Startseite › Stadt Emsdetten › Antrag

Klimafolgenanpassung – Hitzeschutz und Entsiegelung - Antrag der Gruppe Emsdettener Liste vom 26.05.2026 - Antrag der UWE-Fraktion vom 25.06.2026 - Gemeinsamer Antrag des Beirats Ü60 und des Inklusionsbeirats vom 20.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Emsdettener Liste, UWE-Fraktion sowie Beirat Ü60 und Inklusionsbeirat beantragen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, um Hitzeperioden besser zu bewältigen. Die Anträge fordern u.a. Entsiegelung von Flächen, Schaffung gekennzeichneter kühler Orte, zusätzliche Trinkbrunnen, Begrünung und Wasservernebler. Der Rat beschließt: Entsiegelung am Katthagen einleiten, digitale Karte mit kühlen Orten und einheitlicher Kennzeichnung erstellen, beantrage Maßnahmen im Klimaanpassungskonzept berücksichtigen, sowie 20.000 € für dessen Erstellung 2027 einplanen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 61 Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich Drucksache 209/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Klima, Umwelt und 15.09.2026 Mobilität Klimafolgenanpassung – Hitzeschutz und Entsiegelung - Antrag der Gruppe Emsdettener Liste vom 26.05.2026 - Antrag der UWE-Fraktion vom 25.06.2026 - Gemeinsamer Antrag des Beirats Ü60 und des Inklusionsbeirats vom 20.08.2026 Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in die Planung einer Entsiegelungsaktion am Kattha­ gen einzusteigen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine onlinebasierte Karte mit kühlen Orten zu erstel­ len und diese öffentlich zugänglich zu machen. Zusätzlich soll eine einheitliche Kenn­ zeichnung für kühle Räume entwickelt und diese den Anbietern von kühlen Räumen zur Verfügung gestellt werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren beantragten Maßnahmen des gemein­ samen Antrags des Beirats Ü60 und des Inklusionsbeirats bei der Erstellung des Kli­ maanpassungskonzepts zu berücksichtigen. 4. Die Verwaltung wird entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung beauftragt, finanzi­ elle Mittel für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts in den Haushaltsplan 2027 einzustellen. Ziele: Die Anträge der Gruppe Emsdettener Liste und der UWE-Fraktion sowie der gemeinsame Antrag des Beirats Ü60 und des Inklusionsbeirats fordern die Umsetzung von diversen Maß­ nahmen im Bereich der Klimafolgenanpassung im Stadtgebiet von Emsdetten. Ziel ist es, insbesondere für die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen die Aufenthaltsqualität während Hitzeperioden zu verbessern. Kurzbegründung: Auch in der Stadt Emsdetten sind die Veränderungen der Klimaerwärmung immer deutlicher spürbar. So ist die Jahresdurchschnittstemperatur seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich auf einem überdurchschnittlichen Niveau der Referenzperiode 1961-1990. Bereits im Inte­ grierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept aus dem Jahr 2012 wird diese Entwick­ lung thematisiert. Die Zertifizierung im Prozess des European Climate Adaption Award – eca im Jahr 2025 dokumentiert die bereits geleistete Arbeit. Diese wird im Prozess Klimakom­ mune Deutschland fortgesetzt. Einige der beantragten Maßnahmen lassen sich kurzfristig umsetzen bzw. prüfen. Die übrigen beantragten Maßnahmen sollen bei der anstehenden Ausarbeitung des Klimaanpassungskonzepts berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Fördermaßnahme: X Ja Nein Ergänzende Darstellung (Kosten, Folgekosten, Finanzierung, haushaltsmäßige Abwicklung, Risiken, über- und außerplanmäßige Mittelbe­ reitstellung sowie Deckungsvorschläge). Die Kosten für die Durchführung der Entsiegelungsaktion werden noch ermittelt. Für die Er­ stellung der digitalen Karte fallen keine Sachkosten an. Lediglich die Kennzeichnung der kühlen Räume (wahrscheinlich in Form von Aufklebern) wird geringe Kosten verursachen. Da aktuell weder die Kennzeichnung noch die Stückzahl feststehen, lassen sich die Kosten hierfür nicht ermitteln. Die Konnexitätszahlung des Landes NRW für die verpflichtende Erstellung eines Klimaan­ passungskonzeptes beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 60.000 € und wird über drei Jahre ausgezahlt. Nach aktuellem Stand werden daher für den Etat des Jahres 2027 20.000 € für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts eingestellt. Für sämtliche Maßnahmen werden Fördermöglichkeiten geprüft. Klimaverträglichkeit: Die Anträge befassen sich mit dem Thema Klimafolgenanpassung. Die Klimaverträglichkeit im Sinne einer konsequenten Optimierung und Anpassung an den Klimaschutz und den Kli­ mawandel ist als sehr hoch zu bewerten. Sachdarstellung: Der Klimawandel stellt Kommunen vor zwei zentrale Aufgaben: Den Klimaschutz und die Kli­ mafolgenanpassung. Während der Klimaschutz darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhaus­ gasen zu reduzieren und damit die Ursachen des Klimawandels zu begrenzen, verfolgt die Klimafolgenanpassung das Ziel, die Stadt auf bereits heute spürbare und künftig zuneh­ mende Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere häufi­ gere Hitzeperioden, längere Trockenphasen, Starkregenereignisse sowie deren Auswirkun­ gen auf die Gesundheit der Bevölkerung, die städtische Infrastruktur und die natürlichen Le­ bensgrundlagen. Auch in Emsdetten sind die Veränderungen des Klimas messbar. Die langfristige Entwick­ lung der Temperaturen wird anschaulich durch die sogenannten Wärmestreifen (Warming Stripes) dargestellt. Sie visualisieren die Veränderung der mittleren Jahrestemperaturen über einen langen Zeitraum und verdeutlichen auf einen Blick den deutlichen Erwärmungstrend. Die Wärmestreifen machen sichtbar, dass die Temperaturen in Emsdetten in den vergange­ nen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen sind und unterstreichen die Notwendigkeit, Kli­ maschutz und Klimafolgenanpassung als gemeinsame kommunale Zukunftsaufgabe konse­ quent weiterzuentwickeln. Beschlussvorlage 209/2026 Seite 2 von 8 Abb. 1 – Wärmestreifen der Stadt Emsdetten | Quelle: https://dashboard.klimaschutz-planer.de/emsdetten-stadt Die Stadt Emsdetten hat im Zeitraum 2020 bis 2025 an dem Prozess des European Climate Adaption Awards (eca) teilgenommen. Dieser befasst sich mit der Klimafolgenanpassung und bewertet die Aktivitäten einer Kommune in diesem Bereich. Im Jahr 2025 wurde die Stadt Emsdetten abschließend ausgezeichnet. Sie erreichte einen Zielerreichungsgrad von 67,3%. Seit dem 1.1.2026 wird das Themenfeld in den neuen Prozess der Klimakommune Deutschland integriert. Mit der Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW (KlAnG) werden ab dem 1.1.2027 voraussichtlich alle Kommunen verpflichtet, ein eigenständiges Klimaanpassungskonzept zu erstellen. Hierzu haben sie bis Ende des Jahres 2029 Zeit. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren des Landtags NRW und soll nach Angaben des Um­ weltministeriums im Herbst 2026 beschlossen werden. Das Land NRW unterstützt die Kom­ munen mit finanziellen Mitteln in Form einer Konnexitätszahlung über mehrere Jahre. Nach aktuellem Stand besteht diese aus einem Sockelbetrag von 55.000 € pro Gemeinde und ei­ nem variablen Betrag von 0,10 € je Einwohner. Die erste Teilzahlung für die Stadt Emsdetten wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen und beläuft sich auf rund 20.000 €. Die Verwaltung prüft derzeitig die Anforderungen an das Klimaanpassungskonzept und be­ findet sich, insbesondere hinsichtlich der Datenerhebung, im Austausch mit den anderen Kommunen des Kreis Steinfurt. Zudem erfolgt ein Abgleich der Anforderungen mit den be­ reits vorliegenden Konzepten für die Stadt Emsdetten. Mit der Erstellung soll im Jahr 2027 begonnen werden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die vom Land gewährte Konnexi­ tätszahlung ausreichen wird und darüber hinaus für die Erstellung keine weiteren Mittel be­ nötigt werden. Für die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts und ggfls. auch erste kurz­ fristig umsetzbare Maßnahmen (s. folgende Ausführungen) werden 20.000 € in den Etat für das Jahr 2027 eingestellt. Politische Anträge Der Stadtverwaltung liegen drei Anträge vor, welche auf Grund der thematischen Verbun­ denheit, gemeinsam behandelt werden. • Gruppe Emsdettener Liste vom 26.05.2026 „Gemeinsame Entsiegelungs- und Begrü­ nungsaktion von Rat und Jugendrat in der Innenstadt (s. Anlage 1) • UWE-Fraktion vom 25.06.2026 „Antrag auf Schaffung von Klimaoasen – öffentliche Räume als schnelle Hilfe bei Hitze“ (s. Anlage 2) • Beirat Ü60 und Inklusionsbeirat vom 20.08.2026 „Antrag: Hitzeschutz in Emsdetten“ (s. Anlage 3) Grundsätzlich behandeln die Eingaben die im Sommer 2026 aufgetretene Hitze- und Tro­ ckenperiode. Mit anhaltenden Temperaturen von bis zu 35°C (www.wetter-emsdetten.de) und parallel ausbleibendem Regen (Mitte Juni bis Ende Juli nur ca. 20% der üblichen Nieder­ schläge; DWD) waren die Klimaveränderungen deutlich zu spüren. Insbesondere für Kinder Beschlussvorlage 209/2026 Seite 3 von 8 und ältere Menschen war ein Aufenthalt in der Innenstadt teilweise körperlich sehr anstren­ gend. Um die Situation zukünftig für die Bevölkerung angenehmer zu gestalten, schlagen die Antragsstellenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vor. Die Gruppe Emsdettener Liste schlägt eine gemeinsamen Entsiegelungsaktion von Rat und Jugendrat in der Innenstadt vor. Hierfür soll die Verwaltung eine geeignete Fläche identifizie­ ren und eine Aktion initiieren. Die Fraktion der UWE beantragt die kurzfristige Schaffung von Klimaoasen in öffentlichen und privaten Räumen oder auch Leerständen. Diese kühlen bzw. klimatisierten Räume sol­ len einheitlich gekennzeichnet werden und sowohl über Sitzmöglichkeiten wie auch Geträn­ kespender verfügen. Für die Realisierung schlägt die UWE Fraktion die Einführung eines Förderprogramms vor. Die finanzielle Ausgestaltung hierzu soll durch die Verwaltung erfol­ gen und in die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2027 eingebracht werden. Er­ gänzend sollen langfristig Flächen entsiegelt und begrünt werden. Der Beirat Ü60 und der Inklusionsbeirat der Stadt Emsdetten sehen das Thema Klimafolgen­ anpassung als kommunale Daseinsvorsorge und sprechen sich ebenfalls für öffentlich zu­ gängliche und barrierefreie „Kühle Orte“ aus, welche entsprechend gekennzeichnet werden. Darüber hinaus regen die Beiräte die Einrichtung von weiteren Trinkwasserbrunnen an zen­ tralen Plätzen, die Pflanzung zusätzlicher schattenspendender Bäume, den Aufbau von wei­ teren Sitzgelegenheiten, den konsequenten Erhalt und Ausbau von Grünflächen, die Prüfung des Aufbaus von Wasserverneblern, die Entwicklung eines Informations- und Warnkonzepts, sowie die Förderung von Nachbarschaftshilfen an. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich Vorschläge zur Förderung der Anpassung an den Kli­ mawandel. Ein Teil der Maßnahmen ist bereits im Klimafahrplan zur Klimakommune Deutschland enthalten und steht damit bereits auf der Agenda (s. Vorlage 167/2026). Zu den einzelnen Themen wird wie folgt Stellung genommen: Kühle Räume / Klimaoasen (Antrag UWE-Fraktion und Beirat Ü60/ Inklusionsbeirat) Die Anregungen wurden aufgenommen und über das Servicecenter Innenstadt mit der EM­ SIG besprochen. Von Seiten der lokalen Geschäfte wird die Schaffung kühler Orte positiv gesehen. In weiteren Gesprächen soll die konkrete Ausgestaltung und Ansiedlung von Kli­ maoasen in den Geschäften besprochen werden. Kommunale bzw. öffentliche Gebäude, wie das Rathaus oder die Stadtbibliothek, können zu den Öffnungszeiten bereits jetzt aufgesucht werden. Das Angebot an weiteren Sitzmöglichkeiten und Trinkwasserspendern wird geprüft. Um die zur Verfügung stehenden kühlen Orte bekannt zu machen, bietet sich die kostenfreie Plattform www.Beteiligung.NRW.de an. Auf dieser kann eine Onlinekarte mit kühlen Orten eingerichtet werden, die laufend aktualisiert und auch von der Öffentlichkeit ergänzt werden kann. Auf der Seite finden sich bereits Beispiele von anderen Städten. In diesem Zusam­ menhang sollen auch die Temperatursensoren, welche im Jahr 2025 im Stadtgebiet instal­ liert wurden, online abgebildet werden. Derzeit werden die Sensoren erneuert, da diese teils durch Vandalismus beschädigt wurden. Die einheitliche Ausweisung bzw. Kennzeichnung der kühlen Orte (z.B. am Eingang) wird als sinnvoll angesehen und Varianten für eine ent­ sprechende Umsetzung entwickelt. Ergänzend zur digitalen Karte sollen diese vor Ort auf die Verfügbarkeit von kühlen Orten hinweisen. Die von der UWE-Fraktion beantragte Etablierung eines städtischen Förderprogramms zur Förderung von Klimatisierung oder Wasserspendern in gewerblich genutzten Räumen wird von der Verwaltung u.a. mit Blick auf die angespannte Haushaltslage sowie die Möglichkeit für alternative, kostengünstige Lösungen, nicht als sinnvoll angesehen. Bei positivem Be­ schluss werden daher keine Mittel für den Etat für das kommende Jahr eingestellt. Beschlussvorlage 209/2026 Seite 4 von 8 Öffentliche Trinkwasserbrunnen (Antrag Beirat Ü60/ Inklusionsbeirat) Öffentliche Trinkwasserbrunnen bieten die Möglichkeit, kostenfrei Trinkwasser zu erhalten. Aktuell gibt es in der Innenstadt zwei Trinkwasserbrunnen. Hinzu kommen zahlreiche kosten­ freie Zapfstellen für mitgebrachte Flaschen in Geschäften und anderen Orten, welche an dem Programm Refill Deutschland teilnehmen. Online werden die jeweiligen Orte benannt. Eine Kennzeichnung der Refill-Stellen mittels Aufkleber am Eingang ist freiwillig möglich. Abb. 2 Refill Deutschland – Auszug Stadt Emsdetten; Quelle: www.refill-deutschland.de Die Stadtverwaltung nimmt die Anregung für weitere öffentliche Trinkbrunnen auf. Mögliche Standorte sollen auf ihre Realisierbarkeit und auch die Kosten hin geprüft werden. Diese könnten neben dem im Bereich des neu gestalteten Sandufers ohnehin bereits angedachten zusätzlichen Trinkbrunnen z.B. auf Hof Deitmar oder im Stadtpark entstehen. Entsiegelung von Flächen, Erhalt von Grünstrukturen und Neuanpflanzungen (Antrag Gruppe Emsdettener Liste, UWE-Fraktion und Beirat Ü60/ Inklusionsbeirat) Der Erhalt von Grünstrukturen ist ein wichtiger Baustein für das Mikroklima in der Innenstadt. Daher wird bei anstehenden Entwicklungen grds. geprüft, inwiefern bestehende Grünstruktu­ ren erhalten oder ob, im Falle von Baumaßnahmen, Vorgaben für eine Begrünung und Grün­ gestaltung gemacht werden können. Seit dem 01.07.2026 erarbeitet die Verwaltung ein energetischen Sanierungskonzept Innenstadt (kfw432-Konzept), welches auch das Thema Grünstrukturen betrachtet. Im Zuge der Erstellung wird die Anwohnerschaft des Quartiers befragt und zum Austausch eingeladen. Die Verwaltung ist regelmäßig auf der Suche nach Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Da es insbesondere in der dicht bebauten Innenstadt unterschiedlichste Anfor­ derungen an Flächen gibt (insbesondere Brandschutz, Veranstaltungen, Kanäle und Leitun­ gen), sind Entsiegelungen auf vielen Flächen, die sich auf den ersten Blick eignen, nicht um­ setzbar. Auf Basis des Antrags der Gruppe Emsdettener Liste wurden in der Innenstadt verschiedene Flächen identifiziert, die sich für eine Entsiegelung eignen könnten. Da bei einer Entsiege­ Beschlussvorlage 209/2026 Seite 5 von 8 lung im innerstädtischen Bereich multifunktionale Nutzungen zu berücksichtigen sind, wur­ den diese mit dem Ordnungsamt, der Feuerwehr, dem Tiefbauamt, dem Baubetriebshof und dem Servicecenter Innenstadt abgestimmt. Im Ergebnis verblieb eine Fläche am Katthagen unmittelbar nordwestlich angrenzend an die Auffahrt zum Parkdeck. Bei dieser Fläche beste­ hen seitens der beteiligten Stellen keine Bedenken gegen eine Entsiegelung. Gemeinsam mit dem Baubetriebshof und unter Einbezug des Jugendrates soll nun in die Planung der Umsetzung eingestiegen werden. In diesem Zuge werden u.a. die Kosten ermittelt werden. Eine Überlegung ist, dass die Entsiegelung im Rahmen der nächsten Nachhaltigkeitswoche im kommenden Frühjahr erfolgen kann. Eine gemeinschaftliche, öffentlichkeitswirksame Ak­ tion wird angestrebt. Auch über städtische Flächen hinaus wird die Verwaltung im Bereich der Entsiegelung tätig. Unter anderem bietet das Förderprogramm ProKlima bereits seit einigen Jahren finanzielle Unterstützung bei privaten Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen. Mit dem Baustein 2.1 werden die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaßnahmen gefördert. Mit dem Baustein 2.2 werden Neuanpflanzungen von Bäumen gefördert. Zusätzlich bewirbt die Verwaltung verschiedene Programme zum Thema. Aktuell wird z.B. die Maßnahme „Abpflastern“ durchgeführt. Hierbei führt die Stadt eigene Maßnahmen durch und bietet der Bürgerschaft Unterstützung bei privaten Projekten. Zu nennen sei hier bei­ spielhaft der Parkplatz am Friedhof Grevener Damm gegenüber dem Salvus-Stadion. Hier wurde durch eine private Initiative, mit Unterstützung der kath. Kirchengemeinde und der Stadt Emsdetten, eine Teilfläche zurückgebaut und bepflanzt. Wasservernebler und Sitzgelegenheiten (Antrag Beirat Ü60/ Inklusionsbeirat) Aktuell gibt es keine Planungen für einen mobilen oder fest installierten Wasservernebler. Andere Kommunen, wie z.B. die Stadt Osnabrück, haben erste Angebote in ihren Fußgän­ gerzonen installiert. Diese können mit Sitz- und Grünanlagen kombiniert oder als mobile Stehlen bei Hitzetagen aufgestellt werden. Abb. 3 und 4: „Klimaoase Osnabrück Nikolaiort“; Quelle Firma Runge Die Vernebler können bedarfsgerecht gesteuert werden und ermöglichen über ihren feinen Nebel eine Abkühlung der näheren Umgebung. Die Stadt Emsdetten wird prüfen, wie und mit welchen Kosten eine entsprechende Installation erfolgen kann. Die Installation von mobilen Verneblern wird ebenfalls betrachtet. Beschlussvorlage 209/2026 Seite 6 von 8 Der vom Beirat Ü60 und dem Inklusionsbeirat angesprochene Ausbau von Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum wird aufgegriffen. In den vergangenen Jahren wurden an vielen Orten in der Innenstadt, der Innenstadtrandlage und an Zuwegungen zur Innenstadt Sitzgelegen­ heiten neu geschaffen. Aktuell liegen seitens der Verwaltung keine konkreten Planungen für weitere Sitzmöglichkeiten an Bushaltestellen, Kindertagesstätten oder im öffentlichen Raum vor. Sollte an konkreten Orten ein Bedarf an zusätzlichen Sitzmöglichkeiten bestehen, kann dieser gerne mitgeteilt werden. Informations- und Warnkonzept; Nachbarschaftshilfen (Antrag Beirat Ü60/ Inklusionsbeirat) Der Kreis Steinfurt bietet für die Bürgerschaft eine Informationsplattform unter www.kreis- steinfurt.de/hitzeschutz an. Hier werden Hinweise und Tipps für heiße Tage gegeben. Eben­ falls sind hier Broschüren und kurze Videos verfügbar, welche das richtige Verhalten thema­ tisieren. Der Kreis bietet darüber hinaus Links zu weiteren Anbietern wie dem Deutschen Wetterdienst an. Ebenfalls können Broschüren heruntergeladen werden. Auch die Kontakt­ daten des zuständigen Gesundheitsamtes des Kreis Steinfurt werden genannt. Aufgrund des umfangreichen Angebots des Kreises bietet die Stadt Emsdetten keine eigene Webseite mit Informationen an und verweist auf das Angebot des Kreises. Dem Antrag wird indes der Hinweis auf eine Vernetzung entnommen, sodass geprüft wird, an welcher Stelle eine Weiterleitung zu den Informationsangeboten des Kreises sinnvoll angeordnet werden kann. Neben dem Angebot des Kreises Steinfurt gibt es Angebote des Bundesamts für Bevölke­ rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Diese betreut die Warn App NINA, welche kosten­ frei auf jedem Smartphone installiert werden kann. Treten Gefahren für die Bevölkerung auf (z.B. Hitze oder auch Starkregen), erhalten alle Nutzer einen Hinweis. Bei Bedarf können die bestehenden Angebote gerne dem Beirat Ü60 und dem Inklusionsbeirat vorgestellt werden. Nachbarschaftshilfen werden als sinnvolle gesellschaftliche Kooperationen gesehen. Die Stadt bietet hierzu fachliche Expertisen zu den Themen Hitze und Extremwetterereignisse an. Eine Umsetzung der Organisation von Nachbarschaftshilfen durch die Stadtverwaltung Emsdetten wird insbesondere aufgrund der damit verbundenen personellen Ressourcen der­ zeit nicht gesehen. Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind Bestandteil der Daseinsfürsorge in der Kommune. Die Stadtverwaltung Emsdetten kommt ihrer (voraussichtlichen) gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts ab Januar 2027 nach. Bei ent­ sprechenden Beschlüssen werden die benannten kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen um­ gesetzt bzw. vorbereitet. Im Zuge der Ausarbeitung des Klimaanpassungskonzepts werden die weiteren, von den Antragstellenden genannten Aspekte berücksichtigt. Für die Haus­ haltsplanberatungen 2027 werden Mittel für die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts eingestellt. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM G. Wermers FDL61 III Anlage 1: Gruppe Emsdettener Liste - Antrag Entsiegelungs- und Begrünungsaktion Anlage 2: UWE-Fraktion - Antrag Klimaoasen Beschlussvorlage 209/2026 Seite 7 von 8 Anlage 3: Gemeinsamer Antrag Inklusionsbeirat und Beirat Ü 60 - Antrag Hitzeschutz in Emsdetten Beschlussvorlage 209/2026 Seite 8 von 8

Text aus PDF extrahiert