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Standardisierte Abfrage zum Bedarf an Randzeitenbetreuung in Kitas Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHaltern am See
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt eine standardisierte Abfrage im Kita-Portal zur Erfassung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung (Früh- und Spätbetreuung) im Stadtgebiet. Die Verwaltung lehnt dies ab mit Begründung, dass Eltern beim Anmelden ihre Betreuungswünsche oft Monate voraus angeben müssten, Träger unter Personalmangel leiden und bereits individuelle Absprachen in Vertragsgesprächen stattfinden. Eine standardisierte Abfrage würde unrealistische Erwartungen wecken. Der Rat wird zur Kenntnis genommen; die Träger unterstützen die ablehnende Haltung der Verwaltung.

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Extrahierter Text

26/126 Berichtsvorlage öffentlich Drucks.-Nr.: Stadt Haltern am See 31.08.2026 Bezugs-Nr.: Beratungsfolge: 10.09.2026 Ausschuss für Generationen und Soziales Betreff: Standardisierte Abfrage zum Bedarf an Randzeitenbetreuung in Kitas Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.05.2026 Verfasser/in: Buschjost, Mechthild Anlagen: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.05.2026 Auswirkungen Finanzen: Klima: (umseitig begründen) Mitzeichnung: 51 Datum: Unterschrift: (Waschkowitz) Mitzeichnung: Datum: Unterschrift: Mitzeichnung: Datum: Unterschrift: Mitzeichnung: Datum: Unterschrift: Mitzeichnung: Datum: Unterschrift: Der Bürgermeister: Datum: Unterschrift: (Stegemann) Beschlussentwurf: Die Berichtsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen (falls vorhanden) Voraussichtlich betroffene Haushaltspositionen: Konsumtive Maßnahme (Ergebnishaushalt) Produkt: Sachkonto: Bezeichnung: Investive Maßnahme (Investitionshaushalt) Produkt: Investitionsnummer: Sachkonto: Bezeichnung: Erläuterungen: Klimatische Auswirkungen (falls vorhanden bitte ankreuzen !!!) Auswirkungen sind: ( ) erheblich ( ) weniger erheblich Optimierung möglich: ( ) ja, ohne Mehraufwand ( ) ja, mit Mehraufwand ( ) nein Erläuterungen: Sachverhalt: Mit dem Antrag vom 26.05.2026, der vom Rat im Juli an die Verwaltung verwiesen worden ist (DS- Nr.: 26/071), greift die FDP-Fraktion das Thema der Randzeitenbetreuung in Kitas auf. Konkret solle durch die Verwaltung geprüft werden, „inwieweit das bestehende Kita-Portal um eine standardisierte Abfrage zur Randzeitenbetreuung (Früh- und Spätbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten) ergänzt werden kann. Ziel ist es, über das Kita-Portal eine zentrale Erfassung und Bündelung der Bedarfe für das gesamte Stadtgebiet Haltern am See zu ermöglichen.“ Die Thematik rund um die Randzeitenbetreuung von Kitakindern wurde in diesem Ausschuss bereits mehrfach behandelt, da mit dem Kinderbildungsgesetz ab August 2020 ein neuer Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten (§ 48 KiBiz) eingeführt worden war. (Auf die entsprechenden Beschlussvorlagen sei an dieser Stelle verwiesen.) Die anfangs trägerübergreifende positive Resonanz auf diesen Zuschuss ging im Laufe der Jahre stark zurück, sodass in den Kitajahren 2025/26 und 2026/27 der sog. Flex-Zuschuss gar nicht mehr in Anspruch genommen wird. Nach Abfragen bei den Trägern wurde dies damit begründet, dass bei den Familien kein bzw. kein ausreichend hoher Bedarf bestand, der allgemein erweiterte Öffnungszeiten am frühen Morgen oder späten Nachmittag gerechtfertigt hätte. Die Verwaltung beurteilt vor diesem Hintergrund die Einführung einer standardisierten Abfrage zur Randzeitenbetreuung derzeit kritisch. Zwar ist es richtig, dass mit einer Abfrage über das Kitaportal eine flächendeckende Erfassung von Daten im Zuge der Anmeldung von Kitaplätzen möglich wäre. Es ergeben sich jedoch mehrere Punkte, die gegen eine solche Abfrage sprechen: • In der Regel werden Kinder bereits frühzeitig im Kitaportal für einen Betreuungsplatz angemeldet, der dann oft erst in ein bis zwei Jahren in Anspruch genommen werden soll. Daher dürfte es für Eltern und Träger schwer abschätzbar sein, ob die getätigten Angaben zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns noch aktuell sind. • Eine Abfrage wäre nur angezeigt, wenn eine Randzeitenbetreuung durch den Träger auch tatsächlich angeboten werden kann. Dies wird aktuell von der Verwaltung grundsätzlich als größtes Problem angesehen, da in Zeiten von Personalmangel und gehäufter Notbetreuung der Fokus in den Kitas in erster Linie auf der Sicherstellung eines verlässlichen Grundangebotes für alle Kinder liegt. • Bereits jetzt werden spätestens in Aufnahme- bzw. Vertragsgesprächen zwischen Kitaleitung und Eltern in der Regel individuelle Absprachen zu den Betreuungszeiten getroffen. Viele Träger bieten dafür unterschiedlich lange und kurze Tage innerhalb der Öffnungszeit an. • Sofern eine Abfrage nach „Wunschöffnungszeiten“ ermöglicht würde, wird den Eltern suggeriert, dass diese Wünsche entsprechend erfüllt werden können. Es werden demnach Begehrlichkeiten geweckt, die anschließend nicht als „es ging nur um eine allgemeine Bedarfsermittlung“ abgetan werden können und die Träger in Zugzwang bringen. • Im Gegenzug müssten Träger bei grundsätzlich angezeigtem Bedarf entsprechend den getätigten Elternangaben zusätzliches Personal bereitstellen, das dann aufgrund möglicherweise im Nachhinein veränderter Betreuungswünsche doch nicht mehr gebraucht wird. Es stellt sich also die Frage, wie verbindlich und rechtlich bindend eine Abfrage für beide Seiten ist. • Letztlich müsste auch entschieden werden, in welchen Kitas in Haltern am See eine Randzeitenbetreuung ab wie vielen interessierten Familien angeboten werden könnte, wobei sich die Voraussetzungen - auch hinsichtlich einer wirtschaftlichen Auskömmlichkeit seitens der Träger - kitajährlich verändern könnten. Im Ergebnis bleiben viele Unwägbarkeiten, die aus Sicht der Verwaltung dafürsprechen, die standardisierte Abfrage nach einer Randzeitenbetreuung nicht einzuführen. Die Träger der Halterner Kitas wurden vorab über diese Einschätzung der Verwaltung informiert. Es gab keine Rückmeldungen, dass dieses Vorgehen nicht mitgetragen wird. Es zeigte sich vielmehr eine breite Unterstützung.

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