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Sicherstellung der Vereinsinfrastruktur für Blau-Weiß Kerpen – Prüfung eines Interims-Sportlerheims bis zur Fertigstellung des Gesamtprojektes Europagymnasium hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, zu prüfen, wie der Sportverein Blau-Weiß Kerpen während der Übergansphase zwischen Fertigstellung der Sportanlagen und des dauerhaften Vereinsheims eine Interimslösung erhalten kann. Die Verwaltung lehnt dies ab: Ein eigenständiges Interims-Sportlerheim wäre wirtschaftlich unrentabel (geschätzt mittlerer sechsstelliger Bereich), würde Standorte blockieren und Bauarbeiten mit Sportbetrieb erschweren. Stattdessen sollen Schulturnhallen für Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten sowie bestehende Standorte für Lager- und Sozialflächen genutzt werden. Der Ausschuss beschließt, die Interims-Planungen nicht weiterzuverfolgen.
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Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.1 / Sport, Tourismus und Kultur
Drs.-Nr.: 403.26
Bearbeitung:
Datum : 03.07.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 15.09.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Sicherstellung der Vereinsinfrastruktur für Blau-Weiß Kerpen – Prüfung eines Interims-
Sportlerheims bis zur Fertigstellung des Gesamtprojektes Europagymnasium
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Bültmann gez. Fischenich gez. Keune gez. Meurer gez. Bleckmann gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt, dass die Planungen hinsichtlich eines Interims-Sportlerheim nicht
weiterverfolgt werden und eine erneute Beratung nicht notwendig ist.
Begründung:
Mit ihrem Antrag vom 30.06.2026 bittet die SPD-Fraktion um Prüfung, wie dem Sportverein Blau-
Weiß Kerpen für die Übergangszeit zwischen der Fertigstellung der neuen Sportanlagen und der
Fertigstellung des dauerhaften Vereinsheims eine geeignete Interimslösung zur Verfügung gestellt
werden kann.
Die Verwaltung hat die mit einer solchen Lösung verbundenen technischen, wirtschaftlichen und
organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft. Nach derzeitiger Einschätzung sollte von der
Errichtung eines eigenständigen Interims-Vereinsheims abgesehen werden.
Grundsätzlich ist das Anliegen, den Sportbetrieb nach Fertigstellung der neuen Sportanlagen
möglichst frühzeitig aufzunehmen, nachvollziehbar. Für eine Übergangsphase bestehen
Möglichkeiten, einzelne erforderliche Funktionen über vorhandene (insbesondere die
Schulturnhallen als Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten) beziehungsweise neu entstehende
Einrichtungen (insbesondere Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten der Schulturnhallen), sofern diese
zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung stehen), genutzt werden. Für Schiedsrichter stehen dort
ebenfalls geeignete Räume zur Verfügung. Lager- und Sozialflächen können zunächst weiterhin am
bisherigen Standort vorgehalten werden.
Die Errichtung eines zusätzlichen Interims-Vereinsheims wäre demgegenüber mit erheblichen
zusätzlichen Kosten verbunden. Neben den Kosten für die Container- oder Modulbauweise wären
insbesondere Aufwendungen für Planung, technische Erschließung, Fundamente,
Energieversorgung, laufende Miet- und Vorhaltekosten sowie den späteren Rückbau zu
berücksichtigen. Nach einer ersten überschlägigen Einschätzung ist von einem zusätzlichen
Aufwand im mittleren sechsstelligen Bereich auszugehen. Diese Kosten würden zusätzlich zu den
Aufwendungen für das dauerhaft erforderliche Vereinsheim entstehen und keinen dauerhaften
Mehrwert für die Vereinsinfrastruktur schaffen.
Hinzu kommt ein wesentliches Standortproblem. Die Errichtung eines Provisoriums auf dem für das
spätere Vereinsheim vorgesehenen Baufeld würde dieses für die Dauer der Interimslösung
blockieren und könnte dadurch den Bau des dauerhaften Vereinsheims verzögern. Ein alternativer
Standort innerhalb des Projektareals würde zusätzliche provisorische Erschließungsmaßnahmen,
insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser, gegebenenfalls Wärme und Daten, sowie für Wege und
Beleuchtung, erforderlich machen. Diese Infrastruktur müsste nach Abschluss der Übergangsphase
teilweise wieder zurückgebaut werden.
Eine Interimslösung ist zudem nicht unabhängig vom laufenden Gesamtprojekt Europagymnasium
zu betrachten. Die Sportanlagen, das Vereinsheim, die Erschließung und die Baustellenlogistik
stehen in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang. Bei einer vorgezogenen Nutzung der
Sportanlagen während der Hochbauphase wären Sportbetrieb und Baustellenbetrieb gleichzeitig auf
dem Projektareal zu organisieren. Daraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen an
Verkehrssicherung, Rettungs- und Zufahrtswege, Brandschutz und die sichere Trennung von
Sportlern, Besuchern und Baustellenverkehr.
Auch die äußere Erschließung der Sport- und Vereinsflächen ist Bestandteil der Gesamtplanung.
Für eine vorgezogene Nutzung wäre daher gesondert zu prüfen, welche Teile der endgültig
Beschlussvorlage 403.26 Seite 2
vorgesehenen Erschließung bereits hergestellt werden müssen und welche zusätzlichen
provisorischen Maßnahmen erforderlich wären.
Darüber hinaus würde die Planung und Umsetzung eines Interims-Vereinsheims zusätzliche
personelle Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden, die gleichzeitig für die weitere Planung und
Umsetzung des Neubaus des Europagymnasiums und der Sportanlagen benötigt werden.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der bereits vorgenommenen
Optimierungen beim dauerhaften Vereinsheim erscheint es daher sachgerechter, die verfügbaren
finanziellen und personellen Ressourcen auf die Realisierung der dauerhaften Vereinsinfrastruktur
zu konzentrieren. Eine zusätzliche Investition in eine nur vorübergehend benötigte Infrastruktur sollte
vermieden werden.
Fazit:
Die Verwaltung erkennt das Ziel an, Blau-Weiß Kerpen nach Fertigstellung der neuen
Sportanlagen möglichst frühzeitig einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen.
Nach derzeitigem Projekt- und Planungsstand ist hierfür jedoch die Errichtung eines
eigenständigen Interims-Vereinsheims weder wirtschaftlich noch organisatorisch sinnvoll.
Die Verwaltung steht mit dem Verein dauerhaft in Kontakt und wird den Verein, insbesondere
während der Übergangsphase, auch weiterhin eng begleiten, um auch in dieser Phase einen
geordneten Trainings- und Spielbetrieb zu gewährleisten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, von der Errichtung eines Interims-Vereinsheims abzusehen und
die vorhandenen Ressourcen auf die Umsetzung der dauerhaften Vereinsinfrastruktur zu
konzentrieren.
Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand zum Neubau des Vereinsheims sowie der
Sportanlagen und die weiteren Planungen werden unter Drs-Nr. 451.26 thematisiert.
Beschlussvorlage 403.26 Seite 3
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