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Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Reduzierung des Investitionsansatzes für das Außengelände der Natur-Kita/Sperrvermerk

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen, den Haushaltsansatz für das Außengelände der Natur-Kita von 150.000 € auf 50.000 € zu reduzieren und die verbleibenden Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Freigabe soll erst erfolgen, nachdem die Verwaltung ein Konzept für naturnahe, klimaangepasste und wirtschaftliche Gestaltung unter Berücksichtigung pädagogischer Anforderungen vorgelegt hat. Dies ermöglicht eine bessere Grundlage für Entscheidungen über tatsächliche Gestaltung und Kosten.

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Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-036-1/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Finanzen Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Gemeindevertretung 27.08.2026 Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Reduzierung des Investitionsansatzes für das Außengelände der Natur-Kita/Sperrvermerk Beschlussvorschlag: Der Haushaltsansatz der lnvestitionsmaßnahme IN46472501 - Natur-Kita - Neubau Außengelände wird fi.ir das Haushaltsjahr 2026 von 150.000,00 € auf 50.000,00 € reduziert. Die verbleibenden Mittel sind im Rahmen der Fortschreibung des lnvestitionsprogramms entsprechend dem tatsachlichen Baufortschritt und dem nachgewiesenen Bedarf in den Folgejahren neu zu veranschlagen. Der im Haushaltsplan 2026 fur die lnvestitionsmaßnahme IN46472501 -Außengelände Natur-Kita verbleibende Haushaltsansatz in Hohe von 50.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung bzw. des zuständigen Ausschusses, sobald die Verwaltung ein konkretes Konzept fi.ir die Gestaltung des Außengeländes einschließlich einer Kostenübersicht vorgelegt hat. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, inwieweit eine naturnahe, klimaangepasste und wirtschaftliche Gestaltung unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen der Natur-Kita umgesetzt werden kann. Begründung: Im HFA wurde der ursprüngliche Antrag zur Reduzierung des lnvestitionsansatzes beraten und der Absatz zur verbindlichen Ausführung der Baumaßnahmen durch den Bauhof gestrichen. Das grundsätzliche Ziel des Antrags, das Außengelände der Natur-Kita naturnah, zweckmäßig und zugleich wirtschaftlich zu gestalten, soll jedoch erhalten bleiben. Mit dem Sperrvermerk soll deshalb vor der Verwendung der Investitionsmittel zunächst geklärt werden, wie eine solche Gestaltung konkret umgesetzt werden kann und welche Kosten hierfür tatsachlich erforderlich sind. Dabei sollen insbesondere naturnahe Gestaltungselemente, geeignete schattenspendende Bepflanzung sowie möglichst regionale, ökologische und langlebige Materialien geprüft werden. Samit erhalt die Gemeindevertretung vor Freigabe der Mittel eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage Ober Gestaltung und Kosten des Außengeländes. Nauheim, 27.08.2026 Anlagen

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