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Anlegung einer Hundefreilauffläche; hie: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 26.08.2025 die Prüfung von Standorten für Hundefreilaufflächen in den Ortsteilen Waldniel und Amern mit entsprechenden Konzepten. Die Verwaltung lehnt den Antrag aus Kostengründen ab: Die Herrichtung wird auf mindestens 100.000 € pro Fläche geschätzt, hinzu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 10.000 € pro Anlage. Da keine Haushaltsmittel vorhanden sind und Hundefreilaufflächen eine freiwillige Gemeindeaufgabe darstellen, empfiehlt die Verwaltung Ablehnung angesichts der angespannten Haushaltslage.

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Vorlage Nr. : 212/26 Datum : 31.08.2026 Aktenzeichen : 61 26 70 Fachbereich : Fachbereich 4, Bauen Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Anlegung einer Hundefreilauffläche; hie: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr 15.09.2026 Beschlussvorschlag Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2025 wird aus Kostengründen abgelehnt. Vorlagen Nr.: 212/26 Seite: 2 incl. finanzieller Auswirkungen Begründung: Mit Schreiben vom 26.08.2025 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung beauftragt, Standorte für Hundefreilaufflächen in den Ortsteilen Waldniel und Amern zu prüfen und hierfür standortbezogene Konzepte vorzulegen. Zu berücksichtigen sind hierbei: • Ausreichende Größe der Flächen • Einfriedung zur Sicherheit von Hunden, Halter:innen und Passant:innen • Schaffung von Sitzgelegenheiten inkl. Beschattung • Schaffung von Wasserentnahmestellen und Müllentsorgung inkl. Kotbeutelspender Seitens der Verwaltung wurde die Anlegung einer Hundewiese geprüft. Grundsätzlich besteht für eine Hundefreilauffläche das Erfordernis einer Baugenehmigung. Im Außenbereich sind Natur- bzw. Landschaftsschutzinteressen sowie die Erschließung zu berücksichtigen. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist darüber hinaus insbesondere das Thema Lärmimmissionen kritisch zu betrachten. Kommunale Flächen, sie sich hierfür anbieten würden, sind nicht vorhanden. Die Errichtung und Betreibung von Hundefreilaufflächen ist eine rein freiwillige Aufgabe für die Gemeinde. Nur wenige ländliche Gemeinden betreiben eine solche Anlage. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für die Durchführung der Maßnahme. Bei Umsetzung des Antrages fallen neben den einmaligen Herrichtungskosten der beiden Anlagen darüber hinaus fortlaufende Unterhaltungskosten für den Betrieb an. Die einmalig anfallenden Kosten für die Herrichtung der Freilauffläche werden auf mindestens 100.000 € pro Fläche geschätzt (Einzäunung, Bepflanzung, Sitzgelegenheiten, Bäume etc). Zu den jährlich anfallenden Kosten gehören neben dem Rasenschnitt u.a. auch noch die Baum- bzw. Strauchpflege, das regelmäßige Auffüllen der Hundekotbeutelspender, Leerung der Mülleimer sowie Wartung und Beprobung der Wasserentnahmestelle. Der Aufwand dürfte mindestens jährlich 10.000 € betragen. Im Haushaltsplan 2026 stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung ist vor dem Hintergrund der sich weiter verschlechternden Haushaltslage der Gemeinde die Übernahme von zusätzlichen, freiwilligen Ausgaben zu vermeiden. Finanzielle Auswirkungen: i.V. gez. Bernd Gather Anlagen: Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 26.08.2025

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