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Antrag der CDU-Fraktion: Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes gemäß § 42c EnWG

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzepts gemäß § 42c EnWG, um selbst erzeugten Strom gebäudeübergreifend zu nutzen. Die Verwaltung lehnt dies ab, da trotz möglicher Einsparungen von etwa 5,5 Cent pro kWh die erforderlichen Investitionen in Smart Meter, Dienstleistungen und Direktvermarktung einen kleineren 6-stelligen Betrag kosten würden und damit die Aufwendungen die Ersparnisse übersteigen. Eine Arbeitsgruppe mit den Stadtwerken beobachtet die Entwicklungen weiterhin.

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 63 Gebäudemanagement und Bauauf­ sicht öffentlich Drucksache 210/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Klima, Umwelt und 15.09.2026 Mobilität Antrag der CDU-Fraktion: Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes gemäß § 42c EnWG Beschlussvorschlag: Auf die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing-Konzeptes nach § 42c EnWG wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, da dieses nicht wirtschaftlich umgesetzt werden könnte. Im Rahmen des Projektes Klimaneutraler Konzern 2038 verfolgt eine Arbeitsgruppe mit den Stadtwerken Emsdetten die Entwicklungen im Bereich des Energy-Sharing kontinuierlich. Ziele: Eine Entscheidung für einen politischen Antrag herbeiführen. Kurzbegründung: Die CDU-Fraktion hat einen Antrag für die Erstellung eines kommunalen Energy-Sharing- Konzepts gestellt. Über diesen Antrag ist abzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein Klimaverträglichkeit: Es ergeben sich keine Auswirkungen. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion hat den in der Anlage beigefügten Antrag für die Erstellung eines kommu­ nalen Energy-Sharing nach § 42c EnWG gestellt. Die Stadt Emsdetten verfolgt grundsätzlich im Rahmen des Projektes Klimaneutraler Kon­ zern 2038 bereits seit einigen Jahren das Ziel, selbst erzeugten Strom, z.B. durch PV-Anla­ gen, gebäudeübergreifend zu nutzen. Bislang wurde dieses Vorhaben unter dem Begriff Strombilanzkreis verfolgt und mit den Stadtwerken in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe be­ obachtet. In den Sitzungen des AKUM im September der Jahre 2024 und 2025 wurde jeweils darüber berichtet, dass die Kosten für eine Realisierung recht hoch seien und eine Umset­ zung daher nicht sinnvoll wäre. Zum 01.06.2026 wurde nun erstmals ein gesetzlicher Rahmen im Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (kurz: Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) für das sogenannte Energy-Sha­ ring geschaffen. Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf die neue Regelung im § 42c EnWG ab. Die Bestrebungen der Stadt Emsdetten sind somit rechtlich normiert. Rechtliche Unwägbar­ keiten stehen einer Realisierung nicht entgegen. Energy-Sharing nach dem § 42c EnWG ermöglicht es, z.B. Strom aus Wind- oder Solaranla­ gen gemeinschaftlich zu nutzen. Energy-Sharing-Anlagenbetreiber können Strom über das öffentliche Netz an Verbrauchende liefern. Hierbei fallen Netzentgelte und Abgaben wie bei allen anderen Stromlieferungen an, ausgenommen ist die Stromsteuer für Anlagen bis 2 MW und in einem räumlichen Zusammenhang von i.d.R. bis zu 4,5 km. Es ergibt sich somit folgende Kalkulation je kWh für selbst erzeugten und in einer anderen Liegenschaft verbrauchten Strom (Werte in Cent): Energy-Sharing Annahme Eigengestehungskosten 11,00 *die Kosten je kWh können sehr unterschiedlich sein, je nach Grundvoraussetzung Gebäude etc. Netzentgelte 2026 9,26 KWKG-Umlage 2026 0,45 Offshore-Netzumlage 2026 0,94 § 19 Aufschlag 1,56 Stromsteuer 0,00 *Annahme entfällt, da dies unter bestimmten Umständen (Entfernung) möglich ist Nettopreis 23,21 Mwst. 0,00 *Annahme entfällt, da kein Verkauf an Dritte sondern Eigenverbrauch Bruttopreis 23,21 Der Stromnetzbezug der Stadt Emsdetten von den Stadtwerken Emsdetten kann je kWh wie folgt anhand des vertraglich vereinbarten Energiepreises 2027 (netto) zzgl. der Umlagen und Entgelte etc. (Stand 2026) gegenübergestellt werden (Werte in Cent): Stromnetzbezug Stadtwerke Emsdetten Energiepreis Stadt 2027 9,83 Netzentgelte 2026 9,26 KWKG-Umlage 2026 0,45 Offshore-Netzumlage 2026 0,94 § 19 Aufschlag 1,56 Stromsteuer 2,05 Nettopreis 24,09 Mwst. 4,58 Bruttopreis 28,66 Die Differenz der beiden Kalkulationen liegt bei 5,46 Cent zwischen den 23,21 Cent je kWh im Energy-Sharing und den 28,66 Cent/kWh im Stromnetzbezug von den Stadtwerken. Um ein Energy-Sharing betreiben zu können, sind jedoch weitere Voraussetzungen zu erfül­ len, die einen Aufwand darstellen würden. 1. Technische Grundvoraussetzungen sind jeweils zu erfüllen. Es wird für alle beteilig­ ten Erzeuger und Verbraucher ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das die Daten im Viertelstundentakt erfasst, benötigt. Diese Smartmeter sind in vielen Lie­ genschaften der Stadt Emsdetten noch nicht vorhanden und müssten entsprechend nachgerüstet werden. Bei Objekten, in denen bereits eine fossile Stromerzeugungs­ anlage vorhanden ist (z.B. BHKW Käthe-Kollwitz-Schule), wäre darüber hinaus ein erweitertes Messkonzept erforderlich. 2. Ein Dienstleister müsste für die Stadt Emsdetten das Energy-Sharing übernehmen (messen und bilanzieren der Leistungen zwischen den Liegenschaften). Diese Leis­ tung ist bislang noch keine einfache Standardleistung. Es würden Kosten je Liefer­ stelle und je kWh anfallen. Beschlussvorlage 210/2026 Seite 2 von 4 3. Die Stromerzeugungsanlagen erhalten aktuell i.d.R. eine Einspeisevergütung nach dem EEG. Diese würde entfallen. Die Anlagen müssten in die Direktvermarktung ein­ gebunden werden. Es entstünde ein Aufwand für die Direktvermarktung je Lieferstelle und je kWh. Weiter wäre die Vergütung der nicht selbst erzeugten und genutzten kWh in der Direktvermarktung geringer als die Einspeisevergütung nach dem EEG. 4. Es gäbe zukünftig wesentlich mehr Komplexität und Aufwand in der Energiebewirt­ schaftung. 5. Der Energiepreis pro kWh Strom im Einkauf würde sich erhöhen, da die Stadt Ems­ detten die für die Stadtwerke Emsdetten am Strommarkt sehr günstig zu beschaffen­ den Stunden durch Eigenverbrauch decken würde (Hinweis: Die Stadt Emsdetten hat einen vertraglich vereinbarten Tarif und z.B. keinen gesonderten Wärmepumpen- oder Nachttarif. Die Stadtwerke berücksichtigen in der Kalkulation des Tarifs aber die Lastgänge der größeren Liegenschaften, der Kläranlage und der Straßenbeleuch­ tung). Der bislang nicht gegebene und zuvor erläuterte Aufwand beläuft sich nach Schätzungen der Stadtwerke Emsdetten auf einen kleineren 6-stelligen Betrag für ein Energy-Sharing für ei­ nen umfassenden Gebäudeverbund der Nichtwohngebäude. Im Jahr 2025 wurden rund 97.000 kWh aus PV-Anlagen nicht selbst verbraucht (etwa 1/3 der Gesamterzeugung), sondern ins Netz eingespeist. Mit den Energiemengen aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, die aktuell und mittelfristig zwischen den Liegenschaften der Stadt Emsdetten geteilt werden könnten, ergibt sich mit der derzeitigen Ausgestaltung des Energy-Sharing (alle Entgelte und Umlagen fallen an) keine Wirtschaft­ lichkeit. Die Einsparungen wären jeweils geringer als der Aufwand, der mit dem Energy-Sharing ver­ bunden wäre. Nachfolgend sind die möglichen Ersparnisse ohne den zusätzlichen Aufwand in mehreren Szenarien berechnet (kwh x 5,46 Cent Differenzbetrag) Sharing-Menge Euro 65.000 kwh 3.547 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing 100.000 kwh 5.456 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing 200.000 kwh 10.913 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing 500.000 kwh 27.282 Ersparnis ohne zusätzlichen Aufwand für Energy-Sharing Es wird deutlich, dass Energy-Sharing in Einzelfällen und insbesondere bei sehr großen Mengen Energie, die umverteilt werden soll, sinnvoll sein kann. Die aktuellen Rahmenbedin­ gungen bei der Stadt Emsdetten ermöglichen dies zurzeit nicht. Auch bei einem kleineren Gebäudeverbund für ein Energy-Sharing lägen die Aufwendungen aktuell über den mögli­ chen Einsparungen. Bundesweite Regeln haben derzeit das Ziel, den eigenverbrauchsoptimierten Ausbau von re­ generativen Stromerzeugungsanlagen für die betroffene Liegenschaft oder alternativ sehr große Anlagen zu fördern. Daher verfolgt die Stadt Emsdetten weiterhin den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsan­ lagen eigenverbrauchsoptimiert je Liegenschaft, da dies derzeit die wirtschaftlichste Option ist. Gemeinsam mit den Stadtwerken wird die Entwicklung jedoch kontinuierlich in einer Arbeits­ gruppe weiterverfolgt. In der Sitzung des AKUM wird ein Ansprechpartner der Stadtwerke Emsdetten für Rückfragen zur Verfügung stehen. Beschlussvorlage 210/2026 Seite 3 von 4 Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Anne Markfort 63 III II 20 CDU-Fraktion - Antrag Energy-Sharing-Konzept Beschlussvorlage 210/2026 Seite 4 von 4

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