Startseite › Stadt Emsdetten › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion: Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes gemäß § 42c EnWG
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzepts gemäß § 42c EnWG, um selbst erzeugten Strom gebäudeübergreifend zu nutzen. Die Verwaltung lehnt dies ab, da trotz möglicher Einsparungen von etwa 5,5 Cent pro kWh die erforderlichen Investitionen in Smart Meter, Dienstleistungen und Direktvermarktung einen kleineren 6-stelligen Betrag kosten würden und damit die Aufwendungen die Ersparnisse übersteigen. Eine Arbeitsgruppe mit den Stadtwerken beobachtet die Entwicklungen weiterhin.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Ja
FBIII / FD 63 Gebäudemanagement und Bauauf
sicht
öffentlich Drucksache 210/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Klima, Umwelt und 15.09.2026
Mobilität
Antrag der CDU-Fraktion: Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes
gemäß § 42c EnWG
Beschlussvorschlag:
Auf die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes nach § 42c EnWG wird
zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, da dieses nicht wirtschaftlich umgesetzt werden könnte. Im
Rahmen des Projektes Klimaneutraler Konzern 2038 verfolgt eine Arbeitsgruppe mit den
Stadtwerken Emsdetten die Entwicklungen im Bereich des Energy-Sharing kontinuierlich.
Ziele:
Eine Entscheidung für einen politischen Antrag herbeiführen.
Kurzbegründung:
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag für die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-
Konzepts gestellt. Über diesen Antrag ist abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja X Nein
Klimaverträglichkeit:
Es ergeben sich keine Auswirkungen.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion hat den in der Anlage beigefügten Antrag für die Erstellung eines kommu
nalen Energy-Sharing nach § 42c EnWG gestellt.
Die Stadt Emsdetten verfolgt grundsätzlich im Rahmen des Projektes Klimaneutraler Kon
zern 2038 bereits seit einigen Jahren das Ziel, selbst erzeugten Strom, z.B. durch PV-Anla
gen, gebäudeübergreifend zu nutzen. Bislang wurde dieses Vorhaben unter dem Begriff
Strombilanzkreis verfolgt und mit den Stadtwerken in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe be
obachtet. In den Sitzungen des AKUM im September der Jahre 2024 und 2025 wurde jeweils
darüber berichtet, dass die Kosten für eine Realisierung recht hoch seien und eine Umset
zung daher nicht sinnvoll wäre.
Zum 01.06.2026 wurde nun erstmals ein gesetzlicher Rahmen im Gesetz zur Förderung der
Energiewirtschaft (kurz: Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) für das sogenannte Energy-Sha
ring geschaffen. Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf die neue Regelung im § 42c EnWG
ab.
Die Bestrebungen der Stadt Emsdetten sind somit rechtlich normiert. Rechtliche Unwägbar
keiten stehen einer Realisierung nicht entgegen.
Energy-Sharing nach dem § 42c EnWG ermöglicht es, z.B. Strom aus Wind- oder Solaranla
gen gemeinschaftlich zu nutzen. Energy-Sharing-Anlagenbetreiber können Strom über das
öffentliche Netz an Verbrauchende liefern. Hierbei fallen Netzentgelte und Abgaben wie bei
allen anderen Stromlieferungen an, ausgenommen ist die Stromsteuer für Anlagen bis 2 MW
und in einem räumlichen Zusammenhang von i.d.R. bis zu 4,5 km.
Es ergibt sich somit folgende Kalkulation je kWh für selbst erzeugten und in einer anderen
Liegenschaft verbrauchten Strom (Werte in Cent):
Energy-Sharing
Annahme Eigengestehungskosten 11,00 *die Kosten je kWh können sehr unterschiedlich sein, je nach Grundvoraussetzung Gebäude etc.
Netzentgelte 2026 9,26
KWKG-Umlage 2026 0,45
Offshore-Netzumlage 2026 0,94
§ 19 Aufschlag 1,56
Stromsteuer 0,00 *Annahme entfällt, da dies unter bestimmten Umständen (Entfernung) möglich ist
Nettopreis 23,21
Mwst. 0,00 *Annahme entfällt, da kein Verkauf an Dritte sondern Eigenverbrauch
Bruttopreis 23,21
Der Stromnetzbezug der Stadt Emsdetten von den Stadtwerken Emsdetten kann je kWh wie
folgt anhand des vertraglich vereinbarten Energiepreises 2027 (netto) zzgl. der Umlagen und
Entgelte etc. (Stand 2026) gegenübergestellt werden (Werte in Cent):
Stromnetzbezug Stadtwerke Emsdetten
Energiepreis Stadt 2027 9,83
Netzentgelte 2026 9,26
KWKG-Umlage 2026 0,45
Offshore-Netzumlage 2026 0,94
§ 19 Aufschlag 1,56
Stromsteuer 2,05
Nettopreis 24,09
Mwst. 4,58
Bruttopreis 28,66
Die Differenz der beiden Kalkulationen liegt bei 5,46 Cent zwischen den 23,21 Cent je kWh
im Energy-Sharing und den 28,66 Cent/kWh im Stromnetzbezug von den Stadtwerken.
Um ein Energy-Sharing betreiben zu können, sind jedoch weitere Voraussetzungen zu erfül
len, die einen Aufwand darstellen würden.
1. Technische Grundvoraussetzungen sind jeweils zu erfüllen. Es wird für alle beteilig
ten Erzeuger und Verbraucher ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das die
Daten im Viertelstundentakt erfasst, benötigt. Diese Smartmeter sind in vielen Lie
genschaften der Stadt Emsdetten noch nicht vorhanden und müssten entsprechend
nachgerüstet werden. Bei Objekten, in denen bereits eine fossile Stromerzeugungs
anlage vorhanden ist (z.B. BHKW Käthe-Kollwitz-Schule), wäre darüber hinaus ein
erweitertes Messkonzept erforderlich.
2. Ein Dienstleister müsste für die Stadt Emsdetten das Energy-Sharing übernehmen
(messen und bilanzieren der Leistungen zwischen den Liegenschaften). Diese Leis
tung ist bislang noch keine einfache Standardleistung. Es würden Kosten je Liefer
stelle und je kWh anfallen.
Beschlussvorlage 210/2026 Seite 2 von 4
3. Die Stromerzeugungsanlagen erhalten aktuell i.d.R. eine Einspeisevergütung nach
dem EEG. Diese würde entfallen. Die Anlagen müssten in die Direktvermarktung ein
gebunden werden. Es entstünde ein Aufwand für die Direktvermarktung je Lieferstelle
und je kWh. Weiter wäre die Vergütung der nicht selbst erzeugten und genutzten
kWh in der Direktvermarktung geringer als die Einspeisevergütung nach dem EEG.
4. Es gäbe zukünftig wesentlich mehr Komplexität und Aufwand in der Energiebewirt
schaftung.
5. Der Energiepreis pro kWh Strom im Einkauf würde sich erhöhen, da die Stadt Ems
detten die für die Stadtwerke Emsdetten am Strommarkt sehr günstig zu beschaffen
den Stunden durch Eigenverbrauch decken würde (Hinweis: Die Stadt Emsdetten hat
einen vertraglich vereinbarten Tarif und z.B. keinen gesonderten Wärmepumpen-
oder Nachttarif. Die Stadtwerke berücksichtigen in der Kalkulation des Tarifs aber die
Lastgänge der größeren Liegenschaften, der Kläranlage und der Straßenbeleuch
tung).
Der bislang nicht gegebene und zuvor erläuterte Aufwand beläuft sich nach Schätzungen der
Stadtwerke Emsdetten auf einen kleineren 6-stelligen Betrag für ein Energy-Sharing für ei
nen umfassenden Gebäudeverbund der Nichtwohngebäude.
Im Jahr 2025 wurden rund 97.000 kWh aus PV-Anlagen nicht selbst verbraucht (etwa 1/3 der
Gesamterzeugung), sondern ins Netz eingespeist. Mit den Energiemengen aus Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, die aktuell und mittelfristig zwischen den
Liegenschaften der Stadt Emsdetten geteilt werden könnten, ergibt sich mit der derzeitigen
Ausgestaltung des Energy-Sharing (alle Entgelte und Umlagen fallen an) keine Wirtschaft
lichkeit.
Die Einsparungen wären jeweils geringer als der Aufwand, der mit dem Energy-Sharing ver
bunden wäre.
Nachfolgend sind die möglichen Ersparnisse ohne den zusätzlichen Aufwand in mehreren
Szenarien berechnet (kwh x 5,46 Cent Differenzbetrag)
Sharing-Menge Euro
65.000 kwh 3.547 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing
100.000 kwh 5.456 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing
200.000 kwh 10.913 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing
500.000 kwh 27.282 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing
Es wird deutlich, dass Energy-Sharing in Einzelfällen und insbesondere bei sehr großen
Mengen Energie, die umverteilt werden soll, sinnvoll sein kann. Die aktuellen Rahmenbedin
gungen bei der Stadt Emsdetten ermöglichen dies zurzeit nicht. Auch bei einem kleineren
Gebäudeverbund für ein Energy-Sharing lägen die Aufwendungen aktuell über den mögli
chen Einsparungen.
Bundesweite Regeln haben derzeit das Ziel, den eigenverbrauchsoptimierten Ausbau von re
generativen Stromerzeugungsanlagen für die betroffene Liegenschaft oder alternativ sehr
große Anlagen zu fördern.
Daher verfolgt die Stadt Emsdetten weiterhin den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsan
lagen eigenverbrauchsoptimiert je Liegenschaft, da dies derzeit die wirtschaftlichste Option
ist.
Gemeinsam mit den Stadtwerken wird die Entwicklung jedoch kontinuierlich in einer Arbeits
gruppe weiterverfolgt. In der Sitzung des AKUM wird ein Ansprechpartner der Stadtwerke
Emsdetten für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorlage 210/2026 Seite 3 von 4
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
Anne Markfort 63 III II 20
CDU-Fraktion - Antrag Energy-Sharing-Konzept
Beschlussvorlage 210/2026 Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert