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Anlegung einer Hundefreilauffläche; hie: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 26.08.2025 die Prüfung von Standorten für Hundefreilaufflächen in den Ortsteilen Waldniel und Amern mit entsprechenden Konzepten. Die Verwaltung lehnt den Antrag aus Kostengründen ab: Die Herrichtung wird auf mindestens 100.000 € pro Fläche geschätzt, hinzu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 10.000 € pro Anlage. Da keine Haushaltsmittel vorhanden sind und Hundefreilaufflächen eine freiwillige Gemeindeaufgabe darstellen, empfiehlt die Verwaltung Ablehnung angesichts der angespannten Haushaltslage.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 212/26
Datum : 31.08.2026
Aktenzeichen : 61 26 70
Fachbereich : Fachbereich 4, Bauen
Verwaltungsvorlage öffentlich
Betreff:
Anlegung einer Hundefreilauffläche;
hie: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Begründung siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr 15.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2025 wird aus Kostengründen
abgelehnt.
Vorlagen Nr.: 212/26
Seite: 2
incl. finanzieller Auswirkungen
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.08.2025 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung beauftragt,
Standorte für Hundefreilaufflächen in den Ortsteilen Waldniel und Amern zu prüfen und hierfür
standortbezogene Konzepte vorzulegen.
Zu berücksichtigen sind hierbei:
• Ausreichende Größe der Flächen
• Einfriedung zur Sicherheit von Hunden, Halter:innen und Passant:innen
• Schaffung von Sitzgelegenheiten inkl. Beschattung
• Schaffung von Wasserentnahmestellen und Müllentsorgung inkl. Kotbeutelspender
Seitens der Verwaltung wurde die Anlegung einer Hundewiese geprüft. Grundsätzlich besteht für
eine Hundefreilauffläche das Erfordernis einer Baugenehmigung. Im Außenbereich sind Natur-
bzw. Landschaftsschutzinteressen sowie die Erschließung zu berücksichtigen. Im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens ist darüber hinaus insbesondere das Thema Lärmimmissionen
kritisch zu betrachten. Kommunale Flächen, sie sich hierfür anbieten würden, sind nicht
vorhanden.
Die Errichtung und Betreibung von Hundefreilaufflächen ist eine rein freiwillige Aufgabe für die
Gemeinde. Nur wenige ländliche Gemeinden betreiben eine solche Anlage. Es besteht keine
rechtliche Verpflichtung für die Durchführung der Maßnahme. Bei Umsetzung des Antrages fallen
neben den einmaligen Herrichtungskosten der beiden Anlagen darüber hinaus fortlaufende
Unterhaltungskosten für den Betrieb an. Die einmalig anfallenden Kosten für die Herrichtung der
Freilauffläche werden auf mindestens 100.000 € pro Fläche geschätzt (Einzäunung, Bepflanzung,
Sitzgelegenheiten, Bäume etc). Zu den jährlich anfallenden Kosten gehören neben dem
Rasenschnitt u.a. auch noch die Baum- bzw. Strauchpflege, das regelmäßige Auffüllen der
Hundekotbeutelspender, Leerung der Mülleimer sowie Wartung und Beprobung der
Wasserentnahmestelle. Der Aufwand dürfte mindestens jährlich 10.000 € betragen.
Im Haushaltsplan 2026 stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung ist
vor dem Hintergrund der sich weiter verschlechternden Haushaltslage der Gemeinde die
Übernahme von zusätzlichen, freiwilligen Ausgaben zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen:
i.V.
gez. Bernd Gather
Anlagen:
Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 26.08.2025
Text aus PDF extrahiert