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Beratung und Beschluss: Ausschreibung Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grammetal |
| Datum | 2026-08-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Grammetal schreibt einen fünfjährigen Rahmenvertrag für Straßeninstandhaltung mit geschätztem Gesamtwert von 750.000 Euro brutto aus, um die Verkehrssicherung und Infrastrukturnutzung zu gewährleisten. Der auslaufende Vertrag endet zum 31.12.2026; künftig werden jährlich 150.000 Euro bereitgestellt. Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung und ermächtigte den Bürgermeister, den Auftrag eigenverantwortlich an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, solange die geschätzte Summe nicht um mehr als 10% überschritten wird.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE Grammetal
Beschlussvorlage vom 29.07.2026 Nummer: 2026/132
Vorlage erstellt durch
Bauhof
Beratungsfolge
Gremium Datum TOP-Status Beratungsstatus
Grundstücks- und Bauausschuss 06.08.2026 öffentlich vorberatend
Haupt- und Finanzausschuss 19.08.2026 öffentlich vorberatend
Gemeinderat Grammetal 02.09.2026 öffentlich beschließend
Kurztitel/Gegenstand der Vorlage
Beratung und Beschluss: Ausschreibung Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung „Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung“ mit einem
geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 750.000,00 Euro brutto (Vertrag auf 5 Jahre)
zuzustimmen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.6300000.510000.
Die vorliegende Planung der Verwaltung dient als Grundlage für die Ausschreibung der
Maßnahme.
2. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für diese Bauleistung,
die gemäß gültiger Hauptsatzung aufgrund ihrer Bruttoauftragssumme hinsichtlich der
Zustimmung zur Vergabe in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegt, eigenverantwortlich ohne
Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern der Rahmen des
geschätzten Auftragswertes nicht mehr als 10% überschritten wird.
Sachverhalt
Zu 1.
Zur Erfüllung der anfallenden Tätigkeiten in der Gemeinde Grammetal, insbesondere zur
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, sowie um die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur
auf Dauer sicherzustellen, wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Instandhaltung der
gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze auszuschreiben.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem auslaufenden Vertrag aus dem Jahr 2023, welcher zum
31.12.2026 endet. Für die Maßnahme werden zukünftig 150.000,00 € (brutto) jährlich in den
Verwaltungshaushalt eingestellt. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Wertgrenzen der Thüringer
Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge, als beschränkte Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb (ThürVVöA Ziffer 3.1 bis 3.4).
Zu 2.
Die Gremien der Gemeinde haben bei der Beschaffung die Aufgabe, die wesentlichen
Grundsatzentscheidungen über die zu vergebenden Leistungen vorzugeben (z.B. Beschluss über die
Sanierung eines Gemeindeobjektes, den Kauf eines Fahrzeuges). Die Vorgaben der
Grundsatzentscheidung fließen in das Vergabeverfahren (Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung)
ein. Auch kann das Vergabeerfahren vorgeschrieben werden, sofern das Landesrecht Optionen zulässt.
Beschließt der Gemeinderat oder das zuständige Gremium eine Ausschreibung durchzuführen
(„Ausschreibungsbeschluss“), wird damit der Wille bekundet, einen Auftrag zu vergeben.
Die spätere tatsächliche Vergabe des Auftrages ist somit lediglich eine Rechtsfolge.
Der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium ist bezüglich des Verfahrens zur Vergabe von
Aufträgen an geltendes Vergaberecht gebunden, es besteht dann keine Möglichkeit mehr auf die
Entscheidung Einfluss zu nehmen. Die Vergabe von Aufträgen nach einer durchgeführten
Ausschreibung ist keine kommunalpolitische Entscheidung, vielmehr ist sie reine Rechtsanwendung
durch die Vergabestelle. Diese trifft die Zuschlagsentscheidung.
Sollte eventuell eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommen, wird dies ebenfalls im
Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote durch die Vergabestelle festgestellt und überprüft.
Eine vom Vergabevorschlag abweichende Entscheidung kann der Gemeinderat bzw. das zuständige
Gremium nach einer rechtskonform erstellten Prüfung und Wertung nicht treffen. Die Kompetenz
besteht demnach lediglich darin, den Vorschlag der Verwaltung (Vergabestelle) abzusegnen.
Die Entscheidung über die Vergabe selbst, stellt reines Verwaltungshandeln dar und kann bei der
Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister zu einer wesentlichen
Vereinfachung und Verbesserung des Verfahrens innerhalb der Verwaltung, sowie zur Vermeidung
von Vergabeverstößen führen.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.08.2026 über die Beschlussvorlage
beraten und empfiehlt dem Gemeinderat dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Bodechtel
Bürgermeister
Anlagen
Anlage_Beschlussvorlage_GBA
Text aus PDF extrahiert