Startseite › Bischofsheim › Antrag
Grundsatzbeschluss über die Ansiedlung eines KV-Terminals Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-09-28 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt einen Grundsatzbeschluss über die gewollte oder abgelehnte Ansiedlung eines Kombi-Terminals (Schiene/Straße) in Bischofsheim auf etwa 20 Hektar Ackerfläche nördlich von Peking/südlich der B43. Der Antrag soll klären, ob die Gemeinde das Vorhaben vor einem Bürgerinformationstermin und Bauleitverfahren grundsätzlich unterstützt oder ablehnt. Befürchtete Nachteile sind erhöhtes Schwerlastverkehr, Lärm- und Feinstaubbelastung, Verlust von Ackerland und Kleingartenflächen sowie Beeinträchtigung eines Kaltluftentstehungsgebiets; als Vorteile nennt der Antrag etwa 50 Arbeitsplätze und CO2-Ersparnis durch Bahnverkehr.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 50/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof
Datum: 16.02.2026 Sachbearbeitung: Vollmer, Frank
Betreff
Grundsatzbeschluss über die Ansiedlung eines KV-Terminals
Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2026
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Es soll ein grundsätzlicher Beschluss gefasst werden, ob die Ansiedelung eines Kombi-
Terminals in der Gemarkung Bischofsheim gewünscht ist oder abgelehnt wird. Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, das Ergebnis des Grundsatzbeschlusses dem
Vorhabenträger mitzuteilen.
Der zu fassende Beschluss lautet, je nach Stimmenverhältnis:
Option A. = JA
Die Gemeindevertretung befürwortet die Ansiedelung eines Terminals für den Kombinierten
Verkehr (Schiene / Straße) im Feldbereich nördlich Peking / südlich der B43.
Option B. = NEIN
Die Gemeindevertretung lehnt die Ansiedelung eines Terminals für den Kombinierten
Verkehr (Schiene / Straße) im Feldbereich nördlich Peking / südlich der B43 ab.
Sachverhalt/Erläuterungen
Bevor die Bürgerinformationsveranstaltung (am 17.04.2026) stattfindet und bevor ein
aufwändiges Bauleitverfahren in die Wege geleitet wird, sollte grundsätzlich von den
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der politische Wille ausgedrückt werden, ob ein
solches Vorhaben gewünscht und zum Wohle der Gemeinde Bischofsheim und ihrer
Bürgerinnen und Bürger ist.
Es handelt sich um eine beträchtliche, irreversible Neu-Flächenversiegelung (>20 ha) auf
hochwertigen Ackerböden (>70-85 Wertpunkte laut Bodenviewer Hessen) mit an die 700
LKW/Sattelschlepperauflieger-Stellplätzen mit folgenden …
negativen Auswirkungen:
• Stark erhöhtes Schwerlastverkehrsaufkommen auf der B43
• Erhöhte Immissionen durch Lärm (Straße, Rangieren, Beladen) und Feinstaubbelastung
(Diesel-LKW, Reifenabrieb) vor allem zu Lasten der BewohnerInnen der Böcklersiedlung
• Erhebliche Verringerung landwirtschaftlicher Nutzfläche (10 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche der Gemarkung) und damit der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln /
Tierfutter
• Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich mit einem laufenden
Bebauungsplanverfahren zur Legalisierung von Kleingärten in der Flur „In den
Hardtäckern“ (Teilbereich: A des BBPs „Gartenanlagen Außenbereich Teilbereich A-I",
Aufstellungsbeschluss (DS 284/2020) und widerläuft damit den Bemühungen der
Gemeinde, Erholungsflächen in Form von Kleingärten den BürgerInnen zur Verfügung zu
stellen.
• Der Bereich befindet sich in einem essentiellen Kaltluftentstehungsgebiet und einer
Frischluftschneise für den Ortskern (s. Klimaatlas HLNUG)
.. positive Auswirkungen für die Gemeinde:
• Der Vorhabenträger verspricht ca. 50 Arbeitsplätze.
• Teilnahme an der Verkehrswende, ab dem Zeitpunkt, an dem der LKW-Verkehr komplett
elektrifiziert ist
• CO2 Ersparnis durch den effizienten Gütertransport auf elektrifizierter Bahn-Langstrecke
(je länger die Strecke, desto größer die Ersparnis) statt LKW auf der Straße
Grundsatzbeschlüsse sind nicht endgültig bindend, drücken aber einen politischen Willen
aus, der den gemeindlichen Gremien Rückhalt gibt, auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Der Antrag soll direkt im Kubus beraten werden.
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen
Finanzierung
Gesamtkosten der Maßnahme
Finanzierung Eigenanteil
Zuschüsse/Beiträge
Veranschlagung im Haushalt:
Sachkonto/Kostenträger/Kostenstelle
Anlagen
Text aus PDF extrahiert