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Grundsatzbeschluss über die Ansiedlung eines KV-Terminals Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBischofsheim
Datum2026-09-28 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt einen Grundsatzbeschluss über die gewollte oder abgelehnte Ansiedlung eines Kombi-Terminals (Schiene/Straße) in Bischofsheim auf etwa 20 Hektar Ackerfläche nördlich von Peking/südlich der B43. Der Antrag soll klären, ob die Gemeinde das Vorhaben vor einem Bürgerinformationstermin und Bauleitverfahren grundsätzlich unterstützt oder ablehnt. Befürchtete Nachteile sind erhöhtes Schwerlastverkehr, Lärm- und Feinstaubbelastung, Verlust von Ackerland und Kleingartenflächen sowie Beeinträchtigung eines Kaltluftentstehungsgebiets; als Vorteile nennt der Antrag etwa 50 Arbeitsplätze und CO2-Ersparnis durch Bahnverkehr.

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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 50/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof Datum: 16.02.2026 Sachbearbeitung: Vollmer, Frank Betreff Grundsatzbeschluss über die Ansiedlung eines KV-Terminals Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2026 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: Es soll ein grundsätzlicher Beschluss gefasst werden, ob die Ansiedelung eines Kombi- Terminals in der Gemarkung Bischofsheim gewünscht ist oder abgelehnt wird. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Ergebnis des Grundsatzbeschlusses dem Vorhabenträger mitzuteilen. Der zu fassende Beschluss lautet, je nach Stimmenverhältnis: Option A. = JA Die Gemeindevertretung befürwortet die Ansiedelung eines Terminals für den Kombinierten Verkehr (Schiene / Straße) im Feldbereich nördlich Peking / südlich der B43. Option B. = NEIN Die Gemeindevertretung lehnt die Ansiedelung eines Terminals für den Kombinierten Verkehr (Schiene / Straße) im Feldbereich nördlich Peking / südlich der B43 ab. Sachverhalt/Erläuterungen Bevor die Bürgerinformationsveranstaltung (am 17.04.2026) stattfindet und bevor ein aufwändiges Bauleitverfahren in die Wege geleitet wird, sollte grundsätzlich von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der politische Wille ausgedrückt werden, ob ein solches Vorhaben gewünscht und zum Wohle der Gemeinde Bischofsheim und ihrer Bürgerinnen und Bürger ist. Es handelt sich um eine beträchtliche, irreversible Neu-Flächenversiegelung (>20 ha) auf hochwertigen Ackerböden (>70-85 Wertpunkte laut Bodenviewer Hessen) mit an die 700 LKW/Sattelschlepperauflieger-Stellplätzen mit folgenden … negativen Auswirkungen: • Stark erhöhtes Schwerlastverkehrsaufkommen auf der B43 • Erhöhte Immissionen durch Lärm (Straße, Rangieren, Beladen) und Feinstaubbelastung (Diesel-LKW, Reifenabrieb) vor allem zu Lasten der BewohnerInnen der Böcklersiedlung • Erhebliche Verringerung landwirtschaftlicher Nutzfläche (10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Gemarkung) und damit der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln / Tierfutter • Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich mit einem laufenden Bebauungsplanverfahren zur Legalisierung von Kleingärten in der Flur „In den Hardtäckern“ (Teilbereich: A des BBPs „Gartenanlagen Außenbereich Teilbereich A-I", Aufstellungsbeschluss (DS 284/2020) und widerläuft damit den Bemühungen der Gemeinde, Erholungsflächen in Form von Kleingärten den BürgerInnen zur Verfügung zu stellen. • Der Bereich befindet sich in einem essentiellen Kaltluftentstehungsgebiet und einer Frischluftschneise für den Ortskern (s. Klimaatlas HLNUG) .. positive Auswirkungen für die Gemeinde: • Der Vorhabenträger verspricht ca. 50 Arbeitsplätze. • Teilnahme an der Verkehrswende, ab dem Zeitpunkt, an dem der LKW-Verkehr komplett elektrifiziert ist • CO2 Ersparnis durch den effizienten Gütertransport auf elektrifizierter Bahn-Langstrecke (je länger die Strecke, desto größer die Ersparnis) statt LKW auf der Straße Grundsatzbeschlüsse sind nicht endgültig bindend, drücken aber einen politischen Willen aus, der den gemeindlichen Gremien Rückhalt gibt, auch gegenüber der Öffentlichkeit. Der Antrag soll direkt im Kubus beraten werden. Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen Finanzierung Gesamtkosten der Maßnahme Finanzierung Eigenanteil Zuschüsse/Beiträge Veranschlagung im Haushalt: Sachkonto/Kostenträger/Kostenstelle Anlagen

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