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Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erneuerung der Regenwasserentwässerung zwischen Schießclub und Tennisplatz - hier: Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pattensen |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Pattensen oder der Eigenbetrieb Stadtentwässerung maximal 10.455,50 Euro für die Verrohrung einer Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück des Schießclubs übernehmen. Der Betriebsausschuss und der Rat lehnen den Antrag ab, da die Entwässerung auf dem Vereinsgrundstück in die Verantwortung des Erbbauberechtigten (Verein) fällt und keine sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit gegeben ist. Eine Kostenübernahme würde zudem eine nicht regelkonforme Einzelförderung darstellen.
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Dokument
Extrahierter Text
X/10351035
Drucksache Nr. X/1035
25.08.2026
öffentlich Az. 11.40.01
Beschlussergebnis
Zur Vorlage in den: am: Status Ja Nein Enth.
Betriebsausschuss 27.08.2026 beschließend
Ausschuss für Finanzen, Verwaltungsorganisa- 27.08.2026 vorberatend
tion und Digitales
Verwaltungsausschuss 01.09.2026 vorberatend
Rat der Stadt Pattensen 03.09.2026 beschließend
Zurückverweisung in die Fraktion
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erneuerung der Regenwasserentwässe-
rung zwischen Schießclub und Tennisplatz -
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussempfehlung:
1. Der Betriebsausschuss beschließt:
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pattensen lehnt die Übernahme der Baukosten für die ge-
plante Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück des Schiessclub Pattensen von 1913
e.V. ab.
2. Der Rat beschließt:
Der Antrag auf Übernahme der Baukosten für die geplante Regenwasserentwässerung auf dem
Grundstück des Schiessklub Pattensen von 1913 e.V. aus dem Haushalt der Stadt Pattensen
wird abgelehnt.
Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt, dass entweder der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pattensen oder alter-
nativ die Stadt Pattensen die Kosten in maximaler Höhe von 10.455,50 Euro für eine geplante Verroh-
rung auf dem Grundstück des Schiessclub Pattensen von 1913 e.V. (im folgenden Verein genannt) zur
ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser übernimmt. Der Ortsrat Pattensen-Mitte empfiehlt, den
Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
1. Die Stadt Prüft, ob die Mittel für die Verrohrung aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung ge-
tragen werden können.
2. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kosten für die Verrohrung bis zu einem Maximalpreis
von 12.000 Euro aus dem städtischen Haushalt übernommen.
Die Stadt Pattensen hat dem Verein das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts übertragen. Auf
dem Grundstück befindet sich ein vom Verein errichtetes und genutztes Vereinsheim. Die bauliche und
technische Unterhaltung des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Anlagen obliegt gemäß den
Regelungen des Erbbaurechts ausschließlich dem Erbbauberechtigten. Die geplante Verrohrung stellt
eine Unterhaltungsmaßnahme dar, die der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser auf dem
Grundstück dient. Sie betrifft damit die bauliche Infrastruktur des vom Verein genutzten Erbbaugrund-
stücks und fällt eindeutig in den Verantwortungsbereich des Erbbauberechtigten.
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Stadt Pattensen X/1035
Zu 1: Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist für den Bau und die Unterhaltung der zentralen Abwas-
serbeseitigungsanlagen sowohl für den Bereich Schmutzwasser als auch für den Bereich Niederschlags-
wasser zuständig. Die öffentlichen zentralen Abwassereinrichtungen für Schmutzwasser sowie für Nie-
derschlagswasser enden an der Grenze des zu entwässernden Grundstücks (siehe § 2 Absatz 8 der Ab-
wasserbeseitigungssatzung der Stadt Pattensen vom 20.10.2016). Entwässerungsanlagen auf einem
Grundstück gehören, wie in diesem Fall auch, zum Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers
und fallen nicht in die Zuständigkeit des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Die Übernahme von Bau-
oder Unterhaltungskosten für eine Grundstücksentwässerungsanlage ist daher nicht möglich.
Zu 2: Eine Verpflichtung der Stadt zur Übernahme von Bau- oder Unterhaltungskosten besteht nicht.
Die Stadt Pattensen ist als Erbbaurechtgeberin weder rechtlich gehalten noch sachlich zuständig, Maß-
nahmen zur Entwässerung auf einem Vereinsgrundstück (Privatgrundstück) zu finanzieren.
Weiterhin bestehen für Maßnahmen dieser Art im laufenden Haushaltsjahr keine Haushaltsansätze. Eine
Finanzierung wäre daher nur über eine außerplanmäßige Aufwendung möglich. Diese setzt gemäß §
117 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) voraus, dass die Maß-
nahme sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
Beides ist im vorliegenden Fall nicht gegeben:
- Die Maßnahme dient nicht der Erfüllung einer kommunalen Pflichtaufgabe, sondern der bauli-
chen Unterhaltung eines vereinseigenen Gebäudes auf Erbbaugrund. Da die Stadt nicht einmal
zuständig ist, ist die Maßnahme auch nicht sachlich unabweisbar.
- Eine zeitliche Unabweisbarkeit liegt ebenfalls nicht vor. Es handelt sich nicht um eine Gefahren-
abwehrmaßnahme oder eine zwingend sofort zu erfüllende kommunale Aufgabe.
Damit fehlt die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushalts-
mitteln.
Eine Kostenübernahme durch die Stadt würde zudem eine faktische Sportförderung darstellen, die au-
ßerhalb der bestehenden Förderrichtlinie erfolgen würde. Die Stadt gewährt Vereinen finanzielle Unter-
stützung ausschließlich auf Basis transparenter, einheitlicher und für alle Vereine gleichermaßen gelten-
der Kriterien. Eine Einzelmaßnahme zugunsten eines Vereins, würde die Gleichbehandlung der Vereine
beeinträchtigen und könnte zu einer Ungleichverteilung kommunaler Mittel führen.
Um eine sachgerechte und faire Behandlung aller Vereine sicherzustellen und die gesetzeswidrige Ver-
wendung öffentlicher Mittel für vereinseigene Zwecke zu vermeiden ist eine Kostenübernahme aus Haus-
haltsmitteln der Stadt Pattensen daher ausgeschlossen.
Ziel: Gesetzeskonforme Verwendung öffentlicher Mittel.
Vorgehensweise: Ablehnung des Antrags.
SDG-Ziele:
☐ 1. Keine Armut ☐ 2. Kein Hunger ☐ 3. Gesundheit und
Wohlergehen
☐ 4. Hochwertige Bildung ☐ 5. Geschlechtergleichheit ☐ 6. Sauberes Wasser und
Sanitäreinrichtungen
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Stadt Pattensen X/1035
☐ 7. Bezahlbare und saubere ☐ 8. Menschenwürdige Arbeit ☐ 9. Industrie, Innovation und
Energie und Wirtschaftswachstum Infrastruktur
☐ 10. Weniger Ungleichheiten ☒ 11. Nachhaltige Städte und ☐ 12. Nachhaltiger Konsum
Gemeinden und Produktion
☐ 13. Maßnahmen zum ☐ 14. Leben unter Wasser ☐ 15. Leben an Land
Klimaschutz
☐ 16. Frieden, Gerechtigkeit ☐ 17. Partnerschaften zur
und starke Institutionen Erreichung der Ziele
Die Bürgermeisterin
S c hum a nn
Finanzielle Auswirkungen
Angesprochene/s Produkt/e
Ausgaben im Haushalt veranschlagt Ergebnis-HH Finanz-HH
Fundstellen:
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