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Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Pauschale Konsolidierung/Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 2 %

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen eine pauschale Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2026 um 2 %. Die Gemeindevertretung soll beschließen, diese Kürzung im Ergebnishaushalt (Zeile 13) vorzunehmen und entsprechend die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit anzupassen. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage und der Ermöglichung durch den Finanzplanungserlass 2026, der pauschale Kürzungen bis zu 2 % vorsieht.

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Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-039-1/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Finanzen Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Gemeindevertretung 27.08.2026 Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Pauschale Konsolidierung/Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 2 % Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Im Haushaltsplan 2026 wird gemal5 den Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2026 eine pauschale Kürzung der zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen vorgenommen. Die pauschale Kürzung wird bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushalts) berücksichtigt und betragt 2 % der dort veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen. 2. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind entsprechend zu kurzen. Die weiteren Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2026 zur Darstellung und zum Haushaltsvollzug sind zu beachten. Begründung: Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es erforderlich, neben möglichen Einnahmeverbesserungen auch die laufenden Aufwendungen konsequent auf Einsparpotenziale zu überprüfen. Die vorgeschlagene Kürzung um 2 % bei den zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen soll hierzu einen angemessenen und zugleich realistischen Konsolidierungsbeitrag leisten. Der Finanzplanungserlass 2026 eröffnet den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit, pauschale Kurzungen bei den zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen vorzunehmen. Zulässig sind pauschale Kurzungen bis zu 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen. Der Erlass ermöglicht dabei ausdrücklich, die pauschale Kürzung in einer der hierfür vorgesehenen Zeilen des Ergebnishaushalts zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der vorliegende Antrag schöpft die nach dem Finanzplanungserlass mögliche Obergrenze nicht aus. Die Kürzung wird bewusst auf 2 % der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen begrenzt. Die konkrete Umsetzung der Einsparungen im Haushaltsvollzug bleibt dem Gemeindevorstand und der Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten überlassen. Damit wird ein verbindliches Einsparziel vorgegeben, ohne in einzelne Ma􀀇nahmen der laufenden Haushaltsbewirtschaftung einzugreifen. Die entsprechende Kürzung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sicher, dass die Einsparung nicht nur rechnerisch im Ergebnishaushalt erfolgt, sondern auch zu einer tatsachlichen Entlastung der Liquidität beitragt. Mit der pauschalen Kürzung wird somit ein maßvoller Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet und zugleich die notwendige Flexibilität bei der konkreten Umsetzung erhalten. Nauheim, 27.08.2026 Anlagen

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