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Beratung und Beschluss: Ausschreibung Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGrammetal
Datum2026-08-06
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Grammetal schreibt einen fünfjährigen Rahmenvertrag für Straßeninstandhaltung mit geschätztem Gesamtwert von 750.000 Euro brutto aus, um die Verkehrssicherung und Infrastrukturnutzung zu gewährleisten. Der auslaufende Vertrag endet zum 31.12.2026; künftig werden jährlich 150.000 Euro bereitgestellt. Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung und ermächtigte den Bürgermeister, den Auftrag eigenverantwortlich an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, solange die geschätzte Summe nicht um mehr als 10% überschritten wird.

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GEMEINDE Grammetal Beschlussvorlage vom 29.07.2026 Nummer: 2026/132 Vorlage erstellt durch Bauhof Beratungsfolge Gremium Datum TOP-Status Beratungsstatus Grundstücks- und Bauausschuss 06.08.2026 öffentlich vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 19.08.2026 öffentlich vorberatend Gemeinderat Grammetal 02.09.2026 öffentlich beschließend Kurztitel/Gegenstand der Vorlage Beratung und Beschluss: Ausschreibung Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung „Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung“ mit einem geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 750.000,00 Euro brutto (Vertrag auf 5 Jahre) zuzustimmen. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.6300000.510000. Die vorliegende Planung der Verwaltung dient als Grundlage für die Ausschreibung der Maßnahme. 2. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für diese Bauleistung, die gemäß gültiger Hauptsatzung aufgrund ihrer Bruttoauftragssumme hinsichtlich der Zustimmung zur Vergabe in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegt, eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern der Rahmen des geschätzten Auftragswertes nicht mehr als 10% überschritten wird. Sachverhalt Zu 1. Zur Erfüllung der anfallenden Tätigkeiten in der Gemeinde Grammetal, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, sowie um die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur auf Dauer sicherzustellen, wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze auszuschreiben. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem auslaufenden Vertrag aus dem Jahr 2023, welcher zum 31.12.2026 endet. Für die Maßnahme werden zukünftig 150.000,00 € (brutto) jährlich in den Verwaltungshaushalt eingestellt. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Wertgrenzen der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge, als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (ThürVVöA Ziffer 3.1 bis 3.4). Zu 2. Die Gremien der Gemeinde haben bei der Beschaffung die Aufgabe, die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über die zu vergebenden Leistungen vorzugeben (z.B. Beschluss über die Sanierung eines Gemeindeobjektes, den Kauf eines Fahrzeuges). Die Vorgaben der Grundsatzentscheidung fließen in das Vergabeverfahren (Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung) ein. Auch kann das Vergabeerfahren vorgeschrieben werden, sofern das Landesrecht Optionen zulässt. Beschließt der Gemeinderat oder das zuständige Gremium eine Ausschreibung durchzuführen („Ausschreibungsbeschluss“), wird damit der Wille bekundet, einen Auftrag zu vergeben. Die spätere tatsächliche Vergabe des Auftrages ist somit lediglich eine Rechtsfolge. Der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium ist bezüglich des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen an geltendes Vergaberecht gebunden, es besteht dann keine Möglichkeit mehr auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Die Vergabe von Aufträgen nach einer durchgeführten Ausschreibung ist keine kommunalpolitische Entscheidung, vielmehr ist sie reine Rechtsanwendung durch die Vergabestelle. Diese trifft die Zuschlagsentscheidung. Sollte eventuell eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommen, wird dies ebenfalls im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote durch die Vergabestelle festgestellt und überprüft. Eine vom Vergabevorschlag abweichende Entscheidung kann der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium nach einer rechtskonform erstellten Prüfung und Wertung nicht treffen. Die Kompetenz besteht demnach lediglich darin, den Vorschlag der Verwaltung (Vergabestelle) abzusegnen. Die Entscheidung über die Vergabe selbst, stellt reines Verwaltungshandeln dar und kann bei der Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister zu einer wesentlichen Vereinfachung und Verbesserung des Verfahrens innerhalb der Verwaltung, sowie zur Vermeidung von Vergabeverstößen führen. Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.08.2026 über die Beschlussvorlage beraten und empfiehlt dem Gemeinderat dem Beschlussvorschlag zu folgen. Bodechtel Bürgermeister Anlagen Anlage_Beschlussvorlage_GBA

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