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Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Investitionsansatz für Spielgeräte im Ü3-Außenbereich der Kita Schillerstraße/Sperrvermerk

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion beantragen eine Änderung ihrer ursprünglichen Forderung zur Kita Schillerstraße: Statt den kompletten Investitionsansatz von 130.000 € für Spielgeräte im Ü3-Außenbereich in das Jahr 2027 zu verschieben, sollen 50.000 € 2026 bereitgestellt werden, da der Kreis Arbeiten noch in diesem Jahr fordert. Die restlichen 80.000 € werden nach konkretisierter Kostenplanung 2027 neu veranschlagt. Die 50.000 € werden mit einem Sperrvermerk versehen und erst nach Vorlage detaillierter Planungs- und Kostenunterlagen freigegeben.

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Dokument

Extrahierter Text

Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-048-1/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Finanzen Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Gemeindevertretung 27.08.2026 Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Investitionsansatz für Spielgeräte im Ü3-Außenbereich der Kita Schillerstraße/Sperrvermerk Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Haushaltsansatz der lnvestitionsmaßnahme IN46412402 - Kita Schillerstraße Spielgeräte Ü3-Außenbereich in Hohe von 130.000 € wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 50.000 € reduziert. Die verbleibenden Mittel sind entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt und auf Grundlage einer konkretisierten Kostenplanung im Haushaltsjahr 2027 neu zu veranschlagen. Der für das Haushaltsjahr 2026 verbleibende Ansatz in Hohe von 50.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung bzw. des zuständigen Ausschusses, sobald eine konkrete Planung der erforderlichen Maßnahmen einschließlich einer nachvollziehbaren Kostenübersicht vorliegt. Begründung: Der ursprüngliche Antrag sah eine vollständige Verschiebung des lnvestitionsansatzes in das Haushaltsjahr 2027 vor. Im Rahmen der Beratung im HFA wurde durch den Bürgermeister mitgeteilt, dass aufgrund von Vorgaben des Kreises bereits im Jahr 2026 Arbeiten am Ü3-Außenbereich erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund soll ein Teilbetrag von 50.000 € im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll angesichts der angespannten Haushaltslage sichergesteilt werden, dass zunächst nur die im Jahr 2026 tatsachlich erforderlichen Maßnahmen umge setzt und finanziert werden. Weitergehende Maßnahmen können entsprechend dem tatsachlichen Projektfortschritt und dem nachgewiesenen Bedarf für 2027 neu veran schlagt werden. Der Sperrvermerk dient dabei der Kostenkontrolle und Transparenz. Var Freigabe der Mittel soll nachvollziehbar dargestellt werden, welche Maßnahmen aufgrund der Vorgaben des Kreises erforderlich sind, welche konkrete Ausführung vorgesehen ist und welche Kosten hierfür entstehen. Nauheim, 27.08.2026 Anlagen

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