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Antrag der SPD bezüglich der Umstellung auf per Funk ablesbare Hauptwasserzähler in der Gemeinde
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Glashütten |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD beantragt, dass der Gemeindevorstand einen Vorschlag zur Änderung der Wassersatzung einbringt, um bisherige Wasserzähler durch funkgestützte Messinstrumente zu ersetzen. Die Kosten sollen ermittelt und Mittel im Haushalt 2027 bereitgestellt werden, um ab 2028 den Wasserverbrauch vollautomatisch zu erfassen. Dies soll Abrechnungsfehler vermeiden, unterjährig Verbrauchsspitzen erkennen und Wasserverluste leichter erfassen.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Glashütten/HTK
Antrag
XX. Wahlperiode 2026 - 2031
Datum Drucksachennummer Aktenzeichen
Glashütten, den 02.09.2026 140/GV/XX
Antragsteller SPD
Beratungsfolge Termin Bemerkung
Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 vorberatend
Ausschuss für Umwelt, Bau und Infra-
16.09.2026 vorberatend
struktur
Gemeindevertretung 24.09.2026 beschließend
Antrag der SPD bezüglich der Umstellung auf per Funk ablesbare Hauptwasserzähler
in der Gemeinde
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Wasserversor-
gungssatzung der Gemeinde Glashütten einzubringen – dies mit dem Ziel, dass die bisher
verwendeten Messeinrichtungen in jedem Gebäude durch per Funk ablesbare Wasserzähler
ersetzt werden. Die Kosten dafür sind zeitnah zu ermitteln, damit die notwendigen Mittel im
2027er Haushalt bereitgestellt werden können. Der Austausch soll so erfolgen, dass spätes-
tens mit Beginn des Jahres 2028 der Wasserverbrauch komplett automatisiert ermittelt wer-
den kann.
Begründung:
Bisher sind die Grundstückseigentümer gehalten, ihren aktuellen Wasserzählerstand zu ei-
nem von der Verwaltung festgesetzten Stichtag im Dezember selbst abzulesen und zu über-
mitteln. Kommt es im darauffolgenden Jahr zu einer Änderung der Wassergebühren, wird ein
Verbrauch im alten Jahr bereits nach den Sätzen für das neue Jahr abgerechnet. Dies führte
in der Vergangenheit oft zu einer unnötigen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger,
wenn auch nur in geringer Höhe. Per Funk ablesbare Hauptwasserzähler bieten hier den
Vorteil, dass der individuelle Verbrauch exakt für ein volles Kalenderjahr ermittelt und abge-
rechnet werden kann. Noch wichtiger ist allerdings in Zeiten, in denen ein Wassernotstand
schon mehrfach bevorstand, dass die Verwaltung auch unterjährig auf Verbrauchsspitzen
automatisiert aufmerksam gemacht wird, um denen dann im konkreten Verdachtsfall nachge-
hen zu können. Außerdem könnten die bisher relativ hohen Wasserverluste im Rohrnetz so
leichter erfasst werden. Auch wenn die Kosten für diese Maßnahme ggf. höher ausfallen,
sollte die Gemeinde im Hinblick auf den zu erwartenden Nutzen zu einer solchen Investition
bereit sein. Inwieweit die Kosten dann im Nachgang auf die Folgejahre verteilt über die Was-
sergebühren wieder reingeholt werden, obliegt einer späteren Entscheidung der Gemeinde-
vertretung.
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gez. Dr. Hansjörg Melcher
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