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Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Pauschale Konsolidierung/Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 2 %
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen eine pauschale Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2026 um 2 %. Die Gemeindevertretung soll beschließen, diese Kürzung im Ergebnishaushalt (Zeile 13) vorzunehmen und entsprechend die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit anzupassen. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage und der Ermöglichung durch den Finanzplanungserlass 2026, der pauschale Kürzungen bis zu 2 % vorsieht.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-039-1/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachdienst Finanzen Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Gemeindevertretung 27.08.2026
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend
Pauschale Konsolidierung/Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 2 %
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Im Haushaltsplan 2026 wird gemal5 den Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2026 eine pauschale
Kürzung der zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen vorgenommen. Die pauschale Kürzung
wird bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushalts)
berücksichtigt und betragt 2 % der dort veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen.
2. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind entsprechend zu kurzen. Die weiteren
Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2026 zur Darstellung und zum Haushaltsvollzug sind zu beachten.
Begründung:
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es erforderlich, neben möglichen Einnahmeverbesserungen auch die
laufenden Aufwendungen konsequent auf Einsparpotenziale zu überprüfen. Die vorgeschlagene Kürzung um 2 % bei
den zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen soll hierzu einen angemessenen und zugleich
realistischen Konsolidierungsbeitrag leisten.
Der Finanzplanungserlass 2026 eröffnet den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit, pauschale Kurzungen bei den
zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen vorzunehmen. Zulässig sind pauschale Kurzungen bis zu 2 % des
Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen. Der Erlass ermöglicht dabei ausdrücklich, die pauschale Kürzung in
einer der hierfür vorgesehenen Zeilen des Ergebnishaushalts zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch Zeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Der vorliegende Antrag schöpft die nach dem Finanzplanungserlass mögliche Obergrenze nicht aus. Die Kürzung wird
bewusst auf 2 % der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen begrenzt.
Die konkrete Umsetzung der Einsparungen im Haushaltsvollzug bleibt dem Gemeindevorstand und der Verwaltung im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten überlassen. Damit wird ein verbindliches Einsparziel vorgegeben, ohne in einzelne
Manahmen der laufenden Haushaltsbewirtschaftung einzugreifen.
Die entsprechende Kürzung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sicher, dass die Einsparung
nicht nur rechnerisch im Ergebnishaushalt erfolgt, sondern auch zu einer tatsachlichen Entlastung der Liquidität
beitragt.
Mit der pauschalen Kürzung wird somit ein maßvoller Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet und zugleich die
notwendige Flexibilität bei der konkreten Umsetzung erhalten.
Nauheim, 27.08.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert