiger Mobilität fortlaufend und steht hierzu im Austausch mit anderen Kommunen, Fachnetzwerken und Institutionen. Insbesondere über regionale und landesweite Kooperationen werden erfolgreiche Praxisbeispiele identifiziert und auf ihre Übertragbarkeit auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft. Ein wichtiges Merkmal des Mobilitätsmanagements ist gerade der stark vernetzende Charakter, der Austausch und die Einbeziehung verschiedener Akteure der Mobilitätsentwicklung betrifft. 4 Die Weiterentwicklung nachhaltiger Mobilitätsangebote für Mitarbeitende bleibt damit ein laufender Prozess. Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, die Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden bestmöglich zu unterstützen, und gleichzeitig die Attraktivität der Stadtverwaltung als moderne Arbeitgeberin nachhaltig zu stärken.

Text aus PDF extrahiert